Verband für Physiotherapie (VPT)
– Landesgruppe Bayern - Standort:
München
Der Verband für Physiotherapie
(VPT) gehört mit ca. 20.000
Mitgliedern zu den führenden
physiotherapeutischen
Berufsverbänden Deutschlands.
Unser Ziel ist es, die Interessen
unserer Mitglieder zu vertreten,
die Branche zu stärken und neue
Mitglieder zu gewinnen.
Zur strategischen Weiterentwicklung
und Leitung der Landesgruppe Bayern
suchen wir eine engagierte
Persönlichkeit als
Geschäftsführer (m/w/d) in Vo...
– Landesgruppe Bayern - Standort:
München
Der Verband für Physiotherapie
(VPT) gehört mit ca. 20.000
Mitgliedern zu den führenden
physiotherapeutischen
Berufsverbänden Deutschlands.
Unser Ziel ist es, die Interessen
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Zur strategischen Weiterentwicklung
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Geschäftsführer (m/w/d) in Vo...
Heute treffe ichmich mit dem (zukünftigen) Vermieter. Zuallererst soll besprochen werden was ich selber machen kann/will und was der Handwerker macht. Danach richtet sich Mietpreis. Also bekomme ich wohl verschiedene Optionen aus denen ich am Ende wählen kann.
Ein Vorvertrag soll auch schonmal aufgesetzt werden.
Frage: Ist ein Vorvertrag üblich und soll ich hier auf irgendwas spezielles achten?
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
Heute treffe ichmich mit dem (zukünftigen) Vermieter. Zuallererst soll besprochen werden was ich selber machen kann/will und was der Handwerker macht. Danach richtet sich Mietpreis. Also bekomme ich wohl verschiedene Optionen aus denen ich am Ende wählen kann.
Ein Vorvertrag soll auch schonmal aufgesetzt werden.
Frage: Ist ein Vorvertrag üblich und soll ich hier auf irgendwas spezielles achten?
Ansonsten unüblich. Wenn du kurzfristig was besseres finden solltest...?!
LG
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Vorvertrag kenne ich nur in Verbindung mit Therapizentren wo mehrer Leistungserbringer sich zusammenschliessen.
Ansonsten unüblich. .....LG
Wenn der Vermieter auf seine Kosten praxisspezifischen Umbauten vornehmen soll, sind Vorverträge sogar sehr üblich. Ich würde auch keine Kosten machen wollen, wenn nicht klar ist, dass der Vertragspartner auch wirklich die Räume abnimmt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
helmingas schrieb am 18.10.18 09:12:
Vorvertrag kenne ich nur in Verbindung mit Therapizentren wo mehrer Leistungserbringer sich zusammenschliessen.
Ansonsten unüblich. .....LG
Wenn der Vermieter auf seine Kosten praxisspezifischen Umbauten vornehmen soll, sind Vorverträge sogar sehr üblich. Ich würde auch keine Kosten machen wollen, wenn nicht klar ist, dass der Vertragspartner auch wirklich die Räume abnimmt.
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helmingas schrieb:
Vorvertrag kenne ich nur in Verbindung mit Therapizentren wo mehrer Leistungserbringer sich zusammenschliessen.
Ansonsten unüblich. Wenn du kurzfristig was besseres finden solltest...?!
LG
Vorvertrag wäre also ok meint ihr?
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LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Es kommt auf die einzelnen Klauseln des Vertrages an. Also genau lesen, ggf. von jemand Anderen gegenlesen lassen (evtl. Anwalt für Mietrecht) und nicht gleich vor Ort unterschreiben. Auch ein Vorvertrag sollte gründlich geprüft werden und nicht nur zu deinen Lasten ausfallen. Ein Vorvertrag sollte, anders als eine Mietvertrag, Ausstiegsklausen enthalten, die es einem ermöglichen vorzeitig den (Miet)Vertrag zu beenden wenn es zu großen Problemen z.B. mit der Nutzungsänderung, Zulassung, o.ä. kommen sollte. Hier werden die Kostenaufteilungen geregelt, die z.B. schon vorab für Planungen, Vorarbeiten oder erfolgte Umbauten entstanden sind, es jedoch zu keinem Mietverhältnis kommt.
LG ergonosis
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Klonkrieger schrieb:
Okidoki. Ich nehme also den Vorvertrag auf jeden Fall mal übers Wochenende mit nach Hause und lese den in Ruhe durch. Wir treffen uns nämlich im Büro des Vermieters. Da hab ich wohl kaum Zeit und Ruhe das Ding genau durchzulesen. Ausstiegsklauseln für evtl. auftretende Notfälle sind auch wichtig! Danke für die Tips!
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Klonkrieger schrieb:
Ja. Es wird tatsächlich einiges umgebaut. Das geht meim neuen Boden los (fugenarm, trittsicher, wischbar) und hört bei den Behandlungsräumen in Trockenbau auf. Das war vorher ein Laden der schon etwas in die Jahre gekommen ist. Der wird auch aufgeteilt d.h. in der Mitte getrennt da es ein riesiger Raum mit über 300 m2 war So viel brauche ich natürlich nicht ;). Bin jedenfalls ausgerüstet mit meinen Ideen, zulassungsrichtlinien usw.
Vorvertrag wäre also ok meint ihr?
- Problemen im Nutzungsrecht
- Probleme mit baurechtlichen dingen bzgl. Kassenzulassung
- Probleme bei Brandschutz, Sicherheitseinrichtungen
- Plötzlich auftretende gesundheitliche Probleme des Mieters (Unfälle passieren immer mal)
- Termine können vom Vermieter nicht eingehalten werden
- Probleme der Bausubstanz
- Finanzielle Probleme des Mieters
Na mal sehn. Bin schon sehr gespannt...
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Eberhard schrieb:
Vorvertrag heißt Vorvertrag. In diesen Vertrag kann man z.B. verankern, dass er (der VV.) erlischt, wenn nicht bis ........ ein Hauptvertrag nicht zustande gekommen ist.
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Klonkrieger schrieb:
Mein Anwalt rief mich gerade an und sagte, das das wichtigste wohl rücktrittsklauseln sind die man einbauen sollte. Z.b. bei
- Problemen im Nutzungsrecht
- Probleme mit baurechtlichen dingen bzgl. Kassenzulassung
- Probleme bei Brandschutz, Sicherheitseinrichtungen
- Plötzlich auftretende gesundheitliche Probleme des Mieters (Unfälle passieren immer mal)
- Termine können vom Vermieter nicht eingehalten werden
- Probleme der Bausubstanz
- Finanzielle Probleme des Mieters
Na mal sehn. Bin schon sehr gespannt...
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