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Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
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engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
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Schwerpunkte...
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wir haben interessante Räumlichkeiten gefunden, ein kompletter Neubau mit Gewerbe Einheiten und Wohnungen . Laut Vermieter sind die Räume als gewerbliche Räume geführt…aber ich möchte mich absichern und noch mal an offiziellen Seite nachfragen ob dem wirklich so ist. Stichwort Nutzungsänderungsantrag?!
Nur wo? Bauamt? Und bekommt der Vermieter auch Wind davon?
Grüße!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Gewerblich sagt nichts aus. Für unser Praxisgebäude, dass vorher als Büroraum verwendet wurde, musste trotzdem ein Nutzungsänderungsantrag wegen neuer Nutzung als Therapiepraxis gestellt werden. Zuständig ist das Bauamt.
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Sonnencreme Tube schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ok Danke! Kann man da als „Normalo“ einfach so anrufen und die geben einem Auskunft? Auch zb über Anzahl der benötigten Parkplätze?
Bedenke aber, der Antrag muss lt. den Baugesetze vom Bauherr gestellt werden. Das ist im Regelfall der Eigentümer.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sonnencreme Tube Natürlich kannst du da anrufen. Wie auskunftsfreudig und freundlich die Damen und Herren sind, ist von Amt zu Amt und von Person zu Person verschieden. 😇
Bedenke aber, der Antrag muss lt. den Baugesetze vom Bauherr gestellt werden. Das ist im Regelfall der Eigentümer.
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Kalle1 schrieb:
Muss ein Architekt machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Nö
In Niedersachsen muss es ein Architekt oder Bauingenieur machen. Bzw. den Antrag ausfüllen.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
In Niedersachsen muss es ein Architekt oder Bauingenieur machen. Bzw. den Antrag ausfüllen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Aber nur dann, wenn baulichen Änderungen, welche ein Fachplaner erfordern, vorgenommen werden.
Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt. In diesem Fall kann es der Bauherr auch in Niedersachsen komplett in Eigenregie machen (habe das vor einige Monate bei einem Projekt in Bramsche durchgeführt). 😉 Ist in NRW auch nicht anders.
Das hat unser Bauamt anders gesehen..
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das hat unser Bauamt anders gesehen..
Leider sind Bauamt-Mitarbeiter häufig ein wenig eigensinnig. 😞 Das haben wir mit unser lokales Bauamt wegen eines weiteren Anbaus an unsere Praxisgebäude im vergangenen Jahr auch wieder erlebt. In den letzten 35 Jahren habe ich mit Bauämter schon so einiges erlebt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Tja, dann hat der zuständigen Sachbearbeiter seine eigene Auslegung der Gesetze oder hat es in deinem Fall nicht als verfahrensfrei eingestuft. Ich kann ja dein Fall nicht beurteilen. War es nicht so, dass du selbst und nicht der Bauherr (Eigentümer) die Nutzungsänderung beantragt hattest? Das könnte es schon erklären.
Leider sind Bauamt-Mitarbeiter häufig ein wenig eigensinnig. 😞 Das haben wir mit unser lokales Bauamt wegen eines weiteren Anbaus an unsere Praxisgebäude im vergangenen Jahr auch wieder erlebt. In den letzten 35 Jahren habe ich mit Bauämter schon so einiges erlebt.
Die BA Mitarbeiterin war gerade neu und bekannt dafür, ALLES GANZ genau und richtig machen zu wollen.
Was die alles angefordert hat, das war hanebüchend. Und hat eine Ewigkeit gedauert. Ein Jahr. Für eine Nutzungsänderung ohne statische Veränderungen, nur ein paar Meter Trockenbauwand confounded.
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pt ani schrieb:
Erst sollte ich beantragen, dann hat es doch der Vermieter gemacht.
Die BA Mitarbeiterin war gerade neu und bekannt dafür, ALLES GANZ genau und richtig machen zu wollen.
Was die alles angefordert hat, das war hanebüchend. Und hat eine Ewigkeit gedauert. Ein Jahr. Für eine Nutzungsänderung ohne statische Veränderungen, nur ein paar Meter Trockenbauwand confounded.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Das hört sich so ähnlich wie unser Sachbearbeiter an. 9 Monate für eine Baugenehmigung für ein 40 qm Wintergarten an unser Praxisgebäude. Dabei lag ein 2 Jahre alte Vorabgenehmigung eines anderen Sachbearbeiter schon vor. 😢
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Kalle1 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij in NRW auf jeden Fall
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Kalle1 Nö, ich bin ja auch in NRW und auch da gibt es lt. BauO NRW in bestimmte Fälle Verfahrensfreiheit. Und dazu braucht es kein Architekt.
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Sonnencreme Tube schrieb:
@pt ani oh je mach mir keine Angst…sind auch Niedersachsen. Morgen ist die zuständige Person im Bauamt erst wieder zu sprechen…
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pt ani schrieb:
@Sonnencreme Tube Ich glaube bald, das ist eher personen- als länderabhängig.
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Problem beschreiben
Sonnencreme Tube schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben interessante Räumlichkeiten gefunden, ein kompletter Neubau mit Gewerbe Einheiten und Wohnungen . Laut Vermieter sind die Räume als gewerbliche Räume geführt…aber ich möchte mich absichern und noch mal an offiziellen Seite nachfragen ob dem wirklich so ist. Stichwort Nutzungsänderungsantrag?!
Nur wo? Bauamt? Und bekommt der Vermieter auch Wind davon?
Grüße!
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Problem beschreiben
Sportfreak schrieb:
Zuständig ist so oder so der Eigentümer. Wenn du Mieter bist, auf jeden Fall im Mietvertrag rein schreiben, dass nur wenn die Nutzung als Physiotherapiepraxis zugelassen ist, der Mietvertrag auch gültig ist bzw. zustande kommt. Kann aber tatsächlich dauern. Und ja, personenabhängig neben dem Bundesland ist es auch ... viel Glück. Ich habs grad durch... :-)
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