Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
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Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
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ich probiere e mal in dieser Rubrik;)
folgendes: Ich miete meine Räume von einem Vermieter der bei einer Hausverwaltungsagentur ist. Über diese läuft nun die Erstellung des Vorvertrages und des Pachtvertrages.
Soweit so gut.
Nun bat mich die Frau von der Hausverwaltungsagentur in Erfahrung zu bringen wie andere Kollegen (also ihr) aus dem Gesundheitssektor Sonderkündigungsklauseln in ihren Mietverträgen formuliert haben.
Wichtig sind mir Sonderkündigungsrecht bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Geschäftsaufgabe.
Wie ist das bei euch? Wie ist das formuliert und wie habt ihr das gemacht?
Und zweite Frage: Man macht doch erst einen Vorvertrag, wartet bis ales fertig ist und unterschreibt dann erst den eigentlichen Mietvertrag - richtig?
Nur weil diese Agentur meinte sie bereiten Vorvertrag und Pachtvertrag schonmal vor. Möchte nur sicher gehen. Nicht daß mir die da beides vorlegen zu unterschreiben. Will onehin erst einen Anwalt für Mietrecht drübeschauen lassen.
tausend dank schonmal
Grüße
Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
ich probiere e mal in dieser Rubrik;)
folgendes: Ich miete meine Räume von einem Vermieter der bei einer Hausverwaltungsagentur ist. Über diese läuft nun die Erstellung des Vorvertrages und des Pachtvertrages.
Soweit so gut.
Nun bat mich die Frau von der Hausverwaltungsagentur in Erfahrung zu bringen wie andere Kollegen (also ihr) aus dem Gesundheitssektor Sonderkündigungsklauseln in ihren Mietverträgen formuliert haben.
Wichtig sind mir Sonderkündigungsrecht bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Geschäftsaufgabe.
Wie ist das bei euch? Wie ist das formuliert und wie habt ihr das gemacht?
Und zweite Frage: Man macht doch erst einen Vorvertrag, wartet bis ales fertig ist und unterschreibt dann erst den eigentlichen Mietvertrag - richtig?
Nur weil diese Agentur meinte sie bereiten Vorvertrag und Pachtvertrag schonmal vor. Möchte nur sicher gehen. Nicht daß mir die da beides vorlegen zu unterschreiben. Will onehin erst einen Anwalt für Mietrecht drübeschauen lassen.
tausend dank schonmal
Grüße
Klonkrieger
Wichtig sind mir Sonderkündigungsrecht bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Geschäftsaufgabe.
Hab ich nicht, branchenspeziefisch find ich auch eher merkwürdig. Formuliers doch, wie Sie es gern hättest....wenn sie schon so nett sind....
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ein Sonderkündigungsrecht in Gewerbe-Mietverträgen ist meiner Ansicht nach eher unüblich. Einen Anspruch über den gesetzlichen Rahmen hinaus (siehe Sonderkündigungsrecht in Insolvenzordnung, BGB) hast Du also nicht!
Das betrifft auch Krankheit, BU, Geschäftsaufgabe - weshalb der (noch lang) laufende Mietvertrag bei Scheitern der Unternehmung regelmäßig ein finanzielles Desaster für den Existenzgründer wird............
Man kann natürlich (fast) alles vertraglich in einem Gewerbemietvertrag regeln. Wenn Dir also schon ein Sonderkündigungsrecht "angeboten" wird, dann würd ich nicht lange fackeln und zum Anwalt rennen.
Unabhängig davon würde ich noch ein Untervermietungsrecht vereinbaren.
Wenn Du dann tatsächlich ( :unamused:) ein Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe bekommst und der Vermieter auch noch alles umbaut, dann hast Du aber mehr als Schwein gehabt....... :blush:
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VAUPE schrieb:
Hallo Klonkrieger,
ein Sonderkündigungsrecht in Gewerbe-Mietverträgen ist meiner Ansicht nach eher unüblich. Einen Anspruch über den gesetzlichen Rahmen hinaus (siehe Sonderkündigungsrecht in Insolvenzordnung, BGB) hast Du also nicht!
Das betrifft auch Krankheit, BU, Geschäftsaufgabe - weshalb der (noch lang) laufende Mietvertrag bei Scheitern der Unternehmung regelmäßig ein finanzielles Desaster für den Existenzgründer wird............
Man kann natürlich (fast) alles vertraglich in einem Gewerbemietvertrag regeln. Wenn Dir also schon ein Sonderkündigungsrecht "angeboten" wird, dann würd ich nicht lange fackeln und zum Anwalt rennen.
Unabhängig davon würde ich noch ein Untervermietungsrecht vereinbaren.
Wenn Du dann tatsächlich ( :unamused:) ein Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe bekommst und der Vermieter auch noch alles umbaut, dann hast Du aber mehr als Schwein gehabt....... :blush:
Andere frage: was machen dann existenzgründer die wirklich aufgeben müssen? Brav weiterzahlen oder Insolvenz anmelden?
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Klonkrieger schrieb:
Ja. Danke für deine Hilfe. Ich probiere es einfach mal und wenn ich meine Wünsche sonderkündigungsrecht bei geschäftsaufhabe und BU reinbekomme lass ich das den Anwalt checken.
Andere frage: was machen dann existenzgründer die wirklich aufgeben müssen? Brav weiterzahlen oder Insolvenz anmelden?
Andere frage: was machen dann existenzgründer die wirklich aufgeben müssen? Brav weiterzahlen oder Insolvenz anmelden?
Hallo,
das hängt u. a. wohl von den jeweiligen persönlichen, rechtlichen, finanziellen Verhältnissen ab.
Aber Du kannst ja mal überschlägig ausrechnen, mit welcher Summe Du baden gehst und wie lange es dauert, bis Du das als angestellter PT abgezahlt hast......
..........und genau das machen natürlich auch die Gläubiger (Banken, Vermieter usw.) :smile:
Der Vermieter überlegt sich:
kann er die Forderung jemals bezahlen?, ...wie lange dauert das?, ....was kostet mich das?, ......lohnt sich das noch?!
Wenn man keine externe finanzielle Unterstützung erhält, um sich ggf. mit den Gläubigern zu einigen, wird es in der Regel wohl am Ende sinnvoll sein, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu durchlaufen und nach 6 Jahren Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung anzustreben. Danach kann es wieder halbwegs "normal" weiter gehen...
Man kann es auch pragmatischer ausdrücken:
a) hast Du kein Geld und Vermögen.........ist es im Zweifel egal (Mentalitätsfrage)
b) hast Du viieel Geld...........bezahlst Du die Schulden aus der Portokasse
c) hast Du noch ein wenig Geld/Vermögen......ist das Schei......e :smile:
Aber das ist eine Enzelfallentscheidung, die man tunlichst mit Fachleuten frühzeitig außerhalb eines Forums treffen muss!!
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VAUPE schrieb:
Klonkrieger schrieb am 5.12.18 19:29:
Andere frage: was machen dann existenzgründer die wirklich aufgeben müssen? Brav weiterzahlen oder Insolvenz anmelden?
Hallo,
das hängt u. a. wohl von den jeweiligen persönlichen, rechtlichen, finanziellen Verhältnissen ab.
Aber Du kannst ja mal überschlägig ausrechnen, mit welcher Summe Du baden gehst und wie lange es dauert, bis Du das als angestellter PT abgezahlt hast......
..........und genau das machen natürlich auch die Gläubiger (Banken, Vermieter usw.) :smile:
Der Vermieter überlegt sich:
kann er die Forderung jemals bezahlen?, ...wie lange dauert das?, ....was kostet mich das?, ......lohnt sich das noch?!
Wenn man keine externe finanzielle Unterstützung erhält, um sich ggf. mit den Gläubigern zu einigen, wird es in der Regel wohl am Ende sinnvoll sein, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu durchlaufen und nach 6 Jahren Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung anzustreben. Danach kann es wieder halbwegs "normal" weiter gehen...
Man kann es auch pragmatischer ausdrücken:
a) hast Du kein Geld und Vermögen.........ist es im Zweifel egal (Mentalitätsfrage)
b) hast Du viieel Geld...........bezahlst Du die Schulden aus der Portokasse
c) hast Du noch ein wenig Geld/Vermögen......ist das Schei......e :smile:
Aber das ist eine Enzelfallentscheidung, die man tunlichst mit Fachleuten frühzeitig außerhalb eines Forums treffen muss!!
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ali schrieb:
Klonkrieger schrieb am 5.12.18 13:22:
Wichtig sind mir Sonderkündigungsrecht bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Geschäftsaufgabe.
Hab ich nicht, branchenspeziefisch find ich auch eher merkwürdig. Formuliers doch, wie Sie es gern hättest....wenn sie schon so nett sind....
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