Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Fakt: bis mittags volle Leistung, nachmittags kalt.
Nachbesserung versprochen, Heizleistung dann bis 15.00 Uhr.
Auf Nachfrage wars nicht nur ne fehlerhafte Programmierung sondern ein Defekt, der zeitnah behoben werden sollte um auch bis Praxisende (21.00 Uhr) adäquate Raumtemperatur zu halten.
Seit 4 Öffnungstagen schaltet die Heizung wieder um 15.00 Uhr ab (war vorübergehend besser bis abends).
Habe erneut reklamiert und eine Mietkürzung angekündigt, sollte Anfang nächster Woche (bei zu erwartendenTemperaturen um den Gefrierpunkt) die Heizung nicht voll funktionsfähig sein.
Wie weit kann/darf/soll ich die Miete kürzen?
Wer hat hier Erfahrung/Wissen?
Freu mich auf Konstruktives!
Grüße
Thomas
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radames schrieb:
Habe dem Vermieter vor 5 (!) Wochen die insuffiziente Heizung reklamiert.
Fakt: bis mittags volle Leistung, nachmittags kalt.
Nachbesserung versprochen, Heizleistung dann bis 15.00 Uhr.
Auf Nachfrage wars nicht nur ne fehlerhafte Programmierung sondern ein Defekt, der zeitnah behoben werden sollte um auch bis Praxisende (21.00 Uhr) adäquate Raumtemperatur zu halten.
Seit 4 Öffnungstagen schaltet die Heizung wieder um 15.00 Uhr ab (war vorübergehend besser bis abends).
Habe erneut reklamiert und eine Mietkürzung angekündigt, sollte Anfang nächster Woche (bei zu erwartendenTemperaturen um den Gefrierpunkt) die Heizung nicht voll funktionsfähig sein.
Wie weit kann/darf/soll ich die Miete kürzen?
Wer hat hier Erfahrung/Wissen?
Freu mich auf Konstruktives!
Grüße
Thomas
2. angemessene Fristsetzung
3. 2-3 Heizlüfter (ohne sinnlose Elektronik) kaufen
4. bei überschrittener Frist Anwalt beauftragen. Laien machen Fehler und haben keine Zeit/Nerven.
5. Viel Glück !
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hermi schrieb:
1. Alles per Einschreiben mit Rückschein abwickeln
2. angemessene Fristsetzung
3. 2-3 Heizlüfter (ohne sinnlose Elektronik) kaufen
4. bei überschrittener Frist Anwalt beauftragen. Laien machen Fehler und haben keine Zeit/Nerven.
5. Viel Glück !
Alles Weitere mit juristischem Beistand, eben weil dir evt. der Gaul durchgeht was in diesem Mietverhältnis ...ungünstig... sein könnte.
Du bist im gewerblichen Verhältnis Mieter, d.h. wenn du es auf die Spitze treiben willst und Ersatzräume in Aussicht hast kannst du ggf. wegen Nichtlieferung der vereinbarten Sache bis zur Null-Miete herabgehen ("Das Geld brauch ich um Ihren Sch... zu reparieren"). Damit kannst du aber das Verhältnis ruinieren und ziemlich bald neue Räume brauchen...
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Papa Alpaka schrieb:
Siehe oben (und die Mehrkosten für elektrische Heizung dokumentieren).
Alles Weitere mit juristischem Beistand, eben weil dir evt. der Gaul durchgeht was in diesem Mietverhältnis ...ungünstig... sein könnte.
Du bist im gewerblichen Verhältnis Mieter, d.h. wenn du es auf die Spitze treiben willst und Ersatzräume in Aussicht hast kannst du ggf. wegen Nichtlieferung der vereinbarten Sache bis zur Null-Miete herabgehen ("Das Geld brauch ich um Ihren Sch... zu reparieren"). Damit kannst du aber das Verhältnis ruinieren und ziemlich bald neue Räume brauchen...
Mietkürzung mit Prozentsätzen sind bei Wohnraum gängig, mit geltend gemachten und nachgewiesenen Schäden fährst Du im Regelfall besser.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Da es sich nicht um privaten Wohnraum handelt, sondern um gewerblich genutzte Räume, solltest Du den Schaden von Pat. Absagen bis vermehrten Stromverbrauch mit Hilfe eines Anwalts, Kosten trägt die unterlegene Partei, geltend machen.
Mietkürzung mit Prozentsätzen sind bei Wohnraum gängig, mit geltend gemachten und nachgewiesenen Schäden fährst Du im Regelfall besser.
mfg hgb :wink:
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