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Muss man gemeldet sein bei das zuständige Gesundheitsamt als Physiotherapiepraxis?
Ich hab einen Marktanalyse gemacht und hab fest gestellt, das 10 Praxis in der Stadt wo ich meine neue Praxis eröffnen mochte nicht gemeldet sind.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Muss man gemeldet sein bei das zuständige Gesundheitsamt als Physiotherapiepraxis?
Ich hab einen Marktanalyse gemacht und hab fest gestellt, das 10 Praxis in der Stadt wo ich meine neue Praxis eröffnen mochte nicht gemeldet sind.
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"Ich hab einen Marktanalyse gemacht und hab fest gestellt, das 10 Praxis in der Stadt wo ich meine neue Praxis eröffnen mochte nicht gemeldet sind. "
--> Wie kommst Du denn an diese Daten ran?
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Bernie schrieb:
Ist von BL zu BL unterschiedlich.
"Ich hab einen Marktanalyse gemacht und hab fest gestellt, das 10 Praxis in der Stadt wo ich meine neue Praxis eröffnen mochte nicht gemeldet sind. "
--> Wie kommst Du denn an diese Daten ran?
In Kreis Neuss gibt es einen online Register wo alle Praxen aufgelistet sind die gemeldet sind, und die sich nicht irgendwann mal wieder ausgetragen haben wenn de Praxis zu gemacht ist....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Stadt ist in kreis Neuss, NRW.
In Kreis Neuss gibt es einen online Register wo alle Praxen aufgelistet sind die gemeldet sind, und die sich nicht irgendwann mal wieder ausgetragen haben wenn de Praxis zu gemacht ist....
Quelle: Rhein Kreis Neuss
"Wer als Angehöriger der nichtakademischen Gesundheitsfachberufe eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, oder wer Angehörige dieser Berufe beschäftigen will, ist nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet, dies unverzüglich dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt für die Aufnahme und für die Beendigung einer solchen Beschäftigung.
Auch die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unterliegen dieser Meldepflicht. Die Meldepflicht gilt auch für die Dienstleistungserbringer nach Artikel 5 der Richtlinie 2005/36/EG.
In diesem Zusammenhang sind der Behörde jeweils folgende Unterlagen vorzulegen:
Formlose Anzeige über Zeitpunkt und Ort der Tätigkeit
Aktuelle, beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung
Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises)
Die Praxisinhaber in den unten aufgeführten Adressverzeichnissen haben der Veröffentlichung durch das Gesundheitsamt zugestimmt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst"
Die die nicht zugestimmt haben, werden auch nicht veröffentlicht.
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Bernie schrieb:
Sorry, aber ich habe jetzt ca. 45 Sekunden gebraucht um die Rechtsgrundlage herauszufinden:
Quelle: Rhein Kreis Neuss
"Wer als Angehöriger der nichtakademischen Gesundheitsfachberufe eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, oder wer Angehörige dieser Berufe beschäftigen will, ist nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet, dies unverzüglich dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt für die Aufnahme und für die Beendigung einer solchen Beschäftigung.
Auch die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unterliegen dieser Meldepflicht. Die Meldepflicht gilt auch für die Dienstleistungserbringer nach Artikel 5 der Richtlinie 2005/36/EG.
In diesem Zusammenhang sind der Behörde jeweils folgende Unterlagen vorzulegen:
Formlose Anzeige über Zeitpunkt und Ort der Tätigkeit
Aktuelle, beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung
Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises)
Die Praxisinhaber in den unten aufgeführten Adressverzeichnissen haben der Veröffentlichung durch das Gesundheitsamt zugestimmt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst"
Die die nicht zugestimmt haben, werden auch nicht veröffentlicht.
Problem gelöst?
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RoFo schrieb:
Bernie :thumbsdown:
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RoFo schrieb:
Kommt auf das Bundesland an.
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