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könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
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zur Zeit habe ich den Fall das eine Patientin (gesetzlich Versichert) mit privat Rezepten kommt für MT, KGG, Fussreflexzonenmassage. Ihr Arzt gibt ihr keine Verordnung aber wenn sie es selbst bezahlt bekommt sie Privatrezepte, damit es rechtlich kein Problem gibt.
Da ja die Fußreflexzonenmasssage nicht im HMK steht werden hier lt. meines Wissens 19% MwSt. fällig. Wie ist es aber mit der MT und KGG?
Wäre nett wenn ihr mir da auf die Sprünge helfen könntet.
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Tobi33 schrieb:
Hallo zusammen,
zur Zeit habe ich den Fall das eine Patientin (gesetzlich Versichert) mit privat Rezepten kommt für MT, KGG, Fussreflexzonenmassage. Ihr Arzt gibt ihr keine Verordnung aber wenn sie es selbst bezahlt bekommt sie Privatrezepte, damit es rechtlich kein Problem gibt.
Da ja die Fußreflexzonenmasssage nicht im HMK steht werden hier lt. meines Wissens 19% MwSt. fällig. Wie ist es aber mit der MT und KGG?
Wäre nett wenn ihr mir da auf die Sprünge helfen könntet.
da Du für alle drei Anwendungen ärztliche Verordnungen hast, fällt keine MwSt. an. Die hat nichts mit dem HMK zu tun, der regelt nur, was GKV-Pat. bekommen sollen, können und dürfen.
Alle drei Anwendungen sind Heilbehandlungen auf VO, damit brauchst Du weder MwSt. noch HP. Ohne VO wäre für die FRM der HP bzw. sekt. HP nötig.
mfg hgb :wink:
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Tobi33 schrieb:
Vielen Dank für die die Hinweise, da bin ich echt dankbar dafür. Ich werde mich nochmal mit dem Steuerberater kurz schließen.
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hgb schrieb:
Hallo @Tobi33,
da Du für alle drei Anwendungen ärztliche Verordnungen hast, fällt keine MwSt. an. Die hat nichts mit dem HMK zu tun, der regelt nur, was GKV-Pat. bekommen sollen, können und dürfen.
Alle drei Anwendungen sind Heilbehandlungen auf VO, damit brauchst Du weder MwSt. noch HP. Ohne VO wäre für die FRM der HP bzw. sekt. HP nötig.
mfg hgb :wink:
als erstes immer Steuerberater fragen.
Es gibt eine Freigrenze im Jahr liegt etwa um 17.000 €.
Kann man auch Googeln.
Gruß manfred
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"Da ja die Fußreflexzonenmasssage nicht im HMK steht werden hier lt. meines Wissens 19% MwSt. fällig"
--> Da bringst Du was durcheinander.
Die Rechtslage seit 01.Juli 2015:
1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %
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Bernie schrieb:
Hallo Tobi33
"Da ja die Fußreflexzonenmasssage nicht im HMK steht werden hier lt. meines Wissens 19% MwSt. fällig"
--> Da bringst Du was durcheinander.
Die Rechtslage seit 01.Juli 2015:
1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %
habe Deine Antwort von vor einem reichlichen halben Jahr an Tobi gelesen (bedanke mich ebenfalls) und habe nun trotzdem noch ergänzende Fragen zu den sich damit verknüpfenden Formalien (bei Umsatz > neue Kleinunternehmerregelung 22 TEUR) :
(zu 1. ärztlicher VO)
alles klar :thumbsdown:
(zu 1. VO von einem (s)Hp)
meines Wissens muss ich unabhängig von der ausgestellten VO auch einen Pat.-Vertrag schließen und den Behandlungsverlauf dokumentieren.
Frage 1: So richtig bzw. vollständig? :scream:
(zu 2a Leistungen des HM-Kataloges 7%) was sind hier die formalen Voraussetzungen, damit das Finanzamt die auf 7% reduzierte MWSt. anerkennt? :scream:
(zu 2b Rest 19%)
alles klar :thumbsdown:
Viele Grüße + vielen Dank im Voraus!!!
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Quaxxx schrieb:
Hallo Bernie,
habe Deine Antwort von vor einem reichlichen halben Jahr an Tobi gelesen (bedanke mich ebenfalls) und habe nun trotzdem noch ergänzende Fragen zu den sich damit verknüpfenden Formalien (bei Umsatz > neue Kleinunternehmerregelung 22 TEUR) :
(zu 1. ärztlicher VO)
alles klar :thumbsdown:
(zu 1. VO von einem (s)Hp)
meines Wissens muss ich unabhängig von der ausgestellten VO auch einen Pat.-Vertrag schließen und den Behandlungsverlauf dokumentieren.
Frage 1: So richtig bzw. vollständig? :scream:
(zu 2a Leistungen des HM-Kataloges 7%) was sind hier die formalen Voraussetzungen, damit das Finanzamt die auf 7% reduzierte MWSt. anerkennt? :scream:
(zu 2b Rest 19%)
alles klar :thumbsdown:
Viele Grüße + vielen Dank im Voraus!!!
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manfred schrieb:
Hall Tobi,
als erstes immer Steuerberater fragen.
Es gibt eine Freigrenze im Jahr liegt etwa um 17.000 €.
Kann man auch Googeln.
Gruß manfred
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