Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
Frage: Darf ich als selbstständiger Physio eine medizinische Fußpflegerin in meiner Praxis anstellen?
Da war doch was zu beachten!?
Nur nach den üblichen Praxisöffnungszeiten?
Es wäre nett, wenn es mir nochmal jemand sagen könnte.
Schönen Abend Euch :smile:
Grüße
vom Löwen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Löwe1967 schrieb:
Hallo an alle!
Frage: Darf ich als selbstständiger Physio eine medizinische Fußpflegerin in meiner Praxis anstellen?
Da war doch was zu beachten!?
Nur nach den üblichen Praxisöffnungszeiten?
Es wäre nett, wenn es mir nochmal jemand sagen könnte.
Schönen Abend Euch :smile:
Grüße
vom Löwen
Also, bei den Kassen anfragen, schriftlich geben lassen und dann bei positivem Entscheid (sowie räumliche Voraussetzungen) loslegen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
stefan 302 schrieb:
Es gibt Sonderregelungen, welche über die Kassen im Einzefallentscheid positiv beschieden wurden.
Also, bei den Kassen anfragen, schriftlich geben lassen und dann bei positivem Entscheid (sowie räumliche Voraussetzungen) loslegen.
"Medizinische Fußpflege" ist Gewerbe. Laut Rahmenvertrag grundsätzlich nicht möglich.
Da würde auch ich das Gespräch suchen, damit du deine Kassenzulassung nicht gefährdest.
Denke auch an die steuerlichen Änderungen!
Gefällt mir
Bei Podologie wären, bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen, keine Probleme zu erwarten, auch, wenn man dafür keine Kassenzulassung beantragen wollte.
"Medizinische Fußpflege" ist Gewerbe. Laut Rahmenvertrag grundsätzlich nicht möglich.
Da würde auch ich das Gespräch suchen, damit du deine Kassenzulassung nicht gefährdest.
Denke auch an die steuerlichen Änderungen!
Wissend, dass Podologie und med.Fußpflege von der Anerkennung "anders" sind, gibt es in unserer Region 3 med.Fußpfleger, welche eine Erstattung der Kassen ihr eigen nennen.
Warum?
Weil in der Region nur ein Podologe ist bei einem Einzugsgebiet von 40.000 Einwohnern und dieser 5 Monate Wartezeit hat.
Daher (!) lohnt sich eine Anfrage bei den Kassen :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
RoFo schrieb am 8.12.17 13:13:
Bei Podologie wären, bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen, keine Probleme zu erwarten, auch, wenn man dafür keine Kassenzulassung beantragen wollte.
"Medizinische Fußpflege" ist Gewerbe. Laut Rahmenvertrag grundsätzlich nicht möglich.
Da würde auch ich das Gespräch suchen, damit du deine Kassenzulassung nicht gefährdest.
Denke auch an die steuerlichen Änderungen!
Wissend, dass Podologie und med.Fußpflege von der Anerkennung "anders" sind, gibt es in unserer Region 3 med.Fußpfleger, welche eine Erstattung der Kassen ihr eigen nennen.
Warum?
Weil in der Region nur ein Podologe ist bei einem Einzugsgebiet von 40.000 Einwohnern und dieser 5 Monate Wartezeit hat.
Daher (!) lohnt sich eine Anfrage bei den Kassen :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Bei Podologie wären, bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen, keine Probleme zu erwarten, auch, wenn man dafür keine Kassenzulassung beantragen wollte.
"Medizinische Fußpflege" ist Gewerbe. Laut Rahmenvertrag grundsätzlich nicht möglich.
Da würde auch ich das Gespräch suchen, damit du deine Kassenzulassung nicht gefährdest.
Denke auch an die steuerlichen Änderungen!
Von Untervermietung von Praxisräumen bis zu einer Praxisgemeinschaft ist doch alles ohne Kassenanfragen möglich!
mfg hgb :hushed:
Gefällt mir
danke für Eure Antworten!
Ich habe heute bei der AOK angerufen und werde die nächsten Tage/ Woche benachrichtigt.
Die Mitarbeiterin meinte, generell würde es gehen, aber man muss einiges beachten und sie möchte noch
die "Vorgesetzte" fragen. Es sind wohl Sonderfälle, die extra genehmigt werden - je nach Fall.
Na dann..... warte ich auf das Urteil :blush:
Bis bald
Löwe :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Löwe1967 schrieb:
Hi,
danke für Eure Antworten!
Ich habe heute bei der AOK angerufen und werde die nächsten Tage/ Woche benachrichtigt.
Die Mitarbeiterin meinte, generell würde es gehen, aber man muss einiges beachten und sie möchte noch
die "Vorgesetzte" fragen. Es sind wohl Sonderfälle, die extra genehmigt werden - je nach Fall.
Na dann..... warte ich auf das Urteil :blush:
Bis bald
Löwe :smile:
Der Medizinische Fußpfleger und die medizinische Fußpflegerin sind dem Podologen gleich gestellt.
Das Podologen Gesetz ist hier ein Berufsschutzgesetz.
Also die Berufsbezeichnungen sind geschützt.
Die Tätigkeit medizinische FUßpflege ist nicht geschützt.
DAs bedeutet:
In einer Physiopraxis darf ein medizinischer Fußpfleger seine Dienste im Rahmen einer interdisplinären Zusammenarbeit anbieten und sogar podologische Verordnungen abarbeiten.
Eine Person, die medizinische Fußpflege anbietet, aber nicht den Titel med. Fußpfleger oder med. Fußpflegerin trägt nicht. Diese ist gewerblich unterwegs.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Für alle, die mit dem Thema Podologie sich nicht auseinander gesetzt haben:
Der Medizinische Fußpfleger und die medizinische Fußpflegerin sind dem Podologen gleich gestellt.
Das Podologen Gesetz ist hier ein Berufsschutzgesetz.
Also die Berufsbezeichnungen sind geschützt.
Die Tätigkeit medizinische FUßpflege ist nicht geschützt.
DAs bedeutet:
In einer Physiopraxis darf ein medizinischer Fußpfleger seine Dienste im Rahmen einer interdisplinären Zusammenarbeit anbieten und sogar podologische Verordnungen abarbeiten.
Eine Person, die medizinische Fußpflege anbietet, aber nicht den Titel med. Fußpfleger oder med. Fußpflegerin trägt nicht. Diese ist gewerblich unterwegs.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Gleichgestellt? Wo hast du das her?
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein. Eine med. Fußpflege kann aber wenn die Einrichtungsrichtlinie Podo erfüllt wird eine Kassenzulassung bekommen, da es bei uns sehr wenig Podologen gibt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Bei uns geht das nicht gleichzeitig, außer es ist ein Podologe. Die med. Fußpflege wird unter "anderer Praxis-Gewerbe" eingeteilt. Nach RV muss das getrennt sein: 2.1 Allgemeine Anforderungen
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein. Eine med. Fußpflege kann aber wenn die Einrichtungsrichtlinie Podo erfüllt wird eine Kassenzulassung bekommen, da es bei uns sehr wenig Podologen gibt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Es gibt in BaWü Sonderzulassungen als Einzelfallentscheidungen, da die Kassen Versorgungspflicht haben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Klar nur nicht als Teil einer PT-Praxis, ein Kollege in BW hat das gerade durch.
Aber integriert schon. Dazu habe ich 3 Beispiele wo es sehr gut funktioniert hat.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
als Teil nicht, stimmt.
Aber integriert schon. Dazu habe ich 3 Beispiele wo es sehr gut funktioniert hat.
Weiß es daher, da ich grad selbst die Ausbildung zum Podologen mache, um in der Praxis meiner Frau den Bereich abzudecken.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Dann lies mal das PodG §1. Da steht es drin.
Weiß es daher, da ich grad selbst die Ausbildung zum Podologen mache, um in der Praxis meiner Frau den Bereich abzudecken.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
die Kasse erteilt die Zulassung!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
Warum das Risiko einer Festanstellung für PT-fremd Leistungen??
Von Untervermietung von Praxisräumen bis zu einer Praxisgemeinschaft ist doch alles ohne Kassenanfragen möglich!
mfg hgb :hushed:
Mein Profilbild bearbeiten