Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
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müssen und Ihre Arbeitszeit
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Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
habt ihr in eurer Physiotherapiepraxis Masseure angestellt? Brauch ich für einen Masseur 2 extra Zimmer?
Ganz liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habt ihr in eurer Physiotherapiepraxis Masseure angestellt? Brauch ich für einen Masseur 2 extra Zimmer?
Ganz liebe Grüße
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Tempelritter schrieb:
die Raumanforderung in den Einrichtungsrichtlinien gelten für PT und Masseure gleichermaßen.
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PTP schrieb:
Du musst schon davon ausgehen das ein Masseur eher mal 2 Patienten zur gleichen Zeit hat. Da fällt noch häufiger die Kombi mit Fango oder HL an, so das ein 2. Raum dafür unerläßlich ist
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MeFe89 schrieb:
wenn der vollzeitphysio von 7 bis 16 uhr und der teilzeitmasseur von 16 bis 21uhr arbeitet reichen zwei zimmer, bei zwei zimmern dürfen nur keine zwei therapeuten zur gleichen zeit arbeiten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Geht laut Physioverband nicht
Auszug Rahmenverträge:
"Die räumlichen Mindestvoraussetzungen sind auf den Zugelassenen und höchstens eine Vollzeit-Fachkraft ausgerichtet."
Das sind die 2 Räume mit min. 6qm und der min. 20qm große Raum, die Vollzeit-Fachkraft kann ein PT oder Masseur sein.
"Für jede zusätzliche gleichzeitig tätige Fachkraft ist eine weitere Therapiefläche von mindestens 12 qm erforderlich; für jeden zusätzlich und gleichzeitig tätigen Masseur sind zusätzlich zwei Behandlungsräume von jeweils mindestens 6 qm nachzuweisen."
Zusätzlich, d. h. 3 Fachkraft oder mehr. Alternativ arbeitet man im Sichtdienst oder über die HB so sind weitere Fachkräfte ohne mehr Räume möglich.
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Tempelritter schrieb:
natürlich geht das.
Auszug Rahmenverträge:
"Die räumlichen Mindestvoraussetzungen sind auf den Zugelassenen und höchstens eine Vollzeit-Fachkraft ausgerichtet."
Das sind die 2 Räume mit min. 6qm und der min. 20qm große Raum, die Vollzeit-Fachkraft kann ein PT oder Masseur sein.
"Für jede zusätzliche gleichzeitig tätige Fachkraft ist eine weitere Therapiefläche von mindestens 12 qm erforderlich; für jeden zusätzlich und gleichzeitig tätigen Masseur sind zusätzlich zwei Behandlungsräume von jeweils mindestens 6 qm nachzuweisen."
Zusätzlich, d. h. 3 Fachkraft oder mehr. Alternativ arbeitet man im Sichtdienst oder über die HB so sind weitere Fachkräfte ohne mehr Räume möglich.
wenn der vollzeitphysio von 7 bis 16 uhr und der teilzeitmasseur von 16 bis 21uhr arbeitet reichen zwei zimmer, bei zwei zimmern dürfen nur keine zwei therapeuten zur gleichen zeit arbeiten
es müssen für 2 gleichzeitig tätige Vollzeitkräfte 3 Räume sein. Pro weiterer Vollzeitkraft 12qm mehr Fläche, beim Masseur auf 2 Räume aufgeteilt.
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Tempelritter schrieb:
MeFe89 schrieb am 9.6.16 22:13:
wenn der vollzeitphysio von 7 bis 16 uhr und der teilzeitmasseur von 16 bis 21uhr arbeitet reichen zwei zimmer, bei zwei zimmern dürfen nur keine zwei therapeuten zur gleichen zeit arbeiten
es müssen für 2 gleichzeitig tätige Vollzeitkräfte 3 Räume sein. Pro weiterer Vollzeitkraft 12qm mehr Fläche, beim Masseur auf 2 Räume aufgeteilt.
Für 2 Physiotherapeuten vollzeit würden aber 2 Behandlungsräume + Gym. Raum reichen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
So nun habe ich jemanden bei der Zulassungsstelle erreicht. 1 Physiotherapeut vollzeit + ein Masseur Teilzeit benötigen Minimum 3 Behandlungsräume und einen Gymnastikraum.
Für 2 Physiotherapeuten vollzeit würden aber 2 Behandlungsräume + Gym. Raum reichen
In welchen Rahmenvertrag ist ein Gymnastikraum vorgeschrieben?
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Tempelritter schrieb:
das stimmt für BaWü nicht, die Mindestfläche reicht für einen PT und einen PT/MA in Vollzeit.
In welchen Rahmenvertrag ist ein Gymnastikraum vorgeschrieben?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ein Raum mit 20 qm ist vorgeschrieben, in dem keine Bank stehen darf -> also Gymnastikraum
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Dennis Kraus schrieb:
Quatsch. Du kannst da reinstellen was du willst...
Ein Raum mit 20 qm ist vorgeschrieben, in dem keine Bank stehen darf -> also Gymnastikraum
das stimmt nicht, siehe die Antwort vom "der-kollege". Es wird ein Raum verlangt der min. 20qm groß sein muss, dessen Einrichtung ist in keinem Rahmenvertrag vorgeschrieben.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.6.16 08:03:
Ein Raum mit 20 qm ist vorgeschrieben, in dem keine Bank stehen darf -> also Gymnastikraum
das stimmt nicht, siehe die Antwort vom "der-kollege". Es wird ein Raum verlangt der min. 20qm groß sein muss, dessen Einrichtung ist in keinem Rahmenvertrag vorgeschrieben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wort wörtlich aus der Zulassung: Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von 20 qm umfassen. Damit ist eine freie Therapie Fläche gemeint. Sie dürfen auf diese 20 qm nicht noch Geräte oder eine Behandlungsbank stellen.
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morpheus-06 schrieb:
Du erzählst Quatsch, ich stimme dem Templer und der kollege zu. Zeig mir den von dir gebrachten Wortlaut aus deinen RV sprich Einrichtungsrichtlinien. Die Kassen machen doch nur den Depp mit uns. :thumbsup:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
s. Existenzgründer Ordner vom Physio Deutschland Verband Kapitel Zulassung. Dann stimmt der Ordner wohl nicht.
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morpheus-06 schrieb:
Nur das was in den Einrichtungsrichtlinien steht zählt. Alles andere sind Interpretationen, die mehr oder weniger zutreffen.
[...]
2. Praxisausstattung
2.1 Räumliche Mindestvoraussetzungen
2.1.1 Für eine Physiotherapie-/Krankengymnastikpraxis ist eine Nutzfläche von mindestens 50 qm nachzuweisen.
2.1.2 Die Praxisräume müssen mindestens eine Therapiefläche von 32 qm aufweisen. Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20 qm umfassen. Es müssen zusätzlich 2 Behandlungsräume (Kabinen) mit Behandlungsbänken vorhanden sein. Die Größe der einzelnen Behandlungsräume muss eine ordnungsgemäße Behandlung am Patienten gewährleisten. Sie darf 6 qm nicht unterschreiten. [...]
Ich zähle die Behandlungsbank für mich zur Therapiefläche dazu, wäre ja auch doof wenn ich in einem Raum alles außer der Bank zur Behandlung nutzen dürfte... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Informationen von physio-Deutschland sind mit Vorsicht zu genißen, die Chance ist sehr groß das du bei Einhalten der pD-Empfehlungen die Anforderungen ungewollt übererfüllst.
Zulassungskriterien laut physio.de-Infothek
[...]
2. Praxisausstattung
2.1 Räumliche Mindestvoraussetzungen
2.1.1 Für eine Physiotherapie-/Krankengymnastikpraxis ist eine Nutzfläche von mindestens 50 qm nachzuweisen.
2.1.2 Die Praxisräume müssen mindestens eine Therapiefläche von 32 qm aufweisen. Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20 qm umfassen. Es müssen zusätzlich 2 Behandlungsräume (Kabinen) mit Behandlungsbänken vorhanden sein. Die Größe der einzelnen Behandlungsräume muss eine ordnungsgemäße Behandlung am Patienten gewährleisten. Sie darf 6 qm nicht unterschreiten. [...]
Ich zähle die Behandlungsbank für mich zur Therapiefläche dazu, wäre ja auch doof wenn ich in einem Raum alles außer der Bank zur Behandlung nutzen dürfte... ;)
2.2.1 Die Praxisräume müssen mindestens eine Therapiefläche von 32 qm aufweisen. Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20 qm umfassen. Es müssen zwei Behandlungsräume (Kabinen) mit Behandlungsbänken vorhanden sein. Die Größe der einzelnen Behandlungsräume muss eine ordnungsgemäße Behandlung am Patienten gewährleisten. Sie darf 6 qm nicht unterschreiten. Die Behandlungsräume müssen über feste Wände oder im Boden verankerte Stellwände verfügen. Es ist sicherzustellen, dass kein Einblick möglich ist. Im Zutrittsbereich können Vorhänge verwendet werden, die (ab)waschbar sind.
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Tempelritter schrieb:
VdEK Rahmenvertrag:
2.2.1 Die Praxisräume müssen mindestens eine Therapiefläche von 32 qm aufweisen. Ein Behandlungsraum muss eine Therapiefläche von mindestens 20 qm umfassen. Es müssen zwei Behandlungsräume (Kabinen) mit Behandlungsbänken vorhanden sein. Die Größe der einzelnen Behandlungsräume muss eine ordnungsgemäße Behandlung am Patienten gewährleisten. Sie darf 6 qm nicht unterschreiten. Die Behandlungsräume müssen über feste Wände oder im Boden verankerte Stellwände verfügen. Es ist sicherzustellen, dass kein Einblick möglich ist. Im Zutrittsbereich können Vorhänge verwendet werden, die (ab)waschbar sind.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
d.h. ein vollzeit Physio und ein teilzeit Masseur benötigen 4 Zimmer und einen Gymnastikraum oder 2 Zimmer und einen Gymnastikraum?
...meine Praxis ist im 3-Schicht-System vermietet, von 8-16, 16-24 und 0-8 Uhr. Alle drei haben ihre Zulassung bekommen. Damit ist diese Praxis eine der ganz wenigen die die Forderung "ganztägiger Verfügbarkeit" zu 100% erfüllen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Relevant ist nicht die Aussage vom "Physioverband" sondern die der Zulassungsstellen. Die Kriterien für die räumliche Ausstattung sehen 2x6m² je gleichzeitig tätigem Therapeuten vor; in MeFes Szenario sind die zwei eben nicht gleichzeitig tätig.
...meine Praxis ist im 3-Schicht-System vermietet, von 8-16, 16-24 und 0-8 Uhr. Alle drei haben ihre Zulassung bekommen. Damit ist diese Praxis eine der ganz wenigen die die Forderung "ganztägiger Verfügbarkeit" zu 100% erfüllen ;)
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