Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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hier wird ja immer wieder drüber geschrieben, dass Masseure auch ohne Rezepte behandeln können (Massage). Gilt dies auch für Krankengymnastik? In der Ausbildung wird Krankengymnastik mit unterrichtet. Dürfen Masseure KG-Rezepte behandeln? Oder sogar KG auch ohne Rezept? Wie sieht es aus, wenn ein Masseur Triggerpunkttechniken zusätzlich als Fobi hat? Ich frage daher, weil sich jemand bei mir beworben hat.....
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
hier wird ja immer wieder drüber geschrieben, dass Masseure auch ohne Rezepte behandeln können (Massage). Gilt dies auch für Krankengymnastik? In der Ausbildung wird Krankengymnastik mit unterrichtet. Dürfen Masseure KG-Rezepte behandeln? Oder sogar KG auch ohne Rezept? Wie sieht es aus, wenn ein Masseur Triggerpunkttechniken zusätzlich als Fobi hat? Ich frage daher, weil sich jemand bei mir beworben hat.....
Danke
Bewegungsübungen, wenn so verordnet, dürfen sie mit und natürlich auch ohne Verordnung abgeben.
Triggertechnik ist ja kein verordnungsfähiges Heilmittel und kann, wenn der Therapeut die Technik beherrscht, diese in eine Massage einfließen lassen.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
KG Rezepte zu Lasten der GKV dürfen Masseure und med. Bademeister nicht durchführen,
Bewegungsübungen, wenn so verordnet, dürfen sie mit und natürlich auch ohne Verordnung abgeben.
Triggertechnik ist ja kein verordnungsfähiges Heilmittel und kann, wenn der Therapeut die Technik beherrscht, diese in eine Massage einfließen lassen.
Gruß Evi
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Eberhard schrieb:
So wie es morpheus06 schreibt, ist es richtig. Ich darf vielleicht noch ergänzen: Der Masseur darf ohne ärztliche Verordnung alles das machen, war in seiner Prüfungsordnung stand und geprüft wurde: Alle Arten von Massagen, Bindegewebemassagen, Wärme und Kälteanwendunge wie z.B. Fango, Heißluft, Heiße Rolle, Ultraschall Bewgungstherapie in vielen Varianten, auch im Wasser, Schlingentisch, Elektrotherapie. Wenn der Masseur noch die Ausbildung zum Med. Bademeister hat, dann kann er noch Beratung und Durchführung von med. Bädern verabreichung.
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morpheus-06 schrieb:
Der Masseur darf alles das anwenden, das Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung war. Krankengymnastik gehört nicht dazu.
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