Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
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Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
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unseren Kunden ein breites
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habe eine Anfrage bezüglich der Betreuung einer Sportmannschaft bei Auswärtsspielen. Mich würden hierzu
die Erfahrungen/Lösungsvorschläge "altgedienter" Sportphysios interessieren: rechtliche Situation bei Behandlungen
am Spielfeldrand/Kabine/etc. ohne Verordnung sowie die steuerliche Situation bei der Rechnungstellung an den
Verein.
Vielen Dank....Gruß Tom
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TomHagen schrieb:
Hallo zusammen,
habe eine Anfrage bezüglich der Betreuung einer Sportmannschaft bei Auswärtsspielen. Mich würden hierzu
die Erfahrungen/Lösungsvorschläge "altgedienter" Sportphysios interessieren: rechtliche Situation bei Behandlungen
am Spielfeldrand/Kabine/etc. ohne Verordnung sowie die steuerliche Situation bei der Rechnungstellung an den
Verein.
Vielen Dank....Gruß Tom
"Behandlungsrechtlich": Ein Teil deiner Tätigkeit läuft ziemlich sicher unter "Wellness". Der andere Teil läuft unter "gebotener Hilfeleistung in der Zeit bevor der Besuch eines Arztes möglich ist", danach liegt ziemlich sicher eine Verordnung/Empfehlung vor; zum Teil unter Ausschluss der GKV-Erstattungsmöglichkeit. Weitergehend würde ich auf Behandlungsempfehlungen des Mannschaftsarztes bauen - der wiederum vermutlich dankbar für deine Formulierungshilfen sein wird :)
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Tempelritter schrieb:
nach Info aus meinem HP-Seminar (RA für Medizinrecht) ist eine physiotherapeutische Mannschaftsbetreuung rechtlich nicht möglich. Ausnahme Prävention und Wellness.
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Dennis Kraus schrieb:
Das ist eine recht großzügige Auslegung geltenden Rechts.
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Wojtek S. schrieb:
..., ergänzend im Rahmen der " erste Hilfe".
Aus eben dem Grund den Tempelritter andeutet verweise ich auf den Mannschaftsarzt; der macht dem ausführenden PT das Leben deutlich leichter. Das Heilpraktikergesetz ist ziemlich eindeutig formuliert, im Umkehrschluss dürfte es aber in Ordnung sein auf Grundlage der Einschätzung des Mannschaftsarztes tätig zu werden - und da die GKV in vielen Fällen nicht der Kostenträger sein sollte gilt, IMHO, "es geht alles was Privatmedizin darf".
...'Privatmedizin' nenne ich diesen großen Bereich dessen was ohne GKV möglich ist in Ermangelung einer besseren Bezeichnung...
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Papa Alpaka schrieb:
...ich hoffe die "großzügige Auslegung" galt den behandlungsrechtlichen, nicht den steuerlichen Aspekten ;)
Aus eben dem Grund den Tempelritter andeutet verweise ich auf den Mannschaftsarzt; der macht dem ausführenden PT das Leben deutlich leichter. Das Heilpraktikergesetz ist ziemlich eindeutig formuliert, im Umkehrschluss dürfte es aber in Ordnung sein auf Grundlage der Einschätzung des Mannschaftsarztes tätig zu werden - und da die GKV in vielen Fällen nicht der Kostenträger sein sollte gilt, IMHO, "es geht alles was Privatmedizin darf".
...'Privatmedizin' nenne ich diesen großen Bereich dessen was ohne GKV möglich ist in Ermangelung einer besseren Bezeichnung...
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Papa Alpaka schrieb:
"Steuerlich": Einkommen ist Einkommen. Entweder bist du in einem Rahmen unterwegs in dem die Ehrenamtspauschale von max. €210/Monat nicht überschritten wird und ihr könnt darüber abrechnen ["Faustregel": Deine Rechnungen blieben unter ca. €5.000 im Jahr; dann ist's stressfreier wenn du jeden Monat €210 überwiesen bekommst und davon nichts abdrücken musst] oder es ist ein zu versteuerndes Einkommen [mit allen Gestaltungsmöglichkeiten die ein "selbstständiges" Einkommen mit sich bringt]. Ansonsten wäre es vielleicht attraktiv du ließest dich vom Verein anstellen... ;)
"Behandlungsrechtlich": Ein Teil deiner Tätigkeit läuft ziemlich sicher unter "Wellness". Der andere Teil läuft unter "gebotener Hilfeleistung in der Zeit bevor der Besuch eines Arztes möglich ist", danach liegt ziemlich sicher eine Verordnung/Empfehlung vor; zum Teil unter Ausschluss der GKV-Erstattungsmöglichkeit. Weitergehend würde ich auf Behandlungsempfehlungen des Mannschaftsarztes bauen - der wiederum vermutlich dankbar für deine Formulierungshilfen sein wird :)
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