ich habe ein Online-Mahnverfahren bei einem Patienten laufen. Der Vollstreckungsbescheid ist nun auch raus (seit 2 Wochen). Nun bekomme ich ein Brief von der Patientin (Datum des Briefes wurde anscheinend vordatiert auf den 05.08. wo noch Widerspruch gelten gemacht werden konnte - der Brief war aber erst gestern im Briefkasten) mit der Bitte um Ratenzahlung ab Oktober, da sie 2 OP's hatte und nicht ihrer Arbeit nachgehen konnte und daher im Verzug kam. Was haltet ihr davon? Die Vollstreckung läuft trotzdem, oder? Würdet ihr drauf reagieren?
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Hallo,
ich habe ein Online-Mahnverfahren bei einem Patienten laufen. Der Vollstreckungsbescheid ist nun auch raus (seit 2 Wochen). Nun bekomme ich ein Brief von der Patientin (Datum des Briefes wurde anscheinend vordatiert auf den 05.08. wo noch Widerspruch gelten gemacht werden konnte - der Brief war aber erst gestern im Briefkasten) mit der Bitte um Ratenzahlung ab Oktober, da sie 2 OP's hatte und nicht ihrer Arbeit nachgehen konnte und daher im Verzug kam. Was haltet ihr davon? Die Vollstreckung läuft trotzdem, oder? Würdet ihr drauf reagieren?
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe ein Online-Mahnverfahren bei einem Patienten laufen. Der Vollstreckungsbescheid ist nun auch raus (seit 2 Wochen). Nun bekomme ich ein Brief von der Patientin (Datum des Briefes wurde anscheinend vordatiert auf den 05.08. wo noch Widerspruch gelten gemacht werden konnte - der Brief war aber erst gestern im Briefkasten) mit der Bitte um Ratenzahlung ab Oktober, da sie 2 OP's hatte und nicht ihrer Arbeit nachgehen konnte und daher im Verzug kam. Was haltet ihr davon? Die Vollstreckung läuft trotzdem, oder? Würdet ihr drauf reagieren?
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Wenn die schon am Datum "dreht", laß es laufen! Lange Erfahrung hat ergeben das mehr als 80% "solcher" Leute dann wieder nicht zahlen, trotz hoch-heilig-versprechender Ansagen.
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Winfried Hamer schrieb:
Wenn die schon am Datum "dreht", laß es laufen! Lange Erfahrung hat ergeben das mehr als 80% "solcher" Leute dann wieder nicht zahlen, trotz hoch-heilig-versprechender Ansagen.
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Schau` selbst. Im Browser "online-mahnantrag.de" eingeben. Ist einfach. Am Rechner ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und ab in die Post.
Die Gebühren (ca. 35,00 Euro) muss man an das zuständige Mahngericht (wird im Formular automatisch eingefügt) überweisen.
Das war es erstmal. Nach ein paar Tagen bekommst Du Post, wo auch das Formular beiliegt, dass in dem Fall, wenn keine Zahlung erfolgt, den gerichtlichen Weg eröffnet.
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Das war es erstmal. Nach ein paar Tagen bekommst Du Post, wo auch das Formular beiliegt, dass in dem Fall, wenn keine Zahlung erfolgt, den gerichtlichen Weg eröffnet.
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LogoMijo schrieb:
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Die Gebühren (ca. 35,00 Euro) muss man an das zuständige Mahngericht (wird im Formular automatisch eingefügt) überweisen.
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stefan 302 schrieb:
Nein
stefan 302
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Wenn du den Vollstreckungstitel in der Hand hälst, und sie nicht widersprochen hat, kannst du dich drauf einlassen, in angemessener! Frist eine Ratenzahlung machen zu lassen über ALLE Kosten, zzgl. Zinsen (die man dann evtl. wieder einfordern muss). Sollte sie eine Rate zu Spät oder gar nicht Zahlen kannst du sofort den Gerichtsvollzieher hinschicken. Das ist aber auch wieder mit Kosten (die der Schuldner tragen muss) durchzuführen. ergo erstmal selbst versuchen, bevor man den GV schickt und die Kosten weiter hin die Höhe schraubt. Im zweifelsfall kann man den GV fragen, ob bereits eine Eidesstattliche Versicherungs vorliegt, dann kannst du dir das ganze procedere sparen.
Wenn die EV bereits vor den Behandlungen vorlagen, dann kannste höchstens versuchen eine Betrugsanzeige durchzuziehen wegen Eingehungsbetrug, dann wäre deine Forderung wenigstens Insolvenzsicher!
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Wenn du den Vollstreckungstitel in der Hand hälst, und sie nicht widersprochen hat, kannst du dich drauf einlassen, in angemessener! Frist eine Ratenzahlung machen zu lassen über ALLE Kosten, zzgl. Zinsen (die man dann evtl. wieder einfordern muss). Sollte sie eine Rate zu Spät oder gar nicht Zahlen kannst du sofort den Gerichtsvollzieher hinschicken. Das ist aber auch wieder mit Kosten (die der Schuldner tragen muss) durchzuführen. ergo erstmal selbst versuchen, bevor man den GV schickt und die Kosten weiter hin die Höhe schraubt. Im zweifelsfall kann man den GV fragen, ob bereits eine Eidesstattliche Versicherungs vorliegt, dann kannst du dir das ganze procedere sparen.
Wenn die EV bereits vor den Behandlungen vorlagen, dann kannste höchstens versuchen eine Betrugsanzeige durchzuziehen wegen Eingehungsbetrug, dann wäre deine Forderung wenigstens Insolvenzsicher!
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TheStonie schrieb am 29.8.15 13:09:
Wenn du den Vollstreckungstitel in der Hand hälst, und sie nicht widersprochen hat,
Nanana... wir wollen doch genau sein, gell.
Einen Vollstreckungstitel gibt es nicht wenn widersprochen wurde.
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[zitat]TheStonie schrieb am 29.8.15 13:09:
Wenn du den Vollstreckungstitel in der Hand hälst, und sie nicht widersprochen hat, [/zitat]
Nanana... wir wollen doch genau sein, gell.
Einen Vollstreckungstitel gibt es nicht wenn widersprochen wurde.
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Wonderwoman schrieb:
TheStonie schrieb am 29.8.15 13:09:
Wenn du den Vollstreckungstitel in der Hand hälst, und sie nicht widersprochen hat,
Nanana... wir wollen doch genau sein, gell.
Einen Vollstreckungstitel gibt es nicht wenn widersprochen wurde.
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TheStonie schrieb:
Wenn du den Vollstreckungstitel in der Hand hälst, und sie nicht widersprochen hat, kannst du dich drauf einlassen, in angemessener! Frist eine Ratenzahlung machen zu lassen über ALLE Kosten, zzgl. Zinsen (die man dann evtl. wieder einfordern muss). Sollte sie eine Rate zu Spät oder gar nicht Zahlen kannst du sofort den Gerichtsvollzieher hinschicken. Das ist aber auch wieder mit Kosten (die der Schuldner tragen muss) durchzuführen. ergo erstmal selbst versuchen, bevor man den GV schickt und die Kosten weiter hin die Höhe schraubt. Im zweifelsfall kann man den GV fragen, ob bereits eine Eidesstattliche Versicherungs vorliegt, dann kannst du dir das ganze procedere sparen.
Wenn die EV bereits vor den Behandlungen vorlagen, dann kannste höchstens versuchen eine Betrugsanzeige durchzuziehen wegen Eingehungsbetrug, dann wäre deine Forderung wenigstens Insolvenzsicher!
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Das kennt man doch auch im Kleinen: Re. wird nicht bezahlt, nach Erhalt der mahnung ist plötzlich der ursprüngliche Re-betrag (ohne Mahnkosten) ganz schnell überwiesen.
Wenn der Dolch erstmal kratzt, werden die Leute wach...
Ich würde nicht abweichen, du hast klange genug auf dein geld gewartet...Pat. sah vorher auch keinen Anlaß sich zu melden (selbst wenn ich ins KH muß, weiß ich was noch zu zahlen ist...)...du hast dir die Arbeit mit dem onlineverfajhren gemacht-zieh es durch.
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Das kennt man doch auch im Kleinen: Re. wird nicht bezahlt, nach Erhalt der mahnung ist plötzlich der ursprüngliche Re-betrag (ohne Mahnkosten) ganz schnell überwiesen.
Wenn der Dolch erstmal kratzt, werden die Leute wach...
Ich würde nicht abweichen, du hast klange genug auf dein geld gewartet...Pat. sah vorher auch keinen Anlaß sich zu melden (selbst wenn ich ins KH muß, weiß ich was noch zu zahlen ist...)...du hast dir die Arbeit mit dem onlineverfajhren gemacht-zieh es durch.
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Neuling schrieb:
Das kennt man doch auch im Kleinen: Re. wird nicht bezahlt, nach Erhalt der mahnung ist plötzlich der ursprüngliche Re-betrag (ohne Mahnkosten) ganz schnell überwiesen.
Wenn der Dolch erstmal kratzt, werden die Leute wach...
Ich würde nicht abweichen, du hast klange genug auf dein geld gewartet...Pat. sah vorher auch keinen Anlaß sich zu melden (selbst wenn ich ins KH muß, weiß ich was noch zu zahlen ist...)...du hast dir die Arbeit mit dem onlineverfajhren gemacht-zieh es durch.
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ich habe ein Online-Mahnverfahren bei einem Patienten laufen. Der Vollstreckungsbescheid ist nun auch raus (seit 2 Wochen). Nun bekomme ich ein Brief von der Patientin (Datum des Briefes wurde anscheinend vordatiert auf den 05.08. wo noch Widerspruch gelten gemacht werden konnte - der Brief war aber erst gestern im Briefkasten) mit der Bitte um Ratenzahlung ab Oktober, da sie 2 OP's hatte und nicht ihrer Arbeit nachgehen konnte und daher im Verzug kam. Was haltet ihr davon? Die Vollstreckung läuft trotzdem, oder? Würdet ihr drauf reagieren?
Danke!
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schlumpi22 schrieb:
Hallo,
ich habe ein Online-Mahnverfahren bei einem Patienten laufen. Der Vollstreckungsbescheid ist nun auch raus (seit 2 Wochen). Nun bekomme ich ein Brief von der Patientin (Datum des Briefes wurde anscheinend vordatiert auf den 05.08. wo noch Widerspruch gelten gemacht werden konnte - der Brief war aber erst gestern im Briefkasten) mit der Bitte um Ratenzahlung ab Oktober, da sie 2 OP's hatte und nicht ihrer Arbeit nachgehen konnte und daher im Verzug kam. Was haltet ihr davon? Die Vollstreckung läuft trotzdem, oder? Würdet ihr drauf reagieren?
Danke!
stefan 302
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C. DBO schrieb:
Die Ratenzahlung kann sie nun mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren ... kein Gespräch mehr mit mir.
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Winfried Hamer schrieb:
Wenn die schon am Datum "dreht", laß es laufen! Lange Erfahrung hat ergeben das mehr als 80% "solcher" Leute dann wieder nicht zahlen, trotz hoch-heilig-versprechender Ansagen.
günstiger?
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ergo2004 schrieb:
Wie funktioniert ein Onlinemahnverfahren? Ich gebe immer allesmeinem Anwalt. Ist das andere Verfahren
günstiger?
Die Gebühren (ca. 35,00 Euro) muss man an das zuständige Mahngericht (wird im Formular automatisch eingefügt) überweisen.
Das war es erstmal. Nach ein paar Tagen bekommst Du Post, wo auch das Formular beiliegt, dass in dem Fall, wenn keine Zahlung erfolgt, den gerichtlichen Weg eröffnet.
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LogoMijo schrieb:
Schau` selbst. Im Browser "online-mahnantrag.de" eingeben. Ist einfach. Am Rechner ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und ab in die Post.
Die Gebühren (ca. 35,00 Euro) muss man an das zuständige Mahngericht (wird im Formular automatisch eingefügt) überweisen.
Das war es erstmal. Nach ein paar Tagen bekommst Du Post, wo auch das Formular beiliegt, dass in dem Fall, wenn keine Zahlung erfolgt, den gerichtlichen Weg eröffnet.
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stefan 302 schrieb:
Nein
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Wenn die EV bereits vor den Behandlungen vorlagen, dann kannste höchstens versuchen eine Betrugsanzeige durchzuziehen wegen Eingehungsbetrug, dann wäre deine Forderung wenigstens Insolvenzsicher!
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Nanana... wir wollen doch genau sein, gell.
Einen Vollstreckungstitel gibt es nicht wenn widersprochen wurde.
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Wonderwoman schrieb:
TheStonie schrieb am 29.8.15 13:09:
Wenn du den Vollstreckungstitel in der Hand hälst, und sie nicht widersprochen hat,
Nanana... wir wollen doch genau sein, gell.
Einen Vollstreckungstitel gibt es nicht wenn widersprochen wurde.
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TheStonie schrieb:
Wenn du den Vollstreckungstitel in der Hand hälst, und sie nicht widersprochen hat, kannst du dich drauf einlassen, in angemessener! Frist eine Ratenzahlung machen zu lassen über ALLE Kosten, zzgl. Zinsen (die man dann evtl. wieder einfordern muss). Sollte sie eine Rate zu Spät oder gar nicht Zahlen kannst du sofort den Gerichtsvollzieher hinschicken. Das ist aber auch wieder mit Kosten (die der Schuldner tragen muss) durchzuführen. ergo erstmal selbst versuchen, bevor man den GV schickt und die Kosten weiter hin die Höhe schraubt. Im zweifelsfall kann man den GV fragen, ob bereits eine Eidesstattliche Versicherungs vorliegt, dann kannst du dir das ganze procedere sparen.
Wenn die EV bereits vor den Behandlungen vorlagen, dann kannste höchstens versuchen eine Betrugsanzeige durchzuziehen wegen Eingehungsbetrug, dann wäre deine Forderung wenigstens Insolvenzsicher!
Wenn der Dolch erstmal kratzt, werden die Leute wach...
Ich würde nicht abweichen, du hast klange genug auf dein geld gewartet...Pat. sah vorher auch keinen Anlaß sich zu melden (selbst wenn ich ins KH muß, weiß ich was noch zu zahlen ist...)...du hast dir die Arbeit mit dem onlineverfajhren gemacht-zieh es durch.
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Das kennt man doch auch im Kleinen: Re. wird nicht bezahlt, nach Erhalt der mahnung ist plötzlich der ursprüngliche Re-betrag (ohne Mahnkosten) ganz schnell überwiesen.
Wenn der Dolch erstmal kratzt, werden die Leute wach...
Ich würde nicht abweichen, du hast klange genug auf dein geld gewartet...Pat. sah vorher auch keinen Anlaß sich zu melden (selbst wenn ich ins KH muß, weiß ich was noch zu zahlen ist...)...du hast dir die Arbeit mit dem onlineverfajhren gemacht-zieh es durch.
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