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Physiotherapeuten/(-innen),
in Vollzeit oder Teilzeit.
Wenn du selbstständiges Arbeiten
liebst, dann bist du bei uns genau
richtig. Wir sind flexibel und
geben dir Freiheiten dein Arbeiten
selbst zu gestalten, möchten uns
aber auch auf dich verlassen
können.
Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
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bitte um kurze Hilfe und Auskunft:
Ich bin seit 4 Jahren selbstständig und war bis jetzt immer zufrieden mit der Zahlungsmoral meiner Patienten. Manchmal musste man mehrfach darauf hinweise, dass da noch was zu bezahlen wäre, wurde aber letztendlich immer bezahlt.
Nun habe ich ein Ehepaar, dass immer wieder die Rezeptgebühr vergessen hatte und dann zum letzten Termin natürlich auch. Sie wollten es dann überweisen, nie geschehen. Mehrfaches Anschreiben leider erfolglos.
Wie geht Ihr nun vor? Per Anwalt mahnen kostet mehr als der eingeforderte Wert ist, habe jetzt aber schon mehrfach von Online-Mahnverfahren gehört.... Wer hat Erfahrung damit? Welcher "Anbieter" ist da seriös? Wie ist das Vorgehen und was kostet mich das?
Ich bitte Euch lieb um KONSTRUKTIVE Beiträge und nicht um Antworten, wie naiv man ist, Rezeptgebühr nicht gleich beim ersten Mal einzukassieren....Ich weiß selbst, dass ich da nachlässig war. Und ältere Beiträge im Forum haben mich leider auch noch nicht weitergebracht. (Leider stelle ich hier im Forum immer wieder fest, dass hier ein paar einfach nur ihren Frust loswerden wollen :kissing_closed_eyes: Daher bitte nett sein :hushed:)
Vielen Dank schon jetzt und liebe Grüße!
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julia466 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
bitte um kurze Hilfe und Auskunft:
Ich bin seit 4 Jahren selbstständig und war bis jetzt immer zufrieden mit der Zahlungsmoral meiner Patienten. Manchmal musste man mehrfach darauf hinweise, dass da noch was zu bezahlen wäre, wurde aber letztendlich immer bezahlt.
Nun habe ich ein Ehepaar, dass immer wieder die Rezeptgebühr vergessen hatte und dann zum letzten Termin natürlich auch. Sie wollten es dann überweisen, nie geschehen. Mehrfaches Anschreiben leider erfolglos.
Wie geht Ihr nun vor? Per Anwalt mahnen kostet mehr als der eingeforderte Wert ist, habe jetzt aber schon mehrfach von Online-Mahnverfahren gehört.... Wer hat Erfahrung damit? Welcher "Anbieter" ist da seriös? Wie ist das Vorgehen und was kostet mich das?
Ich bitte Euch lieb um KONSTRUKTIVE Beiträge und nicht um Antworten, wie naiv man ist, Rezeptgebühr nicht gleich beim ersten Mal einzukassieren....Ich weiß selbst, dass ich da nachlässig war. Und ältere Beiträge im Forum haben mich leider auch noch nicht weitergebracht. (Leider stelle ich hier im Forum immer wieder fest, dass hier ein paar einfach nur ihren Frust loswerden wollen :kissing_closed_eyes: Daher bitte nett sein :hushed:)
Vielen Dank schon jetzt und liebe Grüße!
§ 43b Zahlungsweg (1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
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morpheus-06 schrieb:
warum Mahnverfahren? Die GKV muss einspringen und die ZuZa einziehen.
§ 43b Zahlungsweg (1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
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Klauslogo schrieb:
Wenn es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil handelt, brauchst du nur EINMAL erinnern. Danach meldest du diesen Fall mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung für den Eigenanteil der zuständigen KK, da diese für das Inkasso der Zuzahlungen zuständig ist. Diese zahlt dir dann das Geld und muss es sich dann vom Patienten holen.
war zwar schon oft Thema hier, aber nocheinmal.
Ein Schreiben an die Kasse das Pat. Zuzahlung nicht geleistet hat, die Rechnung mit anhängen und schon bekommt man das Geld von der KK.
Diese ist verpflichtet den Betrag vom Versicherten einzuziehen. Ich mache das seit 7 Jahren so und bisher gab es noch nie Probleme.
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Hat von Euch trotzdem jemand schon mal Erfahrung mit den Online-Mahnanbietern gemacht? Würde mich interessieren, für den Fall, dass man es doch mal wegen etwas anderem (Privat, Selbstzahler) brauchen würde?
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julia466 schrieb:
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe! Wieder was gelernt, habe ich vorher noch nie gehört, dass das funktioniert.
Hat von Euch trotzdem jemand schon mal Erfahrung mit den Online-Mahnanbietern gemacht? Würde mich interessieren, für den Fall, dass man es doch mal wegen etwas anderem (Privat, Selbstzahler) brauchen würde?
Ich mache es mit säumigen GKV Pat. so:
1. versucht man ja per Tel. sie dazu zu bekommen,das sie bezahlen...funktioniert das nicht
2. bei der nächsten Abrechnung stelle ich das Rezept auf Zuzahlung null,schreibe hinten auf dem Rezept das er nicht bezahlt hat und gut ist
3. nur die TKK will eine extra Rechnung darüber,bei den anderen geht es auch ohne,einfach Mahnschreiben am Rezept heften
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therapeutin schrieb:
einfach onlinemahnverfahren machen...
Ich mache es mit säumigen GKV Pat. so:
1. versucht man ja per Tel. sie dazu zu bekommen,das sie bezahlen...funktioniert das nicht
2. bei der nächsten Abrechnung stelle ich das Rezept auf Zuzahlung null,schreibe hinten auf dem Rezept das er nicht bezahlt hat und gut ist
3. nur die TKK will eine extra Rechnung darüber,bei den anderen geht es auch ohne,einfach Mahnschreiben am Rezept heften
Gehe einfach direkt auf die Online-Plattform der Mahngerichte. Schau hier mahngerichte - online-Mahnverfahren
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Wonderwoman schrieb:
VORSICHT!!! Es tummeln sich Internetanbieter im Netz, die Dir das Mahnverfahren abnehmen wollen und das kann kosten.
Gehe einfach direkt auf die Online-Plattform der Mahngerichte. Schau hier mahngerichte - online-Mahnverfahren
VORSICHT!!! Es tummeln sich Internetanbieter im Netz, die Dir das Mahnverfahren abnehmen wollen und das kann kosten.
Gehe einfach direkt auf die Online-Plattform der Mahngerichte. Schau hier
Ganz genau
Beim ersten mal ein bisschen kniffelig mit der Ausfüllerei, beim zweiten mal kein Problem mehr
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Birgit88 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 20.8.15 14:20:
VORSICHT!!! Es tummeln sich Internetanbieter im Netz, die Dir das Mahnverfahren abnehmen wollen und das kann kosten.
Gehe einfach direkt auf die Online-Plattform der Mahngerichte. Schau hier
Ganz genau
Beim ersten mal ein bisschen kniffelig mit der Ausfüllerei, beim zweiten mal kein Problem mehr
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Silvio schrieb:
Hi,
war zwar schon oft Thema hier, aber nocheinmal.
Ein Schreiben an die Kasse das Pat. Zuzahlung nicht geleistet hat, die Rechnung mit anhängen und schon bekommt man das Geld von der KK.
Diese ist verpflichtet den Betrag vom Versicherten einzuziehen. Ich mache das seit 7 Jahren so und bisher gab es noch nie Probleme.
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don schrieb:
Ist mit alles zu kompliziert. Ich gebe die Sachen meinem RA da muss ich nichts ausfüllen zur Post bringen auf Reaktion warten etc.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Und wenn dein säumiger Patient insolvent ist, bleibst du auf allen Kosten sitzen.
Es gibt keinen einzigen PKV Patienten, der nicht KG & Co zumindest bei jeder Behandlung zahlen kann. Kann er nicht mal die relativ geringere Summe aufbringen, dann weiß man, dass er gar nicht zahlen kann.
Bei SZ sollte es ohnhin die Regel sein, dass sie zahlen, Quittung erhalten und dann die Anwendung bekommen. Ich würde niemals auf die Idee kommen, SZ hinterher zahlen zu lassen auf Rechnung.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Deswegen ist es ja auch am sichersten, wenn man die Kunden (PKV, SZ) vorher oder (auf Wunsch) bei jeder Anwendung bezahlen läßt. Das erspart den ganzen Zirkus mit Mahnung usw. Wer sich nicht darauf einläßt, auf den kann man getrost verzichten, denn da ist Ärger vorprogrammiert.
Es gibt keinen einzigen PKV Patienten, der nicht KG & Co zumindest bei jeder Behandlung zahlen kann. Kann er nicht mal die relativ geringere Summe aufbringen, dann weiß man, dass er gar nicht zahlen kann.
Bei SZ sollte es ohnhin die Regel sein, dass sie zahlen, Quittung erhalten und dann die Anwendung bekommen. Ich würde niemals auf die Idee kommen, SZ hinterher zahlen zu lassen auf Rechnung.
Gruß Britt
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Sarah x schrieb:
Hallo, ich habe das bereits mehrfach direkt über die Online-Plattform der Mahngerichte gemacht. Ohne Widerspruch seitens des Schuldners marschiert dann der Gerichtsvollzieher los.
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