für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
Attentione! Mahnung wg noch offener Rezeptgebühren.
Habe gerade ein leidiges Thema vor mir auf dem Schreibtisch, welches ich immer gehofft habe, dass es nie eintrifft. Und nun doch.
Hat jemand meiner erfahrenen Kollegen einen Ratschlag für mich,; Was sollte unbedingt im Text enthalten sein? oder Gibt es einen nützlichen Link mit Schlüsseltexten?
Gasho
und schonmal 1000Dank voraus.
Und wer heute noch kein Titel gewonnen hat, ich schenke ihn gern;
der TAGESsuperHELD! :clap:
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Problem beschreiben
Sedy schrieb:
Hei zusammen.
Attentione! Mahnung wg noch offener Rezeptgebühren.
Habe gerade ein leidiges Thema vor mir auf dem Schreibtisch, welches ich immer gehofft habe, dass es nie eintrifft. Und nun doch.
Hat jemand meiner erfahrenen Kollegen einen Ratschlag für mich,; Was sollte unbedingt im Text enthalten sein? oder Gibt es einen nützlichen Link mit Schlüsseltexten?
Gasho
und schonmal 1000Dank voraus.
Und wer heute noch kein Titel gewonnen hat, ich schenke ihn gern;
der TAGESsuperHELD! :clap:
was ist dein Problem? Einfach der KK in rechnungstellen, Rechnung und Zahlungserinnerung oder Mahnung anhängen, fertig. Bei mir gabs nochnie Probleme diesbezüglich. In theorg nur ein Knopfdruck und ab in den Briefkasten.
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Danke , für die prompte Antwort. Ein Problem habe ich eigentlich nicht. Wie das procedere abläuft weis ich inzwischen.
Habe einfach no nie ne Mahnung geschrieben und wollte nur ein Tip für den Text in der Mahnung.
Grüße S
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Sedy schrieb:
Hei Silvo.
Danke , für die prompte Antwort. Ein Problem habe ich eigentlich nicht. Wie das procedere abläuft weis ich inzwischen.
Habe einfach no nie ne Mahnung geschrieben und wollte nur ein Tip für den Text in der Mahnung.
Grüße S
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wir brauchen die VO Geb nicht zu mahnen
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Sedy schrieb:
Hei Ramona. Danke deiner Info. Wie machst du das denn dann?
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Tempelritter schrieb:
Rechnung an den Versicherten, bleibt diese unbezahlt geht die Rechnung an seine Krankenkasse - § 43b Zahlungsweg (1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
Wir ziehen die Gebühr sofort ein. Zahlt der Patient nicht, geht die Rechnungskopie an die KK.
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Ramona Völlkopf schrieb:
So, wie Tempelritter es beschreibt.
Wir ziehen die Gebühr sofort ein. Zahlt der Patient nicht, geht die Rechnungskopie an die KK.
wenn ich richtig liege muß mindestens einmal gemahnt werden....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Ramona,
wenn ich richtig liege muß mindestens einmal gemahnt werden....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ich lese und handhabe das anders.
Hallo Ramona,
wenn ich richtig liege muß mindestens einmal gemahnt werden....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
eine Mahnung sieht das Gesetz nicht. Die gesonderte Aufforderung ist die Rechnung, da der Versicherte in der Praxis schon mündlich zum Zahlen der ZuZa aufgefordert wurde.
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Tempelritter schrieb:
JürgenK schrieb am 9.6.15 18:10:
Hallo Ramona,
wenn ich richtig liege muß mindestens einmal gemahnt werden....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
eine Mahnung sieht das Gesetz nicht. Die gesonderte Aufforderung ist die Rechnung, da der Versicherte in der Praxis schon mündlich zum Zahlen der ZuZa aufgefordert wurde.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ganz genau so mache ich das auch.
Verstehe ich das richtig!?
Zur mündlichen Aufforderung zur Zahlung in der Praxis muß eine schriftliche Rechnung folgen, die wiederum in Kopie meinerseits an die KK geht.
Danke euch!
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Sedy schrieb:
Hei liebe Leute.
Verstehe ich das richtig!?
Zur mündlichen Aufforderung zur Zahlung in der Praxis muß eine schriftliche Rechnung folgen, die wiederum in Kopie meinerseits an die KK geht.
Danke euch!
Hei liebe Leute.
Verstehe ich das richtig!?
Zur mündlichen Aufforderung zur Zahlung in der Praxis muß eine schriftliche Rechnung folgen, die wiederum in Kopie meinerseits an die KK geht.
Danke euch!
Ja - gesonderten schriftlichen Aufforderung
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Tempelritter schrieb:
Sedy schrieb am 10.6.15 14:04:
Hei liebe Leute.
Verstehe ich das richtig!?
Zur mündlichen Aufforderung zur Zahlung in der Praxis muß eine schriftliche Rechnung folgen, die wiederum in Kopie meinerseits an die KK geht.
Danke euch!
Ja - gesonderten schriftlichen Aufforderung
Wir schreiben nur eine RG, wenn Pat nicht bezahlt hat im Laufe der VO.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ja.
Wir schreiben nur eine RG, wenn Pat nicht bezahlt hat im Laufe der VO.
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Tempelritter schrieb:
ich auch, das ist die gesonderte schriftliche Aufforderung
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Problem beschreiben
Silvio schrieb:
Hi,
was ist dein Problem? Einfach der KK in rechnungstellen, Rechnung und Zahlungserinnerung oder Mahnung anhängen, fertig. Bei mir gabs nochnie Probleme diesbezüglich. In theorg nur ein Knopfdruck und ab in den Briefkasten.
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