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Kitane schrieb:
Hatte eine Pat. Die 2 Termine nicht eingehalten hat,habe Rechnung und Mahnung geschrieben ,sie reagierte nicht. Habe nun die Forderung an ein Inkassounternehmen abgegeben, dem Mahnbescheid hat sie widersprochen. Nun könnte ich eine Klage einreichen die mich aber 260€ kosten würde , wenn bei ihr nicht zu holen ist. Es ärgert mich grün und schwarz, dass solche Lumpen ungeschoren davon kommen sollen, hat jemand noch eine Idee was man tun könnte.ich bin echt sauer
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Wonderwoman schrieb:
Außer Klage bleibt nichts Legales übrig.
Gruß Evi
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Kitane schrieb:
Das Inkasso ist an meine Rechtsschutzversicherung gekoppelt im Moment muss ich noch nichts bezahlen erst wenn jetzt eine Klage erhoben wird
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RePro schrieb:
Richten sich die Kosten nicht an dem Streitwert? Mit welcher Begründung wurde dem Mahnbescheid widersprochen?
Das Inkasso ist an meine Rechtsschutzversicherung gekoppelt im Moment muss ich noch nichts bezahlen erst wenn jetzt eine Klage erhoben wird
Neee, oder? Mach das öfters und Du hattest eine Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung ist eigentlich nur für die großen Sachen da.
Und ich muss Evemarie zustimmen... Mahnbescheid macht man selbst. Geht alles online und kostet nichts extra für irgendwelche Hanseln, die Du für die Eingabe ins Onlineportal bezahlst.
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Wonderwoman schrieb:
Kitane schrieb am 11.11.15 08:51:
Das Inkasso ist an meine Rechtsschutzversicherung gekoppelt im Moment muss ich noch nichts bezahlen erst wenn jetzt eine Klage erhoben wird
Neee, oder? Mach das öfters und Du hattest eine Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung ist eigentlich nur für die großen Sachen da.
Und ich muss Evemarie zustimmen... Mahnbescheid macht man selbst. Geht alles online und kostet nichts extra für irgendwelche Hanseln, die Du für die Eingabe ins Onlineportal bezahlst.
Richten sich die Kosten nicht an dem Streitwert? Mit welcher Begründung wurde dem Mahnbescheid widersprochen?
Da gibt es keine Begründung...
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Wonderwoman schrieb:
Thomas Kellmer schrieb am 11.11.15 08:52:
Richten sich die Kosten nicht an dem Streitwert? Mit welcher Begründung wurde dem Mahnbescheid widersprochen?
Da gibt es keine Begründung...
Mahnbescheid online kostet doch auch oder nicht ?
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Kitane schrieb:
Habe heute mit dem Inkasso telefoniert und die meinten, die Patienten hat in 2012 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, im Moment arbeitet sie , aber ich weiß nicht ob auf Lohnsteuerkarte oder nur geringfügig, die eidesstattliche Versicherung wird alle 3 Jahre erneuert.
Mahnbescheid online kostet doch auch oder nicht ?
Mahnbescheid online kostet doch auch oder nicht ?
Nur Gerichtskosten, die Du dem Inkassounternehmen auch erstatten musst. Wer es selbst macht, der muss das Inkasso aber nicht zahlen.
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Wonderwoman schrieb:
Kitane schrieb am 11.11.15 15:24:
Mahnbescheid online kostet doch auch oder nicht ?
Nur Gerichtskosten, die Du dem Inkassounternehmen auch erstatten musst. Wer es selbst macht, der muss das Inkasso aber nicht zahlen.
Das bringt nur Ärger.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Mit diesem Wissen würde ich es lassen.
Das bringt nur Ärger.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ja. Mein letzer Mahnbescheid kostete um die 23 Euro.
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idefix- schrieb:
Lass die Finger davon und schreib es ab, wenn die Patientin einen Versicherung abgegeben hat, siehst du nie ein Geld. Würde alle Termine streichen, dem Arzt eine Mitteilung schicken, warum du die Patientin rausgeworfen hast und das diese anscheinend so gesund ist, das sie wohl keiner Behandlungen bedarf. Ein intelligenter Arzt wird dann keine Rezepte mehr ausstellen, also meine hier machen das so.
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Evemarie Kaiser schrieb:
Warum hast du den Mahnbescheid nicht selbst abgeschickt? Die Kosten für das Inkassobüro sind doch, meiner Meinung nach, viel zu hoch und musst du doch jetzt tragen ...
Gruß Evi
Also entweder du klagst, es gibt da ein klasse Urteil mit super Begründung oder du machst deinen Frieden mit dieser Person und wirfst dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterher!
Bei einer sehr gut vorbereiteten Klage stehen deine Chancen gut. Aber der/die RichterIn kann das ganz anders sehen.
Für dein Seelenheil ist es vielleicht besser, sich auf nette zuverlässige (Privat) Patienten zu konzentrieren.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Sehr sehr sehr ärgerlich! !!!
Also entweder du klagst, es gibt da ein klasse Urteil mit super Begründung oder du machst deinen Frieden mit dieser Person und wirfst dem schlechten Geld nicht noch gutes hinterher!
Bei einer sehr gut vorbereiteten Klage stehen deine Chancen gut. Aber der/die RichterIn kann das ganz anders sehen.
Für dein Seelenheil ist es vielleicht besser, sich auf nette zuverlässige (Privat) Patienten zu konzentrieren.
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idefix- schrieb:
Ja, aber nur wenn due gewinnst!
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Thomas2 schrieb:
Werden die Kosten des Mahnverfahrens, also auch des gerichtlichen Mahnverfahrens inkl. RA etc., nicht dem Schuldner in Rechnung gestellt?
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