WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
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nachdem ich Ausfallrechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung mit Hinweis auf gerichtliches Mahnverfahren an eine Patientin geschrieben habe und keine Zahlung einging, wartete ich noch fast 2 Wochen. Nun habe ich vor 2 Tagen den Mahnantrag gestellt (online) und heute hat die gute Frau überwiesen, sie hat den Bescheid noch nicht bekommen.
Habt Ihr Erfahrung, ob man das Mahnverfahren stoppen kann?
Beste Grüße!
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sandra54 schrieb:
Hallo,
nachdem ich Ausfallrechnung, Zahlungserinnerung und Mahnung mit Hinweis auf gerichtliches Mahnverfahren an eine Patientin geschrieben habe und keine Zahlung einging, wartete ich noch fast 2 Wochen. Nun habe ich vor 2 Tagen den Mahnantrag gestellt (online) und heute hat die gute Frau überwiesen, sie hat den Bescheid noch nicht bekommen.
Habt Ihr Erfahrung, ob man das Mahnverfahren stoppen kann?
Beste Grüße!
mfg hgb :wink:
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therapeutin schrieb:
hätte sie vorher bezahlen sollen...
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hgb schrieb:
.. wenn Du Deine eingezahlten Gebühren stoppen kannst. Ohne Gebühr läuft nichts.
mfg hgb :wink:
Steht bei uns in der Mahnung drinn: "Zahlunsfrist ist Eingang auf meinem Konto, spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden"
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idefix- schrieb:
Sie hat nicht innerhalb der Frist bezahlt, also muss sie die Kosten übernehmen.
Steht bei uns in der Mahnung drinn: "Zahlunsfrist ist Eingang auf meinem Konto, spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden"
nach meinem Kenntnisstand sind die Gebühren für einen gerichtlichen Mahnantrag mit dem Auftrag fällig und damit nicht zurückzuerlangen. Falls die Kosten gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden sollen, läuft es wie bei der Rechtnungsstellung für Behandlungen. Rechnung schreiben und auf Bezahlung warten, ggf. wieder erneut mahnen. Lässt sich leider nicht ganz vermeiden.
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phys84 schrieb:
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand sind die Gebühren für einen gerichtlichen Mahnantrag mit dem Auftrag fällig und damit nicht zurückzuerlangen. Falls die Kosten gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden sollen, läuft es wie bei der Rechtnungsstellung für Behandlungen. Rechnung schreiben und auf Bezahlung warten, ggf. wieder erneut mahnen. Lässt sich leider nicht ganz vermeiden.
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