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Kiel - Friedrichsort

Wir suchen für unser (natürlich
etwas positiv verrücktes) Team
eine Verstärkung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Praxis liegt im Norden von Kiel
im Stadteil Friedrichsort, unweit
des beliebten Falkensteiner
Strandes.In der Umgebung der Praxis
gibt es auch noch bezahlbaren
Wohnraum.
Unsere Patienten kommen aus allen
sozialen Schichten und es sind auch
alle Schwerpunkte der
Physiotherapie vorhanden. An
Hausbesuche brauchst Du bei uns
nicht denken (es sei denn, Du
möchtest unbedingt). Da...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Macht Masseur im "first contact" ohne Rezept vom Arzt USt.-freie Leistungen?

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Neues Thema
Macht Masseur im "first contact" ohne Rezept vom Arzt USt.-freie Leistungen?
Es gibt 10 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
14.02.2014 12:33
Hallo Therapeuten! :blush:

Ich überlege, ob ich als Masseur nach langjähriger Tätigkeit zukünftig eine reine Privatpraxis eröffne, um dann Patienten auch ohne Rezept vom Arzt im "first contact" zu behandeln.

Das wir das dürfen, ist ja durch das BGH belegt worden, was aber ist mit den therapeutischen Leistungen in der Abrechnung - sind diese als normale Heilbehandlungen auch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit, auch wenn das Rezept vom Arzt fehlt? Wer weiß das?

Grüße vom Micha

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Hallo Therapeuten! :blush: Ich überlege, ob ich als Masseur nach langjähriger Tätigkeit zukünftig eine reine Privatpraxis eröffne, um dann Patienten auch ohne Rezept vom Arzt im "first contact" zu behandeln. Das wir das dürfen, ist ja durch das BGH belegt worden, was aber ist mit den therapeutischen Leistungen in der Abrechnung - sind diese als normale Heilbehandlungen auch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit, auch wenn das Rezept vom Arzt fehlt? Wer weiß das? Grüße vom Micha
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Therapeuten! :blush:

Ich überlege, ob ich als Masseur nach langjähriger Tätigkeit zukünftig eine reine Privatpraxis eröffne, um dann Patienten auch ohne Rezept vom Arzt im "first contact" zu behandeln.

Das wir das dürfen, ist ja durch das BGH belegt worden, was aber ist mit den therapeutischen Leistungen in der Abrechnung - sind diese als normale Heilbehandlungen auch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit, auch wenn das Rezept vom Arzt fehlt? Wer weiß das?

Grüße vom Micha

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ali
14.02.2014 17:31
Die Finanzbehörden sagen im Moment ganz klar, therapeutische Leistungen OHNE Rezept für Heilhilfsberufler -> MwSt 7 oder 19%.

In wie weit sie damit durchkommen, wird irgendwann einmal ein Gericht entscheiden.
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• morpheus-06
• SGBV
Die Finanzbehörden sagen im Moment ganz klar, therapeutische Leistungen OHNE Rezept für Heilhilfsberufler -> MwSt 7 oder 19%. In wie weit sie damit durchkommen, wird irgendwann einmal ein Gericht entscheiden.
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Anonymer Teilnehmer
14.02.2014 17:43
...ist ja grausig! Hoffentlich wird da mal eine Klage angestrebt... :angry:
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...ist ja grausig! Hoffentlich wird da mal eine Klage angestrebt... :angry:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

...ist ja grausig! Hoffentlich wird da mal eine Klage angestrebt... :angry:

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morpheus-06
14.02.2014 17:45
warum grausig?
einfach 7/19% auf die Preise aufschlagen und abführen und bei Einkäufen und Anschaffungen für die Praxis die Umsatzsteuer rausziehen.
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warum grausig? einfach 7/19% auf die Preise aufschlagen und abführen und bei Einkäufen und Anschaffungen für die Praxis die Umsatzsteuer rausziehen.
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morpheus-06 schrieb:

warum grausig?
einfach 7/19% auf die Preise aufschlagen und abführen und bei Einkäufen und Anschaffungen für die Praxis die Umsatzsteuer rausziehen.

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Anonymer Teilnehmer
14.02.2014 17:49
Ja, stimmt schon - ich bin nur erschrocken, dass es Unterschiede gibt zwischen einer Heilbehandlung eines HP/Arztes und eines Therapeuten - alle heilen, alle sollten gleiche Steuersätze haben...
1

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Ja, stimmt schon - ich bin nur erschrocken, dass es Unterschiede gibt zwischen einer Heilbehandlung eines HP/Arztes und eines Therapeuten - alle heilen, alle sollten gleiche Steuersätze haben...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja, stimmt schon - ich bin nur erschrocken, dass es Unterschiede gibt zwischen einer Heilbehandlung eines HP/Arztes und eines Therapeuten - alle heilen, alle sollten gleiche Steuersätze haben...

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ali
14.02.2014 17:55
"WIR" durfen eben nicht heilen, sagen die Gesetze.....und die auslegenden Richter

:angry:

ist praktisch für die Finanzbehörden, die springen auf den Zug und ziehen die Steuergrenzen so eng wie möglich.

Geklagt kann erst beim ersten dementsprechenden Steuerbescheid.
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"WIR" durfen eben nicht heilen, sagen die Gesetze.....und die auslegenden Richter :angry: ist praktisch für die Finanzbehörden, die springen auf den Zug und ziehen die Steuergrenzen so eng wie möglich. Geklagt kann erst beim ersten dementsprechenden Steuerbescheid.
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ali schrieb:

"WIR" durfen eben nicht heilen, sagen die Gesetze.....und die auslegenden Richter

:angry:

ist praktisch für die Finanzbehörden, die springen auf den Zug und ziehen die Steuergrenzen so eng wie möglich.

Geklagt kann erst beim ersten dementsprechenden Steuerbescheid.

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ali schrieb:

Die Finanzbehörden sagen im Moment ganz klar, therapeutische Leistungen OHNE Rezept für Heilhilfsberufler -> MwSt 7 oder 19%.

In wie weit sie damit durchkommen, wird irgendwann einmal ein Gericht entscheiden.

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SGBV
15.02.2014 15:54
Korrektur. PN unterwegs.

Neueste Erkenntnis zum Thema:
Ob umsatzsteuerfrei auch ohne ärztl. Vo geht, ist gerichtl. derzeit anhängig, da in einem Umsatzsteuerverfahren Klage vor dem Finanzgericht erhoben wurde (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Aktenzeichen 4 K 75/12). Inzwischen gibt es ein Urteil.
ZFD berichtet:
Das Gericht gab dabei der Klage einer Podologischen Gemeinschaftspraxis statt, mit der die Aufhebung von Festsetzungen über Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Zeiträume begehrt wurde. In der mündlichen Verhandlung vom 05. Februar 2014 waren sich alle Prozessbeteiligten darüber einig, dass es in diesem Verfahren zentral um die Rechtsfrage geht, welche Rolle eine ärztliche Anordnung für die Einstufung einer podologischen Tätigkeit als Heilbehandlung im Sinne von § 4 Nr. 14 a UStG spielen darf, insbesondere, ob eine solche Anordnung zwingende Voraussetzung dafür ist. Damit stand inzident das BMF-Schreiben vom 19. Juni 2012 (Umsatzsteuer-Anwendungserlass) auf dem Prüfstand. Zwar liegen die Urteilsgründe noch nicht vor, jedoch lässt die Stattgabe der Klage den Schluss zu, dass sich das Gericht nicht den Vorgaben in dem Erlass anschließt. Die Revision wurde zugelassen und wird voraussichtlich von dem beklagten Finanzamt auch eingelegt werden.



[bearbeitet am 15.02.14 21:11]
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Korrektur. PN unterwegs. Neueste Erkenntnis zum Thema: Ob umsatzsteuerfrei auch ohne ärztl. Vo geht, ist gerichtl. derzeit anhängig, da in einem Umsatzsteuerverfahren Klage vor dem Finanzgericht erhoben wurde (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Aktenzeichen 4 K 75/12). Inzwischen gibt es ein Urteil. ZFD berichtet: Das Gericht gab dabei der Klage einer Podologischen Gemeinschaftspraxis statt, mit der die Aufhebung von Festsetzungen über Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Zeiträume begehrt wurde. In der mündlichen Verhandlung vom 05. Februar 2014 waren sich alle Prozessbeteiligten darüber einig, dass es in diesem Verfahren zentral um die Rechtsfrage geht, welche Rolle eine ärztliche Anordnung für die Einstufung einer podologischen Tätigkeit als Heilbehandlung im Sinne von § 4 Nr. 14 a UStG spielen darf, insbesondere, ob eine solche Anordnung zwingende Voraussetzung dafür ist. Damit stand inzident das BMF-Schreiben vom 19. Juni 2012 (Umsatzsteuer-Anwendungserlass) auf dem Prüfstand. Zwar liegen die Urteilsgründe noch nicht vor, jedoch lässt die Stattgabe der Klage den Schluss zu, dass sich das Gericht nicht den Vorgaben in dem Erlass anschließt. Die Revision wurde zugelassen und wird voraussichtlich von dem beklagten Finanzamt auch eingelegt werden. [bearbeitet am 15.02.14 21:11]
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Anonymer Teilnehmer
15.02.2014 15:59
Super-Hinweis!! Danke!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Super-Hinweis!! Danke!!

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ali
15.02.2014 16:03
Hiiiillllfe.... !

Danke für DIE Infos, aber bitte warum fehlen hier EXPLIZIT die Physios ?!

Heißt das die Erlasse zur umsatzsteuerfreien "Rezeptpflicht" sind alle wieder nichtig ?!
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Hiiiillllfe.... ! Danke für DIE Infos, aber bitte warum fehlen hier EXPLIZIT die Physios ?! Heißt das die Erlasse zur umsatzsteuerfreien "Rezeptpflicht" sind alle wieder nichtig ?!
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ali schrieb:

Hiiiillllfe.... !

Danke für DIE Infos, aber bitte warum fehlen hier EXPLIZIT die Physios ?!

Heißt das die Erlasse zur umsatzsteuerfreien "Rezeptpflicht" sind alle wieder nichtig ?!

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SGBV
15.02.2014 16:18
Korrektur. Nein, alles oben von anderen Geschriebene ist richtig und dabei bleibt es. PN ist unterwegs - sorry für die Verwirrung. Vielleicht sollte ich in Rente gehen.



[bearbeitet am 15.02.14 16:56]
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Korrektur. Nein, alles oben von anderen Geschriebene ist richtig und dabei bleibt es. PN ist unterwegs - sorry für die Verwirrung. Vielleicht sollte ich in Rente gehen. [bearbeitet am 15.02.14 16:56]
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SGBV schrieb:

Korrektur. Nein, alles oben von anderen Geschriebene ist richtig und dabei bleibt es. PN ist unterwegs - sorry für die Verwirrung. Vielleicht sollte ich in Rente gehen.



[bearbeitet am 15.02.14 16:56]

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SGBV schrieb:

Korrektur. PN unterwegs.

Neueste Erkenntnis zum Thema:
Ob umsatzsteuerfrei auch ohne ärztl. Vo geht, ist gerichtl. derzeit anhängig, da in einem Umsatzsteuerverfahren Klage vor dem Finanzgericht erhoben wurde (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Aktenzeichen 4 K 75/12). Inzwischen gibt es ein Urteil.
ZFD berichtet:
Das Gericht gab dabei der Klage einer Podologischen Gemeinschaftspraxis statt, mit der die Aufhebung von Festsetzungen über Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Zeiträume begehrt wurde. In der mündlichen Verhandlung vom 05. Februar 2014 waren sich alle Prozessbeteiligten darüber einig, dass es in diesem Verfahren zentral um die Rechtsfrage geht, welche Rolle eine ärztliche Anordnung für die Einstufung einer podologischen Tätigkeit als Heilbehandlung im Sinne von § 4 Nr. 14 a UStG spielen darf, insbesondere, ob eine solche Anordnung zwingende Voraussetzung dafür ist. Damit stand inzident das BMF-Schreiben vom 19. Juni 2012 (Umsatzsteuer-Anwendungserlass) auf dem Prüfstand. Zwar liegen die Urteilsgründe noch nicht vor, jedoch lässt die Stattgabe der Klage den Schluss zu, dass sich das Gericht nicht den Vorgaben in dem Erlass anschließt. Die Revision wurde zugelassen und wird voraussichtlich von dem beklagten Finanzamt auch eingelegt werden.



[bearbeitet am 15.02.14 21:11]



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