Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
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Ist das so üblich bzw macht ihr das auch so?
Und noch ne Frage: Zahlt die Fobis der AG immer komplett oder beteiligt sich der MA?
Danke für eure Antworten
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PT-Morris schrieb:
Stellt er sie denn auch für die Fobitage bezahlt frei? Also bei Fobi am Wochenende dann so, dass z.B. Montag und Dienstag frei genommen werden kann.
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kroetzi schrieb:
Soweit ich weiß greift eine Bindungsklausel rechtlich nur in bestimmten Fällen. Da geht es nach der Höhe der Kosten für die Fobi. Bei kleineren Fobis ist das eher irrelevant. Die genauen Richtlinien müsste ich auch googeln.
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PT-Morris schrieb:
Das BGB regelt die Fortbildungszeit. Also 4 Wochen bezahlte Freistellung gleich maximal sechs Monate Bindung. Vertraglich vereinbarte Fortbildungstage dürfen nicht mit reingerechnet werden, ebenso wie entgangener Umsatz. Bleiben dem Arbeitgeber also in erster Linie die Seminarkosten muss im Zweifelsfall ein Arbeitsgericht entscheiden. Bei Zertifikatsfortbildungen wird der Vorteil meist auf Arbeitgeberseite gesehen, wodurch eine Bindung nicht möglich ist.
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idefix- schrieb:
Wir haben die Fobi bezahlt und das als Lohnerhöhung umgesetzt. Also die Kosten auf ein Jahr umgelegt.
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Klonkrieger schrieb:
Hi wiederEin Kollege macht das immer so: Er bezahlt die Fobis (auch kleinere!) seiner MAs, diese müssen im Gegenzug eine art "Verpflichtung" unterschreiben daß sie eine bestimmte Zeit bei ihm arbeiten und bei Kündigung die Fobis anteilig zurückzahlen.
Ist das so üblich bzw macht ihr das auch so?
Und noch ne Frage: Zahlt die Fobis der AG immer komplett oder beteiligt sich der MA?
Danke für eure Antworten
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Binden vielleicht nicht. Aber in konkretem Fall ging es um die MT-Fobi die der AG, sollte der MA in einem bestimmten Zeitraum kündigen, sich anteilig ausbezahlen lassen will...
Ist der Begriff für dein Thema. Entweder bleiben oder zahlen. Wie gesagt dafür gibt es Richtlinien.
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kroetzi schrieb:
Das ist ja mit Bindungsklausel gemeint.
Ist der Begriff für dein Thema. Entweder bleiben oder zahlen. Wie gesagt dafür gibt es Richtlinien.
Eigentlich wurde schon alles mehr oder weniger richtig geschrieben.
Also wenn du deinem AN eine Fortbildung bezahlst, kannst du gern versuchen, in die Vereinbarung eine Rückzahlungsklausel einzubauen.
Und darin dann eine Bindungsfrist vereibaren.
Heißt konkret:
Bei einer MT Fobi, die so im Schnitt 40 Werktage läuft, kannst du rechtssicher maximal 6 Monate Bindung vereinbaren.
Egal was die Fobi kostet, ausser wenn der MA unbedingt eine Fobi machen wollte die viel mehr kostet als üblich. Also nicht nur +20% der üblichen Kosten für diese Art Fobi. Sondern richtig viel mehr .... Weil Prof. XY ja so tolle Vorträge hält.
Es zählt in erster Linie nur die Dauer und ob der MA mit der Fobi auch anderweitig etwas anfangen kann.
Die Rückzahlung wird ausserdem mit der Dauer immer weniger. Also nach 5 Monaten kannst du kaum noch den volle n Betrag fordern.
Es gibt wie Kroetzi schon schrieb dafür Richtlinien. Gesetzlich ist das nicht wirklich geregelt. Aber es gibt genügend Gerichtsurteile dazu. Einfach googeln.
Nichtsdestotrotz trotz du kannst es natürlich einfach versuchen. Einige Mitarbeiter lassen sich auch mit unwirksamen Vereinbarungen von der Kündigung abhalten :sunglasses:
Wenn der MA sich allerdings auskennt, hast du Pech.
Dein wirtschaftliches Risiko.
Wir schreiben es jedenfalls immer noch mit rein.
Grüße von der Nordsee
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Jeverland schrieb:
Hi Klonkrieger.
Eigentlich wurde schon alles mehr oder weniger richtig geschrieben.
Also wenn du deinem AN eine Fortbildung bezahlst, kannst du gern versuchen, in die Vereinbarung eine Rückzahlungsklausel einzubauen.
Und darin dann eine Bindungsfrist vereibaren.
Heißt konkret:
Bei einer MT Fobi, die so im Schnitt 40 Werktage läuft, kannst du rechtssicher maximal 6 Monate Bindung vereinbaren.
Egal was die Fobi kostet, ausser wenn der MA unbedingt eine Fobi machen wollte die viel mehr kostet als üblich. Also nicht nur +20% der üblichen Kosten für diese Art Fobi. Sondern richtig viel mehr .... Weil Prof. XY ja so tolle Vorträge hält.
Es zählt in erster Linie nur die Dauer und ob der MA mit der Fobi auch anderweitig etwas anfangen kann.
Die Rückzahlung wird ausserdem mit der Dauer immer weniger. Also nach 5 Monaten kannst du kaum noch den volle n Betrag fordern.
Es gibt wie Kroetzi schon schrieb dafür Richtlinien. Gesetzlich ist das nicht wirklich geregelt. Aber es gibt genügend Gerichtsurteile dazu. Einfach googeln.
Nichtsdestotrotz trotz du kannst es natürlich einfach versuchen. Einige Mitarbeiter lassen sich auch mit unwirksamen Vereinbarungen von der Kündigung abhalten :sunglasses:
Wenn der MA sich allerdings auskennt, hast du Pech.
Dein wirtschaftliches Risiko.
Wir schreiben es jedenfalls immer noch mit rein.
Grüße von der Nordsee
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484 schrieb:
Mann kann niemand binden. Dann müsste schon eine sehr lange Fortbildung bezahlt werden die mehrere Wochen gehen und zwar komplett. Mit Arbeitszeit natürlich ,dann kann man höchstens jemand für 3 Monate binden. Anfahrt und Rückfahrt muss auch bezahlt werden. Am Wochenende zählt nicht . Ihr könnt alles unterschreiben aber gültig ist es nicht . Wurde schon so oft diskutiert.
wir handhaben das nach Empfehlung unseres RA so:
Wenn wir FoBi zahlen, dann wird er betrag als AG-Darlehen geleistet un der MA bekommt im gegenzug eine Gehaltserhöhung um das Darlehen abzahlen zu können.
Vorteile laut unseres RA:
- Die Bindung entfällt, da rechtlich fragwürdig. Ein AG-Darlehen wird sofort endfällig wenn der MA vorzeitig geht.
- Er verliert auch die Gehaltserhöhung wenn er geht, also ist es in seinem eigenen Interesse zu bleiben bis das Darlehen abbezahlt ist.
Die Bindung mit Restzalung war früher beliebt, ist aber mittlerweile vor Gericht nicht standhaft.
Richterliche Ansicht: Ein erheblicher Eingriff in die berufliche Selbstbestimmung des AN sowie eine Abhängigkeit des AN gegenüber dem AG.
Das Darlehen ist da eine gegenseitige Vereinbarung, die im Falle der vorzeitigen Kündigung automatsich endfällig wird.
(Wie ein Bankkredit), das hat vor Gericht mehr bestand als eine "Fesselvereinbarung".
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KGSchuller schrieb:
Hallo Klonkrieger,
wir handhaben das nach Empfehlung unseres RA so:
Wenn wir FoBi zahlen, dann wird er betrag als AG-Darlehen geleistet un der MA bekommt im gegenzug eine Gehaltserhöhung um das Darlehen abzahlen zu können.
Vorteile laut unseres RA:
- Die Bindung entfällt, da rechtlich fragwürdig. Ein AG-Darlehen wird sofort endfällig wenn der MA vorzeitig geht.
- Er verliert auch die Gehaltserhöhung wenn er geht, also ist es in seinem eigenen Interesse zu bleiben bis das Darlehen abbezahlt ist.
Die Bindung mit Restzalung war früher beliebt, ist aber mittlerweile vor Gericht nicht standhaft.
Richterliche Ansicht: Ein erheblicher Eingriff in die berufliche Selbstbestimmung des AN sowie eine Abhängigkeit des AN gegenüber dem AG.
Das Darlehen ist da eine gegenseitige Vereinbarung, die im Falle der vorzeitigen Kündigung automatsich endfällig wird.
(Wie ein Bankkredit), das hat vor Gericht mehr bestand als eine "Fesselvereinbarung".
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