Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
MA hat mich angesprochen,dass ich sie bitte zum Ende der Elternzeit kündigen soll,wegen ALG.Nach meinen Wissenstand ist das so nicht möglich,sondern erst ab dem ersten Tag der Arbeit... :unamused:
Wenn es nicht ihr Wunsch wäre zum x.x. zu gehen könnte sie rechtzeitig widersprechen und du hast Planungssicherheit.
Ist es ihr Wunsch zu gehen kommt nix.
Nimm dich aus dem Schussfeld einer eventuellen arbeitsgerichtlichen Azseinandersetzung: "du entsprichst ihrem Wunsch", nicht " es ist dein Wunsch das sie geht".
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Tempelritter schrieb:
Ich würde diesem Wunsch nicht nachkommen. Will die MA nicht mehr kommen, muss sie selbst kündigen.
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Spongiosa schrieb:
Achtung: bis vier Monate nach der Geburt darfst Du nach §9 MuSchG gar nicht kündigen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
das ist der Wunsch von meiner Mitarbeiterin und wir haben ein sehr gutes Verhältnis...sie möchte halt nur,dass ich sie kündige ,damit sie ALG bekommt. Ich brauche keine Angst,wegen Klage haben.
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C. DBO schrieb:
never
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C. DBO schrieb:
Seitens der MA musst Du vielleicht nichts fürchten, aber Beihilfe zum Erschleichen von Leistungen sind eine andere Sache. Da hilft dann auch das AT nicht.
das ist der Wunsch von meiner Mitarbeiterin und wir haben ein sehr gutes Verhältnis...sie möchte halt nur,dass ich sie kündige ,damit sie ALG bekommt. Ich brauche keine Angst,wegen Klage haben.
Diese könnte von der Agentur für Arbeit kommen, Erschleichen von Sozialleistungen.
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Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.2.17 18:35:
das ist der Wunsch von meiner Mitarbeiterin und wir haben ein sehr gutes Verhältnis...sie möchte halt nur,dass ich sie kündige ,damit sie ALG bekommt. Ich brauche keine Angst,wegen Klage haben.
Diese könnte von der Agentur für Arbeit kommen, Erschleichen von Sozialleistungen.
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PTP schrieb:
Und somit unterstützen das sie sich Sozialleistungen erschleicht :point_up: never!!
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tom1350 schrieb:
Wenn die Mitarbeiterin glaubhaft machen kann, dass für sie eine Vollzeitstelle mit Kleinkind nicht machbar ist und ihr keine andere Option angeboten wurde kann sie selbst kündigen ohne eine Sperrfrist befürchten zu müssen. Dies könnte auch aus einer sich in der Elternzeit geänderten gesundheitlichen Situation geschehen.
Du kannst nicht kündigen in Elternzeit, erst nach Ende Elternzeit mit normaler Kündigungsfrist.
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Minza schrieb:
Niemals. Egal wie gut das Verhältnis ist. Sie will nicht mehr kommen... sie kann kündigen. Es ist IHR Problem.
Du kannst nicht kündigen in Elternzeit, erst nach Ende Elternzeit mit normaler Kündigungsfrist.
das ist der Wunsch von meiner Mitarbeiterin und wir haben ein sehr gutes Verhältnis...sie möchte halt nur,dass ich sie kündige ,damit sie ALG bekommt. Ich brauche keine Angst,wegen Klage haben.
Ich habe vor 20 Jahren diesen Fall gehabt . Ende vom Lied war daß ich mit dieser MA vorm Arbeitsgericht hing weil ihr das Zeugnis nicht gut genug war . Im Gütetermin habe ich dann gesagt daß ich ihr doch auf ihren Wunsch gekündigt habe . Ich mußte dann das Zeugnis ändern durfte aber dies rein schreiben . Ihr Anwalt hatte es nicht gewußt und war auf sie echt sauer . Ich würde heute never ever auf Wunsch kündigen . Soll sie kündigen . Es kann nicht dein Problem sein ob sie eine Sperre bekommt . Muß sie sich auch mal schlau machen welche Möglichkeiten bestehen keine Sperre zu bekommen .
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Leni C. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.2.17 18:35:
das ist der Wunsch von meiner Mitarbeiterin und wir haben ein sehr gutes Verhältnis...sie möchte halt nur,dass ich sie kündige ,damit sie ALG bekommt. Ich brauche keine Angst,wegen Klage haben.
Ich habe vor 20 Jahren diesen Fall gehabt . Ende vom Lied war daß ich mit dieser MA vorm Arbeitsgericht hing weil ihr das Zeugnis nicht gut genug war . Im Gütetermin habe ich dann gesagt daß ich ihr doch auf ihren Wunsch gekündigt habe . Ich mußte dann das Zeugnis ändern durfte aber dies rein schreiben . Ihr Anwalt hatte es nicht gewußt und war auf sie echt sauer . Ich würde heute never ever auf Wunsch kündigen . Soll sie kündigen . Es kann nicht dein Problem sein ob sie eine Sperre bekommt . Muß sie sich auch mal schlau machen welche Möglichkeiten bestehen keine Sperre zu bekommen .
Wir reden hier doch nicht von einem arbeitsfaulen Therapeuten, sondern von einer jungen Mutter die vielleicht überfordert ist? Aber auch das wissen wir nicht. Sozialbetrug, Ihr Problem.....
Du scheinst ja auch in einem Gewissenskonflikt zu stecken, sonst hättest du ja hier nicht gepostet.
Problematisch ist es immer, sich auf mündliche Aussagen von anderen zu verlassen. Auch wenn man ein sehr gutes Verhältnis hat. Im Ernstfall weiss das gegenüber dann nichts mehr davon. Deshalb sollte die Kündigung deinerseits der letze Weg sein.
Weisst du warum sie überhaupt Angst vor einer Sperre hat? Tom hat ja eine Lösung aufgezeigt.
Will sie überhaupt noch mal als Physiotherapeutin arbeiten oder wie soll es nach dem ALG weitergehen?
Vielleicht braucht die Kollegin einfach ein bißchen Hilfe beim Umgang mit der rechtlichen Situation?
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Break schrieb:
Kommt mal runter Leute.
Wir reden hier doch nicht von einem arbeitsfaulen Therapeuten, sondern von einer jungen Mutter die vielleicht überfordert ist? Aber auch das wissen wir nicht. Sozialbetrug, Ihr Problem.....
Du scheinst ja auch in einem Gewissenskonflikt zu stecken, sonst hättest du ja hier nicht gepostet.
Problematisch ist es immer, sich auf mündliche Aussagen von anderen zu verlassen. Auch wenn man ein sehr gutes Verhältnis hat. Im Ernstfall weiss das gegenüber dann nichts mehr davon. Deshalb sollte die Kündigung deinerseits der letze Weg sein.
Weisst du warum sie überhaupt Angst vor einer Sperre hat? Tom hat ja eine Lösung aufgezeigt.
Will sie überhaupt noch mal als Physiotherapeutin arbeiten oder wie soll es nach dem ALG weitergehen?
Vielleicht braucht die Kollegin einfach ein bißchen Hilfe beim Umgang mit der rechtlichen Situation?
Hausfrau sein wollen aber Geld haben wollen (fürs Nichtstun). Sowas kann ich leiden. Und du sollst Mittel zum Zweck sein, um ihr das zu ermöglichen.
Immer dieses "Wir haben doch ein gutes Verhältnis Helfersyndrom". Du bist Praxisinhaber, Unternehmer, Arbeitgeber. Höchste Zeit, sich professionell zu verhalten.
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Spongiosa schrieb:
Wieso will sie überhaupt ALG erhalten? ALG I zu beziehen bedeutet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und auf Arbeitssuche zu sein. Sie will aber nicht mehr arbeiten. Sie wird vom Arbeitsamt Jobangebote zugeschickt bekommen und muss Absagen vorweisen, um weiter Leistung zu beziehen.
Hausfrau sein wollen aber Geld haben wollen (fürs Nichtstun). Sowas kann ich leiden. Und du sollst Mittel zum Zweck sein, um ihr das zu ermöglichen.
Immer dieses "Wir haben doch ein gutes Verhältnis Helfersyndrom". Du bist Praxisinhaber, Unternehmer, Arbeitgeber. Höchste Zeit, sich professionell zu verhalten.
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Papa Alpaka schrieb:
...ganz einfach: "Ich bedauere, Ihrem Wunsch nach einer Kündigung zum x.x. nachzukommen und beende das Arbeitsverhältnis zum (genau benannten Datum); Widerspruch bitte bis (in 14 Kalendertagen). Ich teile Ihnen hiermit mit, das Sie das Ende des Arbeitsverhältnisses spätestens drei Monatr vor Ende hzw. unverzüglich der Agentur für Arbeit mitzuteilen haben um eventuelle Leistungskürzungen zu vermeiden."
Wenn es nicht ihr Wunsch wäre zum x.x. zu gehen könnte sie rechtzeitig widersprechen und du hast Planungssicherheit.
Ist es ihr Wunsch zu gehen kommt nix.
Nimm dich aus dem Schussfeld einer eventuellen arbeitsgerichtlichen Azseinandersetzung: "du entsprichst ihrem Wunsch", nicht " es ist dein Wunsch das sie geht".
MA hat mich angesprochen,dass ich sie bitte zum Ende der Elternzeit kündigen soll,wegen ALG.Nach meinen Wissenstand ist das so nicht möglich,sondern erst ab dem ersten Tag der Arbeit... :unamused:
Egal welche Gründe es gibt.
Egal wie "lieb" oder nett der AN ist.
Will der AN gehen, muss er eben kündigen.
Du kannst ihr mit einem Auflösungsvertrag entgegen kommen.
Wenn du ihr tatsächlich kündigst, kannst du mit einigen Konsequenzen rechnen. Nicht unbedingt von der MA. Aber Hilfe zum Betrug und Arbeitsgericht (das kann auch das Jobcenter verlangen) bis hin zur Strafanzeige.
Ich würde unbedingt die Finger davon lassen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die ganzen Antworten. Ich werde ihr mitteilen,dass ich ihr nicht kündigen kann und ihr max. ein Aufhebungsvertrag(ohne Abfindung) anbieten kann.
Genau so!
Alles Gute für euch beide!
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RoFo schrieb:
Ja!
Genau so!
Alles Gute für euch beide!
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Leni C. schrieb:
Auch ein Auflösungsvertrag bedeutet in der Regel eine Sperre für sie , genau so als habe sie selber gekündigt .
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.2.17 14:37:
MA hat mich angesprochen,dass ich sie bitte zum Ende der Elternzeit kündigen soll,wegen ALG.Nach meinen Wissenstand ist das so nicht möglich,sondern erst ab dem ersten Tag der Arbeit... :unamused:
Egal welche Gründe es gibt.
Egal wie "lieb" oder nett der AN ist.
Will der AN gehen, muss er eben kündigen.
Du kannst ihr mit einem Auflösungsvertrag entgegen kommen.
Wenn du ihr tatsächlich kündigst, kannst du mit einigen Konsequenzen rechnen. Nicht unbedingt von der MA. Aber Hilfe zum Betrug und Arbeitsgericht (das kann auch das Jobcenter verlangen) bis hin zur Strafanzeige.
Ich würde unbedingt die Finger davon lassen!
Ehrlich - ich traue nur einem Menschen auf der Welt, nämlich mir und auch nur solange ich in den Spiegel schaue.
Schon zu viele negative Erfahrungen gemacht. Privat wie beruflich.
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idefix- schrieb:
Wer gehen will soll gehen, dann muss sie eben die Zeit ohne Geld auskommen. Wer sagt dir denn, dass sie nicht anschließend klagt und du dann die Verliererin bist.
Ehrlich - ich traue nur einem Menschen auf der Welt, nämlich mir und auch nur solange ich in den Spiegel schaue.
Schon zu viele negative Erfahrungen gemacht. Privat wie beruflich.
Wie man schon an der Frage erkennt, handelt es sich um eine Änderung der Lebenssituation eines vermutlichen bisher zuverlässigen PT/Mitarbeiter. Sie hat ja auch frühzeitig, nämlich noch in der Elternzeit, das Gespräch mit ihrem Chef gesucht. Sie kann auch einfach bis zum Ende der EZ warten und dann den Chef vor vollendete Tatsachen setzen. Dann kannst du dir innerhalb von 4 Wochen neues Personal suchen. Sicherlich hat jeder schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht, aber man sollte sich sofort das Endszenario Anwalt/Arbeitsgericht abspulen.
Und wer hier von einem "Erschleichen von Leistungen" spricht, sollte sich wohl mal etwas hinterfragen. Schließlich hat dieser AN sicherlich mehrere Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, mindestens jedoch 12 Monate, sonst hätte sie ja gar keinen Anspruch auf ALG. Ich glaube, da gibt es genug die noch nie in das System gezahlt haben und trotzdem jahrzehntelang Leistungen beziehen.
Also mein Fazit...ich würde meinem Mitarbeiter auch keine Steine in den Weg legen. Ich würde eher eine Sperrzeit hinterfragen bzw. die Macht eines Sachbearbeiters einen AN bis zu 12 Wochen zu sperren. Denn schließlich kann ich vertraglich von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen und mir können dann von einer Behörde die Leistungen gesperrt werden, obwohl ich "nu"r mein vertraglich geregeltes Recht wahrnehme. Das wäre mal eine interessante Sache, wenn wir von unserem Kündigungsrecht in unseren Versichungen Gebrauch machen, um z.B. wieder 50 € in der Kfz-Versicherungen zu sparen und wir würden aber erstmal für 12 Wochen die Leistungen gesperrt werden :)
In diesem Sinne...schönen Sonntag noch.
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mbone schrieb:
Wer in die Arbeitslosenversicherung einzahlt und dann davon ausgeht dass man das Eingezahlte auch wieder raus bekommen sollte, hat den Sinn einer solidarischen Versicherung nicht begriffen.
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Brabax schrieb:
Ich bin ganz der Meinung von "jorgebln...und möchte es noch mal schreiben...kommt mal runter Leute!
Wie man schon an der Frage erkennt, handelt es sich um eine Änderung der Lebenssituation eines vermutlichen bisher zuverlässigen PT/Mitarbeiter. Sie hat ja auch frühzeitig, nämlich noch in der Elternzeit, das Gespräch mit ihrem Chef gesucht. Sie kann auch einfach bis zum Ende der EZ warten und dann den Chef vor vollendete Tatsachen setzen. Dann kannst du dir innerhalb von 4 Wochen neues Personal suchen. Sicherlich hat jeder schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht, aber man sollte sich sofort das Endszenario Anwalt/Arbeitsgericht abspulen.
Und wer hier von einem "Erschleichen von Leistungen" spricht, sollte sich wohl mal etwas hinterfragen. Schließlich hat dieser AN sicherlich mehrere Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, mindestens jedoch 12 Monate, sonst hätte sie ja gar keinen Anspruch auf ALG. Ich glaube, da gibt es genug die noch nie in das System gezahlt haben und trotzdem jahrzehntelang Leistungen beziehen.
Also mein Fazit...ich würde meinem Mitarbeiter auch keine Steine in den Weg legen. Ich würde eher eine Sperrzeit hinterfragen bzw. die Macht eines Sachbearbeiters einen AN bis zu 12 Wochen zu sperren. Denn schließlich kann ich vertraglich von meinem Kündigungsrecht Gebrauch machen und mir können dann von einer Behörde die Leistungen gesperrt werden, obwohl ich "nu"r mein vertraglich geregeltes Recht wahrnehme. Das wäre mal eine interessante Sache, wenn wir von unserem Kündigungsrecht in unseren Versichungen Gebrauch machen, um z.B. wieder 50 € in der Kfz-Versicherungen zu sparen und wir würden aber erstmal für 12 Wochen die Leistungen gesperrt werden :)
In diesem Sinne...schönen Sonntag noch.
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