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deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
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ich betreibe eine Physio- Praxis. Habe nun noch den HP Physio gemacht. Jetzt muss ein neues Praxisschild her, was genau muss alles drauf? Möchte es eigentlich so übersichtlich wie möglich haben, ohne Öffnungszeiten und Aufzählung meiner Leistungen. Reicht mein Logo, die Praxisbezeichnung, mein Name, Physiotherapeut und Heilpraktiker ( Physiotherapie), alle Kassen und privat sowie die Telefonnummer?
Beste Grüße an Euch
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
ich betreibe eine Physio- Praxis. Habe nun noch den HP Physio gemacht. Jetzt muss ein neues Praxisschild her, was genau muss alles drauf? Möchte es eigentlich so übersichtlich wie möglich haben, ohne Öffnungszeiten und Aufzählung meiner Leistungen. Reicht mein Logo, die Praxisbezeichnung, mein Name, Physiotherapeut und Heilpraktiker ( Physiotherapie), alle Kassen und privat sowie die Telefonnummer?
Beste Grüße an Euch
meinem Namen, dem Logo und der Bezeichnung "Heilpraktiker (Physiotherapie) und Privat; Termine nach Vereinbarung.
So habe ich es gemacht
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Also möchte ich tatsächlich ein neues Schild haben...eines für alles.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Tatsächlich soll das alte Schild weg, da es mir nie hundertprozentig gefallen hat. Stand einfach zuviel drauf.
Also möchte ich tatsächlich ein neues Schild haben...eines für alles.
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Bernie schrieb:
2 Praxen 2 Schilder - ganz einfach.......
Die Frage war, was genau drauf muss...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Soviel ich weiss, reicht ein Schild. So soll es auch sein.
Die Frage war, was genau drauf muss...
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McMiki schrieb:
Das entscheidest DU!!!
Wenn Du Dir eh nichts sagen lassen möchtest, warum fragst Du dann?
Ich formuliere es mal anders:
Ein Schild (also eine zusammenhängende Tafel) kannst Du machen. Aber, da Du ZWEI Praxen betreibst müssen auch beide Praxen getrennt voneinander auf dieses EINE Schild. (Du kannst z.B. nicht draufschreiben: Alle Kassen und dann die Praxen nicht trennen) Es MUSS klar erkennbar sein, dass es sich um ZWEI Praxen handelt (also eine PT Praxis und eine HP Praxis) Ich hoffe, dass es so besser verständlich ist.
Ansonsten gelten für das Schild evtl. Ortssatzungen Deiner Gemeinde, das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Falls Du Mitglied in einem HP -Verband bist, gelten für Dich noch die Berufsordnung, die Du mit Deiner Mitgliedschaft anerkannt hast. Erst unter Beachtung dieser Vorschriften kannst Du dann - wie McMiki schon schrieb - selbst entscheiden.
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Bernie schrieb:
"Soviel ich weiss, reicht ein Schild. So soll es auch sein. "
Wenn Du Dir eh nichts sagen lassen möchtest, warum fragst Du dann?
Ich formuliere es mal anders:
Ein Schild (also eine zusammenhängende Tafel) kannst Du machen. Aber, da Du ZWEI Praxen betreibst müssen auch beide Praxen getrennt voneinander auf dieses EINE Schild. (Du kannst z.B. nicht draufschreiben: Alle Kassen und dann die Praxen nicht trennen) Es MUSS klar erkennbar sein, dass es sich um ZWEI Praxen handelt (also eine PT Praxis und eine HP Praxis) Ich hoffe, dass es so besser verständlich ist.
Ansonsten gelten für das Schild evtl. Ortssatzungen Deiner Gemeinde, das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Falls Du Mitglied in einem HP -Verband bist, gelten für Dich noch die Berufsordnung, die Du mit Deiner Mitgliedschaft anerkannt hast. Erst unter Beachtung dieser Vorschriften kannst Du dann - wie McMiki schon schrieb - selbst entscheiden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das hilft mir weiter, danke Euch!
Ansonsten gelten für das Schild evtl. Ortssatzungen Deiner Gemeinde, das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Falls Du Mitglied in einem HP -Verband bist, gelten für Dich noch die Berufsordnung, die Du mit Deiner Mitgliedschaft anerkannt hast. Erst unter Beachtung dieser Vorschriften kannst Du dann - wie McMiki schon schrieb - selbst entscheiden.
Geht es hier nicht um Physio-HP?
Ein Physio hat eine Physiopraxis und neben anderen Physio-Fobis den Physio-HP. Warum sollten es da 2 Praxen sein?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Bernie schrieb: Es MUSS klar erkennbar sein, dass es sich um ZWEI Praxen handelt (also eine PT Praxis und eine HP Praxis) Ich hoffe, dass es so besser verständlich ist.
Ansonsten gelten für das Schild evtl. Ortssatzungen Deiner Gemeinde, das Heilmittelwerbegesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Falls Du Mitglied in einem HP -Verband bist, gelten für Dich noch die Berufsordnung, die Du mit Deiner Mitgliedschaft anerkannt hast. Erst unter Beachtung dieser Vorschriften kannst Du dann - wie McMiki schon schrieb - selbst entscheiden.
Geht es hier nicht um Physio-HP?
Ein Physio hat eine Physiopraxis und neben anderen Physio-Fobis den Physio-HP. Warum sollten es da 2 Praxen sein?
Gruß von Monique
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
hm...weil er zusätzlich auch HP ist, wenn hier eben nur für Physiotherapie.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
das ist eine interessante Sichtweise und auch weit verbreitet - leider ist sie falsch.
Warum?
Die kurze Version: Er ist ja sektoraler HEILPRAKTIKER und nicht sektoraler PHYSIO.
Die lange Version:
Physiotherapeut ist ein Gesundheitsfachberuf (früher: Heilhilfsberufs - da wird die Stellung deutlicher). Ein PT darf an Kranken nur im Rahmen des MPhG in Verbindung mit einer Verordnung tätig werden. Will er nun Heilkunde ausüben, ohne Rezept, so muss er, da es nur 2 Berufe gibt die Heilkunde ausüben dürfen (Ärzte und HPs) eine Überprüfung ablegen. Da die Gerichte entschieden haben, dass eine Heilpraktikererlaubnis grundsätzlich teilbar ist, wenn die angestrebte Tätigkeit abgrenzbar und die Inhalte durch ein anderes Gesetz (deshalb z.B. kein sktoraler HP "Osteopathie" möglich) eindeutig sind, ist der sektorale Heilpraktiker "entstanden". Wobei es den ja schon vorher gab, denn es gab ja den "großen HP" und den "kleinen psycho HP". Wenn also ein PT oder ein Ergo usw. Heilkunde im FC ausüben möchte muss er sektoraler Heilpraktiker sein.
Ein sektoraler Heilpraktiker ist, wie der Name schon erahnen lässt, ein HEILPRAKTIKER (zwar eingeschränkt, aber dennoch ein HP). Er ist "eingeschränkter" Heilpraktiker mit allen Rechten und Pflichten. Dies betrifft die Haftpflicht, die Rentenversicherung, die Praxisanmeldung, die Haftung/Fürsorge usw. (Ganz wichtig z.B. beim Impressum auf der Homepage, da unterschiedliche Aufsichtsbehörden!!! Ist ein beliebter Abmahngrund. Wobei viele, viele KollegInnen ja nicht mal für Ihre normale PT praxis ein rechtskonformes Impressum hinbekommen-aber das ist ein anderes Thema ....)
Folglich ist es so, dass ein sektoraler HP (Physio) wenn er noch eine z.B. Kassenpraxis als PT hat er ZUSÄTZLICH eine HP Praxis formlos anmelden muss. Es gibt also folglich 2 Praxen. Behandelt er auf Kassenrezept ist er PT. Behandeltt er ohne Rezept als Sektoraler dann arbeitet er als HP! Ist das dissoziativ? Ja, ein bisschen, aber das Recht auf Heilkundeausübung bringt halt auch Pflichten mit sich.
Der Patient muss ja auch immer erkennen, bei wem er gerade welche Therapie bekommt.
Also in dem Fall von MAB: 2 Praxen --> eine PT Praxis mit Kassenzulassung und eine HP Praxis.
Ein weiterer Irrglaube ist, dass der sekt. HP einfach eine weitere Fobi wie MT oder so ist.
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Bernie schrieb:
Hallo M0nique,
das ist eine interessante Sichtweise und auch weit verbreitet - leider ist sie falsch.
Warum?
Die kurze Version: Er ist ja sektoraler HEILPRAKTIKER und nicht sektoraler PHYSIO.
Die lange Version:
Physiotherapeut ist ein Gesundheitsfachberuf (früher: Heilhilfsberufs - da wird die Stellung deutlicher). Ein PT darf an Kranken nur im Rahmen des MPhG in Verbindung mit einer Verordnung tätig werden. Will er nun Heilkunde ausüben, ohne Rezept, so muss er, da es nur 2 Berufe gibt die Heilkunde ausüben dürfen (Ärzte und HPs) eine Überprüfung ablegen. Da die Gerichte entschieden haben, dass eine Heilpraktikererlaubnis grundsätzlich teilbar ist, wenn die angestrebte Tätigkeit abgrenzbar und die Inhalte durch ein anderes Gesetz (deshalb z.B. kein sktoraler HP "Osteopathie" möglich) eindeutig sind, ist der sektorale Heilpraktiker "entstanden". Wobei es den ja schon vorher gab, denn es gab ja den "großen HP" und den "kleinen psycho HP". Wenn also ein PT oder ein Ergo usw. Heilkunde im FC ausüben möchte muss er sektoraler Heilpraktiker sein.
Ein sektoraler Heilpraktiker ist, wie der Name schon erahnen lässt, ein HEILPRAKTIKER (zwar eingeschränkt, aber dennoch ein HP). Er ist "eingeschränkter" Heilpraktiker mit allen Rechten und Pflichten. Dies betrifft die Haftpflicht, die Rentenversicherung, die Praxisanmeldung, die Haftung/Fürsorge usw. (Ganz wichtig z.B. beim Impressum auf der Homepage, da unterschiedliche Aufsichtsbehörden!!! Ist ein beliebter Abmahngrund. Wobei viele, viele KollegInnen ja nicht mal für Ihre normale PT praxis ein rechtskonformes Impressum hinbekommen-aber das ist ein anderes Thema ....)
Folglich ist es so, dass ein sektoraler HP (Physio) wenn er noch eine z.B. Kassenpraxis als PT hat er ZUSÄTZLICH eine HP Praxis formlos anmelden muss. Es gibt also folglich 2 Praxen. Behandelt er auf Kassenrezept ist er PT. Behandeltt er ohne Rezept als Sektoraler dann arbeitet er als HP! Ist das dissoziativ? Ja, ein bisschen, aber das Recht auf Heilkundeausübung bringt halt auch Pflichten mit sich.
Der Patient muss ja auch immer erkennen, bei wem er gerade welche Therapie bekommt.
Also in dem Fall von MAB: 2 Praxen --> eine PT Praxis mit Kassenzulassung und eine HP Praxis.
Ein weiterer Irrglaube ist, dass der sekt. HP einfach eine weitere Fobi wie MT oder so ist.
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Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Ich nehme an du hast schon ein Praxisschild für die Physio. dann würde ich nur eines danebenhängen mit
meinem Namen, dem Logo und der Bezeichnung "Heilpraktiker (Physiotherapie) und Privat; Termine nach Vereinbarung.
So habe ich es gemacht
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