Gestalten Sie mit uns die
Ausbildung der Zukunft!
Die Präha Gesundheitsschulen
stehen für eine innovative und
praxisnahe Ausbildung im
Gesundheitswesen. Unser Konzept
kombiniert schulische Theorie mit
direkter beruflicher Praxis – und
das von der ersten Woche an. Wir
legen großen Wert auf
kompetenzorientiertes Lernen und
individuelle Förderung.
Jetzt suchen wir Sie als engagierte
Lehrkraft (m/w/d) für
Physiotherapie in Vollzeit oder
Teilzeit, die nicht nur
unterrichtet, sondern akti...
Ausbildung der Zukunft!
Die Präha Gesundheitsschulen
stehen für eine innovative und
praxisnahe Ausbildung im
Gesundheitswesen. Unser Konzept
kombiniert schulische Theorie mit
direkter beruflicher Praxis – und
das von der ersten Woche an. Wir
legen großen Wert auf
kompetenzorientiertes Lernen und
individuelle Förderung.
Jetzt suchen wir Sie als engagierte
Lehrkraft (m/w/d) für
Physiotherapie in Vollzeit oder
Teilzeit, die nicht nur
unterrichtet, sondern akti...
Ich habe in 2023 und 2024 bis zur Minijobgrenze Privatpatienten freiberuflich in Elternzeit (mit Zustimmung meiner Chefin vom Hauptjob) behandelt.
Bisher dachte ich, dass ich keine Lohnsteuer zahlen muss, da ich unter 500€ blieb. Ich bin verheiratet und habe wohl nicht bedacht, dass wir als Ehepaar steuerlich „ zusammen veranschlagt“ werden und demnach 2023 für insgesamt ca 250€ Einnahmen in November und Dezember 50€ Lohnsteuer gezahlt. Für 2024 sieht es dann mit monatlichen Einnahmen von ca 400€ nach deutlich mehr Steuernachzahlung aus.
Meine Frage nun: wenn ich unter der Grenze für Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bleibe ( also unter 22.000€/ Jahr), kann ich über die Minijobgrenze hinaus gehen ohne weitere Kosten zu erwarten?
Es soll sich ja wenigstens ein bisschen lohnen..
Liebe Grüße
Kathrin
Gefällt mir
Jetzt bist du also selbstständig und musst du deine Einnahmen selbstverständlich versteuern. Hat nichts mit verheiratet sein zu tun. Einnahmen aus der Behandlung von Patienten (mit Privatverordnung) sind grundsätzlich Umsatz- und Gewerbesteuerfrei. Auch wenn du 1 Mio Jahresumsatz machst.
Ich glaube, ein Gespräch mit einem Steuerberater würde dich gut tun, da du die ganze basics überhaupt nicht zu kennen scheinst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KathSchmu Minijob gilt ja nur, wenn du als Minijobberin angestellt bist.
Jetzt bist du also selbstständig und musst du deine Einnahmen selbstverständlich versteuern. Hat nichts mit verheiratet sein zu tun. Einnahmen aus der Behandlung von Patienten (mit Privatverordnung) sind grundsätzlich Umsatz- und Gewerbesteuerfrei. Auch wenn du 1 Mio Jahresumsatz machst.
Ich glaube, ein Gespräch mit einem Steuerberater würde dich gut tun, da du die ganze basics überhaupt nicht zu kennen scheinst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
KathSchmu schrieb:
Vielen Dank für die nette Antwort.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
KathSchmu schrieb:
Hi zusammen, ich habe eine Frage zur nebenberuflichen Selbständigkeit in Elternzeit:
Ich habe in 2023 und 2024 bis zur Minijobgrenze Privatpatienten freiberuflich in Elternzeit (mit Zustimmung meiner Chefin vom Hauptjob) behandelt.
Bisher dachte ich, dass ich keine Lohnsteuer zahlen muss, da ich unter 500€ blieb. Ich bin verheiratet und habe wohl nicht bedacht, dass wir als Ehepaar steuerlich „ zusammen veranschlagt“ werden und demnach 2023 für insgesamt ca 250€ Einnahmen in November und Dezember 50€ Lohnsteuer gezahlt. Für 2024 sieht es dann mit monatlichen Einnahmen von ca 400€ nach deutlich mehr Steuernachzahlung aus.
Meine Frage nun: wenn ich unter der Grenze für Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bleibe ( also unter 22.000€/ Jahr), kann ich über die Minijobgrenze hinaus gehen ohne weitere Kosten zu erwarten?
Es soll sich ja wenigstens ein bisschen lohnen..
Liebe Grüße
Kathrin
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Johnny Doe schrieb:
Ein Minijob muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden und unterliegt somit auch nicht dem Progressionsvorbehalt, im Gegensatz zu Lohnersatzleistungen. Einkommen aus Selbstständigkeit wird in der gemeinsamen Steuererklärung voll berechnet. Das kann auch ein Verlust aus der Selbstständigkeit sein. Ein anderes Thema bei der „Minijobgrenze" ist die Möglichkeit zur Familienversicherung.
Mein Profilbild bearbeiten