Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
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Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Wir sind am überlegen, ob wir unsere Praxis mit KG-Geräten ausstatten, vielleicht sogar mit Chipsystem.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Lohnt sich die Investion?
Bevor ihr Fragen stellt, gerechnet habe ich schon .....wollte gerne mal langfristige Aussagen von Euch...
Danke Euch
[bearbeitet am 16.05.14 08:35]
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wiegrö schrieb:
Hallo,
Wir sind am überlegen, ob wir unsere Praxis mit KG-Geräten ausstatten, vielleicht sogar mit Chipsystem.
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Lohnt sich die Investion?
Bevor ihr Fragen stellt, gerechnet habe ich schon .....wollte gerne mal langfristige Aussagen von Euch...
Danke Euch
[bearbeitet am 16.05.14 08:35]
ich habe die geräte von meinem vorgänger übernehmen können, habe aber trotzdem mein zertifikat für kgg nicht prüfen lassen... da mir 2 notwendige geräte fehlen würden und der platz eigentlich auch nicht vorhanden ist... heute bin ich ganz froh ... da durch den reha sport hype keine kgg rezepte mehr verschrieben werden... hab jetzt in 3 jahren nicht mal eine anfrage gehabt...
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wiegrö schrieb:
und an Selbstzahler weiter vermitteln wolltest du nicht?
Mal aktiv werden und Reklame machen.
Wir haben viele Selbstzahler die lieber zu uns kommen und qualitativ gut betreut werden als zu Mc. Fit zu gehen. Spricht sich rum und ist jetzt ein Selbstläufer. (Schönes Zubrot !!)
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kryo schrieb:
Klar lohnt sich das !!
Mal aktiv werden und Reklame machen.
Wir haben viele Selbstzahler die lieber zu uns kommen und qualitativ gut betreut werden als zu Mc. Fit zu gehen. Spricht sich rum und ist jetzt ein Selbstläufer. (Schönes Zubrot !!)
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norge schrieb:
hi..
ich habe die geräte von meinem vorgänger übernehmen können, habe aber trotzdem mein zertifikat für kgg nicht prüfen lassen... da mir 2 notwendige geräte fehlen würden und der platz eigentlich auch nicht vorhanden ist... heute bin ich ganz froh ... da durch den reha sport hype keine kgg rezepte mehr verschrieben werden... hab jetzt in 3 jahren nicht mal eine anfrage gehabt...
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Tempelritter schrieb:
Man muss auch mal über den Tellerrand hinausschauen. KGG läuft mit, alles andere machen die Selbstzahler. Es kommt immer auf das Konzept, die Zielgruppe und die konsequente Umsetzung an.
KGG ist organisatorisch aufwändig, lohnt sich aber bei uns in der Praxis total (finanziell und den Behandlungsverlauf betreffend).
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aleksander schrieb:
KGG läuft nicht mit, es sei denn, man hält sich überhaupt nicht an die Heilmittelrichtlinien (1h, 3 Patienten, 1 Therapeut) und setzt sich damit einem Betrugsvorwurf aus. Außerdem würde ich KGG Chipkartengeräte ablehnen, weil die einfach nix mit Krankengymnastik zu tun haben und man damit wirklich in direkte Konkurenz zu Fitnesstudios kommt; und in der Materialschlacht können wir eh nicht mithalten und will ich nicht.
KGG ist organisatorisch aufwändig, lohnt sich aber bei uns in der Praxis total (finanziell und den Behandlungsverlauf betreffend).
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Tempelritter schrieb:
Ich halte mich an die Rahmenverträge und Leistungsbeschreibungen, nicht an die HMR. Die HMR regeln meine Leistungserbringung nicht. KGG läuft mit, der Selbstzahleranteil ist aber deutlich großer.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, aber dann bist Du ein Betrieb mit Fitness-Anteil. Für reine Physio-Praxen ist das aus meiner Sicht eine Fehlinvestition.
> Ja, aber dann bist Du ein Betrieb mit Fitness-Anteil. Für reine
> Physio-Praxen ist das aus meiner Sicht eine Fehlinvestition.
warum ist er dann im "Fitness-Anteil"?
Es kann doch auch Physiotherapie für PKV Versicherte und Selbstzahler auch aufgrund einer sekt. HP Erlaubnis sein. Das schließt KGG nicht aus. MTT in Kooperation mit einem Orthopäden würde mir auch noch einfallen. Möglichkeiten gibt es einige ohne auf die Fitnessschiene zu springen.
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> Ja, aber dann bist Du ein Betrieb mit Fitness-Anteil. Für reine
> Physio-Praxen ist das aus meiner Sicht eine Fehlinvestition.
warum ist er dann im "Fitness-Anteil"?
Es kann doch auch Physiotherapie für PKV Versicherte und Selbstzahler auch aufgrund einer sekt. HP Erlaubnis sein. Das schließt KGG nicht aus. MTT in Kooperation mit einem Orthopäden würde mir auch noch einfallen. Möglichkeiten gibt es einige ohne auf die Fitnessschiene zu springen.
Jedem so wie er mag... für mich wäre es weiterhin fehlinvestiertes Geld, weil es ja nicht nur um die teuren Geräte und die Notwendigkeit, das Klientel für diese zu akquirieren, geht, sondern auch um die (großen) Flächen, die man evtl. besser bewirtschaften könnte.
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Wonderwoman schrieb:
War eine Vermutung...
Jedem so wie er mag... für mich wäre es weiterhin fehlinvestiertes Geld, weil es ja nicht nur um die teuren Geräte und die Notwendigkeit, das Klientel für diese zu akquirieren, geht, sondern auch um die (großen) Flächen, die man evtl. besser bewirtschaften könnte.
Allerdings gebe ich zu, dass ich schon seit ca. 12 Jahren eine KGG-Zulassung habe und sich der Anteil an Patienten erst mit der Zeit gesteigert hat. Und dass meine Investitionsmotivation, Zugapparate, Beinpresse, Pull-Down und einige wenige andere für mich relevante Geräte sogar OHNE KGG-Zulassung bestanden hätte.
1. Weil sich mit den Geräten auch für nur KG im 20 min Rhythmus sinnvoller und effektiver arbeiten lässt und das die Patienten sehr wohl merken. Schließlich bleibt der Raum, sofern dieser nicht mit KGG besetzt ist, nicht ungenutzt.
2. Weil es wirklich leichter ist, MitarbeiterInnen zu finden, wenn diese sich von Geräten mehr Abwechslung versprechen.
Aber was schreib ich, schließlich ist die Entwicklung im KGG-Sektor bei mir auch deshalb so positiv, weil es in München nur sehr, sehr wenige Praxen gibt, die sich diesen Platzbedarf leisten.
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aleksander schrieb:
Ich bin keine Physiotherapie mit Fitness-Anteil., wenn Du damit nicht-kranke "Kunden" meinst.
Allerdings gebe ich zu, dass ich schon seit ca. 12 Jahren eine KGG-Zulassung habe und sich der Anteil an Patienten erst mit der Zeit gesteigert hat. Und dass meine Investitionsmotivation, Zugapparate, Beinpresse, Pull-Down und einige wenige andere für mich relevante Geräte sogar OHNE KGG-Zulassung bestanden hätte.
1. Weil sich mit den Geräten auch für nur KG im 20 min Rhythmus sinnvoller und effektiver arbeiten lässt und das die Patienten sehr wohl merken. Schließlich bleibt der Raum, sofern dieser nicht mit KGG besetzt ist, nicht ungenutzt.
2. Weil es wirklich leichter ist, MitarbeiterInnen zu finden, wenn diese sich von Geräten mehr Abwechslung versprechen.
Aber was schreib ich, schließlich ist die Entwicklung im KGG-Sektor bei mir auch deshalb so positiv, weil es in München nur sehr, sehr wenige Praxen gibt, die sich diesen Platzbedarf leisten.
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rudibam schrieb:
Wir haben jede Woche 2-3 KGG Verordnungen. Selbstzahler und Ergänzer vom Reha-Sport machen das andere. Also kein Reha-Sport sondern eine Ergänzung!!!!
Zudem kann man sich selbst Patienten verschaffen, man braucht nur Ideen.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Genau so ist es. Wer sich fort bildet, bleibt nicht stehen und es gibt genügend Möglichkeiten, sich mit seinem know how in der KGG stark zu machen.
Zudem kann man sich selbst Patienten verschaffen, man braucht nur Ideen.
ricardo588
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Da irrst du dich aber. Ich kenne eine Menge Praxen in München, die sehr gutes Geld mit wenig Fläche erwirtschaften...
ricardo588
Ich denke, da sollte man sehr genaue Analyse und Marktforschung machen, ob es sich speziell in der Gegend des PI lohnt, ob genügend bereit sind dafür zu zahlen usw. Nur auf VO zu setzen, lohnt ganz sicher nicht. Ich kenne eine Reihe Praxen, die sich nicht an die Regeln halten, weil es kaum möglich ist 3 Patienten zur genau gleichen Zeit unter einen Hut zu bringen und dafür einen Therapeuten abzustellen, der auch 1 Stunde ! anwesend ist. Viele handeln anders und ich frage mich, wann die Kassen darauf aufmerksam werden und das genauer prüfen. Ist sicher nur eine Frage der Zeit, denn da gebe es wieder Geld zu holen.
Bei SZ Kunden sollte man einen guten Steuerberater haben und genau darauf achten, dass die Praxis nicht "infiziert" wird.
Einfach auf blauen Dunst Geräte anzuschaffen, dafür sind die kosten zu hoch.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du schreibst "in München", da ist natürlich auch sehr viel zahlungskräftige Kundschaft.
Ich denke, da sollte man sehr genaue Analyse und Marktforschung machen, ob es sich speziell in der Gegend des PI lohnt, ob genügend bereit sind dafür zu zahlen usw. Nur auf VO zu setzen, lohnt ganz sicher nicht. Ich kenne eine Reihe Praxen, die sich nicht an die Regeln halten, weil es kaum möglich ist 3 Patienten zur genau gleichen Zeit unter einen Hut zu bringen und dafür einen Therapeuten abzustellen, der auch 1 Stunde ! anwesend ist. Viele handeln anders und ich frage mich, wann die Kassen darauf aufmerksam werden und das genauer prüfen. Ist sicher nur eine Frage der Zeit, denn da gebe es wieder Geld zu holen.
Bei SZ Kunden sollte man einen guten Steuerberater haben und genau darauf achten, dass die Praxis nicht "infiziert" wird.
Einfach auf blauen Dunst Geräte anzuschaffen, dafür sind die kosten zu hoch.
Gruß Britt
ich kann Dir sagen, dass in meiner Umsatzstatistik KGG (und damit sind ausschließlich KGG-VO ohne Selbstzahler gemeint) nach KG und MT an dritter Stelle liegen. Und bei mir dürften die Kassen prüfen: immer ein Therapeut, 1 h, 3 (manchmal eben nur 2) Patienten. Es gibt allerdings gruppenuntaugliche (meist weil zu schwer krank/sturzgefährdet o. ä.) Patienten, für die wir dann einen Einzel-Physio abstellen. Aber die halten dann meist keine Stunde durch und reduzieren die Therapiedauer nach Absprache. Ist aber Ausnahme! Alles Orga-Sache, geht nur mit fitter Rezeption.
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aleksander schrieb:
Hi Britt,
ich kann Dir sagen, dass in meiner Umsatzstatistik KGG (und damit sind ausschließlich KGG-VO ohne Selbstzahler gemeint) nach KG und MT an dritter Stelle liegen. Und bei mir dürften die Kassen prüfen: immer ein Therapeut, 1 h, 3 (manchmal eben nur 2) Patienten. Es gibt allerdings gruppenuntaugliche (meist weil zu schwer krank/sturzgefährdet o. ä.) Patienten, für die wir dann einen Einzel-Physio abstellen. Aber die halten dann meist keine Stunde durch und reduzieren die Therapiedauer nach Absprache. Ist aber Ausnahme! Alles Orga-Sache, geht nur mit fitter Rezeption.
Ich kann jedem nur empfehlen (wenn der Platz das ist) das zu machen, dann aber beim Investieren einfach ein bisschen auf die Bremse zu treten. Es gibt sehr sehr günstige Gebrauchtgeräte auf dem Markt, von jedem Hersteller. Man kann einen 100qm Trainingsraum auch für 30k einrichten, mit aktuellen Geräten .-)
MikeS
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MikeS schrieb:
Das Problem ist doch die Investitionssumme, die ruckzuck bei >100k liegt. Und hierzu lassen sich eben immer wieder viel zu viele PI von den Herstellern überreden, da werden z.B. aktuell von Milon GEBRAUCHTE Zirkel aus 10 Geräten für immer noch 45k verkauft - ein WITZ.
Ich kann jedem nur empfehlen (wenn der Platz das ist) das zu machen, dann aber beim Investieren einfach ein bisschen auf die Bremse zu treten. Es gibt sehr sehr günstige Gebrauchtgeräte auf dem Markt, von jedem Hersteller. Man kann einen 100qm Trainingsraum auch für 30k einrichten, mit aktuellen Geräten .-)
MikeS
was hat eigentlich ein "Milonzirkel" mit KGG zu tun? Sind nicht die Geräte für KGG-Abgabe im Rahmen der GKV klar vorgegeben, oder ist das alles beliebig?
Beim Einsatz von anderen Geräten, könnte die Kasse die Leistung verweigern und wieder einmal einen Betrugsversuch konstruieren.
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mocca schrieb:
hallo,
was hat eigentlich ein "Milonzirkel" mit KGG zu tun? Sind nicht die Geräte für KGG-Abgabe im Rahmen der GKV klar vorgegeben, oder ist das alles beliebig?
Beim Einsatz von anderen Geräten, könnte die Kasse die Leistung verweigern und wieder einmal einen Betrugsversuch konstruieren.
das freut mich ja, dass es dich noch gibt. Ich hatte schonmal eine Anfrage gestellt, weil du verschüttet schienst. :smile:
Du hast mit den Investitionskosten schon Recht, aber auch die Nachfrage muss da sein. Wenn rundum es fast jede Praxis schon anbietet, noch Rehazentren sind, evtl. KH, die es meist auch anbieten und der Markt schon abgesättigt ist, muss man schon nachforschen, ob man als Neuling überhaupt noch genügend Kunden bekommt.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Hallo MikeS,
das freut mich ja, dass es dich noch gibt. Ich hatte schonmal eine Anfrage gestellt, weil du verschüttet schienst. :smile:
Du hast mit den Investitionskosten schon Recht, aber auch die Nachfrage muss da sein. Wenn rundum es fast jede Praxis schon anbietet, noch Rehazentren sind, evtl. KH, die es meist auch anbieten und der Markt schon abgesättigt ist, muss man schon nachforschen, ob man als Neuling überhaupt noch genügend Kunden bekommt.
Gruß Britt
wie du es beschreibst, ist nicht die Regel eher die Ausnahme. Mehrere von meinen Freunden bieten auch KGG an und alle sagen, dass die Ärzte es (trotz immer wieder Werbung) kaum verschreiben und wenn sie es verschreiben, verweisen sie die Patienten meist in die umliegenden Rehazentren.
Ich habe ja nicht grundsätzlich davon abgeraten, man muss nur nachforschen, ob man tatsächlich genügend Patienten/ Kunden bekommt.
Wenn das okay ist, dann sollte man die Sache durchziehen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Hallo alksander,
wie du es beschreibst, ist nicht die Regel eher die Ausnahme. Mehrere von meinen Freunden bieten auch KGG an und alle sagen, dass die Ärzte es (trotz immer wieder Werbung) kaum verschreiben und wenn sie es verschreiben, verweisen sie die Patienten meist in die umliegenden Rehazentren.
Ich habe ja nicht grundsätzlich davon abgeraten, man muss nur nachforschen, ob man tatsächlich genügend Patienten/ Kunden bekommt.
Wenn das okay ist, dann sollte man die Sache durchziehen.
Gruß Britt
Ich habe nicht so viel Geld, wie von MikeS beschrieben,ausgegeben sondern mich zum großen Teil an die Vorgaben (1 Beinpresse, 2 Zugapparate, 1 Pulldown, hinterer Rumpfheber) gehalten. Vor allem die Zugapparate sind bei uns sehr wichtig, kann man alles, was vorher in Einzel-KG gemacht wurde, mit Gerät umsetzen. Und wir treten darüber hinaus nie mit Fitnessstudios in Konkurenz, weil da haben wir eh keine Change!
Über die Vorgaben hinaus haben wir Ergomter, Laufband, Armtrainer, alles, was auch in anderen Behandlungen genutzt wird.
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aleksander schrieb:
Solange genügend Platz pro Gerät (Mindestabstand 1 m) hat die Kasse da niix dagegen. Es gilt aber: 1 Physio, max. 3 Pat.!
Ich habe nicht so viel Geld, wie von MikeS beschrieben,ausgegeben sondern mich zum großen Teil an die Vorgaben (1 Beinpresse, 2 Zugapparate, 1 Pulldown, hinterer Rumpfheber) gehalten. Vor allem die Zugapparate sind bei uns sehr wichtig, kann man alles, was vorher in Einzel-KG gemacht wurde, mit Gerät umsetzen. Und wir treten darüber hinaus nie mit Fitnessstudios in Konkurenz, weil da haben wir eh keine Change!
Über die Vorgaben hinaus haben wir Ergomter, Laufband, Armtrainer, alles, was auch in anderen Behandlungen genutzt wird.
genau so wie aleksander es beschreibt, ist es, nach meinem Wissen, häufig ausgestaltet.
..."Ergomter, Laufband, Armtrainer, alles, was auch in anderen Behandlungen genutzt wird."
Der Einsatz dieser Geräte hat mit KGG eigentlich nichts zu tun.
Wer sie dennoch für andere Leistungspositionen einsetzt, demonstriert den Krankenkassen Wirtschaftlichkeitsreserven, die vertrags- und vergütungsgemäß keine Gegenleistung durch die KK erfahren.
Außerdem möchte ich das Geschrei hören, wenn Masseure ihre Arbeit durch elektrische Massagestühle erledigen lassen.
[bearbeitet am 21.05.14 18:01]
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mocca schrieb:
hallo,
genau so wie aleksander es beschreibt, ist es, nach meinem Wissen, häufig ausgestaltet.
..."Ergomter, Laufband, Armtrainer, alles, was auch in anderen Behandlungen genutzt wird."
Der Einsatz dieser Geräte hat mit KGG eigentlich nichts zu tun.
Wer sie dennoch für andere Leistungspositionen einsetzt, demonstriert den Krankenkassen Wirtschaftlichkeitsreserven, die vertrags- und vergütungsgemäß keine Gegenleistung durch die KK erfahren.
Außerdem möchte ich das Geschrei hören, wenn Masseure ihre Arbeit durch elektrische Massagestühle erledigen lassen.
[bearbeitet am 21.05.14 18:01]
MikeS
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MikeS schrieb:
Das kann man so oder so sehen. Ich persönlich sichere mir durch mehr Service (der selbstverständlich auch bezahlt werden muss) durchaus gerne Zusatzeinnahmen ...
MikeS
wenn das "Mehr" an Qualität, Service und durch Zusatzinvest unterstützte Individualleistungen sich außerhalb des GKV-Systems mit seinem Sachleistungsprinzip abspielt, bin ich voll und ganz bei dir!
Es muß auch nicht vereins- und oder fortbidungsgesteuert sein.
[bearbeitet am 21.05.14 19:54]
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mocca schrieb:
hallo MikeS,
wenn das "Mehr" an Qualität, Service und durch Zusatzinvest unterstützte Individualleistungen sich außerhalb des GKV-Systems mit seinem Sachleistungsprinzip abspielt, bin ich voll und ganz bei dir!
Es muß auch nicht vereins- und oder fortbidungsgesteuert sein.
[bearbeitet am 21.05.14 19:54]
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aleksander schrieb:
Ich denke, wenn man Verordnungen mit "nur" KG oder MT bekommt, darf man aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr als 20 min Termine vergeben. Wenn der Patient in übersichtlichem und geregeltem Maß die Möglichkeit hat, z. B. am Zugapparat nach der Behandlungseinheit noch eine (!) Übung in Eigenregie weiter zu üben, fördert das die Zufriedenheit und verbessert den Therapieerfolg. Und einige Patienten riechen Lunte und bekommen bei der nächsten Folgeverordnung ein KGG-Rezept.
Gruß ralf
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Ralf H. schrieb:
Mal einen kurzen Einwand hier. Einen Mindesteabstand von einem Meter gibt es nicht!!!! Mußte ich schmerzlich bei der VDAK Zulassung erfahren. Fakt ist: Die 4 vorgeschriebenen Geräte für KGG + 30 qm und für jedes weitere Gerät ist eine Standfläche von 6qm erforderlich. Dies kann man beim VDAK Zulassung von Herrn Schwalbe (Niedersachen) und beim IFK erfahren. Hier bei physio.de ist diese Info auch falsch in den Zualssungsvoraussetzungen beschrieben, genau wie beim ZVK. Hatte ich bei physio.de seinerseits auch angemerkt
Gruß ralf
Die Primärkassen BaWü verlangen die zusätzlichen 6qm pro zusätzlichem Gerät.
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Tempelritter schrieb:
auch im neuen VdEK Vertrag von 2013 steht das mit dem Abstand von 1 Meter drin, da steht nichts von 6qm, nachzulesen direkt beim VdEK.
Die Primärkassen BaWü verlangen die zusätzlichen 6qm pro zusätzlichem Gerät.
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Ralf H. schrieb:
Toll das überall was anderes steht :tired_face: Ich mußte soger schriftlich bestätigen, dasss ich eine Höchstzahl an Geräte in den Raum nicht überschreiten darf
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don schrieb:
So etwas passiert wenn man selbst nicht im Bilde ist. Wenn man seine Verträge kennt, kann einen auch niemand dazu zwingen irgend einen Schwachsinn zu unterzeichnen...!
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Ralf H. schrieb:
Bin gerade etwas irretiert. Meinst du mich oder die untertschiedlichen auslegungen der Verbände?? :scream:
wie wird eigentlich ein Platzvorhalt von 6 qm für einen weiteren Zugapparat berechnet?
Z.B. 4mX0,5m für Seilführung durch den Raum und 2mX2m für den Patienten-Bewegungsbereich?
Wer solche Bestimmungen vereinbart, sollte schon eine Vorstellung haben!
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mocca schrieb:
hallo,
wie wird eigentlich ein Platzvorhalt von 6 qm für einen weiteren Zugapparat berechnet?
Z.B. 4mX0,5m für Seilführung durch den Raum und 2mX2m für den Patienten-Bewegungsbereich?
Wer solche Bestimmungen vereinbart, sollte schon eine Vorstellung haben!
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don schrieb:
Was habe ich mit den Verbänden zu tun??? Ich besorge mir den für mich geltenden Rahmenvertrag und erfülle die Vorraussetzungen.
Jetzt zu deiner Frage mit dem Seilzug. Ja, selbst für ein Fahrradergonmeter benötigst du 6qm. Ist völliger Quatsch ich weiß aber der besagte Herr für die Genehmigung ist lange im Geschäft bei der VDAK und Vorschriftensattelfest.
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Ralf H. schrieb:
Gut du hast also mich gemeint. Ich hatte mich auf die Angaben meines Verbandes verlassen, welche mir zugeschickt worden als Zulassungvoraussetzungen. Der gleiche Scheiß stand auch hier bei physio.de. Beide war falsch. Daraufhin habe ich den Verband gewechselt. Vielleicht solltest du an deiner Art Kritik zu äußern ein wenig arbeiten. Der Ton macht die Musik. Dies ist nach der Trennung von meinem Geschäftspartner schon die zweite Praxis, die ich eröffne. Bei der ersten ist diese ebenfalls nicht beanstandet worden. Ich hatte Infos von angeblichen Fachpersonal und bin auf die Fresse geflogen.
Jetzt zu deiner Frage mit dem Seilzug. Ja, selbst für ein Fahrradergonmeter benötigst du 6qm. Ist völliger Quatsch ich weiß aber der besagte Herr für die Genehmigung ist lange im Geschäft bei der VDAK und Vorschriftensattelfest.
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physioline schrieb:
kopierer
auch bei uns bewähren sich die verstellbaren Pedale seit vielen Jahren. Lässt doch ein verkürzter Radius viel früher ein schmerzfreies Ausdauertraining zu.
Leider sind aber die Geräte für KGG (Im Geltungsbereich GKV) vorgeschrieben. Auch habe ich nirgendwo in den Verträgen etwas zu einer erlaubten Abweichung in der Geräteauswahl bei der Anschaffung weiterer Geräte für KGG gefunden.
Wer dafür belastbare Aussagen kennt, möchte diese doch bitte uns "Unwissenden" verfügbar machen.
Mein Wissensstand ist, bei vertragsgemäßer Abgabe der Pos. KGG, der Einsatz der vorgeschriebenen Geräte über den Abgabezeitraum 60 Min.
Ein Einsatz "nicht vorgesehener oder dafür zugelassener Geräte" berechtigt nicht zur Abrechnung dieser Position und könnte bei der Abrechnung als "fehlerhaft" eingestuft werden.
Aus fachlicher Sicht ist das Ganze dringend zu ändern.
Das würde aber, für das GKV-Vertragsverhältnis, eine vorherige Klärung der Abdeckung zusätzlicher Investitionskosten bedeuten.
[bearbeitet am 02.06.14 08:32]
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mocca schrieb:
hallo Ralf H.,
auch bei uns bewähren sich die verstellbaren Pedale seit vielen Jahren. Lässt doch ein verkürzter Radius viel früher ein schmerzfreies Ausdauertraining zu.
Leider sind aber die Geräte für KGG (Im Geltungsbereich GKV) vorgeschrieben. Auch habe ich nirgendwo in den Verträgen etwas zu einer erlaubten Abweichung in der Geräteauswahl bei der Anschaffung weiterer Geräte für KGG gefunden.
Wer dafür belastbare Aussagen kennt, möchte diese doch bitte uns "Unwissenden" verfügbar machen.
Mein Wissensstand ist, bei vertragsgemäßer Abgabe der Pos. KGG, der Einsatz der vorgeschriebenen Geräte über den Abgabezeitraum 60 Min.
Ein Einsatz "nicht vorgesehener oder dafür zugelassener Geräte" berechtigt nicht zur Abrechnung dieser Position und könnte bei der Abrechnung als "fehlerhaft" eingestuft werden.
Aus fachlicher Sicht ist das Ganze dringend zu ändern.
Das würde aber, für das GKV-Vertragsverhältnis, eine vorherige Klärung der Abdeckung zusätzlicher Investitionskosten bedeuten.
[bearbeitet am 02.06.14 08:32]
was ist nicht hilfreich?
Ist es die fachliche Sicht oder die kassenpolitische?
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
was ist nicht hilfreich?
Ist es die fachliche Sicht oder die kassenpolitische?
Leider sind aber die Geräte für KGG (Im Geltungsbereich GKV) vorgeschrieben. Auch habe ich nirgendwo in den Verträgen etwas zu einer erlaubten Abweichung in der Geräteauswahl bei der Anschaffung weiterer Geräte für KGG gefunden.
Die vorgegebenen Geräte sind die Mindestausstattung, weitere Geräte sind möglich.
Rahmenvertrag des VdEK:
Werden neben der Gerätemindestausstattung weitere Geräte vorgehalten, erhöht sich der zusammenhängende Raumbedarf jeweils um die Ausmaße des Gerätes zuzüglich evtl. Raummehrbedarf während der Behandlung. Zusätzlich ist zwischen den Geräten ein Sicherheitsabstand von 1 Meter erforderlich. Anforderung aus den Zul. § 124 SGB V.
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Tempelritter schrieb:
Das:
Leider sind aber die Geräte für KGG (Im Geltungsbereich GKV) vorgeschrieben. Auch habe ich nirgendwo in den Verträgen etwas zu einer erlaubten Abweichung in der Geräteauswahl bei der Anschaffung weiterer Geräte für KGG gefunden.
Die vorgegebenen Geräte sind die Mindestausstattung, weitere Geräte sind möglich.
Rahmenvertrag des VdEK:
Werden neben der Gerätemindestausstattung weitere Geräte vorgehalten, erhöht sich der zusammenhängende Raumbedarf jeweils um die Ausmaße des Gerätes zuzüglich evtl. Raummehrbedarf während der Behandlung. Zusätzlich ist zwischen den Geräten ein Sicherheitsabstand von 1 Meter erforderlich. Anforderung aus den Zul. § 124 SGB V.
sicher sind weitere Geräte möglich, aber doch nur die Anzahl der, für die Abgabe von KGG, vorgegebenen Geräte.
Eine Abweichung von der Vorgabe durch andere Geräte würde ja dann das Abrechnen einer 3-Gruppe-Sprungseilchen-Training unter der Pos. KGG zulassen. Alternativ wäre der Einsatz von 3 Laufbändern usw.
Hier fehlt einfach die klare und wirtschaftliche Regelung unter den Vertragspartnern ohne die Gefahr einer Betrugsfalle.
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
sicher sind weitere Geräte möglich, aber doch nur die Anzahl der, für die Abgabe von KGG, vorgegebenen Geräte.
Eine Abweichung von der Vorgabe durch andere Geräte würde ja dann das Abrechnen einer 3-Gruppe-Sprungseilchen-Training unter der Pos. KGG zulassen. Alternativ wäre der Einsatz von 3 Laufbändern usw.
Hier fehlt einfach die klare und wirtschaftliche Regelung unter den Vertragspartnern ohne die Gefahr einer Betrugsfalle.
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Ralf H. schrieb:
Was heißt hier kopierer???? :point_up: Ich habe es nicht nötig irgend etwas zu kopieren. Wenn das irgendwo schon mal aufgetaucht ist, ist das blanker zufall. Ich lese nicht jeden Betrag :angry:
MikeS
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MikeS schrieb:
Es ist doch nicht gleich alles Betrug, nur weil nicht exakt nach der Nase irgendeiner KV-Vertretung gehandelt wird ...
MikeS
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Ich habe in 20 Jahren "Laufzeit" genau 1 (EINS) Rezept mit KG-Gerät gesehen. Da kann man sich leicht ausrechnen, ob die Anschaffung lohnt.
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Wer zwischen indikationsorientierter Therapie mit bestimmten Geräten und einem allgemeinen Fitnesstraining unterscheidet, kann durchaus auch Geld verdienen. Allerdings handelt es sich dabei um unterschiedliche Rahmenbedingungen.
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mocca schrieb:
hallo rotha71,
Wer zwischen indikationsorientierter Therapie mit bestimmten Geräten und einem allgemeinen Fitnesstraining unterscheidet, kann durchaus auch Geld verdienen. Allerdings handelt es sich dabei um unterschiedliche Rahmenbedingungen.
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Problem beschreiben
rotha71 schrieb:
Wir haben letztes Jahr auf den Milon-Trainingszirkel umgestellt. Ist zwar eine hohe Investition aber es hat sich vom ersten Tag an gerechnet. Der KGG-Anteil der dadurch weggefallen ist, ist dicke aufgeholt und weit übertroffen worden.
dein Hinweis auf ein Fahrradergometer irritiert. Für KGG (Begriff aus dem GKV-Bereich) ist eigentlich kein F-Ergom. vorgesehen und dürfte somit eher platzraubend, im Sinne der Platzvorhaltepflicht für die vorgeschriebenen Geräte, sein.
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Will ich nur die 4 Geräte machen, würde ich mir lieber ein Paar Kabinen mehr hinstellen.
LG Ralf :wink:
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Ralf H. schrieb:
Da gebe ich dir recht, aber bevor man Krafttraining an Geräten macht, muß eine Erwärmung/ Kreislaufanregung gemacht werden. Das geht am besten und schonensten mit einem Fahrradergometer. Dieses setzten wir auch bei KnieTep mit Speziaklkurbeln ein. Also ein Radergometer ist schon sinnvoll. Nur die vier Geräte, welche für die KGG notwendig sind, sind für Selbstzahler sehr unatraktiv. An alle bei denen es klappt, es gibt natürlich Ausnahmen.
Will ich nur die 4 Geräte machen, würde ich mir lieber ein Paar Kabinen mehr hinstellen.
LG Ralf :wink:
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Problem beschreiben
mocca schrieb:
hallo Ralf H.,
dein Hinweis auf ein Fahrradergometer irritiert. Für KGG (Begriff aus dem GKV-Bereich) ist eigentlich kein F-Ergom. vorgesehen und dürfte somit eher platzraubend, im Sinne der Platzvorhaltepflicht für die vorgeschriebenen Geräte, sein.
allmählich frage ich mich, was du eigentlich hören möchtest?
Die Fakten sind doch eindeutig. Oder nicht?
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Problem beschreiben
mocca schrieb:
hallo tempelritter,
allmählich frage ich mich, was du eigentlich hören möchtest?
Die Fakten sind doch eindeutig. Oder nicht?
was sagen eigentlich die Vertragsschließenden (Berufsvereine und KK) zu dieser beliebigen Auslegung?
Betrachtet man im Gegenzug die "zwingende Raumhöhe" von 2,50 m, so muss doch verwundern, welche weiteren und undefinierten "Geräte" eingesetzt und als KGG-Leistung abgerechnet werden können sollen.
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mocca schrieb:
hallo,
was sagen eigentlich die Vertragsschließenden (Berufsvereine und KK) zu dieser beliebigen Auslegung?
Betrachtet man im Gegenzug die "zwingende Raumhöhe" von 2,50 m, so muss doch verwundern, welche weiteren und undefinierten "Geräte" eingesetzt und als KGG-Leistung abgerechnet werden können sollen.
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