Wir suchen Dich, und brauchen
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
cople schrieb:
Hallo, ich möchte wissen, ob es stimmt, dass Logopädie (als Therapie) als reine Privatleistung angeboten werden darf, z.Bsp. weil die Eltern das wünschen, der KA aber keine VO ausstellt. Ich habe gelernt, dass wir ohne Verordnung als Logopäden keine Therapieleistung abgeben dürfen (egal ob gesetzl. oder privatversichert). Was ist aber mit Sprachförderung, darf ich das als Privatleistung anbieten? Danke schon mal für (hoffentlich) zahlreiche Meinungen.
Gefällt mir
Wie der Begriff schon sagt SprachFÖRDERUNG. Ist keine Therapie; kannst du genauso anbieten wie Beratung oder Stimmcoaching.
stimme zu, allerdings bei sehr vielen Angeboten dieser Art darauf achten, ob du noch umsatzsteuerfrei arbeiten kannst. Normalerweise sind Leistungen, die keine Therapie sind umsatzsteuerpflichtig. Unter 17 000 im Jahr (?) aber als Kleinunternehmer befreit.
Überall wo "Therapie" draufsteht sollte eine ärztliche Verordnung vorausgegangen sein. Eventuell kann eine Therapie auf Selbstzahlerbasis fortgeführt werden, wenn vorher eine Verordnung vorlag, das "Mindestmaß" an "Heilung" erfolgt ist und der Patient sich noch "vervollkommnen" möchte. (man beachte die Gänsefüßchen...)
Grundsätzlich wünschte ich mir bei "Therapie auf Selbstzahlerbasis ohne vorherigen Arztkontakt" mal ein Gerichtsverfahren, weil mich wirlich interessieren würde, ob wir so einen großen "Schaden für die Volksgesundheit" verursachen, wenn wir ohne VO behandeln würden. So heißt es nämlich bei "unerlaubter Ausführung der Heilkunde" .... Selber ziehe ich aber ganz sicher nicht vor Gericht, sag ich gleich dazu.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
logos-3 schrieb am 29.10.14 15:38:
Wie der Begriff schon sagt SprachFÖRDERUNG. Ist keine Therapie; kannst du genauso anbieten wie Beratung oder Stimmcoaching.
stimme zu, allerdings bei sehr vielen Angeboten dieser Art darauf achten, ob du noch umsatzsteuerfrei arbeiten kannst. Normalerweise sind Leistungen, die keine Therapie sind umsatzsteuerpflichtig. Unter 17 000 im Jahr (?) aber als Kleinunternehmer befreit.
Überall wo "Therapie" draufsteht sollte eine ärztliche Verordnung vorausgegangen sein. Eventuell kann eine Therapie auf Selbstzahlerbasis fortgeführt werden, wenn vorher eine Verordnung vorlag, das "Mindestmaß" an "Heilung" erfolgt ist und der Patient sich noch "vervollkommnen" möchte. (man beachte die Gänsefüßchen...)
Grundsätzlich wünschte ich mir bei "Therapie auf Selbstzahlerbasis ohne vorherigen Arztkontakt" mal ein Gerichtsverfahren, weil mich wirlich interessieren würde, ob wir so einen großen "Schaden für die Volksgesundheit" verursachen, wenn wir ohne VO behandeln würden. So heißt es nämlich bei "unerlaubter Ausführung der Heilkunde" .... Selber ziehe ich aber ganz sicher nicht vor Gericht, sag ich gleich dazu.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
logos-3 schrieb:
Wie der Begriff schon sagt SprachFÖRDERUNG. Ist keine Therapie; kannst du genauso anbieten wie Beratung oder Stimmcoaching.
LG Pia
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Quasselstrippe schrieb:
Einfach das Kind anders nennen (Sprachförderung wie schon gesagt) und Dir überlegen, was Du dafür berechnest. Wenn es selten vorkommt, kommst Du eh nicht über die 17000€ im Jahr.
LG Pia
Mein Profilbild bearbeiten