ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir suchen für die Asklepios
Fachkliniken Brandenburg GmbH für
den Standort Lübben einen
Physiotherapeuten (w/m/d)
39 Std./ wöchentlich / Teilzeit
möglich
...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir suchen für die Asklepios
Fachkliniken Brandenburg GmbH für
den Standort Lübben einen
Physiotherapeuten (w/m/d)
39 Std./ wöchentlich / Teilzeit
möglich
...
mussich mich als Leistungserbringer eigentlich irgendwie bei der BG melden?
Bei den RVO und Vdek klar aber BG?
liebe Grüße
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Jörg Jüttemann schrieb:
Liebe Kollegen,
mussich mich als Leistungserbringer eigentlich irgendwie bei der BG melden?
Bei den RVO und Vdek klar aber BG?
liebe Grüße
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cople schrieb:
Ich bin zwar Logo, aber wenn du die Zulassung als Heilmittelerbringer haben willst, musst du dich bei der BG (für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) anmelden.
Müsste also bei einer Kassenzulassung und 2 Jahren nichtselbständiger Anstellung gegeben sein.
Liebe Grüße und frohe Weihnachten
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Jörg Jüttemann schrieb:
Gibt's glaub ich bei PTs nicht. Hab eben gelesen das die automatisch zugelassen sind wenn die Vorraussetzung erfüllt sind.
Müsste also bei einer Kassenzulassung und 2 Jahren nichtselbständiger Anstellung gegeben sein.
Liebe Grüße und frohe Weihnachten
Um BG Rezepte abzurechnen musst Du Dich nicht bei der BG anmelden! Mit jeder Unterschrift auf dem Rezept, bestätigst Du die Zulassungskriterien zur Abrechnung. Diese sind meistens bei der Zulassung durch die gestzlichen Krankenkassen bereits erfüllt.
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K. Leistritz schrieb:
Wenn man die Zulassung für eine Praxis mit Kassenzulassung haben möchte muss man sich auch bei der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden. Das hat aber was mit der gesetzlichen Unfallversicherung zutun, die Du für Dich und Deine Mitarbeiter abschließen musst.
Um BG Rezepte abzurechnen musst Du Dich nicht bei der BG anmelden! Mit jeder Unterschrift auf dem Rezept, bestätigst Du die Zulassungskriterien zur Abrechnung. Diese sind meistens bei der Zulassung durch die gestzlichen Krankenkassen bereits erfüllt.
http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007.htm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...schau mal hier:
http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007.htm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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