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Lübben (Spreewald)

ASKLEPIOS Als einer der größten
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Jörg Jüttemann
13.12.2013 11:10
Liebe Kollegen,

mussich mich als Leistungserbringer eigentlich irgendwie bei der BG melden?
Bei den RVO und Vdek klar aber BG?

liebe Grüße

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Liebe Kollegen, mussich mich als Leistungserbringer eigentlich irgendwie bei der BG melden? Bei den RVO und Vdek klar aber BG? liebe Grüße
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Jörg Jüttemann schrieb:

Liebe Kollegen,

mussich mich als Leistungserbringer eigentlich irgendwie bei der BG melden?
Bei den RVO und Vdek klar aber BG?

liebe Grüße

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cople
13.12.2013 12:58
Ich bin zwar Logo, aber wenn du die Zulassung als Heilmittelerbringer haben willst, musst du dich bei der BG (für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) anmelden.
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Ich bin zwar Logo, aber wenn du die Zulassung als Heilmittelerbringer haben willst, musst du dich bei der BG (für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) anmelden.
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cople schrieb:

Ich bin zwar Logo, aber wenn du die Zulassung als Heilmittelerbringer haben willst, musst du dich bei der BG (für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) anmelden.

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Jörg Jüttemann
13.12.2013 13:10
Gibt's glaub ich bei PTs nicht. Hab eben gelesen das die automatisch zugelassen sind wenn die Vorraussetzung erfüllt sind.
Müsste also bei einer Kassenzulassung und 2 Jahren nichtselbständiger Anstellung gegeben sein.


Liebe Grüße und frohe Weihnachten
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Gibt's glaub ich bei PTs nicht. Hab eben gelesen das die automatisch zugelassen sind wenn die Vorraussetzung erfüllt sind. Müsste also bei einer Kassenzulassung und 2 Jahren nichtselbständiger Anstellung gegeben sein. Liebe Grüße und frohe Weihnachten
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Jörg Jüttemann schrieb:

Gibt's glaub ich bei PTs nicht. Hab eben gelesen das die automatisch zugelassen sind wenn die Vorraussetzung erfüllt sind.
Müsste also bei einer Kassenzulassung und 2 Jahren nichtselbständiger Anstellung gegeben sein.


Liebe Grüße und frohe Weihnachten

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K. Leistritz
13.12.2013 13:28
Wenn man die Zulassung für eine Praxis mit Kassenzulassung haben möchte muss man sich auch bei der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden. Das hat aber was mit der gesetzlichen Unfallversicherung zutun, die Du für Dich und Deine Mitarbeiter abschließen musst.

Um BG Rezepte abzurechnen musst Du Dich nicht bei der BG anmelden! Mit jeder Unterschrift auf dem Rezept, bestätigst Du die Zulassungskriterien zur Abrechnung. Diese sind meistens bei der Zulassung durch die gestzlichen Krankenkassen bereits erfüllt.
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Wenn man die Zulassung für eine Praxis mit Kassenzulassung haben möchte muss man sich auch bei der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden. Das hat aber was mit der gesetzlichen Unfallversicherung zutun, die Du für Dich und Deine Mitarbeiter abschließen musst. Um BG Rezepte abzurechnen musst Du Dich nicht bei der BG anmelden! Mit jeder Unterschrift auf dem Rezept, bestätigst Du die Zulassungskriterien zur Abrechnung. Diese sind meistens bei der Zulassung durch die gestzlichen Krankenkassen bereits erfüllt.
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K. Leistritz schrieb:

Wenn man die Zulassung für eine Praxis mit Kassenzulassung haben möchte muss man sich auch bei der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden. Das hat aber was mit der gesetzlichen Unfallversicherung zutun, die Du für Dich und Deine Mitarbeiter abschließen musst.

Um BG Rezepte abzurechnen musst Du Dich nicht bei der BG anmelden! Mit jeder Unterschrift auf dem Rezept, bestätigst Du die Zulassungskriterien zur Abrechnung. Diese sind meistens bei der Zulassung durch die gestzlichen Krankenkassen bereits erfüllt.

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JürgenK
13.12.2013 16:36
...schau mal hier:
http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007.htm
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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...schau mal hier: http://www.physio.de/zulassung/RV-BG-01.01.2007.htm MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

...schau mal hier:
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MfG
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