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wollte nachfragen wie Ihr das handhabt wenn Patienten wegen Erkrankung kurzfristig absagen? Also am gleichen Tag und dann wenige Stunden vorher oder kommen gar nicht und sagen dann später: ich war krank.
Bis jetzt haben wir einfach einen Ersatztermin gegeben.
Habe von Hörensagen jetzt mitbekommen dass Patienten dafür unterschreiben.
Oder Mitarbeiter erhält unbezahlte Pause. Oder beides zusammen.
Das will ich nicht machen.
Freue mich über konstruktive Antworten.
Danke und Viele Grüße
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thomas1979 schrieb:
Hallo Forumgemeinschaft,
wollte nachfragen wie Ihr das handhabt wenn Patienten wegen Erkrankung kurzfristig absagen? Also am gleichen Tag und dann wenige Stunden vorher oder kommen gar nicht und sagen dann später: ich war krank.
Bis jetzt haben wir einfach einen Ersatztermin gegeben.
Habe von Hörensagen jetzt mitbekommen dass Patienten dafür unterschreiben.
Oder Mitarbeiter erhält unbezahlte Pause. Oder beides zusammen.
Das will ich nicht machen.
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wer vorher absagt wegen krank hat bei uns glück, weil für krank kann keiner was
Mitarbeiter machen dann halt orga kram in dieser Zeit bzw. Berichte schreiben.
Unterschreiben lassen - nein wegen Betrug.
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silgreif schrieb:
wer nicht absagt= Ausfall Rechnung
wer vorher absagt wegen krank hat bei uns glück, weil für krank kann keiner was
Mitarbeiter machen dann halt orga kram in dieser Zeit bzw. Berichte schreiben.
Unterschreiben lassen - nein wegen Betrug.
"Einfach unterschreiben" geht gar nicht...
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...Wenn der Patient sich wegen der Erkrankung gar nicht meldet und "unentschuldigt" fernbleibt, mache ich ihn beim nächsten Termin freundlich auf den Behandlungsvertrag und seine Pflicht abzusagen aufmerksam.....
Und im Behandlungsvertrag steht hoffentlich, dass er diese unentschuldigte Stunde auch bezahlen muss, oder?
Die Situation, wenn jemand unentschuldigt fehlt, da gibt es bei mir definitiv keine Diskussionen - außer vielleicht plötzlicher Tod (hatte ich einmal!). Darauf weise ich aber im Erstgespräch sowas von klar hin, dass die Leute schon ganz von selbst fragen: "wie viel Geld muss ich nochmal mitbringen?"
Ansonsten, @thomas: guck mal da, hier wurde das erst vor kurzem diskutiert: https://www.physio.de/forum5/physiotherapie/erkaeltungszeit/1/165578/165578#msg-165578
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Susulo schrieb:
Tolkinchen schrieb am 21.2.19 11:09:
...Wenn der Patient sich wegen der Erkrankung gar nicht meldet und "unentschuldigt" fernbleibt, mache ich ihn beim nächsten Termin freundlich auf den Behandlungsvertrag und seine Pflicht abzusagen aufmerksam.....
Und im Behandlungsvertrag steht hoffentlich, dass er diese unentschuldigte Stunde auch bezahlen muss, oder?
Die Situation, wenn jemand unentschuldigt fehlt, da gibt es bei mir definitiv keine Diskussionen - außer vielleicht plötzlicher Tod (hatte ich einmal!). Darauf weise ich aber im Erstgespräch sowas von klar hin, dass die Leute schon ganz von selbst fragen: "wie viel Geld muss ich nochmal mitbringen?"
Ansonsten, @thomas: guck mal da, hier wurde das erst vor kurzem diskutiert: https://www.physio.de/forum5/physiotherapie/erkaeltungszeit/1/165578/165578#msg-165578
ja, dass steht da natürlich auch drin. Ich fahre aber momentan mit Kulanz bei einmaligen Verstößen ganz gut. Das notiere ich dann und spreche offen an, dass beim nächsten Mal des unentschuldigten Fernbleibens in jedem Fall eine Rechnung folgt.
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Tolkinchen schrieb:
Hallo Susolu,
ja, dass steht da natürlich auch drin. Ich fahre aber momentan mit Kulanz bei einmaligen Verstößen ganz gut. Das notiere ich dann und spreche offen an, dass beim nächsten Mal des unentschuldigten Fernbleibens in jedem Fall eine Rechnung folgt.
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Alfred Kramer schrieb:
Komisch , seit wir den Ausfall konsequent kassieren, haben wir kaum noch Ausfälle, und trotzdem sind ca 0-80% unserer Patienten "Stammkunden"
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Tolkinchen schrieb:
Aufgrund von kurzfristigen Absagen wegen plötzlicher Erkrankung stelle ich keine Rechnung, dann hat die MA Orgazeit. Zählt für mich zum unternehmerischen Risiko. Wenn der Patient sich wegen der Erkrankung gar nicht meldet und "unentschuldigt" fernbleibt, mache ich ihn beim nächsten Termin freundlich auf den Behandlungsvertrag und seine Pflicht abzusagen aufmerksam. Bisher ist das nicht oft vorgekommen, aber wenn wurde sich ausgiebig entschuldigt.
"Einfach unterschreiben" geht gar nicht...
Bei Krankheit kassieren wir auch nicht, wenn der PA jedoch nicht anruft, dann muss er zahlen, egal was er hatte.
Was würden denn Deine Patienten sagen, wenn der MA krank ist und du rufst nicht an und der Patient kommt umsonst in die Praxis?
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idefix- schrieb:
Wer krank ist kann auch absagen, passiert mir als PI oder meinen MA´s auch. Jeder hat Telefon oder Handy, also kein Problem.
Bei Krankheit kassieren wir auch nicht, wenn der PA jedoch nicht anruft, dann muss er zahlen, egal was er hatte.
Was würden denn Deine Patienten sagen, wenn der MA krank ist und du rufst nicht an und der Patient kommt umsonst in die Praxis?
Ich antworte einfach mal aus meiner Sicht. Bei mir hat jeder einen "Freischuss", das sage ich im Vorfeld nicht und nein, das ist wirtschaftlich bestimmt auch nicht besonders klug. Aber es ist meine Einstellung und auch einfach meine Art und die Patienten wissen es zu schätzen, dass ich nicht direkt beim ersten Fehlverhalten eine Rechnung stelle.
Der Vergleich mit dem MA hinkt m.E. etwas, da der Mitarbeiter ja im Idealfall nicht nur für einen Patienten in die Praxis fährt und in der Ausfallzeit immer noch Doku etc. erledigen kann. Ein Patient, den man über einen Ausfall nicht informiert, kommt jedoch extra wegen dieses Termins in die Praxis.
Aber ich verstehe natürlich wenn andere PIs das anders handhaben. Ist doch beides rechtlich unbedenklich und am Ende muss es jeder selbst wissen.
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Wir sind auch manchmal großzügig und wenn jemand später anruft und sich entschuldigt für den Termin, is das auch OK. Keine Ausnahme gibt es bei NEUkunden. Wenn jedoch einer nicht absagt und dann zum nächsten Termin erscheint und wie selbstverständliche einen neuen Termn will, der muss dann schon zahlen.
Bei Stammkunden passiert es nie, das diese nicht absagen.
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idefix- schrieb:
Servus Tollkinchen, nein die Frage ging nicht an dich, sondern allgemein. Das mit dem MA war so gemient wie du schon schreibst. Wenn der MA krank ist, rufen wir ja auch die Patienten an, damit diese nicht umsonst kommen.
Wir sind auch manchmal großzügig und wenn jemand später anruft und sich entschuldigt für den Termin, is das auch OK. Keine Ausnahme gibt es bei NEUkunden. Wenn jedoch einer nicht absagt und dann zum nächsten Termin erscheint und wie selbstverständliche einen neuen Termn will, der muss dann schon zahlen.
Bei Stammkunden passiert es nie, das diese nicht absagen.
Wer Behandlungstermine vereinbart, begibt sich in eine Art Risiko. Sollte er einen Termin nicht rechtzeitig absagen (24 Std. vorher) muß er den Termin bezahlen. Es ist uns nicht zumutbar zu prüfen, weswegen der Termin genau abgesagt wurde.
Ein Unterschreiben des Termins wäre gemeinsamer Betrug an der KK der von uns auf keinen Fall unterstützt werden kann.
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Eberhard schrieb:
Ich habe fast vierzig Jahren eine Praxis betrieben und bin immer wie folgt gefahren:
Wer Behandlungstermine vereinbart, begibt sich in eine Art Risiko. Sollte er einen Termin nicht rechtzeitig absagen (24 Std. vorher) muß er den Termin bezahlen. Es ist uns nicht zumutbar zu prüfen, weswegen der Termin genau abgesagt wurde.
Ein Unterschreiben des Termins wäre gemeinsamer Betrug an der KK der von uns auf keinen Fall unterstützt werden kann.
Wer dem Spruch "Ich bin krank! Kann nicht kommen!" nicht traut, kann ja für die jeweilige Absage ein ärztliches Attest verlangen, in dem ärztlicherseits bescheinigt wird "Herr XY ist von .... bis .... nicht therapiefähig." Eine Kopie der Krankschreibung macht wenig Sinn, wenn er schon krank geschrieben ist und deswegen zur Therapie kommt.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Unsere Leistung ist die Therapie, die Leistung des Patienten ist die Bezahlung unserer Therapieleistung. Wenn wir einen Termin absagen bekommt der Patient einen Ersatztermin - die versprochene/vereinbarte Leistung zu einem anderen Zeitpunkt. Wenn der Patient einen Termin nicht fristgerecht absagt, kann er uns keine andere Ersatzleistung anbieten, außer er bezahlt den versäumten Termin aus eigener Tasche. Die Umsetzung liegt bei jedem PI selbst.
Wer dem Spruch "Ich bin krank! Kann nicht kommen!" nicht traut, kann ja für die jeweilige Absage ein ärztliches Attest verlangen, in dem ärztlicherseits bescheinigt wird "Herr XY ist von .... bis .... nicht therapiefähig." Eine Kopie der Krankschreibung macht wenig Sinn, wenn er schon krank geschrieben ist und deswegen zur Therapie kommt.
LG ergonosis
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MeFe89 schrieb:
Wenn der Wirbel ausgerenkt ist dann hilft auch der phy.HP nichtmehr... :hushed: :confused:
Ein Unterschreiben des Termins wäre gemeinsamer Betrug an der KK der von uns auf keinen Fall unterstützt werden kann.
Betrug? Mit einem vereinbarten Termin wird eine Leistung erbracht, in dem ein Therapeut und ein Raum vorgehalten werden. Wird kurzfristig oder garnicht abgesagt, entstehen Kosten.
Die zweite Frage ist, wer ist hier der
Vertragspartner und zur Zahlung von Leistungen, wie der Bereitstellung von Ressourcen verpflichtet?
Der kassenversicherte Patient, privat oder eben doch seine Versicherung?
Korrekt wäre aus meiner Sicht, eine Unterschrift mit Datum und Vermerk, Termin wg kurzfristiger oder mangelnder Absage nicht wahrgenommen. Die Kasse hätte dann die entstehenden Kosten zu bezahlen und kann sich dann an ihren Versicherten wenden.
Leider sehen die Kassen das nicht so und vertreten die Rechtsmeinung (nur Behandlung sei eine Leistung), die für Sie die günstigere ist. Eine Versicherungsleistung für die mit einer Therapie Leistung zusammenhängende Kosten zu erstatten, wird abgelehnt. Auch das ist aus ethischer Sicht im Grunde Betrug am Versicherten und den Vertragspartnern. Man macht seine AGB nach Gutsherrenart und mißbraucht seine Macht, statt seinen Verpflichtungen nachzukommen. Also unterschreiben lassen ist juristisch sicherlich nicht korrekt aber die anderen Wege (also privat abkassieren), auch nicht wirklich die sauberste und fairste Lösung...
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Shakespeare schrieb:
Eberhard schrieb am 21.2.19 17:38:
Ein Unterschreiben des Termins wäre gemeinsamer Betrug an der KK der von uns auf keinen Fall unterstützt werden kann.
Betrug? Mit einem vereinbarten Termin wird eine Leistung erbracht, in dem ein Therapeut und ein Raum vorgehalten werden. Wird kurzfristig oder garnicht abgesagt, entstehen Kosten.
Die zweite Frage ist, wer ist hier der
Vertragspartner und zur Zahlung von Leistungen, wie der Bereitstellung von Ressourcen verpflichtet?
Der kassenversicherte Patient, privat oder eben doch seine Versicherung?
Korrekt wäre aus meiner Sicht, eine Unterschrift mit Datum und Vermerk, Termin wg kurzfristiger oder mangelnder Absage nicht wahrgenommen. Die Kasse hätte dann die entstehenden Kosten zu bezahlen und kann sich dann an ihren Versicherten wenden.
Leider sehen die Kassen das nicht so und vertreten die Rechtsmeinung (nur Behandlung sei eine Leistung), die für Sie die günstigere ist. Eine Versicherungsleistung für die mit einer Therapie Leistung zusammenhängende Kosten zu erstatten, wird abgelehnt. Auch das ist aus ethischer Sicht im Grunde Betrug am Versicherten und den Vertragspartnern. Man macht seine AGB nach Gutsherrenart und mißbraucht seine Macht, statt seinen Verpflichtungen nachzukommen. Also unterschreiben lassen ist juristisch sicherlich nicht korrekt aber die anderen Wege (also privat abkassieren), auch nicht wirklich die sauberste und fairste Lösung...
Dafür schließt man einen Verhandlungsvertrag und ob man das als Patient fair findet, muss dieser sich dann halt vor der Unterschrift überlegen. Ein bisschen Eigenverantwortung ist gefragt und m.E. nicht zu viel verlangt.
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Tolkinchen schrieb:
Shakespeare, dann soll die Allgemeinheit (alle Beitragszahler) für das Versäumnis der Patienten aufkommen? Selbst wenn die Kassen sich das Geld dann von den Versicherten rückerstatten lassen, entstehen hierdurch zumindest bürokratisch bedingt Mehrkosten.
Dafür schließt man einen Verhandlungsvertrag und ob man das als Patient fair findet, muss dieser sich dann halt vor der Unterschrift überlegen. Ein bisschen Eigenverantwortung ist gefragt und m.E. nicht zu viel verlangt.
[....] Also unterschreiben lassen ist juristisch sicherlich nicht korrekt aber die anderen Wege (also privat abkassieren) auch nicht wirklich die sauberste und fairste Lösung...
Danke, Shakespeare, für diese "etwas andere" und differenzierte, klare Stellungnahme. Recht hast du.
Nun ist es zwar nachvollziehbar, aber schwierig, dieses "unterschreiben lassen" - weil halt immer die Frage ist "wer steht wann wofür gerade" - fällt der Mutter 10 Minuten vor Termin ein, dass das Kind eigentlich zum Kindergeburtstag soll ... dann sollte logisch der Patient gradestehen. Und wenn die dann einfach sagen "bin krank" ...
Meine Meinung zum Thema: so wie im Handel z.B. Verlust durch Diebstahl mit in die Preise einkalkuliert wird, so sollten bei uns -gerade weil wir ja mit kranken Patienten arbeiten - auch Probleme wie krankheitsbedingte Ausfälle in die Preise einkalkuliert werden. Aus diesem Grund sind eben die momentanen Erhöhungen -trotz aller Freude darüber - immer noch ein Witz. Weil nach wie vor nur 1:1 gerechnet wird also "direkte Leistung am Patienten" = Geld. Nicht eingerechnet wird z.B. Fortbildungspflicht, Ausfälle seitens Patienten, Vorbereitungszeiten (in der Logo), Prüfpflicht, Geldverwaltungspflicht (Stichwort Zuzahlung), usw. usf.
Die KK verweigern das --- die Frage ist, wurde es jemals kommuniziert ??? Solange das niemand verlangt, werden sie es auch nicht tun. Finde ich nun auch wieder logisch.
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Susulo schrieb:
Shakespeare schrieb am 22.2.19 12:42:
[....] Also unterschreiben lassen ist juristisch sicherlich nicht korrekt aber die anderen Wege (also privat abkassieren) auch nicht wirklich die sauberste und fairste Lösung...
Danke, Shakespeare, für diese "etwas andere" und differenzierte, klare Stellungnahme. Recht hast du.
Nun ist es zwar nachvollziehbar, aber schwierig, dieses "unterschreiben lassen" - weil halt immer die Frage ist "wer steht wann wofür gerade" - fällt der Mutter 10 Minuten vor Termin ein, dass das Kind eigentlich zum Kindergeburtstag soll ... dann sollte logisch der Patient gradestehen. Und wenn die dann einfach sagen "bin krank" ...
Meine Meinung zum Thema: so wie im Handel z.B. Verlust durch Diebstahl mit in die Preise einkalkuliert wird, so sollten bei uns -gerade weil wir ja mit kranken Patienten arbeiten - auch Probleme wie krankheitsbedingte Ausfälle in die Preise einkalkuliert werden. Aus diesem Grund sind eben die momentanen Erhöhungen -trotz aller Freude darüber - immer noch ein Witz. Weil nach wie vor nur 1:1 gerechnet wird also "direkte Leistung am Patienten" = Geld. Nicht eingerechnet wird z.B. Fortbildungspflicht, Ausfälle seitens Patienten, Vorbereitungszeiten (in der Logo), Prüfpflicht, Geldverwaltungspflicht (Stichwort Zuzahlung), usw. usf.
Die KK verweigern das --- die Frage ist, wurde es jemals kommuniziert ??? Solange das niemand verlangt, werden sie es auch nicht tun. Finde ich nun auch wieder logisch.
Meine Meinung zum Thema: so wie im Handel z.B. Verlust durch Diebstahl mit in die Preise einkalkuliert wird, so sollten bei uns gerade weil wir ja mit kranken Patienten arbeiten - auch Probleme wie krankheitsbedingte Ausfälle in die Preise einkalkuliert werden. Aus diesem Grund sind eben die momentanen Erhöhungen -trotz aller Freude darüber - immer noch ein Witz.
Deswegen lese ich Deine Beiträge so gern !
Klar und trotzdem differenziert.
Mich nervt hier schon eine Weile, was für tolle Stundenlöhne "herumgereicht" werden, ohne Berücksichtigung
der Steine, die uns absichtsvoll von den Kassen in den Weg gelegt werden.
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hermi schrieb:
Susulo schrieb am 22.2.19 13:15:
Meine Meinung zum Thema: so wie im Handel z.B. Verlust durch Diebstahl mit in die Preise einkalkuliert wird, so sollten bei uns gerade weil wir ja mit kranken Patienten arbeiten - auch Probleme wie krankheitsbedingte Ausfälle in die Preise einkalkuliert werden. Aus diesem Grund sind eben die momentanen Erhöhungen -trotz aller Freude darüber - immer noch ein Witz.
Deswegen lese ich Deine Beiträge so gern !
Klar und trotzdem differenziert.
Mich nervt hier schon eine Weile, was für tolle Stundenlöhne "herumgereicht" werden, ohne Berücksichtigung
der Steine, die uns absichtsvoll von den Kassen in den Weg gelegt werden.
Shakespeare, dann soll die Allgemeinheit (alle Beitragszahler) für das Versäumnis der Patienten aufkommen? Selbst wenn die Kassen sich das Geld dann von den Versicherten rückerstatten lassen, entstehen hierdurch zumindest bürokratisch bedingt Mehrkosten.
Dafür schließt man einen Verhandlungsvertrag und ob man das als Patient fair findet, muss dieser sich dann halt vor der Unterschrift überlegen. Ein bisschen Eigenverantwortung ist gefragt und m.E. nicht zu viel verlangt.
...die "bürokratischen Mehrkosten" entstehen, so oder so. Die GKVen haben eigene Abteilungen für das Inkasso, diese sind sogar deutlich besser besetzt als die Abteilung für die Leistungsbezahlung.
Mein Favorit: eine Kollegin kam doch glatt auf die Idee, Mitleid haben zu wollen als sich die letzte verbliebene Sachbearbeiterin Rechnungen/Leistungserbringer am Telefon für die deutlich verspätete Zahlung zu entschuldigen versuchte mit den Worten "wir waren mal zu fünft, im letzten Jahr wurde die Abteilung auf mich zusammengekürzt. Ich komme nicht hinterher..." ... ja, klar ist das doof für die letzte Sachbearbeiterin, die Organisation obliegt aber dem Vorstand der LKK, zur Not ist halt mehr Personal für die Bezahlung der Leistungserbringer abzustellen. Bis dahin kostet der Verzug halt €40 zzgl Zinsen.
Schluckst du die Kröte mit dem bürokratischen Aufwand, musst vielleicht gar jedes mal 15 Minuten investieren für eine Aufgabe die eine geübte Inkassokraft in zwei Minuten erledigt und abheftet? Du bist Therapeut, deine Aufgabe ist die Behandlung. Ein bisschen Bürokratie gehört leider dazu, aber gib die unnötigen Aufgaben doch an die GKV ab. Oder schreibst du drei Mahnungen für die Zuzahlung und dann das Geld ab?
(Danke für die Anregung, Shakespeare, mit Vermerk auf der VO sehe ich nicht einmal ein Problem das jemand versucht hätte die GKV zu hintergehen)
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Papa Alpaka schrieb:
Tolkinchen schrieb am 22.2.19 13:06:
Shakespeare, dann soll die Allgemeinheit (alle Beitragszahler) für das Versäumnis der Patienten aufkommen? Selbst wenn die Kassen sich das Geld dann von den Versicherten rückerstatten lassen, entstehen hierdurch zumindest bürokratisch bedingt Mehrkosten.
Dafür schließt man einen Verhandlungsvertrag und ob man das als Patient fair findet, muss dieser sich dann halt vor der Unterschrift überlegen. Ein bisschen Eigenverantwortung ist gefragt und m.E. nicht zu viel verlangt.
...die "bürokratischen Mehrkosten" entstehen, so oder so. Die GKVen haben eigene Abteilungen für das Inkasso, diese sind sogar deutlich besser besetzt als die Abteilung für die Leistungsbezahlung.
Mein Favorit: eine Kollegin kam doch glatt auf die Idee, Mitleid haben zu wollen als sich die letzte verbliebene Sachbearbeiterin Rechnungen/Leistungserbringer am Telefon für die deutlich verspätete Zahlung zu entschuldigen versuchte mit den Worten "wir waren mal zu fünft, im letzten Jahr wurde die Abteilung auf mich zusammengekürzt. Ich komme nicht hinterher..." ... ja, klar ist das doof für die letzte Sachbearbeiterin, die Organisation obliegt aber dem Vorstand der LKK, zur Not ist halt mehr Personal für die Bezahlung der Leistungserbringer abzustellen. Bis dahin kostet der Verzug halt €40 zzgl Zinsen.
Schluckst du die Kröte mit dem bürokratischen Aufwand, musst vielleicht gar jedes mal 15 Minuten investieren für eine Aufgabe die eine geübte Inkassokraft in zwei Minuten erledigt und abheftet? Du bist Therapeut, deine Aufgabe ist die Behandlung. Ein bisschen Bürokratie gehört leider dazu, aber gib die unnötigen Aufgaben doch an die GKV ab. Oder schreibst du drei Mahnungen für die Zuzahlung und dann das Geld ab?
(Danke für die Anregung, Shakespeare, mit Vermerk auf der VO sehe ich nicht einmal ein Problem das jemand versucht hätte die GKV zu hintergehen)
Vielleicht kann man es auch einmal von dieser Seite betrachten. Geltendes Recht ist nicht immer wirklich gerecht. Wir haben uns daran gewöhnt Realitäten so zu bewerten, wie wir es gewohnt sind und oft nicht mehr zu hinterfragen.
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Shakespeare schrieb:
Der Patient bezahlt ja seine Versicherungsbeiträge von einigen 100 Euros und nochmal fast 70€ obendrauf, für 3 Rezepte. Es ist also nicht so, dass primär andere dafür aufkommen, wenn er einen Termin absagen muss. Bei Schludrigkeit stimme ich Dir zu, dass ist Privatsache. Für uns ist das aber nicht überprüfbar. Es geht darum, dass die Bereitstellung eines Raumes und eines Therapeuten, eine vergütungspflichtige Leistung ist. Für diese Leistung ist nicht der Patient unser Vertragspartner sondern seine Krankenkasse. Genauso wie die Krankenkasse ein verordnetes Medikament bezahlt, egal ob der Patient es einnimmt oder in den Müll schmeißt. Auch wenn der Patient sich selbst Schaden zufügt, ist es nicht Aufgabe der Therapie Praxis die Krankenkasse durch Kulanz zu entlasten oder die Pflicht des Patienten, seiner Kasse Geld zu erstatten. Dann müßte man die Regeln ändern. Der Patient bezahlt die 6 vereinbarten Termine und bekommt die 5 wahrgenommenen erstattet. So wäre es fair auch für die Solidargemeinschaft. Natürlich ist die Realität eine andere, dessen bin ich mir bewusst. Ich bin nur irritiert, wenn man Kollegen die unterschreiben lassen als Betrüger bezeichnet aber die Krankenkassen nicht in der Pflicht sieht, für Leistungen die ja erbracht wurden, auch grade zu stehen.
Vielleicht kann man es auch einmal von dieser Seite betrachten. Geltendes Recht ist nicht immer wirklich gerecht. Wir haben uns daran gewöhnt Realitäten so zu bewerten, wie wir es gewohnt sind und oft nicht mehr zu hinterfragen.
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Tolkinchen schrieb:
Chapeau, ich werde nicht oft überzeugt meine Überzeugung nochmal zu überdenken. Deine Argumentation ist für mich absolut nachvollziehbar und insgeheim wünschte ich auch das es so gehandhabt werden könnte. Aber nicht auf Kosten der breiten Masse. :wink:
Ich denke auch, wir kommunizieren das viel zu wenig mit den KK. Solange da kein Druck "von unten" kommt, haben die KK keinen Hanflungsanlass. Das Problem ist, wie regelt man das, um Missbrauch nicht komplett Tür und Tor zu öffnen...da sollte sich dann Gedanken gemacht werden.
Anderes Beispiel: Kollegin sollte bei einem MRSA einen HB machen, hat das extrem selten. Nun braucht sie jede Menge Einweg Artikel. Sie hat kurzerhand vei der AOK angerufen, dass sie nicht einsieht für einen einzigen Pat hier Geld auszugeben. Fazit: AOK hat das Material gezahlt.
Also einfach auch mal mutig sein und Forderungen stellen,
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Susulo schrieb:
Im extremen Einzelfall sind Regelungen auch heute schon möglich. Kenne eine Kollegin, die bei einem Dialysepatienten sich das schriftlich von der KK geben ließ. Sie sagte rinfach, dass sie die Terminunsicherheit sls Praxis nicht tragen kann und wenn die KK möchte, dass ihr Mitglied versorgt wird, muss hier eine Lösung her. Sie durfte mit Absegnung von oben die ausgefallenen Termine unterschreiben lassen.
Ich denke auch, wir kommunizieren das viel zu wenig mit den KK. Solange da kein Druck "von unten" kommt, haben die KK keinen Hanflungsanlass. Das Problem ist, wie regelt man das, um Missbrauch nicht komplett Tür und Tor zu öffnen...da sollte sich dann Gedanken gemacht werden.
Anderes Beispiel: Kollegin sollte bei einem MRSA einen HB machen, hat das extrem selten. Nun braucht sie jede Menge Einweg Artikel. Sie hat kurzerhand vei der AOK angerufen, dass sie nicht einsieht für einen einzigen Pat hier Geld auszugeben. Fazit: AOK hat das Material gezahlt.
Also einfach auch mal mutig sein und Forderungen stellen,
. Wir haben uns daran gewöhnt Realitäten so zu bewerten, wie wir es gewohnt sind und oft nicht mehr zu hinterfragen.
Und für diesen wunderbaren Satz gerne noch einen Extrastern : *
:clap: :clap:
Für mich der Satz der Woche! Danke.
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Susulo schrieb:
Shakespeare schrieb am 22.2.19 18:50:
. Wir haben uns daran gewöhnt Realitäten so zu bewerten, wie wir es gewohnt sind und oft nicht mehr zu hinterfragen.
Und für diesen wunderbaren Satz gerne noch einen Extrastern : *
:clap: :clap:
Für mich der Satz der Woche! Danke.
Erscheint der Patient nicht zum vereinbarten Termin, bezahlt keine Versicherung (Krankenkasse, BG, PKV). Die Rückseite der Verordnungen ist ein Leistungsnachweis-Beleg. Wer eine nicht erbrachte Leistung den Kassen in Rechnung stellt, begeht einen Abrechnungsbetrug —> Betrug (§ 263 StGB)
Will ein Praxisinhaber den Personalkostenanteil und die Praxis-Gemeinkosten vom Patienten erstatten lassen, schließt er mit dem Patienten einen entsprechenden Vertrag über eine Ausfallgebühr in Abhängigkeit vom Zeitpunkt derr Absage und der Dauer des Termins.
Meines Erachtens ist es jedoch nicht okay, den jeweiligen Preis der Therapie zu verlangen, denn diese wurde ja nicht erbracht, sondern eine Ausfallgebühr, die idealerweise allgemein, also für alle Patienten, geregelt ist.
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o.s. schrieb:
Shakespeare, was willst Du uns sagen? Ich verstehe es nicht.
Erscheint der Patient nicht zum vereinbarten Termin, bezahlt keine Versicherung (Krankenkasse, BG, PKV). Die Rückseite der Verordnungen ist ein Leistungsnachweis-Beleg. Wer eine nicht erbrachte Leistung den Kassen in Rechnung stellt, begeht einen Abrechnungsbetrug —> Betrug (§ 263 StGB)
Will ein Praxisinhaber den Personalkostenanteil und die Praxis-Gemeinkosten vom Patienten erstatten lassen, schließt er mit dem Patienten einen entsprechenden Vertrag über eine Ausfallgebühr in Abhängigkeit vom Zeitpunkt derr Absage und der Dauer des Termins.
Meines Erachtens ist es jedoch nicht okay, den jeweiligen Preis der Therapie zu verlangen, denn diese wurde ja nicht erbracht, sondern eine Ausfallgebühr, die idealerweise allgemein, also für alle Patienten, geregelt ist.
Sucht Euch eine der branchenüblichen Regelungen aus und zieht das durch. Da ist erst einmal niemand Schuld an der Situation und man muss weder über die Versicherungen noch über die Ungerechtigkeit der Welt jammern.
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o.s. schrieb:
Im übrigen wird das Nicht-Erscheinen zu Terminen in anderen Branchen sehr unterschiedlich gehandhabt: Arztpraxen, Hotellerie, Dienstleistungen wie Friseure, Restaurants, Veranstaltungen.
Sucht Euch eine der branchenüblichen Regelungen aus und zieht das durch. Da ist erst einmal niemand Schuld an der Situation und man muss weder über die Versicherungen noch über die Ungerechtigkeit der Welt jammern.
Ich sehe eine Krankenkasse in der Pflicht zunächst einmal für Leistungen zu bezahlen, die erbracht wurden und einen Therapeuten und einen Raum zu finanzieren, ist m. E. eine erbrachte Leistung. Der krankenversicherte Patient ist für solche Leistungen nicht unser Vertragspartner sondern seine Kasse. So ist das System normalerweise grundsätzlich konstruiert.
Es ist Aufgabe der Kasse zu entscheiden, wie sie damit umgehen will, wenn sie meint, dass ihr Versicherter sich selbst oder die Versichertengemeinschaft schädigt. Aber es ist auch rechtlich fragwürdig, wenn sie einfach per Definition Ansprüche des Versicherten und des Vertragpartners ausschließt und hier Ihr Mitglied praktisch zum (Teil-) Privatpatienten erklärt.
Wenn man Physio/Logo/Ergo nur teilversichern will, soll man das auch gegenüber den Mitgliedern klar so definieren und ein entsprechendes Teil- Erstattungsystem installieren. Dann weiß jeder Patient woran er ist und das "Feindbild" ist da, wo es hingehört.
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Shakespeare schrieb:
Ich weiß schon, dass die Rechtslage so ist, wie Du es beschrieben hast. Mir ging es darum einmal darüber nachzudenken, ob das wirklich unabänderbar so korrekt ist und man die Dinge nicht auch anders betrachten kann oder sogar sollte. Du kannst der Argumentation der Krankenkasse folgen und eine Leistung so definieren, dass sie ausschließlich dann erbracht wurde, wenn der Patient auch zum vereinbarten Termin erscheint. Ich sehe das nicht so. Du kannst auch akzeptieren, dass eine Krankenversicherung für Kosten die einer Therapie Praxis durch krankheitsbedingte Ausfälle entstehen nicht zuständig ist, also diese als Privatsache betrachtet. Ich sehe das nicht so.
Ich sehe eine Krankenkasse in der Pflicht zunächst einmal für Leistungen zu bezahlen, die erbracht wurden und einen Therapeuten und einen Raum zu finanzieren, ist m. E. eine erbrachte Leistung. Der krankenversicherte Patient ist für solche Leistungen nicht unser Vertragspartner sondern seine Kasse. So ist das System normalerweise grundsätzlich konstruiert.
Es ist Aufgabe der Kasse zu entscheiden, wie sie damit umgehen will, wenn sie meint, dass ihr Versicherter sich selbst oder die Versichertengemeinschaft schädigt. Aber es ist auch rechtlich fragwürdig, wenn sie einfach per Definition Ansprüche des Versicherten und des Vertragpartners ausschließt und hier Ihr Mitglied praktisch zum (Teil-) Privatpatienten erklärt.
Wenn man Physio/Logo/Ergo nur teilversichern will, soll man das auch gegenüber den Mitgliedern klar so definieren und ein entsprechendes Teil- Erstattungsystem installieren. Dann weiß jeder Patient woran er ist und das "Feindbild" ist da, wo es hingehört.
Pat. verweigert mir die Unterschrift der Absagepflicht und nimmt seinen Termin (zum wiederholten Male) nicht wahr. Termin wurde nach hitziger Diskussion unterschrieben, da die ihm angebotene Alternative, den Leerlauf meinerseits selbst in bar zu vergüten noch weniger Begeisterung bei ihm erweckte.
Das war im September.
Heute bekam ich ein Beschwerdeschreiben seiner AOK, in welchem sich über die vorab geleistete Unterschrift beschwert wird (...???? er hat gar nicht vorab unterschrieben....).
Ich habe jetzt ein klein wenig Angst....
Was kann mir denn passieren????
Patient hat freiwillig alle Unterschriften nach dem jeweiligen Termin geleistet, bis auf den sechsten, den ich ihm nun einfach nicht -nochmal- ersetzen wollte.
Kennt sich jemand aus?
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Torsten924 schrieb:
Ihr Lieben Leute, mein konkreter Fall:
Pat. verweigert mir die Unterschrift der Absagepflicht und nimmt seinen Termin (zum wiederholten Male) nicht wahr. Termin wurde nach hitziger Diskussion unterschrieben, da die ihm angebotene Alternative, den Leerlauf meinerseits selbst in bar zu vergüten noch weniger Begeisterung bei ihm erweckte.
Das war im September.
Heute bekam ich ein Beschwerdeschreiben seiner AOK, in welchem sich über die vorab geleistete Unterschrift beschwert wird (...???? er hat gar nicht vorab unterschrieben....).
Ich habe jetzt ein klein wenig Angst....
Was kann mir denn passieren????
Patient hat freiwillig alle Unterschriften nach dem jeweiligen Termin geleistet, bis auf den sechsten, den ich ihm nun einfach nicht -nochmal- ersetzen wollte.
Kennt sich jemand aus?
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Shakespeare schrieb:
Wenn der Patient unterschrieben hat, wurde auch eine Therapie Leistung erbracht. Warum hätte er sonst unterschreiben sollen? Eine vorab Unterschrift gab es nicht, wenn Deine Aussage korrekt ist. So würde ich das der AOK erklären. Die AOK wird erst dann tätig, wenn sich entsprechende Beschwerden häufen. So meine Erfahrungen mit denen. Du darfst niemals einen Patient nötigen(!) zu unterschreiben. Klar das es dann zu Beschwerden kommt.
Deine Praxis, deine Regeln.
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karl rehfuss schrieb:
Für das nächste Mal: wer die Unterschrift zur Absagepflicht verweigert wird nicht behandelt.
Deine Praxis, deine Regeln.
Stellt Euch mal die Gesichter der Apotheker vor, wenn jeder Patient zur Medikamenteneinnahme in die Apotheke muß, dort vor einem MA das Medikament einnehmen muß und den Empfang und die Einnahme per Unterschrift bestätigt. Kommt ein Patient nicht, kann der Apotheker die Tablette nicht abrechnen/verkaufen!
Mann, ich darf gar nicht daran denken, wieviel Geld gespart würde, wenn die Kassen nur noch die Medikamente bezahlen müssten, die auch wirklich eingenommen werden, also wie bei uns nur die erfolgte Therapie.. Das würde Milliarden freisetzen zur anständigen Bezahlung der Heilmittel.
Würden wir genauso behandelt werden wie die Apotheken, müßte es für die Erstattung der Leistung ausreichen wenn wir die verordnete Leistung in Form der vereinbarten Termine vorhalten. Kommt der Patient nicht, ist es nicht mehr unser Problem
Wäre doch mal ein Thema für einen Gleichstellungsbeauftragten oder das Antidiskriminierungsgesetz :smile:
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Alfred Kramer schrieb:
:clap: Shakespeare, besser kann mans nicht sagen!
Stellt Euch mal die Gesichter der Apotheker vor, wenn jeder Patient zur Medikamenteneinnahme in die Apotheke muß, dort vor einem MA das Medikament einnehmen muß und den Empfang und die Einnahme per Unterschrift bestätigt. Kommt ein Patient nicht, kann der Apotheker die Tablette nicht abrechnen/verkaufen!
Mann, ich darf gar nicht daran denken, wieviel Geld gespart würde, wenn die Kassen nur noch die Medikamente bezahlen müssten, die auch wirklich eingenommen werden, also wie bei uns nur die erfolgte Therapie.. Das würde Milliarden freisetzen zur anständigen Bezahlung der Heilmittel.
Würden wir genauso behandelt werden wie die Apotheken, müßte es für die Erstattung der Leistung ausreichen wenn wir die verordnete Leistung in Form der vereinbarten Termine vorhalten. Kommt der Patient nicht, ist es nicht mehr unser Problem
Wäre doch mal ein Thema für einen Gleichstellungsbeauftragten oder das Antidiskriminierungsgesetz :smile:
Einen Arm bis zur Luxationsgrenze am Schlingentisch, die Beine mit Kinesiotape an der Liege fixiert, reisse ich ihm mit frischem Fango die Haare von den Beinen während ich auf seinem Rücken knie und eine Knarre an seinen Sack halte.....
Oder so ähnlich.
Ihr habt wohl recht, theoretisch kann da nicht viel kommen, war auch der allererste Brief in dieser Art, den ich erhalten habe.
Mein Umgang mit einer bestimmten Art von Patienten wird zukünftig ein anderer sein als bisher und ich danke Euch für die beruhigenden Worte.
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Torsten924 schrieb:
Allein die Vorstellung, ich; weiblich, klein, 54kg nötige den besagten Patienten (männl, 1,83m, ca 130kg) körperlich dazu, eine Unterschrift zu leisten, die auch noch genauso aussieht wie die anderen...:
Einen Arm bis zur Luxationsgrenze am Schlingentisch, die Beine mit Kinesiotape an der Liege fixiert, reisse ich ihm mit frischem Fango die Haare von den Beinen während ich auf seinem Rücken knie und eine Knarre an seinen Sack halte.....
Oder so ähnlich.
Ihr habt wohl recht, theoretisch kann da nicht viel kommen, war auch der allererste Brief in dieser Art, den ich erhalten habe.
Mein Umgang mit einer bestimmten Art von Patienten wird zukünftig ein anderer sein als bisher und ich danke Euch für die beruhigenden Worte.
Ich kann mich dir nur aus vollem Herzen anschließen.
Betreibe in einer bayrischen Großstadt eine Praxis für Logo und Ergo. Wir behandlen überwiegend Kinder, und zwar 45 min pro Behandlung. Dafür bekommen wir etwa € 45 (Ersatzkassen Logo) bis 50,90 € (Primärkassen Logo), die Ergo liegt demnächst ähnlich. Dass das bei dem hohen Aufwand und der Belastung nicht reicht, ist ein anderes Thema...
Kinderbehandlungen sind ein wirtschaftliches Höchstrisiko für den Praxisinhaber. Wegen Krankheit und anderen Dingen fallen Kindertherapien viel häufiger aus als Erwachsenenbehandlungen. Gleichzeitig sind Familien so gestresst, dass man auch keine Kinder auf eine Platzhalterwarteliste haben kann, die mal eben einspringen. Ein Kind zur Therapie zu bringen, mit 1-2 Geschwistern im Schlepptau oder die aus irgendwelchen Einrichtungen abgeholt werden müssen, ist eine logistische Leistung von den Eltern, wenn beide arbeiten müssen.
Wir und die Räume stehen den Kindern aber trotzdem zur Verfügung, wenn der Termin gebucht ist, ob die nun kommen können oder nicht.
Und welche Eltern können € 50,00 für eine Ausfall bezahlen? Manche ja. Viele nicht. Dann hört die Therapie auf, und das Kind bleibt unversorgt.
Danke für deine Darstellung. Ich sehe das genauso.
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heropas schrieb:
Hallo Shakespeare,
Ich kann mich dir nur aus vollem Herzen anschließen.
Betreibe in einer bayrischen Großstadt eine Praxis für Logo und Ergo. Wir behandlen überwiegend Kinder, und zwar 45 min pro Behandlung. Dafür bekommen wir etwa € 45 (Ersatzkassen Logo) bis 50,90 € (Primärkassen Logo), die Ergo liegt demnächst ähnlich. Dass das bei dem hohen Aufwand und der Belastung nicht reicht, ist ein anderes Thema...
Kinderbehandlungen sind ein wirtschaftliches Höchstrisiko für den Praxisinhaber. Wegen Krankheit und anderen Dingen fallen Kindertherapien viel häufiger aus als Erwachsenenbehandlungen. Gleichzeitig sind Familien so gestresst, dass man auch keine Kinder auf eine Platzhalterwarteliste haben kann, die mal eben einspringen. Ein Kind zur Therapie zu bringen, mit 1-2 Geschwistern im Schlepptau oder die aus irgendwelchen Einrichtungen abgeholt werden müssen, ist eine logistische Leistung von den Eltern, wenn beide arbeiten müssen.
Wir und die Räume stehen den Kindern aber trotzdem zur Verfügung, wenn der Termin gebucht ist, ob die nun kommen können oder nicht.
Und welche Eltern können € 50,00 für eine Ausfall bezahlen? Manche ja. Viele nicht. Dann hört die Therapie auf, und das Kind bleibt unversorgt.
Danke für deine Darstellung. Ich sehe das genauso.
Mein Problem sind eigentlich nicht die unabgesagten oder sehr kurzfristigen Ausfälle. Bei völlig unentschuldigt ist die Null- Toleranz sehr klar, meist für beide Seiten, kommt nicht so oft vor, vielleicht auch deshalb. Ähnlich bei sehr kurzfristig.
Viel schwieriger finde ich, wenn mir zu Grippezeiten am Montag gleich 8 Leute für den Rest der Woche absagen. Da kannste ja schlecht Geld verlangen (tu ich auch nicht) und die kannst du auch schlecht bis gar nicht kompensieren. Klar habe ich immer einen Vormittagsspringer und einen Nami-Springer - aber mehr wie einen auch nicht. Leute spontan 2 mal reinnehmen ist auch nicht so einfach, wenn nicht 1-2 auf der VO steht.
Ich versuche momentan mehr und mehr Erwachsenentherapie zu machen, bin im Moment genau 50-50. Bei Kindern ist die unvergütete Mehrarbeit sowie der persönliche Kräfteverschleiß dermaßen hoch. Ich sehe es nicht mehr ein. Vor ein paar Jahren ging es noch nicht, 70% Kinder. Jetzt wie gesagt 50%. Ab 30% sehe ich wieder etwas mehr Land. Außer es ändert sich Entscheidendes.
Und ja: in unserer Gesellschaft sind Kinder und Familien auf der Verliererseite. Beginnt schon damit, dass unter der Ärzteschaft die Kinderärzte den niedrigsten Stellenwert haben. Sehr traurig alles.
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Susulo schrieb:
Danke auch für deinen Beitrag, heropas.
Mein Problem sind eigentlich nicht die unabgesagten oder sehr kurzfristigen Ausfälle. Bei völlig unentschuldigt ist die Null- Toleranz sehr klar, meist für beide Seiten, kommt nicht so oft vor, vielleicht auch deshalb. Ähnlich bei sehr kurzfristig.
Viel schwieriger finde ich, wenn mir zu Grippezeiten am Montag gleich 8 Leute für den Rest der Woche absagen. Da kannste ja schlecht Geld verlangen (tu ich auch nicht) und die kannst du auch schlecht bis gar nicht kompensieren. Klar habe ich immer einen Vormittagsspringer und einen Nami-Springer - aber mehr wie einen auch nicht. Leute spontan 2 mal reinnehmen ist auch nicht so einfach, wenn nicht 1-2 auf der VO steht.
Ich versuche momentan mehr und mehr Erwachsenentherapie zu machen, bin im Moment genau 50-50. Bei Kindern ist die unvergütete Mehrarbeit sowie der persönliche Kräfteverschleiß dermaßen hoch. Ich sehe es nicht mehr ein. Vor ein paar Jahren ging es noch nicht, 70% Kinder. Jetzt wie gesagt 50%. Ab 30% sehe ich wieder etwas mehr Land. Außer es ändert sich Entscheidendes.
Und ja: in unserer Gesellschaft sind Kinder und Familien auf der Verliererseite. Beginnt schon damit, dass unter der Ärzteschaft die Kinderärzte den niedrigsten Stellenwert haben. Sehr traurig alles.
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Shakespeare schrieb:
Es wird Zeit dass mal ein Berufsverband dieses Problem thematisiert. Wenn man die Kassen nicht überzeugen kann, dass eine Leistung, wie dass zur Verfügung stellen eines Therapeuten und eines Raumes wie eine stattgefunden Behandlung zu vergüten ist, dann sollte eine Position in den Leistungskatalog aufgenommen werden wie z. B. 'kurzfristiger Krankheitsausfall", die der Patient unterschreibt und die man dann in Rechnung stellen kann. Meinetwegen pauschal mit einer Summe die man verhandeln kann.
genau so ist es... seufz.
Dann arbeite ich auch noch bevorzugt 2x/Woche mit Kindern, wenn sie unter 4 Jahren sind, weil das wirklich mehr bringt = der Erfolg tritt schneller ein, ist ja logisch. Und wenn es viel Druck oder Sorge von außen gibt, ist das enorm wichtig.
Bei 3 Kindern, die 2x/ Woche kommen, Scharlach - knapp € 300,- weg. Also bin ich chronisch überbucht, bestellte viel zu viel ein.
Noch halte ich den Kindern die Stange.
Danke auch Shaks, ich müsste das wirklich an den Berufsverband weitergeben (LOGO Deutschland). Leider bin ich chronisch am Limit. Ich schreib´s mir auf die Liste. :astonished:
Und ich finde Shaks Überlegungen wirklich richtig. Passt vielleicht nicht für jeden Patienten, aber viele werden Verständnis haben. Danke.
Grüße an alle,
heropas
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heropas schrieb:
Hallo Susulo,
genau so ist es... seufz.
Dann arbeite ich auch noch bevorzugt 2x/Woche mit Kindern, wenn sie unter 4 Jahren sind, weil das wirklich mehr bringt = der Erfolg tritt schneller ein, ist ja logisch. Und wenn es viel Druck oder Sorge von außen gibt, ist das enorm wichtig.
Bei 3 Kindern, die 2x/ Woche kommen, Scharlach - knapp € 300,- weg. Also bin ich chronisch überbucht, bestellte viel zu viel ein.
Noch halte ich den Kindern die Stange.
Danke auch Shaks, ich müsste das wirklich an den Berufsverband weitergeben (LOGO Deutschland). Leider bin ich chronisch am Limit. Ich schreib´s mir auf die Liste. :astonished:
Und ich finde Shaks Überlegungen wirklich richtig. Passt vielleicht nicht für jeden Patienten, aber viele werden Verständnis haben. Danke.
Grüße an alle,
heropas
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Alfred Kramer schrieb:
alternativ könnte man die einzelne Vergütung so anheben, daß damit Ausfälle bis zu einer bestimmten Quote abgedeckt würden, nur mal so als Idee...
alternativ könnte man die einzelne Vergütung so anheben, daß damit Ausfälle bis zu einer bestimmten Quote abgedeckt würden, nur mal so als Idee...
:thumbsdown: Ja, meine Rede - hab ich oben schon geschrieben:
Meine Meinung zum Thema: so wie im Handel z.B. Verlust durch Diebstahl mit in die Preise einkalkuliert wird, so sollten bei uns -gerade weil wir ja mit kranken Patienten arbeiten - auch Probleme wie krankheitsbedingte Ausfälle in die Preise einkalkuliert werden. Aus diesem Grund sind eben die momentanen Erhöhungen -trotz aller Freude darüber - immer noch ein Witz. Weil nach wie vor nur 1:1 gerechnet wird also "direkte Leistung am Patienten" = Geld. Nicht eingerechnet wird z.B. Fortbildungspflicht, Ausfälle seitens Patienten, Vorbereitungszeiten (in der Logo), Prüfpflicht, Geldverwaltungspflicht (Stichwort Zuzahlung), usw. usf.
Die KK verweigern das --- die Frage ist, wurde es jemals kommuniziert ??? Solange das niemand verlangt, werden sie es auch nicht tun. Finde ich nun auch wieder logisch.
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Susulo schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 8.3.19 23:43:
susulo schrieb am 22.2.19 13:15:
alternativ könnte man die einzelne Vergütung so anheben, daß damit Ausfälle bis zu einer bestimmten Quote abgedeckt würden, nur mal so als Idee...
:thumbsdown: Ja, meine Rede - hab ich oben schon geschrieben:
Meine Meinung zum Thema: so wie im Handel z.B. Verlust durch Diebstahl mit in die Preise einkalkuliert wird, so sollten bei uns -gerade weil wir ja mit kranken Patienten arbeiten - auch Probleme wie krankheitsbedingte Ausfälle in die Preise einkalkuliert werden. Aus diesem Grund sind eben die momentanen Erhöhungen -trotz aller Freude darüber - immer noch ein Witz. Weil nach wie vor nur 1:1 gerechnet wird also "direkte Leistung am Patienten" = Geld. Nicht eingerechnet wird z.B. Fortbildungspflicht, Ausfälle seitens Patienten, Vorbereitungszeiten (in der Logo), Prüfpflicht, Geldverwaltungspflicht (Stichwort Zuzahlung), usw. usf.
Die KK verweigern das --- die Frage ist, wurde es jemals kommuniziert ??? Solange das niemand verlangt, werden sie es auch nicht tun. Finde ich nun auch wieder logisch.
LG
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Wickie schrieb:
Ich denke auch, dies sollte über eine Anhebung der Vergütung oder durch Ersatz durch die KK geregelt werden. Die können ja im Zweifelsfall ein Attest vom Arzt besorgen. In meiner Praxis arbeiten wir ausschliesslich mit Kindern. Darunter Atemtherapiekinder, Schwerstmehrfachbehinderte etc. Ihr könnt euch vorstellen, wie häufig tatsächlich kurzfristig wegen Krankheit abgesagt wird. Die Eltern dieser Kinder jedesmal mit Ausfallgebühr zu belangen halte ich für unmoralisch und so habe ich als PI mit Angestellten die dann plötzlich Leerlauf haben ein großes Risiko und weniger Geld.
LG
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Tolkinchen schrieb:
Ging die Frage an mich, idefix?
Ich antworte einfach mal aus meiner Sicht. Bei mir hat jeder einen "Freischuss", das sage ich im Vorfeld nicht und nein, das ist wirtschaftlich bestimmt auch nicht besonders klug. Aber es ist meine Einstellung und auch einfach meine Art und die Patienten wissen es zu schätzen, dass ich nicht direkt beim ersten Fehlverhalten eine Rechnung stelle.
Der Vergleich mit dem MA hinkt m.E. etwas, da der Mitarbeiter ja im Idealfall nicht nur für einen Patienten in die Praxis fährt und in der Ausfallzeit immer noch Doku etc. erledigen kann. Ein Patient, den man über einen Ausfall nicht informiert, kommt jedoch extra wegen dieses Termins in die Praxis.
Aber ich verstehe natürlich wenn andere PIs das anders handhaben. Ist doch beides rechtlich unbedenklich und am Ende muss es jeder selbst wissen.
Ich hatte auch schon den Fall, dass ich beim ersten Versäumnis eine Rechnung gestellt habe. Da war die Patientin aber irritierenderweise auch auf Angeriff gepolt, obwohl es ganz klar ihre "Schuld" war. Da ist dann auch meine Geduld schnell beendet.
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Tolkinchen schrieb:
Dann scheinen wir das ja doch ähnlich zu handhaben, idefix. :blush:
Ich hatte auch schon den Fall, dass ich beim ersten Versäumnis eine Rechnung gestellt habe. Da war die Patientin aber irritierenderweise auch auf Angeriff gepolt, obwohl es ganz klar ihre "Schuld" war. Da ist dann auch meine Geduld schnell beendet.
danke für deine Nachfrage bzw. Anregung. Ich gebe dir absolut Recht, auch für mich entsteht durch die Notwendigkeit der Rechnungsstellung ein Mehraufwand, der am Ende auch Geld / Zeit kostet. Auch möchte ich nicht den Eindruck entstehen lassen, dass ich hierüber glücklich bin. Aber wenn das System nun so umgestellt würde, dass die GKVen für Therapieausfälle zahlen müssten, würden wohl die jetzigen personellen Kapazitäten im Inkassobereich der Versicherungen kaum noch ausreichen. Ergo: mehr Mitarbeiter benötigt = höherer finanzieller Aufwand = mehr Kosten für alle
Und diese Rechnung empfinde ich wiederum auch nicht als "fair". Oder übersehe ich da was?
Bisher hatte ich vielleicht aber auch einfach Glück, Mahnungen wegen Zuzahlungen musste ich noch nicht schreiben.
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Tolkinchen schrieb:
Hallo Papa Alpaka,
danke für deine Nachfrage bzw. Anregung. Ich gebe dir absolut Recht, auch für mich entsteht durch die Notwendigkeit der Rechnungsstellung ein Mehraufwand, der am Ende auch Geld / Zeit kostet. Auch möchte ich nicht den Eindruck entstehen lassen, dass ich hierüber glücklich bin. Aber wenn das System nun so umgestellt würde, dass die GKVen für Therapieausfälle zahlen müssten, würden wohl die jetzigen personellen Kapazitäten im Inkassobereich der Versicherungen kaum noch ausreichen. Ergo: mehr Mitarbeiter benötigt = höherer finanzieller Aufwand = mehr Kosten für alle
Und diese Rechnung empfinde ich wiederum auch nicht als "fair". Oder übersehe ich da was?
Bisher hatte ich vielleicht aber auch einfach Glück, Mahnungen wegen Zuzahlungen musste ich noch nicht schreiben.
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Patient zahlt Ausfallgebühr oihne Wenn und aber.. Sorry aber die GKV Sätze lassen ein großz+ügiges Gehabe von unentschuldigten Terminen nicht zu. ich verdiene erst beim 6. Termin Geld- vorher nur Kostenabdeckung!
Logisch zahlt der Pat die Ausfallgebühr, es gibt ja gar keine Alternative, außer verschenken. Shakespeare wollte doch lediglich darauf hinweisen, dass das, was wir für selbstverständlich halten, durchaus zu hinterfragen ist. Und ich finde, er hat absolut Recht. Klar, so lange keine andere Lösung da ist, verlange ich das Geld vom Pat - das heißt doch aber im Umkehrschluss nicht, dass dieses Thema nicht mal laut und deutlich gegenüber den KK verbalisiert werden sollte.
Wenn du viel mit chronisch Kranken arbeitest oder mit kleinen Kindern, dann ist das Thema nicht ganz so einfach, wie hier immer getan wird, auch wenn ich persönlich ziemlich konsequent bin. Die Eltern von Kleinkindern dann manchmal aber auch. Da wird dir dann ein fieberndes Kind gebracht, dass dir die Bude vollspuckt.
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Susulo schrieb:
UW schrieb am 23.2.19 18:11:
Patient zahlt Ausfallgebühr oihne Wenn und aber.. Sorry aber die GKV Sätze lassen ein großz+ügiges Gehabe von unentschuldigten Terminen nicht zu. ich verdiene erst beim 6. Termin Geld- vorher nur Kostenabdeckung!
Logisch zahlt der Pat die Ausfallgebühr, es gibt ja gar keine Alternative, außer verschenken. Shakespeare wollte doch lediglich darauf hinweisen, dass das, was wir für selbstverständlich halten, durchaus zu hinterfragen ist. Und ich finde, er hat absolut Recht. Klar, so lange keine andere Lösung da ist, verlange ich das Geld vom Pat - das heißt doch aber im Umkehrschluss nicht, dass dieses Thema nicht mal laut und deutlich gegenüber den KK verbalisiert werden sollte.
Wenn du viel mit chronisch Kranken arbeitest oder mit kleinen Kindern, dann ist das Thema nicht ganz so einfach, wie hier immer getan wird, auch wenn ich persönlich ziemlich konsequent bin. Die Eltern von Kleinkindern dann manchmal aber auch. Da wird dir dann ein fieberndes Kind gebracht, dass dir die Bude vollspuckt.
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UW schrieb:
Patient zahlt Ausfallgebühr oihne Wenn und aber.. Sorry aber die GKV Sätze lassen ein großz+ügiges Gehabe von unentschuldigten Terminen nicht zu. ich verdiene erst beim 6. Termin Geld- vorher nur Kostenabdeckung!
wenn ich überlege, wieviele termine kurzfristig bei den lymphdrainage-patienten abgesagt werden... überwiegend krebs-patienten, chemo etc. sorgen im verhältnis zu anderen schon recht häufig für absagen. und sind dann bei 45 oder 60min terminen kaum noch zu ersetzen, obwohl wir ne warteliste haben.
und gleichzeitig ist MLD sogar noch einer der am schlechtesten bezahlten leistungen.
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ich finde da den gedankengang von shakespeare auch recht interessant.
wenn ich überlege, wieviele termine kurzfristig bei den lymphdrainage-patienten abgesagt werden... überwiegend krebs-patienten, chemo etc. sorgen im verhältnis zu anderen schon recht häufig für absagen. und sind dann bei 45 oder 60min terminen kaum noch zu ersetzen, obwohl wir ne warteliste haben.
und gleichzeitig ist MLD sogar noch einer der am schlechtesten bezahlten leistungen.
Du könntest es steuern, wieviel "schlecht bezahlte Risikobehandlungen" in deiner Praxis durchgeführt werden. Massagen nehmen wir bis 5%, MLD bis 15 % der angebotenen Therapiezeit an. Von unzuverlässigen Patienten trennen wir uns. Patienten welche aus gesundheitlichen Gründen häufig ausfallen tragen wir einen überschaubaren Zeitraum mit, auch dann wird besprochen ob und wie es weitergeht. Hausbesuche machen bei uns ca. ein Drittel aus. Dieses Drittel ist sehr lukrativ und kompensiert den schlechten Umsatz der angesprochenen 20%.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Nikolis schrieb am 24.2.19 10:30:
ich finde da den gedankengang von shakespeare auch recht interessant.
wenn ich überlege, wieviele termine kurzfristig bei den lymphdrainage-patienten abgesagt werden... überwiegend krebs-patienten, chemo etc. sorgen im verhältnis zu anderen schon recht häufig für absagen. und sind dann bei 45 oder 60min terminen kaum noch zu ersetzen, obwohl wir ne warteliste haben.
und gleichzeitig ist MLD sogar noch einer der am schlechtesten bezahlten leistungen.
Du könntest es steuern, wieviel "schlecht bezahlte Risikobehandlungen" in deiner Praxis durchgeführt werden. Massagen nehmen wir bis 5%, MLD bis 15 % der angebotenen Therapiezeit an. Von unzuverlässigen Patienten trennen wir uns. Patienten welche aus gesundheitlichen Gründen häufig ausfallen tragen wir einen überschaubaren Zeitraum mit, auch dann wird besprochen ob und wie es weitergeht. Hausbesuche machen bei uns ca. ein Drittel aus. Dieses Drittel ist sehr lukrativ und kompensiert den schlechten Umsatz der angesprochenen 20%.
MfG :)
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Nikolis schrieb:
natürlich kann ich es steuern... und das tu ich auch. aber darum geht es im grunde nicht :tired_face:
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Nicolis: Grundsätzlich sollte man gar nichts steuern müssen, weil dann auch nichts auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden muss. Leider ist die Anregung von Shakespeare aktuell zu weit weg von der Realität - aber durchaus plausibel.
MfG :)
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Nikolis schrieb:
ich finde da den gedankengang von shakespeare auch recht interessant.
wenn ich überlege, wieviele termine kurzfristig bei den lymphdrainage-patienten abgesagt werden... überwiegend krebs-patienten, chemo etc. sorgen im verhältnis zu anderen schon recht häufig für absagen. und sind dann bei 45 oder 60min terminen kaum noch zu ersetzen, obwohl wir ne warteliste haben.
und gleichzeitig ist MLD sogar noch einer der am schlechtesten bezahlten leistungen.
Und warum akzeptierst Du das alles? Siehe Karl Rehfuß. - Die AOK wird zu recht misstrauisch. Solche merkwürdigen Aktionen sorgen dafür, dass die Kassen immer wieder auf diese engen Regularien pochen, unter denen alle Heilmittelerbringer zu leiden haben.
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Wenn ich es richtig verstehe, hat der Patient einen nicht erbrachten Termin unterschrieben? Und wurde auch noch dazu gedrängt, mit der Androhung, es sonst selbst zahlen zu müssen? (Eine völlig sinnfreie Androhung, wenn kein Vertrag besteh.t) Und hatte schon mehrfach Termine versemmelt? Dann wäre es vorab - wenn der Patient denkt, er bekommt dazu noch die gewünschte Behandlung nachgeliefert.
Und warum akzeptierst Du das alles? Siehe Karl Rehfuß. - Die AOK wird zu recht misstrauisch. Solche merkwürdigen Aktionen sorgen dafür, dass die Kassen immer wieder auf diese engen Regularien pochen, unter denen alle Heilmittelerbringer zu leiden haben.
So habe ich es auch verstanden. Dann wäre es eine geleistete Unterschrift, ohne das die Therapie stattgefunden hat. Die AOK moniert in so einem Fall zurecht.
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Tolkinchen schrieb:
S. Vogt schrieb am 28.2.19 21:42:
Wenn ich es richtig verstehe, hat der Patient einen nicht erbrachten Termin unterschrieben? Und wurde auch noch dazu gedrängt, mit der Androhung, es sonst selbst zahlen zu müssen? (Eine völlig sinnfreie Androhung, wenn kein Vertrag besteh.t) Und hatte schon mehrfach Termine versemmelt? Dann wäre es vorab - wenn der Patient denkt, er bekommt dazu noch die gewünschte Behandlung nachgeliefert.
Und warum akzeptierst Du das alles? Siehe Karl Rehfuß. - Die AOK wird zu recht misstrauisch. Solche merkwürdigen Aktionen sorgen dafür, dass die Kassen immer wieder auf diese engen Regularien pochen, unter denen alle Heilmittelerbringer zu leiden haben.
So habe ich es auch verstanden. Dann wäre es eine geleistete Unterschrift, ohne das die Therapie stattgefunden hat. Die AOK moniert in so einem Fall zurecht.
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Torsten924 schrieb:
Wie ist denn Deine Handhabe bei unentschuldigt nicht wahrgenommenen Terminen?
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Susulo schrieb:
Unentschuldigt? Nicht wahrgenommen? Rchnung schreiben, was denn sonst? Und zwar den kompletten Kassensatz! Ohne vorherige Absage geht einfach gar nicht, das sollte beiden Seiten klar sein ...
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Tolkinchen schrieb:
Dann bezahlt der Patient das privat, auf Grundlage des abgeschlossenen Therapievertrages zwischen ihm und meiner Praxis.
Es gibt ein älteres LG-Urteil, das einer Kollegin Recht gab mit der Begründung, daß der Kassensatz nur für eine erfolgte Behandlung relevant ist. Terminversäumnis ist dagegen eine zivilrechtliche Angelegenheit, da argumentierte der Richter daß der Therapeut bei rechtzeitiger Absage auch einen Privatpatienten behandeln könnte. Es gibt auch ein anderes Urteil , wo der Ausfallsanspruch nur deshalb bejaht wurde, weil er bei einem Mitarbeiter entstand. Wäre der Ausfall bein PI, hätte die Richterin anders entschieden, da ja ein PI jederzeit auch anderweitige Aufgaben erledigen könne wie Buchhaltung etc.
Das ist natürlich eine weltfremde Argumentation. Meine Öffnungszeiten halte ich vor , weil ich da mein Geld verdiene.!
Meine Büroarbeit erledige ich Abends oder am Wochenende. Was würde ein Patient wohl sagen, wenn ich meine Bürarbeit mal tagsüber erledige und ihm dafür einen Ersatztermin am Freitagabend um 23 Uhr anbiete.
Oder was würde die Richterin sagen, wenn ich einer Ladung als Zeuge nicht folge und das Zwangsgeld nicht bezahlen will mit der Begründung, sie hätte in der Zeit ja auch Aktenstudium machen können .
Selbstverständlich lassen wir uns bei der Umsetzung von einem gesunden Augenmass leiten, sonst hätte ich bestimmt keine 38 Jahre selbstständig überstanden!
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Alfred Kramer schrieb:
Bei uns erklärt der Patient mit der Unterschrift unter die Anmeldung, sein Einverständnis, daß nicht oder zu spät abgesagte Termine privat in Rechnung gestellt werden.
Es gibt ein älteres LG-Urteil, das einer Kollegin Recht gab mit der Begründung, daß der Kassensatz nur für eine erfolgte Behandlung relevant ist. Terminversäumnis ist dagegen eine zivilrechtliche Angelegenheit, da argumentierte der Richter daß der Therapeut bei rechtzeitiger Absage auch einen Privatpatienten behandeln könnte. Es gibt auch ein anderes Urteil , wo der Ausfallsanspruch nur deshalb bejaht wurde, weil er bei einem Mitarbeiter entstand. Wäre der Ausfall bein PI, hätte die Richterin anders entschieden, da ja ein PI jederzeit auch anderweitige Aufgaben erledigen könne wie Buchhaltung etc.
Das ist natürlich eine weltfremde Argumentation. Meine Öffnungszeiten halte ich vor , weil ich da mein Geld verdiene.!
Meine Büroarbeit erledige ich Abends oder am Wochenende. Was würde ein Patient wohl sagen, wenn ich meine Bürarbeit mal tagsüber erledige und ihm dafür einen Ersatztermin am Freitagabend um 23 Uhr anbiete.
Oder was würde die Richterin sagen, wenn ich einer Ladung als Zeuge nicht folge und das Zwangsgeld nicht bezahlen will mit der Begründung, sie hätte in der Zeit ja auch Aktenstudium machen können .
Selbstverständlich lassen wir uns bei der Umsetzung von einem gesunden Augenmass leiten, sonst hätte ich bestimmt keine 38 Jahre selbstständig überstanden!
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S. Vogt schrieb:
Wenn ich es richtig verstehe, hat der Patient einen nicht erbrachten Termin unterschrieben? Und wurde auch noch dazu gedrängt, mit der Androhung, es sonst selbst zahlen zu müssen? (Eine völlig sinnfreie Androhung, wenn kein Vertrag besteh.t) Und hatte schon mehrfach Termine versemmelt? Dann wäre es vorab - wenn der Patient denkt, er bekommt dazu noch die gewünschte Behandlung nachgeliefert.
Und warum akzeptierst Du das alles? Siehe Karl Rehfuß. - Die AOK wird zu recht misstrauisch. Solche merkwürdigen Aktionen sorgen dafür, dass die Kassen immer wieder auf diese engen Regularien pochen, unter denen alle Heilmittelerbringer zu leiden haben.
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