Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
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5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
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Falls nicht, kann ich ihm seine Stunden runterfahren? Vielleicht hatte schon mal einer von euch so einen Fall. Ansonsten weiß ich natürlich dass ich einen Fachmann fragen sollte...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr lieben, bitte um kurzen Rat. Kann ich meinem Mitarbeiter wegen länger anhaltender Krankheit ohne weiteres kündigen?
Falls nicht, kann ich ihm seine Stunden runterfahren? Vielleicht hatte schon mal einer von euch so einen Fall. Ansonsten weiß ich natürlich dass ich einen Fachmann fragen sollte...
Wenn du allerdings weniger als 10 VZ MA beschäftigst, kannst Du jederzeit fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen.
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C. DBO schrieb:
Das stimmt so nicht. Selbstverständlich kann man jemnaden krankheitsbdingt kündigen. ABER es gibt dafür ganz klare Regeln. Dazu solltest Du wirklich einen Anwalt kontaktieren um dann auch alles richtig zu machen. Es geht, aber es muss wohl durchdacht sein und auf alle Fälle juristisch begleitet werden.
Jeder Anwalt wird Dir davon abraten. Vor den Arbeitsgerichten der Republik werden regelmäßig Klagen auf Wiedereinstellung zu Gunsten der Klägerin entschieden.
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don schrieb:
Wohldurchdacht....
Jeder Anwalt wird Dir davon abraten. Vor den Arbeitsgerichten der Republik werden regelmäßig Klagen auf Wiedereinstellung zu Gunsten der Klägerin entschieden.
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C. DBO schrieb:
Checkliste: Krankheitsbedingte Kündigung
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C. DBO schrieb:
Krankheit schützt nicht vor Kündigung. Es ist nicht leicht eine solche Kündigung durch zu ziehen, aber der Gedanke, dass eine solche K. nicht möglich ist, ist einfach nicht korrekt.
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C. DBO schrieb:
Auch ein Anwalt wird die Einzelheiten zunächst prüfen und dann eine Entscheidung treffen, nicht von Anfang an abraten.
Also lassen wir es gut sein. Vor allem wenn AT weniger als 10 VZ MA hat die Kündigung ohne Angabe von Gründen eh kein Problem darstellt. In diesem Fall wäre es deutlich schwieriger dem AN wegen Krankheit zu kündigen!
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don schrieb:
Ich will mich nicht unnötig mit Dir streiten und ja Du hast selbstredend recht. Wie aber sieht deine praktische Erfahrung aus? Wie vielen Prozessen hast Du beigewohnt? Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge! In der gelebten Realität ist das kaum durchzusetzen da die meisten Arbeitgerichte pro AN urteilen es sei denn es liegen gravierende Ursachen vor. Davon abgesehen finde ich das auch gut so...
Also lassen wir es gut sein. Vor allem wenn AT weniger als 10 VZ MA hat die Kündigung ohne Angabe von Gründen eh kein Problem darstellt. In diesem Fall wäre es deutlich schwieriger dem AN wegen Krankheit zu kündigen!
Hast du unter 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeit, Minijobber werden anteilig angerechnet) kannst du jeder Zeit kündigen ohne Begründung. Hier fällt das ganze nicht unter das Kündigungsschutzgesetz.
Man sollte aber tunlichst vermeiden, die Krankheit irgendwie zu erwähnen!
Ansonsten empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.
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TheStonie schrieb:
Wie schon zuvor gesagt:
Hast du unter 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeit, Minijobber werden anteilig angerechnet) kannst du jeder Zeit kündigen ohne Begründung. Hier fällt das ganze nicht unter das Kündigungsschutzgesetz.
Man sollte aber tunlichst vermeiden, die Krankheit irgendwie zu erwähnen!
Ansonsten empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.
Ist die Mitarbeiterin allerdings die schützenswerteste sollte man genau überlegen, wie man die Sache angeht.
Ich freue mich immer über solche Threads, weil sie doch zeigen, dass es meist keine Sicherheit als Angestellter gibt. Wer krank wird hat schlechte Karten.
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tom1350 schrieb:
Alles viel zu pauschal. Generell gibt es immer die Möglichkeit einer Kündigung oder Änderungskündigung.
Ist die Mitarbeiterin allerdings die schützenswerteste sollte man genau überlegen, wie man die Sache angeht.
Ich freue mich immer über solche Threads, weil sie doch zeigen, dass es meist keine Sicherheit als Angestellter gibt. Wer krank wird hat schlechte Karten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Hilfe! Wenn ich grad vorher jemanden neues eingestellt habe ist es kein Problem daß die neue Kraft bleiben darf und der "alteingesessene" Mitarbeiter gehen muss?
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C. DBO schrieb:
Nicht unbedingt.
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tom1350 schrieb:
Wenn neue und alte Mitarbeiterin ähnlich qualifiziert sind und für das gleiche Aufgabenfeld eingesetzt werden mußt du dem Richter deine Entscheidung begründen können. Das Ganze aufgrund einer treuwidrigen Kündigung nach BGB beim Kleinbetrieb möglich. Spannend wird es, wenn die Gekündigte im Gegensatz zur Neuen Kinder hat, Schwerbehindert ist oder ähnliches. Die Kündigung kann dann als nicht rechtswirksam beurteilt werden.
hast du mehr oder weniger als 10 VZ Mitarbeiter??? Hast Du weniger ist alles schlichtweg egal. Wichtig ist ohne Angaben von Gründen zu kündigen"!
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don schrieb:
Anonymus,
hast du mehr oder weniger als 10 VZ Mitarbeiter??? Hast Du weniger ist alles schlichtweg egal. Wichtig ist ohne Angaben von Gründen zu kündigen"!
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C. DBO schrieb:
Ich schließe mal, dass sie unter 10 MA hat. Hätte sie (vielleicht auch "er") mehr, wüsste sie mit aller Wahrscheinlichkeit auch mehr über dieses Thema Bescheid und hätte einen "Praxisanwalt" - der ihre Belange vertritt. Aber egal, jetzt weiß sie ja wo sie dran is, ich wünsche viel Erfolg und gute Ansatzpunkte die eigenen Interessen durch zu setzen. Im Übrigen gibt es auch Anwälte, die ausschließlich die AG - Seite vertreten ... manchmal ganz sinnvoll.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, ich habe unter 10 Mitarbeiter. Das ist ja das Problem. Ich habe nur einen einzigen, der jetzt seit 4 Wochen krank ist und es nicht so aussieht als ob er bald wiederkommt. Insofern bin ich froh Hilfe zu bekommen!
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Problem beschreiben
don schrieb:
Nein, aufgrund von Krankheit kannst du selbstredend weder kündigen noch seine Arbeitszeit reduzieren.
Wenn du allerdings weniger als 10 VZ MA beschäftigst, kannst Du jederzeit fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen.
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