Wir sind eine moderne Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
einem interdisziplinären
Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
Verstärkung!
Ein freundliches, aufgeschlossenes
und qualifiziertes Team von 8
Therapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften freut sich
auf Dich!
Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
einem interdisziplinären
Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
Verstärkung!
Ein freundliches, aufgeschlossenes
und qualifiziertes Team von 8
Therapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften freut sich
auf Dich!
Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
MA hat zum 31.3 gekündigt und ist bis zum 31.3 krank geschrieben. Somit konnte er den Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen. Er hat einen alten Arbeitsvertrag, in dem gesetzlicher und vertraglicher Urlaub nicht getrennt aufgezeigt ist.
Von 2023 hat er noch 2 Tage Resturlaub (2x durch Krankheit übrig geblieben)
Frage: besteht hier Anspruch auf diesen Resturlaub?
Im Vertrag stehen 30Tage Urlaubsanspruch.
Frage: wird für die 3 Monate der Urlaub von den insgesamt 30 Tagen berechnet oder von den 20 Tagen gesetzlichen Urlaub?
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Ausschlaggebend ist die vertraglich vereinbarte Anzahl Tage (30 Tage = 30/12*3= 7,5 Tage).
Gesetzlich geregelt ist nur ein Anspruch auf Mindesturlaub.
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nele69 schrieb:
Anspruch auf Auszahlung Resturlaub 2023, es sei, dass ausdrücklich vertraglich/schriftlich ein Verfall zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart ist, und anteiliger Urlaub 2024.
Ausschlaggebend ist die vertraglich vereinbarte Anzahl Tage (30 Tage = 30/12*3= 7,5 Tage).
Gesetzlich geregelt ist nur ein Anspruch auf Mindesturlaub.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dachte ich mir, dass es in die Richtung geht..Danke für die Info.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielleichht kann mir jemand dazu eine Antwort geben.
MA hat zum 31.3 gekündigt und ist bis zum 31.3 krank geschrieben. Somit konnte er den Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen. Er hat einen alten Arbeitsvertrag, in dem gesetzlicher und vertraglicher Urlaub nicht getrennt aufgezeigt ist.
Von 2023 hat er noch 2 Tage Resturlaub (2x durch Krankheit übrig geblieben)
Frage: besteht hier Anspruch auf diesen Resturlaub?
Im Vertrag stehen 30Tage Urlaubsanspruch.
Frage: wird für die 3 Monate der Urlaub von den insgesamt 30 Tagen berechnet oder von den 20 Tagen gesetzlichen Urlaub?
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