Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
MA hat zum 31.3 gekündigt und ist bis zum 31.3 krank geschrieben. Somit konnte er den Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen. Er hat einen alten Arbeitsvertrag, in dem gesetzlicher und vertraglicher Urlaub nicht getrennt aufgezeigt ist.
Von 2023 hat er noch 2 Tage Resturlaub (2x durch Krankheit übrig geblieben)
Frage: besteht hier Anspruch auf diesen Resturlaub?
Im Vertrag stehen 30Tage Urlaubsanspruch.
Frage: wird für die 3 Monate der Urlaub von den insgesamt 30 Tagen berechnet oder von den 20 Tagen gesetzlichen Urlaub?
Gefällt mir
Ausschlaggebend ist die vertraglich vereinbarte Anzahl Tage (30 Tage = 30/12*3= 7,5 Tage).
Gesetzlich geregelt ist nur ein Anspruch auf Mindesturlaub.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
nele69 schrieb:
Anspruch auf Auszahlung Resturlaub 2023, es sei, dass ausdrücklich vertraglich/schriftlich ein Verfall zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart ist, und anteiliger Urlaub 2024.
Ausschlaggebend ist die vertraglich vereinbarte Anzahl Tage (30 Tage = 30/12*3= 7,5 Tage).
Gesetzlich geregelt ist nur ein Anspruch auf Mindesturlaub.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dachte ich mir, dass es in die Richtung geht..Danke für die Info.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielleichht kann mir jemand dazu eine Antwort geben.
MA hat zum 31.3 gekündigt und ist bis zum 31.3 krank geschrieben. Somit konnte er den Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen. Er hat einen alten Arbeitsvertrag, in dem gesetzlicher und vertraglicher Urlaub nicht getrennt aufgezeigt ist.
Von 2023 hat er noch 2 Tage Resturlaub (2x durch Krankheit übrig geblieben)
Frage: besteht hier Anspruch auf diesen Resturlaub?
Im Vertrag stehen 30Tage Urlaubsanspruch.
Frage: wird für die 3 Monate der Urlaub von den insgesamt 30 Tagen berechnet oder von den 20 Tagen gesetzlichen Urlaub?
Mein Profilbild bearbeiten