wie ist es fair zu handhaben, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung Minusstunden bestehen? Das Stundenkonto wurde in beiderseitigem Einvernehmen bei Praxiseintritt angefangen und weist nun Minusstunden auf, die bis Dienstende aus verschiedenen Gründen nicht aufgeholt werden können.
Zählt man nur die die bis zur Kündigung angefallen sind, oder zählt es bis Dienstende? Es könnten ja beiderseitig in dieser Kündigungsfrist "Aktionen" laufen, die es einer Partei nachteilig ausfallen lassen,
z.B. es würden extra wenig Patienten eingeschrieben im Hinblick auf das determinierte Ausscheiden, sodaß der ausscheidende MA am Ende noch mehr Minus hat als zum Zeitpunkt der Kündigung.
Oder der MA macht sich das umgekehrt bei Terminvergabe zunutze und scheffelt noch mehr Minusstd.
Im Sinne einer gütlichen Trennung ohne schmutzige Wäsche würde ich gern wissen, wie es am besten zu händeln ist und welche Erfahrungen ihr da gemacht habt.
1
Gefällt mir
Guten Tag zusammen,
wie ist es fair zu handhaben, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung Minusstunden bestehen? Das Stundenkonto wurde in beiderseitigem Einvernehmen bei Praxiseintritt angefangen und weist nun Minusstunden auf, die bis Dienstende aus verschiedenen Gründen nicht aufgeholt werden können.
Zählt man nur die die bis zur Kündigung angefallen sind, oder zählt es bis Dienstende? Es könnten ja beiderseitig in dieser Kündigungsfrist "Aktionen" laufen, die es einer Partei nachteilig ausfallen lassen,
z.B. es würden extra wenig Patienten eingeschrieben im Hinblick auf das determinierte Ausscheiden, sodaß der ausscheidende MA am Ende noch mehr Minus hat als zum Zeitpunkt der Kündigung.
Oder der MA macht sich das umgekehrt bei Terminvergabe zunutze und scheffelt noch mehr Minusstd.
Im Sinne einer gütlichen Trennung ohne schmutzige Wäsche würde ich gern wissen, wie es am besten zu händeln ist und welche Erfahrungen ihr da gemacht habt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag zusammen,
wie ist es fair zu handhaben, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung Minusstunden bestehen? Das Stundenkonto wurde in beiderseitigem Einvernehmen bei Praxiseintritt angefangen und weist nun Minusstunden auf, die bis Dienstende aus verschiedenen Gründen nicht aufgeholt werden können.
Zählt man nur die die bis zur Kündigung angefallen sind, oder zählt es bis Dienstende? Es könnten ja beiderseitig in dieser Kündigungsfrist "Aktionen" laufen, die es einer Partei nachteilig ausfallen lassen,
z.B. es würden extra wenig Patienten eingeschrieben im Hinblick auf das determinierte Ausscheiden, sodaß der ausscheidende MA am Ende noch mehr Minus hat als zum Zeitpunkt der Kündigung.
Oder der MA macht sich das umgekehrt bei Terminvergabe zunutze und scheffelt noch mehr Minusstd.
Im Sinne einer gütlichen Trennung ohne schmutzige Wäsche würde ich gern wissen, wie es am besten zu händeln ist und welche Erfahrungen ihr da gemacht habt.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Im Sinne einer gütlichen Trennung ist es, diese Frage _bei Vereinbarung_ des Stundenkontos zu klären - muss jetzt nachverhandelt werden kann sich einer der Partner stur stellen...
...grundsätzlich ist für geleistete Arbeit eine Vergütung bzw. Freizeitausgleich (bei vollem Gehalt...) fällig, umgekehrt für im Vorschuss erhaltenen Lohn auch die entsprechende Arbeit.
Ich vereinbare grundsätzlich das bei Ausscheiden bestehende Minusstunden mit eventuell ausstehenden Gehältern verrechnet werden - das hat letztes Jahr in einem Fall dazu geführt das aus €2900 brutto ein Überweisungsbetrag von €22,70 wurde...
1
Gefällt mir
Im Sinne einer gütlichen Trennung ist es, diese Frage _bei Vereinbarung_ des Stundenkontos zu klären - muss jetzt nachverhandelt werden kann sich einer der Partner stur stellen...
...grundsätzlich ist für geleistete Arbeit eine Vergütung bzw. Freizeitausgleich (bei vollem Gehalt...) fällig, umgekehrt für im Vorschuss erhaltenen Lohn auch die entsprechende Arbeit.
Ich vereinbare grundsätzlich das bei Ausscheiden bestehende Minusstunden mit eventuell ausstehenden Gehältern verrechnet werden - das hat letztes Jahr in einem Fall dazu geführt das aus €2900 brutto ein Überweisungsbetrag von €22,70 wurde...
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wenn ein Zeitkonto, mit seinen engen Vorschriften, nicht vertraglich vereinbart wurde, wäre ich zur Zeit extrem anfällig für Infektionskrankheiten als ausscheidener ( hihi Wortwitz ) AN.
1
Gefällt mir
Wenn ein Zeitkonto, mit seinen engen Vorschriften, nicht vertraglich vereinbart wurde, wäre ich zur Zeit extrem anfällig für Infektionskrankheiten als ausscheidener ( hihi Wortwitz ) AN.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Wenn ein Zeitkonto, mit seinen engen Vorschriften, nicht vertraglich vereinbart wurde, wäre ich zur Zeit extrem anfällig für Infektionskrankheiten als ausscheidener ( hihi Wortwitz ) AN.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
tom1350 schrieb am 16.1.17 16:17:
Wenn ein Zeitkonto, mit seinen engen Vorschriften, nicht vertraglich vereinbart wurde, wäre ich zur Zeit extrem anfällig für Infektionskrankheiten als ausscheidener ( hihi Wortwitz ) AN.
Wie üblich... Thema verfehlt... Setzen... 6!!!!!
Bei Dir wäre ich als PI extrem anfällig für eine entsprechende Beurteilung. :smile:
4
Gefällt mir
• PTP
• Anke F
• die neue
• Tempelritter
[zitat]tom1350 schrieb am 16.1.17 16:17:
Wenn ein Zeitkonto, mit seinen engen Vorschriften, nicht vertraglich vereinbart wurde, wäre ich zur Zeit extrem anfällig für Infektionskrankheiten als ausscheidener ( hihi Wortwitz ) AN.[/zitat]
Wie üblich... Thema verfehlt... Setzen... 6!!!!!
Bei Dir wäre ich als PI extrem anfällig für eine entsprechende Beurteilung. :smile:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 16.1.17 16:17:
Wenn ein Zeitkonto, mit seinen engen Vorschriften, nicht vertraglich vereinbart wurde, wäre ich zur Zeit extrem anfällig für Infektionskrankheiten als ausscheidener ( hihi Wortwitz ) AN.
Wie üblich... Thema verfehlt... Setzen... 6!!!!!
Bei Dir wäre ich als PI extrem anfällig für eine entsprechende Beurteilung. :smile:
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ist das zulässig? wenn ja in welcher Formulierung haltbar?
1
Gefällt mir
ist das zulässig? wenn ja in welcher Formulierung haltbar?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
ist das zulässig? wenn ja in welcher Formulierung haltbar?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Im Sinne einer gütlichen Trennung ist es, diese Frage _bei Vereinbarung_ des Stundenkontos zu klären - muss jetzt nachverhandelt werden kann sich einer der Partner stur stellen...
...grundsätzlich ist für geleistete Arbeit eine Vergütung bzw. Freizeitausgleich (bei vollem Gehalt...) fällig, umgekehrt für im Vorschuss erhaltenen Lohn auch die entsprechende Arbeit.
Ich vereinbare grundsätzlich das bei Ausscheiden bestehende Minusstunden mit eventuell ausstehenden Gehältern verrechnet werden - das hat letztes Jahr in einem Fall dazu geführt das aus €2900 brutto ein Überweisungsbetrag von €22,70 wurde...
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wenn Du auf Dein Gehalt verzichtest, dann ist AG sehr wahrscheinlich am Glücklichsten. Und wenn Dich das auch glücklich macht, bitte.
Zur rechtlichen Situation bitte die Suchfunktion benutzen, wurde hier schon oft abgehandelt.
Gruß redvine
1
Gefällt mir
Wenn Du auf Dein Gehalt verzichtest, dann ist AG sehr wahrscheinlich am Glücklichsten. Und wenn Dich das auch glücklich macht, bitte.
Zur rechtlichen Situation bitte die Suchfunktion benutzen, wurde hier schon oft abgehandelt.
Gruß redvine
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
redvine schrieb:
Wenn Du auf Dein Gehalt verzichtest, dann ist AG sehr wahrscheinlich am Glücklichsten. Und wenn Dich das auch glücklich macht, bitte.
Zur rechtlichen Situation bitte die Suchfunktion benutzen, wurde hier schon oft abgehandelt.
Gruß redvine
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
wie ist es fair zu handhaben, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung Minusstunden bestehen? Das Stundenkonto wurde in beiderseitigem Einvernehmen bei Praxiseintritt angefangen und weist nun Minusstunden auf, die bis Dienstende aus verschiedenen Gründen nicht aufgeholt werden können.
Zählt man nur die die bis zur Kündigung angefallen sind, oder zählt es bis Dienstende? Es könnten ja beiderseitig in dieser Kündigungsfrist "Aktionen" laufen, die es einer Partei nachteilig ausfallen lassen,
z.B. es würden extra wenig Patienten eingeschrieben im Hinblick auf das determinierte Ausscheiden, sodaß der ausscheidende MA am Ende noch mehr Minus hat als zum Zeitpunkt der Kündigung.
Oder der MA macht sich das umgekehrt bei Terminvergabe zunutze und scheffelt noch mehr Minusstd.
Im Sinne einer gütlichen Trennung ohne schmutzige Wäsche würde ich gern wissen, wie es am besten zu händeln ist und welche Erfahrungen ihr da gemacht habt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag zusammen,
wie ist es fair zu handhaben, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung Minusstunden bestehen? Das Stundenkonto wurde in beiderseitigem Einvernehmen bei Praxiseintritt angefangen und weist nun Minusstunden auf, die bis Dienstende aus verschiedenen Gründen nicht aufgeholt werden können.
Zählt man nur die die bis zur Kündigung angefallen sind, oder zählt es bis Dienstende? Es könnten ja beiderseitig in dieser Kündigungsfrist "Aktionen" laufen, die es einer Partei nachteilig ausfallen lassen,
z.B. es würden extra wenig Patienten eingeschrieben im Hinblick auf das determinierte Ausscheiden, sodaß der ausscheidende MA am Ende noch mehr Minus hat als zum Zeitpunkt der Kündigung.
Oder der MA macht sich das umgekehrt bei Terminvergabe zunutze und scheffelt noch mehr Minusstd.
Im Sinne einer gütlichen Trennung ohne schmutzige Wäsche würde ich gern wissen, wie es am besten zu händeln ist und welche Erfahrungen ihr da gemacht habt.
...grundsätzlich ist für geleistete Arbeit eine Vergütung bzw. Freizeitausgleich (bei vollem Gehalt...) fällig, umgekehrt für im Vorschuss erhaltenen Lohn auch die entsprechende Arbeit.
Ich vereinbare grundsätzlich das bei Ausscheiden bestehende Minusstunden mit eventuell ausstehenden Gehältern verrechnet werden - das hat letztes Jahr in einem Fall dazu geführt das aus €2900 brutto ein Überweisungsbetrag von €22,70 wurde...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Wenn ein Zeitkonto, mit seinen engen Vorschriften, nicht vertraglich vereinbart wurde, wäre ich zur Zeit extrem anfällig für Infektionskrankheiten als ausscheidener ( hihi Wortwitz ) AN.
Wenn ein Zeitkonto, mit seinen engen Vorschriften, nicht vertraglich vereinbart wurde, wäre ich zur Zeit extrem anfällig für Infektionskrankheiten als ausscheidener ( hihi Wortwitz ) AN.
Wie üblich... Thema verfehlt... Setzen... 6!!!!!
Bei Dir wäre ich als PI extrem anfällig für eine entsprechende Beurteilung. :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 16.1.17 16:17:
Wenn ein Zeitkonto, mit seinen engen Vorschriften, nicht vertraglich vereinbart wurde, wäre ich zur Zeit extrem anfällig für Infektionskrankheiten als ausscheidener ( hihi Wortwitz ) AN.
Wie üblich... Thema verfehlt... Setzen... 6!!!!!
Bei Dir wäre ich als PI extrem anfällig für eine entsprechende Beurteilung. :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
HoOs schrieb:
:)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
ist das zulässig? wenn ja in welcher Formulierung haltbar?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Im Sinne einer gütlichen Trennung ist es, diese Frage _bei Vereinbarung_ des Stundenkontos zu klären - muss jetzt nachverhandelt werden kann sich einer der Partner stur stellen...
...grundsätzlich ist für geleistete Arbeit eine Vergütung bzw. Freizeitausgleich (bei vollem Gehalt...) fällig, umgekehrt für im Vorschuss erhaltenen Lohn auch die entsprechende Arbeit.
Ich vereinbare grundsätzlich das bei Ausscheiden bestehende Minusstunden mit eventuell ausstehenden Gehältern verrechnet werden - das hat letztes Jahr in einem Fall dazu geführt das aus €2900 brutto ein Überweisungsbetrag von €22,70 wurde...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Infos.
Zur rechtlichen Situation bitte die Suchfunktion benutzen, wurde hier schon oft abgehandelt.
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
redvine schrieb:
Wenn Du auf Dein Gehalt verzichtest, dann ist AG sehr wahrscheinlich am Glücklichsten. Und wenn Dich das auch glücklich macht, bitte.
Zur rechtlichen Situation bitte die Suchfunktion benutzen, wurde hier schon oft abgehandelt.
Gruß redvine
Mein Profilbild bearbeiten