"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
PhysioStich, seit 2021 auch in
Hamburg, bietet dir die
entspannteste Art der
Physiotherapie.
WIR BIETEN DIR:
- ausschließlich 60-Minuten-Takt
im Hausbesuch
- Willkommensbonus
- attraktives Gehalt, bis zu 25
Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
PhysioStich, seit 2021 auch in
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Habt bitte Verständnis für anonym, die Schließung ist noch nicht publik.
Die gesetzliche Kündigungsfrist sieht für Gewerbe eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.
Mein Vermieter besteht auf Einhaltung. Allerdings werden wir nur noch zwei Monate davon die Praxis betreiben und Einnahmen erzielen.
Wie habt ihr es gelöst und wie lief es bei euch in so einer Situation? Ist es euch gelungen, so lange im Voraus zu wissen, dass ihr aufhört, um nicht in Konflikt mit der Kündigungszeit zu kommen?
Vielen Dank!
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Oder du findest einen geeigneten Nachmieter?
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massu schrieb:
Mach doch 5 Monate und den letzten Monat nützt Du für die Auflösung.
Oder du findest einen geeigneten Nachmieter?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Gewerblicher Mietverträge sind ein zu halten. Entweder machst du daher, wie von @massu vorgeschlagen, noch 5 statt 2 Monate weiter, oder du akzeptierst, dass du bis zum Schluss deine vertraglichen Pflichten nachkommst und zahlst brav deine Miete.
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holger302 schrieb:
Vertag ist Vertrag!!
Wir hatten uns damals 2022 im Februar entschlossen zu zu sperren. Diese Entscheidung fiel von Samstagabend auf Sonntagmorgen. Ende der Praxis 30. Oktober. Haben dann langsam alles geplant und es aber erst im September verkündet. Manche Patienten waren sichtlich überrascht.
Ich war einfach durch und nach dem Entschluss der Schließung hatte ich ein wunderbares Gefühl. 50 KG Stein ist vom Herzen gefallen.
Viel Glück bei deiner Entscheidung und deinem weiteren Lebensabschnitt.
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idefix- schrieb:
Wenn du es mental noch durchhältst, dann mach es wie Lars vorschlägt. Kannst ja in den letzten beiden Monaten schon anfangen abzubauen. Wenn du es meinst nicht zu schaffen, dann musst du in den sauren Apfel beißen und bis zum Ende den Vertrag erfüllen.
Wir hatten uns damals 2022 im Februar entschlossen zu zu sperren. Diese Entscheidung fiel von Samstagabend auf Sonntagmorgen. Ende der Praxis 30. Oktober. Haben dann langsam alles geplant und es aber erst im September verkündet. Manche Patienten waren sichtlich überrascht.
Ich war einfach durch und nach dem Entschluss der Schließung hatte ich ein wunderbares Gefühl. 50 KG Stein ist vom Herzen gefallen.
Viel Glück bei deiner Entscheidung und deinem weiteren Lebensabschnitt.
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Olaf Seifert schrieb:
Im Grunde hat Lars alles dazu gesagt. Jetzt gibt es vielleicht noch einen Winkelzug. Du lässt einen Anwalt über den Vertrag schauen. Vielleicht entdeckt dieser einen Formfehler, um den Vertrag vorzeitig zu kündigen...
holger302 meint Vertrag ist Vertrag. Das sehe ich im Prinzip auch so. Olaf Seifert meint, es gibt evtl. einen Formfehler. Somit ist der Vertrag ggf. ganz oder in Teilen nicht rechtskonform.
Ist es nicht so, dass Du als Physio sog. Freiberufler bist? Das heißt eigentlich, Du betreibst u.U. gar kein Gewerbe. Ergo könnte ein Gewerbemietvertrag nicht gültig sein?
Das sind nur meine Überlegungen zu Deinem Problem. Ich glaube, Du solltest einen Fachanwalt für Mietrecht fragen, dann hast Du Rechtssicherheit.
Den "Gewissenskonflickt" ob Du Deinen Vertrag erfüllen möchtest oder ein mögliches Schlupfloch benutzt liegt ganz bei Dir wink
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vollyholly schrieb:
Hallo AT,
holger302 meint Vertrag ist Vertrag. Das sehe ich im Prinzip auch so. Olaf Seifert meint, es gibt evtl. einen Formfehler. Somit ist der Vertrag ggf. ganz oder in Teilen nicht rechtskonform.
Ist es nicht so, dass Du als Physio sog. Freiberufler bist? Das heißt eigentlich, Du betreibst u.U. gar kein Gewerbe. Ergo könnte ein Gewerbemietvertrag nicht gültig sein?
Das sind nur meine Überlegungen zu Deinem Problem. Ich glaube, Du solltest einen Fachanwalt für Mietrecht fragen, dann hast Du Rechtssicherheit.
Den "Gewissenskonflickt" ob Du Deinen Vertrag erfüllen möchtest oder ein mögliches Schlupfloch benutzt liegt ganz bei Dir wink
Hat somit nichts mit Freiberufler oder Gewerbe an sich zu tun.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@vollyholly Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der keinen Wohnraum sondern Geschäftsräume zum Gegenstand hat. Das ist dann auch bei Praxisräume der Fall (das Geschäft ist der Betrieb einer PT-Praxis).
Hat somit nichts mit Freiberufler oder Gewerbe an sich zu tun.
...es gibt nur diese beiden Möglichkeiten auf dem "Wohnungsmarkt " Wohnraum und Gewerberaum" auch schon 1971 als ich meine Praxis eröffnet hatte (auch davor schon)...hat nicht unbedingt was mit den Berufsaktivitäten zu tun...
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JürgenK schrieb:
@vollyholly
...es gibt nur diese beiden Möglichkeiten auf dem "Wohnungsmarkt " Wohnraum und Gewerberaum" auch schon 1971 als ich meine Praxis eröffnet hatte (auch davor schon)...hat nicht unbedingt was mit den Berufsaktivitäten zu tun...
Gewerbeverträge sind halt so und das was Lars geschrieben hat bezeichnet es genau.
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eim schrieb:
Da wirst du zahlen müssen.Musste ich damals auch noch fü 3 Monate.
Gewerbeverträge sind halt so und das was Lars geschrieben hat bezeichnet es genau.
Es sei denn, dass keine Nutzungsänderung von Privat in Gewerbe erfolgt bzw. keine Nutzungsänderung explizit für Physiotherapiepraxis erteielt wurde! Dann könntest du sofort aus dem Vertrag. Dies ist sehr häufig der Fall
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Physio1987M schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Es sei denn, dass keine Nutzungsänderung von Privat in Gewerbe erfolgt bzw. keine Nutzungsänderung explizit für Physiotherapiepraxis erteielt wurde! Dann könntest du sofort aus dem Vertrag. Dies ist sehr häufig der Fall
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Physio1987M Leider gab es eine Nutzungsänderung. Um diese Vorgabe kamen wir damals nicht herum.
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Bernie schrieb:
Hast Du keine Kündigungsfrist in Deinem Vertrag geregelt? Der § 580a BGB ist abdingbar (BGH ZMR 00, 593)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bernie, was bedeutet "abdingbar"?
Das bedeutet, dass man eine Regelung aus dem BGB, durch Vereinbarung im Vertrag auch anders gestalten kann. Allerdings entweder vor Vertragsunterzeichnung oder durch Änderung oder Auflösungsvereinbarung nach Vertragsunterzeichnung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Anonymer Teilnehmer schrieb am 06.02.2024 20:21 Uhr:Bernie, was bedeutet "abdingbar"? "durch (abweichende) freie Vereinbarung ersetzbar"
Das bedeutet, dass man eine Regelung aus dem BGB, durch Vereinbarung im Vertrag auch anders gestalten kann. Allerdings entweder vor Vertragsunterzeichnung oder durch Änderung oder Auflösungsvereinbarung nach Vertragsunterzeichnung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich werde meine Praxis schließen.
Habt bitte Verständnis für anonym, die Schließung ist noch nicht publik.
Die gesetzliche Kündigungsfrist sieht für Gewerbe eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor.
Mein Vermieter besteht auf Einhaltung. Allerdings werden wir nur noch zwei Monate davon die Praxis betreiben und Einnahmen erzielen.
Wie habt ihr es gelöst und wie lief es bei euch in so einer Situation? Ist es euch gelungen, so lange im Voraus zu wissen, dass ihr aufhört, um nicht in Konflikt mit der Kündigungszeit zu kommen?
Vielen Dank!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein
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Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
Hast du eine Kaution gezahlt oder das anders (Bürgschaft, etc.) gelöst?
Ich habe inzwischen einen Anwalt befragt. Die sechs Monate sind gültig.
Jedoch kann der Vertag beiderseits einvernehmlich aufgelöst werden.
Es liegt nun an der Kulanz des Vermieters.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Manchmal kann man etwas aushandeln im Sinne von: Ich schulde Ihnen noch 4 Monatsmieten. Können wir uns auf 3 Monatsmieten als Sofortzahlung einigen, dann können Sie schon wieder vermieten und ich bin eher raus aus dem Mietvertrag? Dann würdest du eine Monatsmiete plus die Nebenkosten der restlichen Monate sparen.
Lars, das gefällt mir so an Deinen Beiträgen. Du findest Lösungen und suchst keine Probleme.
Schön, dass es hier im Forum Teilnehmer wie Dich gibt. clap
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vollyholly schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Lars, das gefällt mir so an Deinen Beiträgen. Du findest Lösungen und suchst keine Probleme.
Schön, dass es hier im Forum Teilnehmer wie Dich gibt. clap
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe inzwischen einen Anwalt befragt. Die sechs Monate sind gültig.
Jedoch kann der Vertag beiderseits einvernehmlich aufgelöst werden.
Es liegt nun an der Kulanz des Vermieters.
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