Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
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Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
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Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
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Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
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ich habe von meinem jetzigen vermieter ,der inzwischen mehrfach gewechselt hatte,da das mehrfam,haus immer wieder verkauft wurde ein schreiben erhalten mit der bitte meine mietkonditionen zu ändern .bisher hatte ich nach 3 jahren mietdauer eine stillschweigende verlängerung auf ein jahr mit eine r kündigungszeit bis zum halben jahr. sein jetziges angebot ist auf 3 oder 5 jahre zu verlängern mit weiterhin halbjähriger kündigungszeit.was ist nun besser ,ich tendiere auf 3 jahre oder danke für einen tipp
mastine
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Mastine schrieb:
hallo ,
ich habe von meinem jetzigen vermieter ,der inzwischen mehrfach gewechselt hatte,da das mehrfam,haus immer wieder verkauft wurde ein schreiben erhalten mit der bitte meine mietkonditionen zu ändern .bisher hatte ich nach 3 jahren mietdauer eine stillschweigende verlängerung auf ein jahr mit eine r kündigungszeit bis zum halben jahr. sein jetziges angebot ist auf 3 oder 5 jahre zu verlängern mit weiterhin halbjähriger kündigungszeit.was ist nun besser ,ich tendiere auf 3 jahre oder danke für einen tipp
mastine
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Mastine schrieb:
hallo ja was heisst das ,das du im schwierigsten fall bei krankheit oder so den vertrag 5jahre weiter bezahlen musst ?
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Inche schrieb:
Bei uns im Haus laufen Gewerbeveträge 5 Jahre
Wir kennen doch deine Lebens- bzw Arbeitsplanung nicht.
Zwischen 3 oder 5 Jahren ist der Unterschied nicht so groß.
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alobar schrieb:
meiner ist immer für ein Jahr und verlängert sich automatisch für ein weiters Jahr, Kündigung sechs Monate vorher. Wer weiss denn heute, ob in "naher" zukunft Physio verschrieben wird?!? Ich gehe zawr nicht davon aus, allerdings in den Niederlande war es doch mal so gewesen, von heute auf morgen war die Physio keine Kasenleistung mehr( ca. 30 Jahre her) die älteren Physio´s müssten das ja wissen.
Mein Unternehmensberater hat mir seinerzeit erklärt (1999), man könne für Gewerberäume eine solche vertragliche Regelung getrost unterzeichnen. Denn im Zweifel gälte die Regel "Wo kein Gewerbe da kein Gewerbemietvertrag" und man käme dann jederzeit aus einem solchen Vertrag wieder raus. Gott sei Dank hatte ich nie Gelegenheit, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
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C. DBO schrieb:
Bei meiner ersten Praxis hatte ich eine ganz normale 3-monatige Kündigungsfrist. Das war sozusagen der "Anfängerbonus" seitens der freundlichen Vermieterin. Danach war es aber immer die Regel, auf 5,10 oder gar 15 Jahre zu vermieten mit anschliesender jährlicher Kündigungsfrist.
Mein Unternehmensberater hat mir seinerzeit erklärt (1999), man könne für Gewerberäume eine solche vertragliche Regelung getrost unterzeichnen. Denn im Zweifel gälte die Regel "Wo kein Gewerbe da kein Gewerbemietvertrag" und man käme dann jederzeit aus einem solchen Vertrag wieder raus. Gott sei Dank hatte ich nie Gelegenheit, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
Was meinte denn dieser Komiker, was für einen Mietvertrag du hast?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Da sieht man mal wieder, wie sehr sogenannte Unternehmensberater mit Vorsicht zu genießen sind. Das ist kein geschützter Begriff und jeder Hans und Franz kann sich so nennen.
Was meinte denn dieser Komiker, was für einen Mietvertrag du hast?
Gruß Britt
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C. DBO schrieb:
Der war schon ganz gut und bestimmt kein Komiker. Es ging darum, dass wir Sorge hatten, wenn es denn doch nicht klappt mit der Niederlassung auf einen längeren Zeitraum festgelegt zu sein. In diesem Fall, könne man kein Gewerbe mehr vorweisen, der Gewerbemietvertrag verliert dann seine Gültigkeit und lässt sich relativ schnell auflösen. Ist schon lange her, vielleicht zitiere ich ihn unvollständig, aber der Tenor war eben dieser. Uns hat der Unternehmensberater sehr gut geholfen und die Kosten wurden auch übernommen, damals in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer. Da gab es irgendwelche besonderen Zuschüsse, weiß ich nicht mehr genau.
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RoFo schrieb:
Was für einen Rat erhoffst du dir?
Wir kennen doch deine Lebens- bzw Arbeitsplanung nicht.
Zwischen 3 oder 5 Jahren ist der Unterschied nicht so groß.
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