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Die Präha Gesundheitsschulen
stehen für eine innovative und
praxisnahe Ausbildung im
Gesundheitswesen. Unser Konzept
kombiniert schulische Theorie mit
direkter beruflicher Praxis – und
das von der ersten Woche an. Wir
legen großen Wert auf
kompetenzorientiertes Lernen und
individuelle Förderung.
Jetzt suchen wir Sie als engagierte
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Physiotherapie in Vollzeit oder
Teilzeit, die nicht nur
unterrichtet, sondern akti...
Ausbildung der Zukunft!
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habe gerade eine Rechnung/Zahlungsverzug von Dez. 2023 an die BARMER "gefunden" (ich weiß...schön blöd...), die die (natürlich) einfach ignoriert und nicht gezahlt haben.
Kann ich da jetzt noch eine Mahnung schreiben? Ich denke ja, oder? Die kürzen uns ja auch nach Jahren alles wozu auch immer die lustig sind...
Freue mich auf Antworten. Vielen Dank im Voraus.
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ist es nicht besser einen Rechtsanwalt zu fragen?
Meistens gibt es aber doch jemanden, der das schonmal recherchiert hat.
Ich weiß es allerdings nicht.
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pt ani schrieb:
Hier ist doch das Forum dafür um solche Fragen zu stellen...? Wenn es nicht reicht. bleibt immer noch der Anwalt.
Meistens gibt es aber doch jemanden, der das schonmal recherchiert hat.
Ich weiß es allerdings nicht.
Es kann - ungeachtet vieler Beschwerden über das GKV-Gebaren - auch einmal passieren, dass man an eine/n nette/n Sachachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter gerät, der weiter hilft (Stichwort "Kulanz").
Ansonsten gilt der Rahmenvertrag, der auch Abrechnungsfristen beschreibt.
Ich kann nur vom Logopädie-Vertrag sprechen. Dort lassen sich Verordnungen maximal bis neun Monate nach Ende des Monats, in dem die Behandlung abgeschlossen wurde, abrechnen.
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LogoMijo schrieb:
Ich würde zunächst einmal mit der BARMER telefonieren.
Es kann - ungeachtet vieler Beschwerden über das GKV-Gebaren - auch einmal passieren, dass man an eine/n nette/n Sachachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter gerät, der weiter hilft (Stichwort "Kulanz").
Ansonsten gilt der Rahmenvertrag, der auch Abrechnungsfristen beschreibt.
Ich kann nur vom Logopädie-Vertrag sprechen. Dort lassen sich Verordnungen maximal bis neun Monate nach Ende des Monats, in dem die Behandlung abgeschlossen wurde, abrechnen.
Wenn ich das richtig verstanden habe geht es um eine schon gestellte aber nicht bezahlte Rechnung .
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Leni C. schrieb:
@LogoMijo
Wenn ich das richtig verstanden habe geht es um eine schon gestellte aber nicht bezahlte Rechnung .
Ja, genau. Eine Re. über Zahlungsverzug (also (noch) keine Mahnung). Es wurden damals haltlose Argumente zur Nicht-Zahlung aufgeführt, denen ich widersprochen hatte und dann war es in Vergessenheit geraten (da im falschen Ordner gespeichert...).
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Leni C.
Ja, genau. Eine Re. über Zahlungsverzug (also (noch) keine Mahnung). Es wurden damals haltlose Argumente zur Nicht-Zahlung aufgeführt, denen ich widersprochen hatte und dann war es in Vergessenheit geraten (da im falschen Ordner gespeichert...).
Die Verjährungsfrist für gestellte Rechnungen beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.
Da du schon den Zahlungsverzug angemahnt hast (Aufforderung zur Zahlung = Mahnung) und auch Argumenten der BARMER zur Nichtzahlung widersprochen hast, scheint eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht der nächste Schritt.
Das ist nicht sonderlich schwierig.
Wenn große Unsicherheit besteht: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt.
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LogoMijo schrieb:
Ah, ok. Da habe ich die Frage nicht richtig gelesen.
Die Verjährungsfrist für gestellte Rechnungen beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.
Da du schon den Zahlungsverzug angemahnt hast (Aufforderung zur Zahlung = Mahnung) und auch Argumenten der BARMER zur Nichtzahlung widersprochen hast, scheint eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht der nächste Schritt.
Das ist nicht sonderlich schwierig.
Wenn große Unsicherheit besteht: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend zusammen,
habe gerade eine Rechnung/Zahlungsverzug von Dez. 2023 an die BARMER "gefunden" (ich weiß...schön blöd...), die die (natürlich) einfach ignoriert und nicht gezahlt haben.
Kann ich da jetzt noch eine Mahnung schreiben? Ich denke ja, oder? Die kürzen uns ja auch nach Jahren alles wozu auch immer die lustig sind...
Freue mich auf Antworten. Vielen Dank im Voraus.
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