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Wird ab der 8. Woche gesund geschrieben und kommt wieder zur Arbeit.
Wenn er nach einer Weile wieder auf die gleich Diagnose krank geschrieben wird, beginnen die 6 Wochen von vorn?
Gibt es da eine Frist, die dazwischen liegen muss?
Ich meine, mal was gelesen zu haben, wonach bei gleicher Diagnose die Wochen zusammengezählt werden...
ich hoffe, ich habe ich einigermaßen verständlich ausgedrücktsee_no_evil
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mitarbeiter ist die 7. Woche krank und bekommt Krankengeld von der KK.
Wird ab der 8. Woche gesund geschrieben und kommt wieder zur Arbeit.
Wenn er nach einer Weile wieder auf die gleich Diagnose krank geschrieben wird, beginnen die 6 Wochen von vorn?
Gibt es da eine Frist, die dazwischen liegen muss?
Ich meine, mal was gelesen zu haben, wonach bei gleicher Diagnose die Wochen zusammengezählt werden...
ich hoffe, ich habe ich einigermaßen verständlich ausgedrücktsee_no_evil
Dauer der Entgeltfortzahlung | AOK - Die Gesundheitskasse
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Dolto schrieb:
Hier steht es genau, mit vielen Beispielen.
Dauer der Entgeltfortzahlung | AOK - Die Gesundheitskasse
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wenn es exakt die gleiche Diagnose (ICD10-Code) ist, dann geht er gleich wieder ins Krankengeld. Dazu gibt es ein Blockfrist von 78 Wochen (abzgl. 6 Wochen Lohnfortzahlung) für den Wiederholungsfall.
Also wenn der Mitarbeiter innerhalb von 78-6 Wochen mit dem gleichen ICD krank ist, dann gleich wieder KK-Krankengeld...
LG und Danke nochmalslightly_smiling_face
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Dolto schrieb:
Nein. Innerhalb von sechs Monaten. Aber das wird sicher die Kasse prüfen, da diese die Diagnose kennt und nicht der AG.
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Wonderwoman schrieb:
@Dolto Ich kenne auch nur die Frist von 6 Monaten. Musst letztens zahlen, weil wer 10 Tage drüber war.
ganz ohne Prüfungsmöglichkeit/Prüfungsrecht des AG geht es auch nicht. So besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei selbstverschuldeter "Krankheit" oder nach Ausschöpfung der 6 Wochen bei einer Folgeerkrankung innerhalb der von Dir genannten 6 Monate. Ob die GKV immer gleich auch eine Folgeerkrankung zu ihren Lasten "diagnostiziert"? Da kann es im Einzelfall schon für den AG notwendig werden beim AN nachzufragen.
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GüSta schrieb:
@Dolto
ganz ohne Prüfungsmöglichkeit/Prüfungsrecht des AG geht es auch nicht. So besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei selbstverschuldeter "Krankheit" oder nach Ausschöpfung der 6 Wochen bei einer Folgeerkrankung innerhalb der von Dir genannten 6 Monate. Ob die GKV immer gleich auch eine Folgeerkrankung zu ihren Lasten "diagnostiziert"? Da kann es im Einzelfall schon für den AG notwendig werden beim AN nachzufragen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Nicht ganz. Als AG hat man das Recht bei der Kasse des AN diesbezüglich ein Prüfung zu der Diagnose-Gleichheit zu beantragen. Die Kasse ist zur Auskunft verpflichtet, der AN dagegen nicht (Datenschutz). Haben wir in den vergangenen 35 Jahre schon ein paar Mal gehabt.
Danke für die Korrektur. Habe bei der TK hat zum Thema AG-Informationsanspruch ausführliche Erläuterungen gefunden:
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke für die Korrektur. Habe bei der TK hat zum Thema AG-Informationsanspruch ausführliche Erläuterungen gefunden:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Antworten und den Link.
Also wenn der Mitarbeiter innerhalb von 78-6 Wochen mit dem gleichen ICD krank ist, dann gleich wieder KK-Krankengeld...
LG und Danke nochmalslightly_smiling_face
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