Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
hatte ein interessantes Gespräch mit einem sogenannten "Beihilfeberechtigten".
Wir kennen alle unsere Standpunkte dazu wie "Honorarvereinbarung", Abrechnung ist möglich bis Faktor 2,3 bei aktiven Leistungen, den Beamten ist nach dem Erlaß des Bundesinnenministerium zuzumuten einen Eigenanteil zu leisten ("keine Extrawurst für Beamte") usw. usw.
Der Patient, mit dem ich mich unterhalten habe, war der Meinung, mit der von ihm gezahlten Kostendämpfungspauschale in Höhe von 150 -750 Euro pro Jahr, abhängig von der Besoldungsgruppe, der Einzug erfolgt durch die Beihilfestelle bei der Einreichung der ersten Rechnungen am Jahresbeginn, wären alle weitern "Zuzahlungen" abgegolten. Auch die von der Beihilfeliste abweichenden Rechnungsbeträgen aus dem Bereich der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie.
Mich nervt es einfach immer wieder, daß bei den Ärzten und Zahnärzten die Erstattung des Faktors 2,3 keine Rolle spielt und wir als Therapeuten sollen uns mit den Patienten auseinandersetzen, wenn wir unser gerechtes Honorar einfordern (bis zum Faktor 2,3; Basis ist die Preisvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen).
Ich finde es einfach "unwürdig", sich mit Patienten auseinanderzusetzen, die wir ja gerne behandeln und die in aller Regel auch sehr zufrieden sind mit unserer Leistung. Das gibt immer einen negativen Beigeschmack.
Auch ist es "unwürdig" von den privaten Krankenkassen als Abzocker hingestellt zu werden, wenn mehr in Rechnung gesttellt wird als die Beihilferichtlinie vorsieht.
Diese Krankenkassen stellen uns als Abzocker hin und selber "prellen" sie uns um unseren gerechten Lohn!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
hatte ein interessantes Gespräch mit einem sogenannten "Beihilfeberechtigten".
Wir kennen alle unsere Standpunkte dazu wie "Honorarvereinbarung", Abrechnung ist möglich bis Faktor 2,3 bei aktiven Leistungen, den Beamten ist nach dem Erlaß des Bundesinnenministerium zuzumuten einen Eigenanteil zu leisten ("keine Extrawurst für Beamte") usw. usw.
Der Patient, mit dem ich mich unterhalten habe, war der Meinung, mit der von ihm gezahlten Kostendämpfungspauschale in Höhe von 150 -750 Euro pro Jahr, abhängig von der Besoldungsgruppe, der Einzug erfolgt durch die Beihilfestelle bei der Einreichung der ersten Rechnungen am Jahresbeginn, wären alle weitern "Zuzahlungen" abgegolten. Auch die von der Beihilfeliste abweichenden Rechnungsbeträgen aus dem Bereich der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie.
Mich nervt es einfach immer wieder, daß bei den Ärzten und Zahnärzten die Erstattung des Faktors 2,3 keine Rolle spielt und wir als Therapeuten sollen uns mit den Patienten auseinandersetzen, wenn wir unser gerechtes Honorar einfordern (bis zum Faktor 2,3; Basis ist die Preisvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen).
Ich finde es einfach "unwürdig", sich mit Patienten auseinanderzusetzen, die wir ja gerne behandeln und die in aller Regel auch sehr zufrieden sind mit unserer Leistung. Das gibt immer einen negativen Beigeschmack.
Auch ist es "unwürdig" von den privaten Krankenkassen als Abzocker hingestellt zu werden, wenn mehr in Rechnung gesttellt wird als die Beihilferichtlinie vorsieht.
Diese Krankenkassen stellen uns als Abzocker hin und selber "prellen" sie uns um unseren gerechten Lohn!
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
Einen wunderschönen Tag wünsche ich Dir!
Mich würde es interessieren, warum Dir mein Beitrag nicht gefällt.
Möchtest Du Dich nicht aktiv beteiligen. Ich habe immer ein offenes Ohr.
Oder bist Du "Beihilfeberechtigt" oder etwa der Gehaltsempfänger einer dieser großartigen privaten Krankenkassen und fühlst Dich auf den Schlips getreten? Oder ein Versicherungsvertreter, der diese privaten Krankenkassen vermittelt und von diesen eine Provision bekommt?
Liebe Grüße vom Achilles 2
P.S. und immer schön den Beihilfesatz nehmen!!!!!
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Achilles2 schrieb:
Hallo paul 849!
Einen wunderschönen Tag wünsche ich Dir!
Mich würde es interessieren, warum Dir mein Beitrag nicht gefällt.
Möchtest Du Dich nicht aktiv beteiligen. Ich habe immer ein offenes Ohr.
Oder bist Du "Beihilfeberechtigt" oder etwa der Gehaltsempfänger einer dieser großartigen privaten Krankenkassen und fühlst Dich auf den Schlips getreten? Oder ein Versicherungsvertreter, der diese privaten Krankenkassen vermittelt und von diesen eine Provision bekommt?
Liebe Grüße vom Achilles 2
P.S. und immer schön den Beihilfesatz nehmen!!!!!
mich ärgern vor allem die Briefe der PKV an ihre Versicherten, in denen steht: "Vergütungen bis zum Beihilfesatz sind angemessen und ortsüblich. Bitte sprechen Sie Ihren Therapeuten auf seine unangemessen hohen Preise an".
Mich nerven Patienten, die "auch gerne so gut wie ich verdienen würden" und mir vorrechnen:
Mein Stundensatz x 40 Stunden pro Woche x 4 Wochen x 12 Monate.
Ich frage dann "Warum darf ich keinen Urlaub machen?"
Dann wird es erstmal abstrus, weil meine Frage überhaupt nicht verstanden wird. Nachdem geklärt ist, dass auch ich - wie ein Beamter oder AN - an Feiertagen frei habe, mal krank bin, auch Urlaub mache, ich aber in diesen Zeiten rein gar nichts verdiene, frage ich "Wer bezahlt bei Ihnen im Büro das Telefon, den Computer, die Heizung, das Toilettenpapier, das Briefpapier, die Kugelschreiber?" Danach kommt vom Patienten die Erkenntnis "Entschuldigung, so habe ich das noch nie gesehen".
Die Kostendämpfungspauschale war auch bei mir schon Gesprächsthema. Für solche Fälle habe ich eine kurzes kleines Infoblättchen. Dort ist die Entwicklung der Beihilfesätze und der Erstattungssätze von 8 PKVen im Vergleich zur Inflation der letzten 30 Jahre beschrieben. Damit erübrigt sich jede Diskussion über meine Preise.
Ich habe aber auch Patienten, die mich zu billig finden! Für diese Patienten steht eine Spendenbox für einen e.V. bereit. Am Ende des Jahres finde ich darin zwischen 250 und 500€, sogar 50€-Scheine!
Bloß nicht zu sehr aufregen! Am besten so wenig aufregen wie irgend möglich!
Es gibt halt Deppen, Idioten, schlechte Menschen, egoistische Menschen, uninformierte Menschen, ewige Kinder mit Vollversorgungsanspruch ans Leben,
finanziell schlecht gestellte Beamte und Selbständige. Aber auch jede Menge sehr nette Menschen, die unsere Arbeit als wertvoll betrachten und gerne zuzahlen.
Gruß von Monique
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Hallo Achilles,
mich ärgern vor allem die Briefe der PKV an ihre Versicherten, in denen steht: "Vergütungen bis zum Beihilfesatz sind angemessen und ortsüblich. Bitte sprechen Sie Ihren Therapeuten auf seine unangemessen hohen Preise an".
Ein PKV-Schreiben mit einer derartigen Formulierung wurde mir bislang (leider) noch von keinem Patienten vorgelegt. Üblicherweise werden diese Schreiben von Juristen formuliert, die jegliche direkte Unterstellung zu hoher Preise vermeiden. Die PKVen wissen ganz genau, dass sie dann von den Therapeuten wegen Rufschädigung verklagt werden könnten. Zwar wird beim Versicherten schon subtil der Eindruck erweckt, wir seien zu teuer, dies läßt sich dann aber nur zwischen den Zeilen herausinterpretieren, ohne dass es explizit so formuliert wäre.
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MikeL schrieb:
M0nique schrieb am 13.9.19 14:38:
Hallo Achilles,
mich ärgern vor allem die Briefe der PKV an ihre Versicherten, in denen steht: "Vergütungen bis zum Beihilfesatz sind angemessen und ortsüblich. Bitte sprechen Sie Ihren Therapeuten auf seine unangemessen hohen Preise an".
Ein PKV-Schreiben mit einer derartigen Formulierung wurde mir bislang (leider) noch von keinem Patienten vorgelegt. Üblicherweise werden diese Schreiben von Juristen formuliert, die jegliche direkte Unterstellung zu hoher Preise vermeiden. Die PKVen wissen ganz genau, dass sie dann von den Therapeuten wegen Rufschädigung verklagt werden könnten. Zwar wird beim Versicherten schon subtil der Eindruck erweckt, wir seien zu teuer, dies läßt sich dann aber nur zwischen den Zeilen herausinterpretieren, ohne dass es explizit so formuliert wäre.
Hallo Achilles,
mich ärgern vor allem die Briefe der PKV an ihre Versicherten, in denen steht: "Vergütungen bis zum Beihilfesatz sind angemessen und ortsüblich. Bitte sprechen Sie Ihren Therapeuten auf seine unangemessen hohen Preise an".
Ein PKV-Schreiben mit einer derartigen Formulierung wurde mir bislang (leider) noch von keinem Patienten vorgelegt. Üblicherweise werden diese Schreiben von Juristen formuliert, die jegliche direkte Unterstellung zu hoher Preise vermeiden. Die PKVen wissen ganz genau, dass sie dann von den Therapeuten wegen Rufschädigung verklagt werden könnten. Zwar wird beim Versicherten schon subtil der Eindruck erweckt, wir seien zu teuer, dies läßt sich dann aber nur zwischen den Zeilen herausinterpretieren, ohne dass es explizit so formuliert wäre.
Hab dazu grad hier was von der "SIGxxx IDUxx"mit folgender Formulierung:
Die Praxis XY berechnet pro MT ….Euro
Der Preis liegt nach unseren Erfahrungen über dem üblichen und kann deshalb nicht anerkannt werden...…..
Ähnlich formuliert es die "DxV"
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VAUPE schrieb:
MikeL schrieb am 13.9.19 17:08:
M0nique schrieb am 13.9.19 14:38:
Hallo Achilles,
mich ärgern vor allem die Briefe der PKV an ihre Versicherten, in denen steht: "Vergütungen bis zum Beihilfesatz sind angemessen und ortsüblich. Bitte sprechen Sie Ihren Therapeuten auf seine unangemessen hohen Preise an".
Ein PKV-Schreiben mit einer derartigen Formulierung wurde mir bislang (leider) noch von keinem Patienten vorgelegt. Üblicherweise werden diese Schreiben von Juristen formuliert, die jegliche direkte Unterstellung zu hoher Preise vermeiden. Die PKVen wissen ganz genau, dass sie dann von den Therapeuten wegen Rufschädigung verklagt werden könnten. Zwar wird beim Versicherten schon subtil der Eindruck erweckt, wir seien zu teuer, dies läßt sich dann aber nur zwischen den Zeilen herausinterpretieren, ohne dass es explizit so formuliert wäre.
Hab dazu grad hier was von der "SIGxxx IDUxx"mit folgender Formulierung:
Die Praxis XY berechnet pro MT ….Euro
Der Preis liegt nach unseren Erfahrungen über dem üblichen und kann deshalb nicht anerkannt werden...…..
Ähnlich formuliert es die "DxV"
Hallo Achilles,
mich ärgern vor allem die Briefe der PKV an ihre Versicherten, in denen steht: "Vergütungen bis zum Beihilfesatz sind angemessen und ortsüblich. Bitte sprechen Sie Ihren Therapeuten auf seine unangemessen hohen Preise an".
Mich nerven Patienten, die "auch gerne so gut wie ich verdienen würden" und mir vorrechnen:
Mein Stundensatz x 40 Stunden pro Woche x 4 Wochen x 12 Monate.
Ich frage dann "Warum darf ich keinen Urlaub machen?"
Dann wird es erstmal abstrus, weil meine Frage überhaupt nicht verstanden wird. Nachdem geklärt ist, dass auch ich - wie ein Beamter oder AN - an Feiertagen frei habe, mal krank bin, auch Urlaub mache, ich aber in diesen Zeiten rein gar nichts verdiene, frage ich "Wer bezahlt bei Ihnen im Büro das Telefon, den Computer, die Heizung, das Toilettenpapier, das Briefpapier, die Kugelschreiber?" Danach kommt vom Patienten die Erkenntnis "Entschuldigung, so habe ich das noch nie gesehen".
Die Kostendämpfungspauschale war auch bei mir schon Gesprächsthema. Für solche Fälle habe ich eine kurzes kleines Infoblättchen. Dort ist die Entwicklung der Beihilfesätze und der Erstattungssätze von 8 PKVen im Vergleich zur Inflation der letzten 30 Jahre beschrieben. Damit erübrigt sich jede Diskussion über meine Preise.
Ich habe aber auch Patienten, die mich zu billig finden! Für diese Patienten steht eine Spendenbox für einen e.V. bereit. Am Ende des Jahres finde ich darin zwischen 250 und 500€, sogar 50€-Scheine!
Bloß nicht zu sehr aufregen! Am besten so wenig aufregen wie irgend möglich!
Es gibt halt Deppen, Idioten, schlechte Menschen, egoistische Menschen, uninformierte Menschen, ewige Kinder mit Vollversorgungsanspruch ans Leben,
finanziell schlecht gestellte Beamte und Selbständige. Aber auch jede Menge sehr nette Menschen, die unsere Arbeit als wertvoll betrachten und gerne zuzahlen.
Gruß von Monique
Von Beamten , die im Krankheitsfall die normalen Bezüge weiterbekommen , egal wie lange sie krank sind ( keine 6-Wochenregelung ) !!!!!!
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Leni C. schrieb:
M0nique schrieb am 13.9.19 14:38:
Hallo Achilles,
mich ärgern vor allem die Briefe der PKV an ihre Versicherten, in denen steht: "Vergütungen bis zum Beihilfesatz sind angemessen und ortsüblich. Bitte sprechen Sie Ihren Therapeuten auf seine unangemessen hohen Preise an".
Mich nerven Patienten, die "auch gerne so gut wie ich verdienen würden" und mir vorrechnen:
Mein Stundensatz x 40 Stunden pro Woche x 4 Wochen x 12 Monate.
Ich frage dann "Warum darf ich keinen Urlaub machen?"
Dann wird es erstmal abstrus, weil meine Frage überhaupt nicht verstanden wird. Nachdem geklärt ist, dass auch ich - wie ein Beamter oder AN - an Feiertagen frei habe, mal krank bin, auch Urlaub mache, ich aber in diesen Zeiten rein gar nichts verdiene, frage ich "Wer bezahlt bei Ihnen im Büro das Telefon, den Computer, die Heizung, das Toilettenpapier, das Briefpapier, die Kugelschreiber?" Danach kommt vom Patienten die Erkenntnis "Entschuldigung, so habe ich das noch nie gesehen".
Die Kostendämpfungspauschale war auch bei mir schon Gesprächsthema. Für solche Fälle habe ich eine kurzes kleines Infoblättchen. Dort ist die Entwicklung der Beihilfesätze und der Erstattungssätze von 8 PKVen im Vergleich zur Inflation der letzten 30 Jahre beschrieben. Damit erübrigt sich jede Diskussion über meine Preise.
Ich habe aber auch Patienten, die mich zu billig finden! Für diese Patienten steht eine Spendenbox für einen e.V. bereit. Am Ende des Jahres finde ich darin zwischen 250 und 500€, sogar 50€-Scheine!
Bloß nicht zu sehr aufregen! Am besten so wenig aufregen wie irgend möglich!
Es gibt halt Deppen, Idioten, schlechte Menschen, egoistische Menschen, uninformierte Menschen, ewige Kinder mit Vollversorgungsanspruch ans Leben,
finanziell schlecht gestellte Beamte und Selbständige. Aber auch jede Menge sehr nette Menschen, die unsere Arbeit als wertvoll betrachten und gerne zuzahlen.
Gruß von Monique
Von Beamten , die im Krankheitsfall die normalen Bezüge weiterbekommen , egal wie lange sie krank sind ( keine 6-Wochenregelung ) !!!!!!
Hab dazu grad hier was von der "SIGxxx IDUxx"mit folgender Formulierung:
Die Praxis XY berechnet pro MT ….Euro
Der Preis liegt nach unseren Erfahrungen über dem üblichen und kann deshalb nicht anerkannt werden...…..
Ähnlich formuliert es die "DxV"
Genau das ist es, was ich meine. Hätte die SIGNAL IDUNA geschrieben "Die Honorarforderung Ihres Therapeuten ist unangemessen" müßte sie befürchten, vom Therapeuten wegen übler Nachrede oder Rufschädigung verklagt zu werden. So aber schreibt sie einfach "...liegt nach unseren Erfahrungen blablabla....", ohne die Honorarforderung selbst zu bewerten oder gar zu schreiben, der Therapeut sei zu teuer. Eine solche Formulierung ist vor Gericht unangreifbar, denn wer will der SIGNAL IDUNA schon nachweisen, über welche Erfahrung sie angeblich verfügt, zumal ein großer Teil der Physios tatsächlich nur Dumpinghonorare berechnet, und sie mit ihrer Behauptung wahrscheinlich sogar Recht hat.
Deshalb kann man nur immer wieder daran erinnern, vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung zu treffen und in der Rechnung explizit darauf hinzuweisen, dass die Berechnung des Hehandlungshonorars gemäß der getroffenen Honorarvereinbarung erfolgte. In diesem Fall bekommen die Patienten in der überwiegenden Zahl der Fälle ihre Auslagen unbeanstandet erstattet.
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MikeL schrieb:
VAUPE schrieb am 13.9.19 17:33:
Hab dazu grad hier was von der "SIGxxx IDUxx"mit folgender Formulierung:
Die Praxis XY berechnet pro MT ….Euro
Der Preis liegt nach unseren Erfahrungen über dem üblichen und kann deshalb nicht anerkannt werden...…..
Ähnlich formuliert es die "DxV"
Genau das ist es, was ich meine. Hätte die SIGNAL IDUNA geschrieben "Die Honorarforderung Ihres Therapeuten ist unangemessen" müßte sie befürchten, vom Therapeuten wegen übler Nachrede oder Rufschädigung verklagt zu werden. So aber schreibt sie einfach "...liegt nach unseren Erfahrungen blablabla....", ohne die Honorarforderung selbst zu bewerten oder gar zu schreiben, der Therapeut sei zu teuer. Eine solche Formulierung ist vor Gericht unangreifbar, denn wer will der SIGNAL IDUNA schon nachweisen, über welche Erfahrung sie angeblich verfügt, zumal ein großer Teil der Physios tatsächlich nur Dumpinghonorare berechnet, und sie mit ihrer Behauptung wahrscheinlich sogar Recht hat.
Deshalb kann man nur immer wieder daran erinnern, vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung zu treffen und in der Rechnung explizit darauf hinzuweisen, dass die Berechnung des Hehandlungshonorars gemäß der getroffenen Honorarvereinbarung erfolgte. In diesem Fall bekommen die Patienten in der überwiegenden Zahl der Fälle ihre Auslagen unbeanstandet erstattet.
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M0nique schrieb:
Hallo Achilles,
mich ärgern vor allem die Briefe der PKV an ihre Versicherten, in denen steht: "Vergütungen bis zum Beihilfesatz sind angemessen und ortsüblich. Bitte sprechen Sie Ihren Therapeuten auf seine unangemessen hohen Preise an".
Mich nerven Patienten, die "auch gerne so gut wie ich verdienen würden" und mir vorrechnen:
Mein Stundensatz x 40 Stunden pro Woche x 4 Wochen x 12 Monate.
Ich frage dann "Warum darf ich keinen Urlaub machen?"
Dann wird es erstmal abstrus, weil meine Frage überhaupt nicht verstanden wird. Nachdem geklärt ist, dass auch ich - wie ein Beamter oder AN - an Feiertagen frei habe, mal krank bin, auch Urlaub mache, ich aber in diesen Zeiten rein gar nichts verdiene, frage ich "Wer bezahlt bei Ihnen im Büro das Telefon, den Computer, die Heizung, das Toilettenpapier, das Briefpapier, die Kugelschreiber?" Danach kommt vom Patienten die Erkenntnis "Entschuldigung, so habe ich das noch nie gesehen".
Die Kostendämpfungspauschale war auch bei mir schon Gesprächsthema. Für solche Fälle habe ich eine kurzes kleines Infoblättchen. Dort ist die Entwicklung der Beihilfesätze und der Erstattungssätze von 8 PKVen im Vergleich zur Inflation der letzten 30 Jahre beschrieben. Damit erübrigt sich jede Diskussion über meine Preise.
Ich habe aber auch Patienten, die mich zu billig finden! Für diese Patienten steht eine Spendenbox für einen e.V. bereit. Am Ende des Jahres finde ich darin zwischen 250 und 500€, sogar 50€-Scheine!
Bloß nicht zu sehr aufregen! Am besten so wenig aufregen wie irgend möglich!
Es gibt halt Deppen, Idioten, schlechte Menschen, egoistische Menschen, uninformierte Menschen, ewige Kinder mit Vollversorgungsanspruch ans Leben,
finanziell schlecht gestellte Beamte und Selbständige. Aber auch jede Menge sehr nette Menschen, die unsere Arbeit als wertvoll betrachten und gerne zuzahlen.
Gruß von Monique
Meinen Sie nicht auch, dass Sie Äpfel mit Birnen vergleichen? Eine generelle Regelung für einen 2,3fachen Hebesatz gibt es nicht. Soweit mir bekannt, haben die Gerichte in den fraglichen Fällen leddiglich die Anwendung im Einzelfall auf privatrechtlicher Basis bestätigt. Mehr nicht. Derzeit gab es im Osten bis zu 50% Preiserhöhungen durch die GKV. Soll der 2,3fache Satz jetzt darauf angewandt werden? Das klingt irre und ist vermutlich für die wenigen PP nicht nachvollziehbar. Die wäre man mit so einem massiven Preisanstieg dann auch noch los.
Ist es verwunderlich, wenn ein Beamter - wie bei Ihnen - argumentiert? Stand in der 15 Jahre alten BMI Erklärung irgendwas davon, dass sich die Eigenbeteiligung auf Kostendämpfungspauschale-Plus-Weitere-Zuzahlung bezieht? Ich glaube nicht.
Ich gebe Ihnen grundsätzlich recht und erkennne Ihre Schwierigkeiten natürlich. Finde aber, dass Sie nicht sauber argumentieren. Äpfel mit Birnen geht nicht. GOÄ ist kein RV für Therapeuten.
"Gerechter" Lohn? Was soll das sein und wie kann eine PKV jemanden darum prellen, mit dem sie keinen Vertrag hat? Noch nie hat es eine PKV gewagt, mich als Abzocker hinzustellen. Ist Ihnen das passiert? Wie kommen Sie darauf und haben Sie Beispiele?
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Ich gebe mir Mühe, nicht Äpfel und Birnen zu vergleichen. Aber schon hier kann man sehen, daß es innerhalb unserer Berufsgruppe unterschiedliche Betrachtungen zu diesem Thema gibt. Deshalb habe ich ja auch diese Frage in diesem Forum eröffnet. Mich interessiert die Meinung der anderen Kolleginnen und Kollegen und hoffe, daß mir diese weitere Anregungen geben können.
Auf der einen Seite gibt es eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (§ 60 BVO), die zum 01. Januar 2003 eingeführt wurde. Darin steht, daß die Beihilfeberechtigten in einem vertretbaren pauschalen Umfang an den Krankheitskosten beteiligt werden sollen. Jeder kann in Internet diesbezüglich nachlesen.
Auf der anderen Seite gibt es die Pressemitteilung des BMI vom 07. Februar 2004. Darin steht:
"Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeträg, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt. (Anmerkung: Dies gilt auch für die sog. Heilmittel, zu denen Physiotherapie zählt). Falsch ist ferner die Behauptung, die Sonderregelungen seien im Kleingedruckten versteckt. Die gesamten Beihilfevorschriften sind vielmehr für jeden öffentlich zugänglich.
Zum 01. Januar 2004 sind die Zuzahlungen in der Beihilfe den veränderten Beträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst worden. Die Höhe der Beträge und die Tatbestände entsprechen den Zuzahlungen in der GKV, d. h.:
- Arzneimittel 10 % der Aufwendungen.....
- Krankenhaus 10 Euro pro Tag.......
- Heilmittel (Anm.: dazu gehört Physiotherapie) Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten.
Für mich sind das zwei verschiedene Tatbestände, die man meines Erachtens deutlich für die betroffenen Patienten herausstellen sollte. Die Kostendämpfungspauschale inkludiert nicht automatisch die Zuzahlungen für Arzneimittel, Krankenhaus und Heilmittel!!!
Oder stehe ich jetzt neben der Kappe, kann ja auch sein?
Die Höhe unserer Honorare, so habe ich es in meinem ersten Artikel geschrieben, sind ja eben nicht die Beihilfehöchstbeträge. Auch nicht nach der GOÄ. Ich habe nur geschrieben, daß unserer Honorar auch bis zum Faktor 2,3 (Basis ist der Tarif der gesetzlichen Krankenkassen) möglich ist. Nicht automatisch, aber in Einzelfällen durchaus möglich. Verschiedene Gerichtsurteile haben dies bestätigt. Aber es gibt bis jetzt kein Urteil vom BGH zu dieser Frage. Leider.
Jetzt kommen wir zu der von mir empfundenen Ungerechtigkeit in Bezug auf unser Honorar. Die Ärzte und Zahnärzte können automatisch mit dem Faktor 2,3 (bei besonderer Schwere auch den Faktor 3,5) abrechnen und wir Therapeuten müssen uns für dieses Recht mit Patienten auseinandersetzen bzw. ein Gericht mit einschalten um unsere Honorarforderung (z. B. Rechnung mit Faktor 2,3) durchzusetzen.
Was mich auch immer wieder wundert, selber unter den eigenen Kollegen. Was wäre so schlimm, wenn die Rechnung eines Physiotherapeuten/Logopäden/Ergotherapeuten mal an die Honorarhöhe einer Mercedeswerkstatt, einer Computerwartung, eines Türöffnungsdienstes usw. rankommt???
Jeder Bewegungsapparat eines Patienten ist sicherlich mehr wert als ein Ferrari, Porsche oder sonst irgendetwas.
Den blöden Spruch "Die Gesundheit ist unser höchstes Gut" kann ich für unsere Berufsgruppe schon lange nicht mehr hören. Es wird immer wieder die Wichtigkeit unserer Arbeit hingestellt. Aber dann nur in der Höhe zum Lohn eines "privilegierten" Ehrenamtes.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Sehr geehrte Frau Xela.
Ich gebe mir Mühe, nicht Äpfel und Birnen zu vergleichen. Aber schon hier kann man sehen, daß es innerhalb unserer Berufsgruppe unterschiedliche Betrachtungen zu diesem Thema gibt. Deshalb habe ich ja auch diese Frage in diesem Forum eröffnet. Mich interessiert die Meinung der anderen Kolleginnen und Kollegen und hoffe, daß mir diese weitere Anregungen geben können.
Auf der einen Seite gibt es eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (§ 60 BVO), die zum 01. Januar 2003 eingeführt wurde. Darin steht, daß die Beihilfeberechtigten in einem vertretbaren pauschalen Umfang an den Krankheitskosten beteiligt werden sollen. Jeder kann in Internet diesbezüglich nachlesen.
Auf der anderen Seite gibt es die Pressemitteilung des BMI vom 07. Februar 2004. Darin steht:
"Bei Hilfsmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeträg, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Beamten führt. (Anmerkung: Dies gilt auch für die sog. Heilmittel, zu denen Physiotherapie zählt). Falsch ist ferner die Behauptung, die Sonderregelungen seien im Kleingedruckten versteckt. Die gesamten Beihilfevorschriften sind vielmehr für jeden öffentlich zugänglich.
Zum 01. Januar 2004 sind die Zuzahlungen in der Beihilfe den veränderten Beträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst worden. Die Höhe der Beträge und die Tatbestände entsprechen den Zuzahlungen in der GKV, d. h.:
- Arzneimittel 10 % der Aufwendungen.....
- Krankenhaus 10 Euro pro Tag.......
- Heilmittel (Anm.: dazu gehört Physiotherapie) Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten.
Für mich sind das zwei verschiedene Tatbestände, die man meines Erachtens deutlich für die betroffenen Patienten herausstellen sollte. Die Kostendämpfungspauschale inkludiert nicht automatisch die Zuzahlungen für Arzneimittel, Krankenhaus und Heilmittel!!!
Oder stehe ich jetzt neben der Kappe, kann ja auch sein?
Die Höhe unserer Honorare, so habe ich es in meinem ersten Artikel geschrieben, sind ja eben nicht die Beihilfehöchstbeträge. Auch nicht nach der GOÄ. Ich habe nur geschrieben, daß unserer Honorar auch bis zum Faktor 2,3 (Basis ist der Tarif der gesetzlichen Krankenkassen) möglich ist. Nicht automatisch, aber in Einzelfällen durchaus möglich. Verschiedene Gerichtsurteile haben dies bestätigt. Aber es gibt bis jetzt kein Urteil vom BGH zu dieser Frage. Leider.
Jetzt kommen wir zu der von mir empfundenen Ungerechtigkeit in Bezug auf unser Honorar. Die Ärzte und Zahnärzte können automatisch mit dem Faktor 2,3 (bei besonderer Schwere auch den Faktor 3,5) abrechnen und wir Therapeuten müssen uns für dieses Recht mit Patienten auseinandersetzen bzw. ein Gericht mit einschalten um unsere Honorarforderung (z. B. Rechnung mit Faktor 2,3) durchzusetzen.
Was mich auch immer wieder wundert, selber unter den eigenen Kollegen. Was wäre so schlimm, wenn die Rechnung eines Physiotherapeuten/Logopäden/Ergotherapeuten mal an die Honorarhöhe einer Mercedeswerkstatt, einer Computerwartung, eines Türöffnungsdienstes usw. rankommt???
Jeder Bewegungsapparat eines Patienten ist sicherlich mehr wert als ein Ferrari, Porsche oder sonst irgendetwas.
Den blöden Spruch "Die Gesundheit ist unser höchstes Gut" kann ich für unsere Berufsgruppe schon lange nicht mehr hören. Es wird immer wieder die Wichtigkeit unserer Arbeit hingestellt. Aber dann nur in der Höhe zum Lohn eines "privilegierten" Ehrenamtes.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
Sie schreiben einerseits über die Wirkung eines Gesetzes / Verordnung (BVO) (Äpfel) und andererseits über die Wirkung einer Pressemitteilung (Birnen). Das eine ist ein einklagbares Recht. Das andere das Hüsteln eines Ministerium an einem bestimmten Tag OHNE jegliche Relevanz.
Das ist nicht vergleichbar. Ähnlich GOÄ und Honorarverträge für Therapeuten. Zwei unterschiedliche Paar Schuhe mit ganz unterschiedlichem Hintergrund. Insofern sollte sich auch der Letzte von der Hebesatzdiskussion bei therap. Honoraren verabschieden. Man kann privat vieles vereinbaren. Einen Rechtsanspruch auf einen Hebesatz von willkürlichen 2,3fach auf Basis eines jederzeit änderbaren GKV-Therapeutensatzes zu verfechten ist geradezu absurd.
Es sind auch längst nicht die gleichen Probleme der Kollegen. Wie kommt man nur immer wieder darauf. Ich freue mich über jeden PP. Preisdiskutanten haben bei mir keine Chance. Ich lebe von GKV. Und jeder Beamtenlaberkopp kostet mich wertvolle Lebenszeit, die ich lieber einer AOK-Omi widme.
Anders Kollegen, die von PP Leben. Die werden vermutlich den Laberdiskuranten noch die Bollen lecken und / oder einfach anders damit umgehen.
Achilles - Wenn Sie mal Dampf ablassen wollten, was Ihr gutes Recht ist, dann ist es irgendwann doch Zeit, für eine sachliche und differenzierte Diskussion.
Was mich nur immer wieder irritiert sind die Beamten selber. Wenn irgendwo etwas nicht erstattet wird, versuchen Sie häufig, sich die Kohle beim Leistungserbringer zu holen, statt den Dienstherrn bei Schopf zu packen. Okay: "wess Brot ich fress, des Lied ich sing". Aber wenns Brot nicht reicht, kann man auch mal nachfragen. Man könnte fast denken, Beamte sind Schisser.
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Xela schrieb:
@Achilles2
Sie schreiben einerseits über die Wirkung eines Gesetzes / Verordnung (BVO) (Äpfel) und andererseits über die Wirkung einer Pressemitteilung (Birnen). Das eine ist ein einklagbares Recht. Das andere das Hüsteln eines Ministerium an einem bestimmten Tag OHNE jegliche Relevanz.
Das ist nicht vergleichbar. Ähnlich GOÄ und Honorarverträge für Therapeuten. Zwei unterschiedliche Paar Schuhe mit ganz unterschiedlichem Hintergrund. Insofern sollte sich auch der Letzte von der Hebesatzdiskussion bei therap. Honoraren verabschieden. Man kann privat vieles vereinbaren. Einen Rechtsanspruch auf einen Hebesatz von willkürlichen 2,3fach auf Basis eines jederzeit änderbaren GKV-Therapeutensatzes zu verfechten ist geradezu absurd.
Es sind auch längst nicht die gleichen Probleme der Kollegen. Wie kommt man nur immer wieder darauf. Ich freue mich über jeden PP. Preisdiskutanten haben bei mir keine Chance. Ich lebe von GKV. Und jeder Beamtenlaberkopp kostet mich wertvolle Lebenszeit, die ich lieber einer AOK-Omi widme.
Anders Kollegen, die von PP Leben. Die werden vermutlich den Laberdiskuranten noch die Bollen lecken und / oder einfach anders damit umgehen.
Achilles - Wenn Sie mal Dampf ablassen wollten, was Ihr gutes Recht ist, dann ist es irgendwann doch Zeit, für eine sachliche und differenzierte Diskussion.
Was mich nur immer wieder irritiert sind die Beamten selber. Wenn irgendwo etwas nicht erstattet wird, versuchen Sie häufig, sich die Kohle beim Leistungserbringer zu holen, statt den Dienstherrn bei Schopf zu packen. Okay: "wess Brot ich fress, des Lied ich sing". Aber wenns Brot nicht reicht, kann man auch mal nachfragen. Man könnte fast denken, Beamte sind Schisser.
--> Richtig!
Die Beihilfe wird für jedes Kalenderjahr um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt. Punkt. Nicht mehr und nicht weniger.
(Die niedrigen Eingruppierungen A1-A5 sind, je nach BL, davon ausgenommen)
Das hat nichts mit Zuzahlungen, Privaten Krankenversicherungen, oder der Lohnfortzahlung von Beamten (Wenn man Beamte mit Beschäftigten vergleicht sollten man eh alle Punkte gegenüberstellen) zu tun.
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Bernie schrieb:
"Die Kostendämpfungspauschale inkludiert nicht automatisch die Zuzahlungen für Arzneimittel, Krankenhaus und Heilmittel!!!"
--> Richtig!
Die Beihilfe wird für jedes Kalenderjahr um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt. Punkt. Nicht mehr und nicht weniger.
(Die niedrigen Eingruppierungen A1-A5 sind, je nach BL, davon ausgenommen)
Das hat nichts mit Zuzahlungen, Privaten Krankenversicherungen, oder der Lohnfortzahlung von Beamten (Wenn man Beamte mit Beschäftigten vergleicht sollten man eh alle Punkte gegenüberstellen) zu tun.
nicht vergessen:
Urteil OLG Karlsruhe, 06.12.1995,
13 U 281/93, 1,8-2,3fach vdak!!! (da OLG Gesetzeskraft).
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
nicht vergessen:
Urteil OLG Karlsruhe, 06.12.1995,
13 U 281/93, 1,8-2,3fach vdak!!! (da OLG Gesetzeskraft).
Mit kollegialen Grüßen
Siehe auch § 121 VwGO
Grundsätzlich kann jedes Gericht dennoch anders entscheiden, ABER: Ein OLG Urteil ist nun mal auch ein OLG Urteil.
Damit muss man sich auseinandersetzen.
Unabhängig davon hast Du mit Deinem 2,3 fachen Satz natürlich inhaltlich voll recht. :thumbsdown:
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Bernie schrieb:
Sorry, aber genaugenommen entfalten nur einige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes "Gesetzkraft".
Siehe auch § 121 VwGO
Grundsätzlich kann jedes Gericht dennoch anders entscheiden, ABER: Ein OLG Urteil ist nun mal auch ein OLG Urteil.
Damit muss man sich auseinandersetzen.
Unabhängig davon hast Du mit Deinem 2,3 fachen Satz natürlich inhaltlich voll recht. :thumbsdown:
Wenn also ein ansonsten "anständiger Patient" mit so einem Schreiben um die Ecke kommt, biete ich durchaus gerne mal an, Ihm ein potentielles Antwortschreiben auf o. g. Standardbriefchen an die Hand zu geben. "Plug and Play - Querulanz" quasi...…...eintüten und weg damit.
Danach ist (bisher) meist Ruhe im Karton...…..und komischerweise hatten sich immer die armen Sachbearbeiter (teils über Jahre hinweg) einfach "vertan".
Die oben z. B. und die mit dem großen "C" ……… :kissing_closed_eyes:
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VAUPE schrieb:
Mittlerweile drehe ich den Spieß übrigens auch gerne mal um. Die Versicherer haben selber häufig genug die sprichwörtlichen "Leichen" (in Form Ihrer AGB´s) im Keller!
Wenn also ein ansonsten "anständiger Patient" mit so einem Schreiben um die Ecke kommt, biete ich durchaus gerne mal an, Ihm ein potentielles Antwortschreiben auf o. g. Standardbriefchen an die Hand zu geben. "Plug and Play - Querulanz" quasi...…...eintüten und weg damit.
Danach ist (bisher) meist Ruhe im Karton...…..und komischerweise hatten sich immer die armen Sachbearbeiter (teils über Jahre hinweg) einfach "vertan".
Die oben z. B. und die mit dem großen "C" ……… :kissing_closed_eyes:
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Xela schrieb:
@Achilles2
Meinen Sie nicht auch, dass Sie Äpfel mit Birnen vergleichen? Eine generelle Regelung für einen 2,3fachen Hebesatz gibt es nicht. Soweit mir bekannt, haben die Gerichte in den fraglichen Fällen leddiglich die Anwendung im Einzelfall auf privatrechtlicher Basis bestätigt. Mehr nicht. Derzeit gab es im Osten bis zu 50% Preiserhöhungen durch die GKV. Soll der 2,3fache Satz jetzt darauf angewandt werden? Das klingt irre und ist vermutlich für die wenigen PP nicht nachvollziehbar. Die wäre man mit so einem massiven Preisanstieg dann auch noch los.
Ist es verwunderlich, wenn ein Beamter - wie bei Ihnen - argumentiert? Stand in der 15 Jahre alten BMI Erklärung irgendwas davon, dass sich die Eigenbeteiligung auf Kostendämpfungspauschale-Plus-Weitere-Zuzahlung bezieht? Ich glaube nicht.
Ich gebe Ihnen grundsätzlich recht und erkennne Ihre Schwierigkeiten natürlich. Finde aber, dass Sie nicht sauber argumentieren. Äpfel mit Birnen geht nicht. GOÄ ist kein RV für Therapeuten.
"Gerechter" Lohn? Was soll das sein und wie kann eine PKV jemanden darum prellen, mit dem sie keinen Vertrag hat? Noch nie hat es eine PKV gewagt, mich als Abzocker hinzustellen. Ist Ihnen das passiert? Wie kommen Sie darauf und haben Sie Beispiele?
Uli
PS: Bei mir gibts keine Beihilfe nur Pribvat: KG: 43 euro - Manuelle therapie 50
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UW schrieb:
wenn der Beihilfeberechtigte 180 Euro Krankenkassenbeitrag bezhalt spar er jeden Monat 300 euro ein..also warum sollte r nicht 100 euro für Therapie dfrauflegen
Uli
PS: Bei mir gibts keine Beihilfe nur Pribvat: KG: 43 euro - Manuelle therapie 50
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Spongiosa schrieb:
Das ist so nicht richtig. In meiner umittelbaren Umgebung geben Ärzte teilweise den Forderungen der Beihilfepatienten nach und berechnen, der Diskussionen leid, niedrigere Sätze. Und das kann einer der Gründe sein, warum sie dann gestärkt von uns ebenfalls geringere Preise erwarten. Wenn es schliesslich beim Arzt klappt, sollte es doch beim Heilmittelerbringer erst recht klappen. So argumentieren sie teilweise bei mir vor Ort.
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