Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Habe jetzt die Info bekommen, dass man sich nicht staatl. geprüfte/r oder staatl. anerkannte/r Physiotherapeut/in nennen darf, sondern nur Physiotherapeut/in.
Wie lautet die korrekte Angabe der Berufsbezeichnung?
Auch die Bezeichnung Manualtherpeut/in ist offenbar rechtlich nicht zulässig.
Ist es erlaubt zu schreiben Physiotherapeut/in mit Zusatzqualifikation in Manueller Therapie?
Es wäre ja merkwürdig, wenn man nicht die Möglichkeit hätte, seine Qualifaktionen anzugeben. Wie will da sonst ein Patient den Unterschied zwischen den Therapeuten feststellen können.
Danke für eure Antworten!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Will mich selbstständig machen und bin dabei Visitenkarte, Flyer usw. zu entwickeln.
Habe jetzt die Info bekommen, dass man sich nicht staatl. geprüfte/r oder staatl. anerkannte/r Physiotherapeut/in nennen darf, sondern nur Physiotherapeut/in.
Wie lautet die korrekte Angabe der Berufsbezeichnung?
Auch die Bezeichnung Manualtherpeut/in ist offenbar rechtlich nicht zulässig.
Ist es erlaubt zu schreiben Physiotherapeut/in mit Zusatzqualifikation in Manueller Therapie?
Es wäre ja merkwürdig, wenn man nicht die Möglichkeit hätte, seine Qualifaktionen anzugeben. Wie will da sonst ein Patient den Unterschied zwischen den Therapeuten feststellen können.
Danke für eure Antworten!
alle Physiotherapeuten/innen sind staatlich geprüft und staatlich anerkannt, dadurch ist Physiotherapeut/in eine geschütze Berufsbezeichnung.
Deshalb als Berufsbezeichnung nur "Physiotherapeut".
Bei der Manuellen Therapie hat sich irgendwas geändert, bin da leider nicht Update...
Gruß von Monique
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Wie ist es mit der Anrede auf der Website. Darf man da schreiben:
Herzlich Willkommen in der Praxis für Physiotherapie und Manuelle Therapie.
oder ist da das Manuelle Therapie auch wieder rechtlich nicht zuflässig?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Okay, danke für die Antwort.
Wie ist es mit der Anrede auf der Website. Darf man da schreiben:
Herzlich Willkommen in der Praxis für Physiotherapie und Manuelle Therapie.
oder ist da das Manuelle Therapie auch wieder rechtlich nicht zuflässig?
gern empfehle ich immer wieder das hier beworbene Buch: https://www.physio.de/bestellungbr /> Es hat mehr Rechtssicherheit als anonyme Aussagen im Netz. Persönliche Beratung bei einem Berufsverband soll ja auch ganz nützlich sein.
Mit der Eingabe der gen. Praxisbezeichnung bei google wirst Du auch nicht sicher schlauer, über die Suchfunktion hier wirst Du auch etliche Tipps finden!.
Am einfachsten m. E. ist, die weiter qualifizierenden FoBis unter der Praxis oder dem Namen mit oder ohne Bild zu notieren.
MfG und viel Erfolg bei der weiteren Planung
hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Hallo mab,
gern empfehle ich immer wieder das hier beworbene Buch: https://www.physio.de/bestellungbr /> Es hat mehr Rechtssicherheit als anonyme Aussagen im Netz. Persönliche Beratung bei einem Berufsverband soll ja auch ganz nützlich sein.
Mit der Eingabe der gen. Praxisbezeichnung bei google wirst Du auch nicht sicher schlauer, über die Suchfunktion hier wirst Du auch etliche Tipps finden!.
Am einfachsten m. E. ist, die weiter qualifizierenden FoBis unter der Praxis oder dem Namen mit oder ohne Bild zu notieren.
MfG und viel Erfolg bei der weiteren Planung
hgb :sunglasses:
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M0nique schrieb:
Hallo AN,
alle Physiotherapeuten/innen sind staatlich geprüft und staatlich anerkannt, dadurch ist Physiotherapeut/in eine geschütze Berufsbezeichnung.
Deshalb als Berufsbezeichnung nur "Physiotherapeut".
Bei der Manuellen Therapie hat sich irgendwas geändert, bin da leider nicht Update...
Gruß von Monique
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Halbtitan schrieb:
Das was auf deiner Berufsurkunde steht, ist deine Berufsbezeichnung. :)
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McMiki schrieb:
Die manuelle Therapie ist lediglich eine Zusatzqualifikation für Physiotherapeuten, daher auch kein Manualtherapeut!! Staatlich anerkannt bist du als PT immer, davon ist auszugehen, deswegen auch keine Nennung erlaubt!!
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Grüße, alobar.
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alobar schrieb:
Das "staatlich geprüft und anrkannt" bezog sich auf die Berufsbezeichnung der Masseure. Damit ersichtlich ist. dass diese nicht zum horizontalen Gewerbe gehören. Bei Physio´s denkt man nicht an o.g.. Die Zusatz Qualis dürfen natürlich auf die Homepage, etc.
Grüße, alobar.
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Alfred Kramer schrieb:
wo steht, daß "staatlch anerkannt" für Physios verboten sein soll ? Auch die Bezeiczhnung MAsseur ist eine geschützte Berufsbezeichnung!
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG vom 26. Mai 1994
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 25.9.2009 I 3158
Abschnitt 1 - Erlaubnis
§ 1
(1) Wer eine der Berufsbezeichnungen
"Masseurin und medizinische Bademeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister","Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut" führen will, bedarf der Erlaubnis.
Ich meine vor vielen Jahren gelesen zu haben, dass Masseure und Physios nicht den Zusatz "staatlich geprüft/staatlich anerkannt" verwenden dürfen, da beim Laien der Eindruck entstehen könnte, dass es auch staatlich nicht geprüpfte/anerkannte Physios/Masseure geben würde, und ein solch verwendeter Zusatz einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil bedeuten würde.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG vom 26. Mai 1994
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 25.9.2009 I 3158
Abschnitt 1 - Erlaubnis
§ 1
(1) Wer eine der Berufsbezeichnungen
"Masseurin und medizinische Bademeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister","Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut" führen will, bedarf der Erlaubnis.
Ich meine vor vielen Jahren gelesen zu haben, dass Masseure und Physios nicht den Zusatz "staatlich geprüft/staatlich anerkannt" verwenden dürfen, da beim Laien der Eindruck entstehen könnte, dass es auch staatlich nicht geprüpfte/anerkannte Physios/Masseure geben würde, und ein solch verwendeter Zusatz einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil bedeuten würde.
Gruß von Monique
Es kann hier doch wirklich alles in die Länge getreten werden............. aber es regnet ja auch :blush:
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alobar schrieb:
Wie Monique richtig rausgesucht hat, steht es im MPhG, daraus resultierend darf der Zusatz Staatlich geschütz nicht dazu geschrieben werden bei Physio´s. Es könnte der Eindruck entstehen, dass es Physio´s gibt ohne Prüfung. Masseure gibt es aber eben in Mass ohne Prüfung, Thailand lässt grüßen. Oder hast Du schon mal ein Anwalt- oder Arztschild gesehen, der staatlich geprüft darauf stehen hatte?!?
Es kann hier doch wirklich alles in die Länge getreten werden............. aber es regnet ja auch :blush:
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Alfred Kramer schrieb:
ok habs verstanden :yum:
....>>..."staatlich geprüft/staatlich anerkannt"...<< ist neben der Berufsbezeichnung doppelt gemoppelt
Ich nenne mich immer noch Krankengymnast. Da ich nach der "Umstellung" auf Physiotherapie bald in Rente gegangen bin, lohnte sich der ganze aufwand nicht mehr. Aber dieser KG ist auch noch geschützt.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes: Examen 1965
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JürgenK schrieb:
Hallo
....>>..."staatlich geprüft/staatlich anerkannt"...<< ist neben der Berufsbezeichnung doppelt gemoppelt
Ich nenne mich immer noch Krankengymnast. Da ich nach der "Umstellung" auf Physiotherapie bald in Rente gegangen bin, lohnte sich der ganze aufwand nicht mehr. Aber dieser KG ist auch noch geschützt.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes: Examen 1965
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Bernie schrieb:
Landgericht Wuppertal Urteil 11 O 97/10
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Okay, vielen Dank.
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