Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
in meiner Praxis hat sich eine Kollegin (Master of PT) aus Polen beworben. Sie könnte frühestens im März nächsten Jahres anfangen, weil bis dahin noch ihr Sprachkurs geht.
Logischerweise hat sie von einer Arbeit in der Praxis noch keine Idee... sprich, ich müsste sie erst ca. ein halbes Jahr einarbeiten. ( KK; Rezepte, wie gehe ich hier mit Patienten um etc.)
Dies würde ich auch gerne machen, wenn ich mir sicher wäre, dass sie dann auch bei mir anfängt.
Habt ihr eine Idee, wie man das für beide Seiten fair regeln kann?
Vielen Dank,
Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PhysioXYZ schrieb:
Hallo zusammen,
in meiner Praxis hat sich eine Kollegin (Master of PT) aus Polen beworben. Sie könnte frühestens im März nächsten Jahres anfangen, weil bis dahin noch ihr Sprachkurs geht.
Logischerweise hat sie von einer Arbeit in der Praxis noch keine Idee... sprich, ich müsste sie erst ca. ein halbes Jahr einarbeiten. ( KK; Rezepte, wie gehe ich hier mit Patienten um etc.)
Dies würde ich auch gerne machen, wenn ich mir sicher wäre, dass sie dann auch bei mir anfängt.
Habt ihr eine Idee, wie man das für beide Seiten fair regeln kann?
Vielen Dank,
Grüße
Anerkennung in Deutschland - Startseite
Dann kann man einen Weg finden wie sie in die Praxis integriert werden kann.
Gefällt mir
Nur der Sprachkurs muss noch abgeschlossen werden. Sonst sind alle notwenigen Unterlagen schon beim Regierungspräsidium.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PhysioXYZ schrieb:
Das ist geklärt, die Anerkennung läuft bereits.
Nur der Sprachkurs muss noch abgeschlossen werden. Sonst sind alle notwenigen Unterlagen schon beim Regierungspräsidium.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
ob anerkannt wird oder nicht ist noch nicht bekannt?
Meine Schwierigkeit ist folgende:
Ich möchte nicht viel Zeit und Kraft investieren, wenn sie dann in die nächste Praxis geht...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PhysioXYZ schrieb:
Ich hatte selbst schon Kontakt mit der Dame, die das regelt und das stellt nicht das Problem dar.
Meine Schwierigkeit ist folgende:
Ich möchte nicht viel Zeit und Kraft investieren, wenn sie dann in die nächste Praxis geht...
Was willst du ihr denn in einem halben Jahr alles beibringen/einarbeiten???
Die Zeit hätte ich nicht!Machst Du das mit jedem Kollegen/in die bei dir anfängt???
Schippi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Hey!
Was willst du ihr denn in einem halben Jahr alles beibringen/einarbeiten???
Die Zeit hätte ich nicht!Machst Du das mit jedem Kollegen/in die bei dir anfängt???
Schippi
Dafür habe ich eigentlich keine Zeit, aber aufgrund des Fachkräftemangels suche ich schon länger Personal und wenn jemand motiviert ist, denke ich, hat er/sie auch eine Chance verdient!
Aber ganz ehrlich, darum geht es hier ja nicht.
Ich wollte hier Hilfe finden, ob man vertraglich so etwas regeln kann und ob jemand anderes mit ausländischen Kollegen schon Erfahrungen gemacht hat.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PhysioXYZ schrieb:
Sie kommt ein Mal in der Woche zum hospitieren, auch um die HB kennenzulernen.
Dafür habe ich eigentlich keine Zeit, aber aufgrund des Fachkräftemangels suche ich schon länger Personal und wenn jemand motiviert ist, denke ich, hat er/sie auch eine Chance verdient!
Aber ganz ehrlich, darum geht es hier ja nicht.
Ich wollte hier Hilfe finden, ob man vertraglich so etwas regeln kann und ob jemand anderes mit ausländischen Kollegen schon Erfahrungen gemacht hat.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
der Vertrag ist wie bei jedem anderen MA auch. Bei uns ist eine Kollegin die erste Woche quasi wie eine Praktikantin mitgegangen, alles andere hat sich dann sehr schnell gegeben.
Probezeit vereinbaren, evtl geringeres Einkommen, um Mehrarbeit aufzufangen und danach volles Gehalt.
Das wäre mein Vorschlag.
Gruß, A.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alyte schrieb:
Sie arbeitet doch schon?! D.h.generiert Einkommen
Probezeit vereinbaren, evtl geringeres Einkommen, um Mehrarbeit aufzufangen und danach volles Gehalt.
Das wäre mein Vorschlag.
Gruß, A.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PhysioXYZ schrieb:
Da sie noch keine Berufsanerkennung hat, arbeitet sie natürlich noch nicht!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
Wenn sie doch jetzt immer hospitiert, dann sollte sie um Frühjahr fit sein und keine Einarbeitung merh brauchen. Dann gibt es einen Arbeitsvertrag wie bei jedem anderen Angestellten mit 6 Montane Probezeit fertig. Wenn alles klappt wird sie weiter übernommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alyte schrieb:
Zur Zeit der Anstellung...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
erst mal muss geklärt werden ob der Abschluss hier anerkannt ist oder ob sie nachschulen muss.
Anerkennung in Deutschland - Startseite
Dann kann man einen Weg finden wie sie in die Praxis integriert werden kann.
In einem Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, das für ein Ausscheiden vor Ablauf einer Frist eine Vertragsstrafe fällig ist; analog dem "bei uns" üblichen Rückfordern von Fortbildungszuschüssen wenn der AN zu schnell nach der Fobi geht.
Die Bedingungen unter denen die Vertragsstrafe greifen soll müssen präzise ausformuliert werden; ein simples "bei Vertragsverstoß..." zählt nicht - es ist notwendig, für die Fälle "Tritt den Dienst nicht an", "verkürzt eigenmächtig die Arbeitszeit" und "beendet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer Frist" eigene Vertragsklauseln zu entwerfen.
Die Frist in der nicht gekündigt werden darf, darf den Angestellten nicht unangemessen benachteiligen. Ein halbes Jahr? Ok. Ein Jahr? Ok. Zwanzig Jahre Leibeigenschaft? Geht leider nicht ;)
Die Sanktion darf den Angestellten nicht unangemessen benachteiligen - Ihr habt mindestens sechs Monate Praxiszugehörigkeit vereinbart und sie geht nach 5 Monaten? Die Vertragsstrafe darf nicht größer sein als das im verbleibenden Zeitraum zu erwartende Gehalt; Sonderfälle wie sehr spezielle Qualifikationen oder Arbeitsmarktsituation können unter Umständen vom Arbeitsgericht anerkannt werden, vielleicht aber auch nicht...
...Kniff am Rande: Es macht einen Unterschied ob sie den Betrieb frühestens nach 12 Monaten verlassen oder frühestens nach 12 Monaten die Kündigung einreichen darf - Kündigungsfrist 4 Wochen: Im ersten Fall kann die Kündigung nach 10 Monaten und 29 Tagen auf deinem Schreibtisch liegen, im zweiten Fall hast du sie 14 Monate im Betrieb (Kündigung nach Ablauf von 12 Monaten zum Letzten des Folgemonats). Wirf nochmal einen Blick in die erste Zeile dieses Posts =)
Gefällt mir
Kündigung, Kündigungsfristen und Vertragsstrafe
1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von Seite des Arbeitgebers mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers kann frühestens nach Beendigung der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatesende eingereicht werden. Eine Kündigung vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn ist ausgeschlossen.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
Dabei gelten die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Absatz 2 BGB für beide Parteien.
3. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform.
4. Hält der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist nicht ein und kommt seiner Arbeitspflicht vertragswidrig nicht nach, hat er eine Ver-tragsstrafe in Höhe des Bruttogehalts, bemessen für den betreffenden Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist, an den Arbeitgeber zu zahlen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PhysioXYZ schrieb:
Vorschlag bei einer Probezeit von 6 Monaten
Kündigung, Kündigungsfristen und Vertragsstrafe
1. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von Seite des Arbeitgebers mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers kann frühestens nach Beendigung der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatesende eingereicht werden. Eine Kündigung vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn ist ausgeschlossen.
2. Nach Ablauf der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
Dabei gelten die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 Absatz 2 BGB für beide Parteien.
3. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform.
4. Hält der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist nicht ein und kommt seiner Arbeitspflicht vertragswidrig nicht nach, hat er eine Ver-tragsstrafe in Höhe des Bruttogehalts, bemessen für den betreffenden Zeitraum bis zum Ende der Kündigungsfrist, an den Arbeitgeber zu zahlen.
Dein (1) wird so nicht hinhauen. Grundsätzlich sind Kündigungsfristen zu Gunsten des Arbeitnehmers oder zumindest mit Gleichberechtigung beider Parteien zu vereinbaren; das du dir kürzere Fristen herausnimmst als du deiner AG gewähren möchtest geht nicht.
AFAIK dient die Probezeit der beiderseitigen Beschnupperung; d.h. gerade und vor allem in der Probezeit sollte für beide Seiten die Möglichkeit einer recht kurzfristigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich sein - in deinem Fall z.B. mit der Bedingung eines klärenden Gespräches mit neutralem Moderator.
Die Kündigungsfristen im BGB sind übrigens ziemlich knapp bemessen; wann immer ich ein gutes Bauchgefühl bei jemandem habe vereinbare ich deutlich längere Fristen - die können im beiderseitigen Einverständnis mit einem Aufhebungsvertrag geändert (gekürzt) werden; eine fristgerechte Kündigung herauszuzögern ist dagegen schwieriger...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Ohne die Details der folgenden Punkte zu beachten:
Dein (1) wird so nicht hinhauen. Grundsätzlich sind Kündigungsfristen zu Gunsten des Arbeitnehmers oder zumindest mit Gleichberechtigung beider Parteien zu vereinbaren; das du dir kürzere Fristen herausnimmst als du deiner AG gewähren möchtest geht nicht.
AFAIK dient die Probezeit der beiderseitigen Beschnupperung; d.h. gerade und vor allem in der Probezeit sollte für beide Seiten die Möglichkeit einer recht kurzfristigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich sein - in deinem Fall z.B. mit der Bedingung eines klärenden Gespräches mit neutralem Moderator.
Die Kündigungsfristen im BGB sind übrigens ziemlich knapp bemessen; wann immer ich ein gutes Bauchgefühl bei jemandem habe vereinbare ich deutlich längere Fristen - die können im beiderseitigen Einverständnis mit einem Aufhebungsvertrag geändert (gekürzt) werden; eine fristgerechte Kündigung herauszuzögern ist dagegen schwieriger...
Was meinst du, ist fair an Gehalt?
keine FOBIs vorhanden
28 Jahre, Masterabschluss ohne Berufserfahrung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PhysioXYZ schrieb:
Danke für deine Tips! Ich bin sehr froh darüber....
Was meinst du, ist fair an Gehalt?
keine FOBIs vorhanden
28 Jahre, Masterabschluss ohne Berufserfahrung
Danke für deine Tips! Ich bin sehr froh darüber....
Was meinst du, ist fair an Gehalt?
keine FOBIs vorhanden
28 Jahre, Masterabschluss ohne Berufserfahrung
Als "Fair" betrachte ich Gehälter oberhalb von €2.500 brutto, allerdings nur wenn deine Ertrags- und Kostenstruktur das überhaupt hergibt. Ich ziele für meine Kollegen auf ein Durchschnittsentgelt.
Das keine Fobis vorhanden sind (wie sollen sie denn auch, in Polen ist die Struktur anders ;)) ist nicht unbedingt nachteilig; wir haben hier schon öfter herausgearbeitet das -ZNS-Fobis ein bisschen und MLD sich stark negativ auf's Gehalt auswirken muss. MT, sofern es bei dir in der Gegend oft genug vorkommt, kann eine rentable Geschichte sein [ich habe meine Nische anderswo besetzt und mache nicht mit im Wettrennen um den MT-Kuchen].
Das Alter darfst du zur Gehaltsfindung nicht mehr heranziehen [Gleichstellungsgesetz! Einzig und allein wegen einer Behinderung darf bevorzugt werden; ansonsten sind Andersbehandlungen wegen einer Vielzahl von Gründen illegal]; du darfst allerdings Betriebszugehörigkeits- und Berufserfahrungszeiten heranziehen.
Ich steige im Moment meist mit 2.400-2.600 ein und sehe im ersten halben Jahr an Leistungsziele gekoppelte Gehaltserhöhungen vor. Auch wenn gleich einige schreien werden das sei unfair: Der für €3.000 brutto in der Kassenversorgung nötige Umsatz ist nicht für jeden im Vorbeigehen zu erledigen - und wenn der Umsatz für €3.000 reicht klappt's meistens auch ganz gut mit der Fobi(+Anreise+Unterkunft+Verpflegung)-Finanzierung.
(und ja, ich freu mich schon: Anfang des Jahres habe ich eine junge Dame für €2.000 brutto eingestellt --zwischenzeitlich auf €2.200 erhöht-- und seitdem jeden Monat was zur Seite gelegt um ihr zum Dezember einen Schnitt von €2.700 als Überraschung zu geben...)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
PhysioXYZ schrieb am 29.9.16 14:06:
Danke für deine Tips! Ich bin sehr froh darüber....
Was meinst du, ist fair an Gehalt?
keine FOBIs vorhanden
28 Jahre, Masterabschluss ohne Berufserfahrung
Als "Fair" betrachte ich Gehälter oberhalb von €2.500 brutto, allerdings nur wenn deine Ertrags- und Kostenstruktur das überhaupt hergibt. Ich ziele für meine Kollegen auf ein Durchschnittsentgelt.
Das keine Fobis vorhanden sind (wie sollen sie denn auch, in Polen ist die Struktur anders ;)) ist nicht unbedingt nachteilig; wir haben hier schon öfter herausgearbeitet das -ZNS-Fobis ein bisschen und MLD sich stark negativ auf's Gehalt auswirken muss. MT, sofern es bei dir in der Gegend oft genug vorkommt, kann eine rentable Geschichte sein [ich habe meine Nische anderswo besetzt und mache nicht mit im Wettrennen um den MT-Kuchen].
Das Alter darfst du zur Gehaltsfindung nicht mehr heranziehen [Gleichstellungsgesetz! Einzig und allein wegen einer Behinderung darf bevorzugt werden; ansonsten sind Andersbehandlungen wegen einer Vielzahl von Gründen illegal]; du darfst allerdings Betriebszugehörigkeits- und Berufserfahrungszeiten heranziehen.
Ich steige im Moment meist mit 2.400-2.600 ein und sehe im ersten halben Jahr an Leistungsziele gekoppelte Gehaltserhöhungen vor. Auch wenn gleich einige schreien werden das sei unfair: Der für €3.000 brutto in der Kassenversorgung nötige Umsatz ist nicht für jeden im Vorbeigehen zu erledigen - und wenn der Umsatz für €3.000 reicht klappt's meistens auch ganz gut mit der Fobi(+Anreise+Unterkunft+Verpflegung)-Finanzierung.
(und ja, ich freu mich schon: Anfang des Jahres habe ich eine junge Dame für €2.000 brutto eingestellt --zwischenzeitlich auf €2.200 erhöht-- und seitdem jeden Monat was zur Seite gelegt um ihr zum Dezember einen Schnitt von €2.700 als Überraschung zu geben...)
ich hatte Anfang des Jahres einen Kollegen aus Bulgarien ( mit deutscher Anerkennung), welcher nach drei Monaten in ein Krankenhaus gewechselt hat. Dort gab es 300,00 Euro mehr.
Ein Neuanfänger benötigt natürlich Einarbeitungszeit und mehr Puffer zwischen den Patienten( was man auch im Gehalt berücksichtigen muss) , wenn die Deutschkenntnisse noch nicht perfekt sind, dauert die Einarbeitungszeit noch länger und er benötigt mehr Hilfe in organisatorischen Sachen wie zB. Therapieberichte schreiben, Folgeverordnungen für Hausbesuche anfragen, Termine vergeben usw. Diese Sachen haben wir dann gemeinsam erledigt.
An Papa Alpaka:
den Satz mit :
..."Der für €3.000 brutto in der Kassenversorgung nötige Umsatz ist nicht für jeden im Vorbeigehen zu erledigen - und wenn der Umsatz für €3.000 reicht klappt's meistens auch ganz gut mit der Fobi(+Anreise+Unterkunft+Verpflegung)-Finanzierung. "
habe ich nicht verstanden.
Wie kann ich be 3000,00 Euro Umsatz 2400,00 Euro bezahlen?
Gruß
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Praxis Löffler schrieb:
Hallo,
ich hatte Anfang des Jahres einen Kollegen aus Bulgarien ( mit deutscher Anerkennung), welcher nach drei Monaten in ein Krankenhaus gewechselt hat. Dort gab es 300,00 Euro mehr.
Ein Neuanfänger benötigt natürlich Einarbeitungszeit und mehr Puffer zwischen den Patienten( was man auch im Gehalt berücksichtigen muss) , wenn die Deutschkenntnisse noch nicht perfekt sind, dauert die Einarbeitungszeit noch länger und er benötigt mehr Hilfe in organisatorischen Sachen wie zB. Therapieberichte schreiben, Folgeverordnungen für Hausbesuche anfragen, Termine vergeben usw. Diese Sachen haben wir dann gemeinsam erledigt.
An Papa Alpaka:
den Satz mit :
..."Der für €3.000 brutto in der Kassenversorgung nötige Umsatz ist nicht für jeden im Vorbeigehen zu erledigen - und wenn der Umsatz für €3.000 reicht klappt's meistens auch ganz gut mit der Fobi(+Anreise+Unterkunft+Verpflegung)-Finanzierung. "
habe ich nicht verstanden.
Wie kann ich be 3000,00 Euro Umsatz 2400,00 Euro bezahlen?
Gruß
Einige engagierte Mitarbeiter haben das System schnell verstanden und sich entsprechend verhalten, andere spielen das Spiel richtig gut und schießen an den Zielen vorbei bevor ich sie mit ihnen vereinbart habe - andere dümpeln gemächlich vor sich hin und sind mit ihren 2700 froh, wogegen ich persönlich auch nichts einzuwenden habe :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Für den Einstieg. €2400 schafft bei mir eigentlich jeder - der Aufstieg zu €3.000 ist nicht trivial, drum koppele ich jeden vollen Hunderter an entsprechende Ziele.
Einige engagierte Mitarbeiter haben das System schnell verstanden und sich entsprechend verhalten, andere spielen das Spiel richtig gut und schießen an den Zielen vorbei bevor ich sie mit ihnen vereinbart habe - andere dümpeln gemächlich vor sich hin und sind mit ihren 2700 froh, wogegen ich persönlich auch nichts einzuwenden habe :)
An Papa Alpaka:
den Satz mit :
..."Der für €3.000 brutto in der Kassenversorgung nötige Umsatz ist nicht für jeden im Vorbeigehen zu erledigen - und wenn der Umsatz für €3.000 reicht klappt's meistens auch ganz gut mit der Fobi(+Anreise+Unterkunft+Verpflegung)-Finanzierung. "
habe ich nicht verstanden.
Wie kann ich be 3000,00 Euro Umsatz 2400,00 Euro bezahlen?
Gruß
Im zweiten Anlauf hab ich's verstanden ;)
Die Gehälter sind in der Spanne von 2.4 bis 4.5 Teuro, nicht die Umsätze.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Praxis Löffler schrieb am 30.9.16 16:22:
An Papa Alpaka:
den Satz mit :
..."Der für €3.000 brutto in der Kassenversorgung nötige Umsatz ist nicht für jeden im Vorbeigehen zu erledigen - und wenn der Umsatz für €3.000 reicht klappt's meistens auch ganz gut mit der Fobi(+Anreise+Unterkunft+Verpflegung)-Finanzierung. "
habe ich nicht verstanden.
Wie kann ich be 3000,00 Euro Umsatz 2400,00 Euro bezahlen?
Gruß
Im zweiten Anlauf hab ich's verstanden ;)
Die Gehälter sind in der Spanne von 2.4 bis 4.5 Teuro, nicht die Umsätze.
ok, habe es auch verstanden!
Auch wenn ich vom Thema abweiche, darf ich Dich fragen in welchem Zeitrythmus ihr arbeitet, weil Du Gehälter von 4500 Euro bezahlen kannst?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Praxis Löffler schrieb:
Hallo,
ok, habe es auch verstanden!
Auch wenn ich vom Thema abweiche, darf ich Dich fragen in welchem Zeitrythmus ihr arbeitet, weil Du Gehälter von 4500 Euro bezahlen kannst?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Achtung: Es gibt hier viele Fallstricke; deinen Vertragsentwurf solltest du unbedingt von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen wenn du ein bisschen sicher sein willst ;)
In einem Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, das für ein Ausscheiden vor Ablauf einer Frist eine Vertragsstrafe fällig ist; analog dem "bei uns" üblichen Rückfordern von Fortbildungszuschüssen wenn der AN zu schnell nach der Fobi geht.
Die Bedingungen unter denen die Vertragsstrafe greifen soll müssen präzise ausformuliert werden; ein simples "bei Vertragsverstoß..." zählt nicht - es ist notwendig, für die Fälle "Tritt den Dienst nicht an", "verkürzt eigenmächtig die Arbeitszeit" und "beendet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer Frist" eigene Vertragsklauseln zu entwerfen.
Die Frist in der nicht gekündigt werden darf, darf den Angestellten nicht unangemessen benachteiligen. Ein halbes Jahr? Ok. Ein Jahr? Ok. Zwanzig Jahre Leibeigenschaft? Geht leider nicht ;)
Die Sanktion darf den Angestellten nicht unangemessen benachteiligen - Ihr habt mindestens sechs Monate Praxiszugehörigkeit vereinbart und sie geht nach 5 Monaten? Die Vertragsstrafe darf nicht größer sein als das im verbleibenden Zeitraum zu erwartende Gehalt; Sonderfälle wie sehr spezielle Qualifikationen oder Arbeitsmarktsituation können unter Umständen vom Arbeitsgericht anerkannt werden, vielleicht aber auch nicht...
...Kniff am Rande: Es macht einen Unterschied ob sie den Betrieb frühestens nach 12 Monaten verlassen oder frühestens nach 12 Monaten die Kündigung einreichen darf - Kündigungsfrist 4 Wochen: Im ersten Fall kann die Kündigung nach 10 Monaten und 29 Tagen auf deinem Schreibtisch liegen, im zweiten Fall hast du sie 14 Monate im Betrieb (Kündigung nach Ablauf von 12 Monaten zum Letzten des Folgemonats). Wirf nochmal einen Blick in die erste Zeile dieses Posts =)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PhysioXYZ schrieb:
Ja so wird's gemacht ;)
Unsere Reinigungskräfte bewegen sich übrigens am unteren Rand der genannten Gehaltsspanne (leisten aber auch entsprechend).
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Praxis Löffler schrieb:
Vielen Dank.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
So straff wie möglich und in Nicht-Direkt-Therapeutische Bereiche abweichend. Mit reiner Kassenversirgung wäre das nur zu Lasten weniger gut bezahlter MA möglich.
Unsere Reinigungskräfte bewegen sich übrigens am unteren Rand der genannten Gehaltsspanne (leisten aber auch entsprechend).
Tolle Sache dein Prov Konzept!
Meine MA wollen jedoch auch nach 10 Jahren eine Gehaltssteigerung ... da sie ja schon so lange treu sind ...
klapptsas mit deinem System noch und wenn ja , hast du das selbst kreiert?
Wäre da sehr neugierig , -
Auch bzgl Urlaubstage , Fobi Unterstützing und ausfallterminen ...
Gruß und vielleicht Danke für die Antwort
P.s
Muss immer an 40% Max Lohn vom Umsatz denken ?
Wie das?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TV schrieb:
Hallo Papa Alpaca!
Tolle Sache dein Prov Konzept!
Meine MA wollen jedoch auch nach 10 Jahren eine Gehaltssteigerung ... da sie ja schon so lange treu sind ...
klapptsas mit deinem System noch und wenn ja , hast du das selbst kreiert?
Wäre da sehr neugierig , -
Auch bzgl Urlaubstage , Fobi Unterstützing und ausfallterminen ...
Gruß und vielleicht Danke für die Antwort
P.s
Muss immer an 40% Max Lohn vom Umsatz denken ?
Wie das?
Mein Profilbild bearbeiten