An den LVR-Förderschulen
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
neulich hatte ich folgende anfrage: ein fertiger Physiotherapeut aus Italien möchte die deutsche Anerkennung seines zertifikates bekommen. Er ist hier auf einer Sprachschule, von dieser aus soll er verschiedene Praktika
machen um den deutsch Kurs abschließen zu können... Darf er in meiner Praxis das Praktikum machen und auch Patienten behandeln ( er hat es ja gelernt und hat ein Zertifikat), oder darf ich ihn nur an der Anmeldung einsetzen um Termine zu machen usw...
Danke für die Antworten...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
neulich hatte ich folgende anfrage: ein fertiger Physiotherapeut aus Italien möchte die deutsche Anerkennung seines zertifikates bekommen. Er ist hier auf einer Sprachschule, von dieser aus soll er verschiedene Praktika
machen um den deutsch Kurs abschließen zu können... Darf er in meiner Praxis das Praktikum machen und auch Patienten behandeln ( er hat es ja gelernt und hat ein Zertifikat), oder darf ich ihn nur an der Anmeldung einsetzen um Termine zu machen usw...
Danke für die Antworten...
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Tempelritter schrieb:
er darf keine GKV Patienten behandeln. Dafür muss die Regierungsbehörde seine ital. PT Berufsurkunde prüfen und in D anerkennen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das heißt Privatpatientin darf er behandeln?
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GKV Patienten nicht, auch nicht wenn "ein deutscher Kollege dabei ist", da er keine deutsche Berufsanerkennung hat.
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Tempelritter schrieb:
Privatpatienten und Selbstzahler darf er behandeln
GKV Patienten nicht, auch nicht wenn "ein deutscher Kollege dabei ist", da er keine deutsche Berufsanerkennung hat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und darf er auch keine GKV Patienten behandeln wenn ein deutscher Kollege dabei ist, sozusagen als "Praktikant"... Was braucht er denn für die deutsche Anerkennung?
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