Unsere Praxis freut sich auf eine
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
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neulich hatte ich folgende anfrage: ein fertiger Physiotherapeut aus Italien möchte die deutsche Anerkennung seines zertifikates bekommen. Er ist hier auf einer Sprachschule, von dieser aus soll er verschiedene Praktika
machen um den deutsch Kurs abschließen zu können... Darf er in meiner Praxis das Praktikum machen und auch Patienten behandeln ( er hat es ja gelernt und hat ein Zertifikat), oder darf ich ihn nur an der Anmeldung einsetzen um Termine zu machen usw...
Danke für die Antworten...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
neulich hatte ich folgende anfrage: ein fertiger Physiotherapeut aus Italien möchte die deutsche Anerkennung seines zertifikates bekommen. Er ist hier auf einer Sprachschule, von dieser aus soll er verschiedene Praktika
machen um den deutsch Kurs abschließen zu können... Darf er in meiner Praxis das Praktikum machen und auch Patienten behandeln ( er hat es ja gelernt und hat ein Zertifikat), oder darf ich ihn nur an der Anmeldung einsetzen um Termine zu machen usw...
Danke für die Antworten...
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Tempelritter schrieb:
er darf keine GKV Patienten behandeln. Dafür muss die Regierungsbehörde seine ital. PT Berufsurkunde prüfen und in D anerkennen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das heißt Privatpatientin darf er behandeln?
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GKV Patienten nicht, auch nicht wenn "ein deutscher Kollege dabei ist", da er keine deutsche Berufsanerkennung hat.
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Tempelritter schrieb:
Privatpatienten und Selbstzahler darf er behandeln
GKV Patienten nicht, auch nicht wenn "ein deutscher Kollege dabei ist", da er keine deutsche Berufsanerkennung hat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und darf er auch keine GKV Patienten behandeln wenn ein deutscher Kollege dabei ist, sozusagen als "Praktikant"... Was braucht er denn für die deutsche Anerkennung?
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