Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Der Begriff Niveau ist vielleicht nicht ganz richtig,..... :unamused:
Grüße und Dank im voraus!
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Stephanie schrieb:
Hallo, kann mir jemand von euch (als Argumentationshilfe gedacht) sagen, seit wann die Beihilfesätze auf heutigem Niveau sind?
Der Begriff Niveau ist vielleicht nicht ganz richtig,..... :unamused:
Grüße und Dank im voraus!
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Sabine Rabbel schrieb:
Letzte ernsthafte Erhöhung kurz vor Umstellung DM->€, kurz danach nur noch Aufrundung auf die nächsten 10 Cent, danach nix mehr. Also noch keine 21 Jahre, aber schon seeehr lange her.
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therapeutin schrieb:
was bringt dir das als Argumentationshilfe...das wirkt dann eher als ein betteln...sag einfach das sind meine Preise und gut ist,der Beamte geht sowieso in eine Praxis die den Preis nimmt...und von diesen Praxen gibt es mehr als genug :wink:
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Tempelritter schrieb:
Das ist typisch Therapeut immer im Erklärungs- Verteidigungsmodus. Nenn deine Preise und gut ist, die brauchst du weder erklären noch sonst was.
Beihilfe Bund: 1992 KG 35 DM, MT 40 DM - Beihilfe Land: 1992 KG 38 DM (=19,42 €), MT 44 DM (=22,49 €)
Ich weiß die Jahreszahl, wann die Angleichung Beihilfe Bund an Beihilfe Land war, leider nicht mehr ganz genau: 1994, 1995, 1996?
2002 Aufrundung auf die nächsten glatten 0,10 Cent: KG 19,50 €, MT 22,50 €
Lässt man die Centaufrundung mal unbeachtet, hat die Beihilfe Land seit mindestens 23 Jahren ihre Sätze nicht erhöht.
Ich persönlich finde es wichtig, meinen Patienten mit Respekt zu begegnen. Dazu gehört für mich mehr als der Satz "Das sind halt meine Preise". Viele Beihilfe-Patienten sind höchst überrascht zu erfahren, dass die Beihilfesätze seit über 20 Jahren nicht mehr angehoben wurden und verstehen sofort wenn ich sage "Ich kann nicht zu Preisen von vor 20 Jahren arbeiten". Da erübrigt sich - bis auf einige Ausnahme-Patienten - jede weitere Diskussion. Und den Ausnahme-Patienten gebe ich vor Unterschreiben der Vergütungsvereinbarung einen kleinen Flyer in die Hand, wo sie nachlesen können, warum meine Preise so sind, wie sie sind. Danach diskutieren auch diese Ausnahme-Patienten nicht mehr und unterschreiben ohne jeden weiteren Kommentar.
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M0nique schrieb:
Hallo Stephanie,
Beihilfe Bund: 1992 KG 35 DM, MT 40 DM - Beihilfe Land: 1992 KG 38 DM (=19,42 €), MT 44 DM (=22,49 €)
Ich weiß die Jahreszahl, wann die Angleichung Beihilfe Bund an Beihilfe Land war, leider nicht mehr ganz genau: 1994, 1995, 1996?
2002 Aufrundung auf die nächsten glatten 0,10 Cent: KG 19,50 €, MT 22,50 €
Lässt man die Centaufrundung mal unbeachtet, hat die Beihilfe Land seit mindestens 23 Jahren ihre Sätze nicht erhöht.
Ich persönlich finde es wichtig, meinen Patienten mit Respekt zu begegnen. Dazu gehört für mich mehr als der Satz "Das sind halt meine Preise". Viele Beihilfe-Patienten sind höchst überrascht zu erfahren, dass die Beihilfesätze seit über 20 Jahren nicht mehr angehoben wurden und verstehen sofort wenn ich sage "Ich kann nicht zu Preisen von vor 20 Jahren arbeiten". Da erübrigt sich - bis auf einige Ausnahme-Patienten - jede weitere Diskussion. Und den Ausnahme-Patienten gebe ich vor Unterschreiben der Vergütungsvereinbarung einen kleinen Flyer in die Hand, wo sie nachlesen können, warum meine Preise so sind, wie sie sind. Danach diskutieren auch diese Ausnahme-Patienten nicht mehr und unterschreiben ohne jeden weiteren Kommentar.
Sarkasmus an "letztens habe ich ein Unfall gehabt und bin in die Werkstatt, und die wollten zu einen höheren Preis reparieren ,als was mir die Versicherung erstatten wollte" Sarkasmus aus :smile:
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therapeutin schrieb:
ich gehe auch immer in meine Audiwerkstatt und lasse mir erklären warum sie zum Teufel ein Stundensatz von 120€ haben :smile: und danach bringe ich mein Baby in eine freie Werkstatt zu 50€ und bekomme dort die gleiche Dienstleistung :wink:
Sarkasmus an "letztens habe ich ein Unfall gehabt und bin in die Werkstatt, und die wollten zu einen höheren Preis reparieren ,als was mir die Versicherung erstatten wollte" Sarkasmus aus :smile:
Hallo Stephanie,
Beihilfe Bund: 1992 KG 35 DM, MT 40 DM - Beihilfe Land: 1992 KG 38 DM (=19,42 €), MT 44 DM (=22,49 €)
Ich weiß die Jahreszahl, wann die Angleichung Beihilfe Bund an Beihilfe Land war, leider nicht mehr ganz genau: 1994, 1995, 1996?
2002 Aufrundung auf die nächsten glatten 0,10 Cent: KG 19,50 €, MT 22,50 €
Lässt man die Centaufrundung mal unbeachtet, hat die Beihilfe Land seit mindestens 23 Jahren ihre Sätze nicht erhöht.
Kann ich dir sagen, das war zum 01.01.1993
Gruß
Lars
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
M0nique schrieb am 25.11.15 10:10:
Hallo Stephanie,
Beihilfe Bund: 1992 KG 35 DM, MT 40 DM - Beihilfe Land: 1992 KG 38 DM (=19,42 €), MT 44 DM (=22,49 €)
Ich weiß die Jahreszahl, wann die Angleichung Beihilfe Bund an Beihilfe Land war, leider nicht mehr ganz genau: 1994, 1995, 1996?
2002 Aufrundung auf die nächsten glatten 0,10 Cent: KG 19,50 €, MT 22,50 €
Lässt man die Centaufrundung mal unbeachtet, hat die Beihilfe Land seit mindestens 23 Jahren ihre Sätze nicht erhöht.
Kann ich dir sagen, das war zum 01.01.1993
Gruß
Lars
So wie du mit deinem Auto zur günstigen freien Werkstatt gehst, geht der Beamte (ohne Zusatzversicherung) halt auch zu den günstigen Anbietern, die nur Beihilfepreise in Rechnung stellen und eben nicht zu den teuren mit 2,3x VdeK.
Aber warum du immer zuerst zur teuren Audiwerkstatt gehst, um dir erklären zu lassen, dass dir die Arbeitsstunde zu teuer ist und erst dann zur freien Werkstatt, ist mir etwas schleierhaft.
Erklärungen zur Preis-/Leistungsgestaltung sind in vielen Branchen üblich und nennt sich Transparenz.
Leider ist diese Transparenz in einigen Branchen, so wohl auch in unserer, eher unüblich und manche setzen sogar alles daran, zu verschweigen, wie sich ihre Preise ergeben.
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guest schrieb:
Genau so ist es.
So wie du mit deinem Auto zur günstigen freien Werkstatt gehst, geht der Beamte (ohne Zusatzversicherung) halt auch zu den günstigen Anbietern, die nur Beihilfepreise in Rechnung stellen und eben nicht zu den teuren mit 2,3x VdeK.
Aber warum du immer zuerst zur teuren Audiwerkstatt gehst, um dir erklären zu lassen, dass dir die Arbeitsstunde zu teuer ist und erst dann zur freien Werkstatt, ist mir etwas schleierhaft.
Erklärungen zur Preis-/Leistungsgestaltung sind in vielen Branchen üblich und nennt sich Transparenz.
Leider ist diese Transparenz in einigen Branchen, so wohl auch in unserer, eher unüblich und manche setzen sogar alles daran, zu verschweigen, wie sich ihre Preise ergeben.
Das gefällt mir.
Könnte ich von Dir erfahren, was in dem Flyer steht ?
Wenn ich das Porto übernehme, könntest Du mir den Flyer und Dein Unterschiftsformular zusenden ?
Gruß
volker
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volker991 schrieb:
MOnique,
Das gefällt mir.
Könnte ich von Dir erfahren, was in dem Flyer steht ?
Wenn ich das Porto übernehme, könntest Du mir den Flyer und Dein Unterschiftsformular zusenden ?
Gruß
volker
Schicke mir eine PN und dann schicke ich Dir den Flyer als Anhang, ok?
@walli,
sorry, sorry, sorry, ja, Du hast Recht, was die Anpassung/Aufrundung angeht. Wir hatten vorher einen schönen Geburtstag gefeiert mit reichlich Kuchen und viel Rotwein, dadurch habe ich Deinen Beitrag wohl zu flüchtig gelesen. Soll nicht wieder vorkommen (schreibe ab jetzt nur noch vollkommen nüchtern :grin:
Ich kann immer noch nicht glauben, dass die Beihilfe Bund nicht vor 1999 auf Beihilfe Land angepasst wurde. Werde versuchen hier noch Infos drüber zu bekommen.
Habe bei der Recherche eben mal wieder einen Artikel aus der FAZ vom 22.7.2013 gelesen. Da sagt der Deutsche Beamtenbund: „Die beihilfefähigen Höchstbeträge sollen im Bereich Heilmittel 80 % des ortsüblichen Entgelts entsprechen. In Höhe von 20 % bleiben auch Beamte an den Kosten beteiligt, nicht anders als die Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung“.
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M0nique schrieb:
@volker991
Schicke mir eine PN und dann schicke ich Dir den Flyer als Anhang, ok?
@walli,
sorry, sorry, sorry, ja, Du hast Recht, was die Anpassung/Aufrundung angeht. Wir hatten vorher einen schönen Geburtstag gefeiert mit reichlich Kuchen und viel Rotwein, dadurch habe ich Deinen Beitrag wohl zu flüchtig gelesen. Soll nicht wieder vorkommen (schreibe ab jetzt nur noch vollkommen nüchtern :grin:
Ich kann immer noch nicht glauben, dass die Beihilfe Bund nicht vor 1999 auf Beihilfe Land angepasst wurde. Werde versuchen hier noch Infos drüber zu bekommen.
Habe bei der Recherche eben mal wieder einen Artikel aus der FAZ vom 22.7.2013 gelesen. Da sagt der Deutsche Beamtenbund: „Die beihilfefähigen Höchstbeträge sollen im Bereich Heilmittel 80 % des ortsüblichen Entgelts entsprechen. In Höhe von 20 % bleiben auch Beamte an den Kosten beteiligt, nicht anders als die Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung“.
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Klauslogo schrieb:
Ich denke ein echter Ansatz wäre es, wenn endlich ein Beihilfe Patient seinen AG aufgrund jahrelanger Nichtanpassung auf Verletzung der Fürsorgepflicht verklagen würde. Besonders die hier erzwungene Zuzahlung zu Kindertherapien ist eine offenkundige Benachteiligung. Sind doch sonst recht klagefreudig, oder?
was die zuzahlungen für kinder betrifft, so ist das nur auf den ersten blick "ungerecht". eltern können durchaus bei der gkv ihre sprösslinge als freiwillig versichert anmelden. immerhin muss der beihilfeberechtigte seine kinder auch bei der pkv versichern, um beihilfe für sie beziehen zu können. so gross dürfte der unterschied bei den beiträgen nicht sein.
auch können kinder bei dem anderen partner als familienversichert mitgeführt werden, wenn dieser einer gkv pflichtige arbeit nachkommt.
arbeitskräfte sind gesucht. es reicht schon teilzeit für monatl. 500 € zu arbeiten.
bei den beiden letzten varianten sollte auch noch bedacht werden, dass bei mitgliedschaft in der gkv nicht die beihilfeberechtigung erlischt sondern jederzeit in anspruch genommen werden kann, sollte es sich um keine gkv leistung handeln. wahrlich eine gute finanz. abpolsterung im falle unvorhergesehenen ausgaben.
die beihilfeberechtigten sind im falle einer (chronischen) erkrankung weitgehend besser versorgt als die gkv patienten.
der nachteil, dass sie in vorleistung gehen müssen und manchmal monatelang auf erstattung warten müssen, sollte nicht als gravierend betrachtet werden. sie erhalten das geld immerhin zurück, der gkv patient nicht. er kann die rechnung bei der steuer geltend machen, doch den betrag hat er vorher aufzubringen.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
was heisst hier nichtanpassung? die beihilfebemessungssätze sind einiges höher als die gkv sätze. als gkv patient sehe ich nicht ein, weshalb die beihilfesätze so viel höher sein müssen als bei mir. gkv patienten geniessen bei vielen leistungen nicht die vorzüge der beihilfepatienten. das ist schon schlimm genug und für mich überhaupt nicht einsehbar. schliesslich bringt die gesamtheit der steuerzahler das geld für die beihilfe letztendlich auf. auch wird immer wieder vergessen, dass die beihilfe keine zuzahlungen i.s. der gkv bei heilmitteln berechnet. das ist in meinen augen eine erhöhung von über 10 % auf kaltem wege. man schweigt drüber. wenn pt praxen meinen, diese den beamten erlassen zu müssen, zu sollen, ist das ihre entscheidung. pt praxen verdienen wohl ganz gut, dass sie sich das leisten können.
was die zuzahlungen für kinder betrifft, so ist das nur auf den ersten blick "ungerecht". eltern können durchaus bei der gkv ihre sprösslinge als freiwillig versichert anmelden. immerhin muss der beihilfeberechtigte seine kinder auch bei der pkv versichern, um beihilfe für sie beziehen zu können. so gross dürfte der unterschied bei den beiträgen nicht sein.
auch können kinder bei dem anderen partner als familienversichert mitgeführt werden, wenn dieser einer gkv pflichtige arbeit nachkommt.
arbeitskräfte sind gesucht. es reicht schon teilzeit für monatl. 500 € zu arbeiten.
bei den beiden letzten varianten sollte auch noch bedacht werden, dass bei mitgliedschaft in der gkv nicht die beihilfeberechtigung erlischt sondern jederzeit in anspruch genommen werden kann, sollte es sich um keine gkv leistung handeln. wahrlich eine gute finanz. abpolsterung im falle unvorhergesehenen ausgaben.
die beihilfeberechtigten sind im falle einer (chronischen) erkrankung weitgehend besser versorgt als die gkv patienten.
der nachteil, dass sie in vorleistung gehen müssen und manchmal monatelang auf erstattung warten müssen, sollte nicht als gravierend betrachtet werden. sie erhalten das geld immerhin zurück, der gkv patient nicht. er kann die rechnung bei der steuer geltend machen, doch den betrag hat er vorher aufzubringen.
gruss
uli
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Jolli42 schrieb:
ca. 21 Jahre.
Beihilfe Bund ist also seit 22 Jahren, 10 Monaten und 35 Tagen nicht erhöht worden.
Gruß von Monique
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wenn das indirekt keine mehr als 10 % erhöhung der beihilfesätze darstellt!
es wurde damals ausdrücklich betont, dass beamte nicht bessergestellt sein sollten als gkv patienten, was die zuzahlungen betrifft.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
und wie sollen gkv parienten die beihilfesätze bewerten, wenn sie erfahren, dass die beihilfepatienten - also die beamten und ggf. deren angehörige - keine zuzahlungen bei heilmitteln zu leisten haben bei der beihilfeberechnung? die zuzahlungen werden und wurden den beamten bei heilmitteln nicht berechnet, weil die honorare der heilmittelerbringer meistens höher sind als die beihilfebemessungshöchstsätze vorsehen.
wenn das indirekt keine mehr als 10 % erhöhung der beihilfesätze darstellt!
es wurde damals ausdrücklich betont, dass beamte nicht bessergestellt sein sollten als gkv patienten, was die zuzahlungen betrifft.
gruss
uli
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Klauslogo schrieb:
Leider hat dies niemand in Bezug auf Therapien für Kinder durchdacht. Bei Therapien für Erwachsene ist dies schlüssig, aber erkläre doch bitte einmal, warum Beamte eine Zuzahlung für die Therapien ihrer Kinder bezahlen sollen, wo Eltern für GKV Kinder eben keine Zuzahlung leisten müssen und zusätzlich auch noch Versicherungsbeiträge leisten müssen, wo GKV Kinder durch üppige Steuerzuschüsse kostenfrei in der GKV mitversichert sind...
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alobar schrieb:
weil kinder von Beamten ebenfalls privat versichert sind und weil Privatversicherte bei den Ärzten besser bedient werden wie GKV und "Luxus" und Beuemlichkeit einfach kostet. So einfach ist das. Wenn sich jemand diesen Luxus nicht leisten kann, muss er eben darauf verzichten.
Danke Lars,
Beihilfe Bund ist also seit 22 Jahren, 10 Monaten und 35 Tagen nicht erhöht worden.
Gruß von Monique
Stimmt nicht.
Beihilfe Bund - die einzelnen Bundesländer können bzw. könnten zu jeder Zeit andere Werte festsetzen - hatten wir seit Beginn meiner Aufzeichnungen (Ende 1981) folgende Zeitpunkte bezüglich der Erhöhung der erstattungsfähigen Aufwendungen für die physikalische Therapie:
Zum 01.07.1983 (z. B. KG 13,50 €)
Zum 01.01.1985 (z. B. KG 14,83 €)
Zum 01.01.1992 (z. B. KG 17,90 €)
Zum 01.03.2001 (z. B. KG 19,43 €)
Die seit 2002 gültigen Werte beruhen rein auf einer €-Aufrundung der seit dem 01.03.2001 geltenden DM-Zahlen. D. h., die letzte echte Anpassung liegt 14 Jahre und 9 Monate zurück.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
M0nique schrieb am 26.11.15 20:30:
Danke Lars,
Beihilfe Bund ist also seit 22 Jahren, 10 Monaten und 35 Tagen nicht erhöht worden.
Gruß von Monique
Stimmt nicht.
Beihilfe Bund - die einzelnen Bundesländer können bzw. könnten zu jeder Zeit andere Werte festsetzen - hatten wir seit Beginn meiner Aufzeichnungen (Ende 1981) folgende Zeitpunkte bezüglich der Erhöhung der erstattungsfähigen Aufwendungen für die physikalische Therapie:
Zum 01.07.1983 (z. B. KG 13,50 €)
Zum 01.01.1985 (z. B. KG 14,83 €)
Zum 01.01.1992 (z. B. KG 17,90 €)
Zum 01.03.2001 (z. B. KG 19,43 €)
Die seit 2002 gültigen Werte beruhen rein auf einer €-Aufrundung der seit dem 01.03.2001 geltenden DM-Zahlen. D. h., die letzte echte Anpassung liegt 14 Jahre und 9 Monate zurück.
Walli :hushed:
Was soll man dazu noch sagen??? :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
Mit Gruß
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Praktisch in 25 Jahren eine Erhöhung von 8,94 % bei der Position "Krankengymnastik!!!!
Was soll man dazu noch sagen??? :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
Mit Gruß
Achilles 2
aber eine Erhöhung der Beihilfe-Sätze-Bund fehlt in Deinen Aufzeichnungen: Ich weiß genau, dass schon Jahre vor der Euro-Einführung die Beihilfe-Bund-Sätze den Beihilfe-Land-Sätzen bei KG von 35 DM (17,90 Euro) auf 38 DM (19,43 Euro) angepasst wurden, also eben nicht - wie Du schreibst - erst am 1.3.2001. Laut Lars war das zum 1.1.1993.
Und nebenbei bemerkt, Du willst uns die Aufrundung von 19,43 Euro auf 19,50 Euro doch bitte nicht als "echte Anpassung" verkaufen, oder etwa doch? Eine Aufrundung ist eine Aufrundung und keine Anpassung!!!
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M0nique schrieb:
Sorry Walli,
aber eine Erhöhung der Beihilfe-Sätze-Bund fehlt in Deinen Aufzeichnungen: Ich weiß genau, dass schon Jahre vor der Euro-Einführung die Beihilfe-Bund-Sätze den Beihilfe-Land-Sätzen bei KG von 35 DM (17,90 Euro) auf 38 DM (19,43 Euro) angepasst wurden, also eben nicht - wie Du schreibst - erst am 1.3.2001. Laut Lars war das zum 1.1.1993.
Und nebenbei bemerkt, Du willst uns die Aufrundung von 19,43 Euro auf 19,50 Euro doch bitte nicht als "echte Anpassung" verkaufen, oder etwa doch? Eine Aufrundung ist eine Aufrundung und keine Anpassung!!!
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Nach meinen Unterlagen (dieses Faltblatt "Liste der beihilfefähigen Höchstbeträge") war die letzte "Anpassung" der 01.03.01. Zum 01.01.02 war dann die Anpassung an die neue Währung "Euro), wo im Centbereich aufgerundet wurde. Ob auch Abgerundet wurde, kann ich jetzt nicht sagen
Achilles2
Sorry Walli,
aber eine Erhöhung der Beihilfe-Sätze-Bund fehlt in Deinen Aufzeichnungen: Ich weiß genau, dass schon Jahre vor der Euro-Einführung die Beihilfe-Bund-Sätze den Beihilfe-Land-Sätzen bei KG von 35 DM (17,90 Euro) auf 38 DM (19,43 Euro) angepasst wurden, also eben nicht - wie Du schreibst - erst am 1.3.2001. Laut Lars war das zum 1.1.1993.
Und nebenbei bemerkt, Du willst uns die Aufrundung von 19,43 Euro auf 19,50 Euro doch bitte nicht als "echte Anpassung" verkaufen, oder etwa doch? Eine Aufrundung ist eine Aufrundung und keine Anpassung!!!
Liebe(r) MOnique,
sich auf sein (Langzeit)Gedächtnis oder auf andere (siehe Lars) zu verlassen kann schief gehen; ich halte es da mehr mit schriftlichen Unterlagen bzw. in meiner EDV abgespeicherten Unterlagen. Danach war die letzte echte Erhöhung zum 01.03.2001 und nicht zum 01.01.1993; siehe auch Beitrag Achilles 2 und z. B. auch hier: Beihilfevorschriften des Bundes* nebst Durchführungshinweisen (kursiv), wo die zum 01.02.1998 gültigen Beihilfevorschriften samt den beihilfefähigen Höchstbeträgen nachzulesen sind.
Link funktioniert offenbar nicht; suche bei Google unter "Beihilfevorschriften bayern 1998", dann kommt gleich zu Beginn der Suchergebnisse die PDF-Datei "DF]Die Beihilfevorschriften für Beamte und Familienangehörige".
Und die Aufrundung zum 01.01.2002 habe ich auch nicht als "echte Anpassung" sondern tatsächlich als €-Aufrundung bezeichnet. Wenn Du nicht rechnen kannst (letzte "echte Anpassung" zum 01.03.2001 + 14 Jahre + 9 Monate = 01.12.2015), so ist das dein Problem.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
M0nique schrieb am 28.11.15 20:55:
Sorry Walli,
aber eine Erhöhung der Beihilfe-Sätze-Bund fehlt in Deinen Aufzeichnungen: Ich weiß genau, dass schon Jahre vor der Euro-Einführung die Beihilfe-Bund-Sätze den Beihilfe-Land-Sätzen bei KG von 35 DM (17,90 Euro) auf 38 DM (19,43 Euro) angepasst wurden, also eben nicht - wie Du schreibst - erst am 1.3.2001. Laut Lars war das zum 1.1.1993.
Und nebenbei bemerkt, Du willst uns die Aufrundung von 19,43 Euro auf 19,50 Euro doch bitte nicht als "echte Anpassung" verkaufen, oder etwa doch? Eine Aufrundung ist eine Aufrundung und keine Anpassung!!!
Liebe(r) MOnique,
sich auf sein (Langzeit)Gedächtnis oder auf andere (siehe Lars) zu verlassen kann schief gehen; ich halte es da mehr mit schriftlichen Unterlagen bzw. in meiner EDV abgespeicherten Unterlagen. Danach war die letzte echte Erhöhung zum 01.03.2001 und nicht zum 01.01.1993; siehe auch Beitrag Achilles 2 und z. B. auch hier: Beihilfevorschriften des Bundes* nebst Durchführungshinweisen (kursiv), wo die zum 01.02.1998 gültigen Beihilfevorschriften samt den beihilfefähigen Höchstbeträgen nachzulesen sind.
Link funktioniert offenbar nicht; suche bei Google unter "Beihilfevorschriften bayern 1998", dann kommt gleich zu Beginn der Suchergebnisse die PDF-Datei "DF]Die Beihilfevorschriften für Beamte und Familienangehörige".
Und die Aufrundung zum 01.01.2002 habe ich auch nicht als "echte Anpassung" sondern tatsächlich als €-Aufrundung bezeichnet. Wenn Du nicht rechnen kannst (letzte "echte Anpassung" zum 01.03.2001 + 14 Jahre + 9 Monate = 01.12.2015), so ist das dein Problem.
Walli :hushed:
nachdem ich heute mein altmodischer Ordner mit schriftlichen Verbandsinfos noch mal durchgegangen bin, muss ich Walli recht geben (tja, das Langzeitgedächtnis :grin:):
letzte Erhöhung Beihilfe Land NRW war zum 01.01.1993 (kg von 35 DM auf 38 DM),
der Bund (und auch beispielsweise Bayern) hat dieser Schritt erst zum 01.03.2001 vollzogen, gleichzeitig samt den Euro-tarifen zum 01.01.2002.
@Walli: Danke für den Hinweis
Damit könnte wir die Diskussion glaube ich beenden, oder?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Dann schalte ich mir noch mal kurz ein:
nachdem ich heute mein altmodischer Ordner mit schriftlichen Verbandsinfos noch mal durchgegangen bin, muss ich Walli recht geben (tja, das Langzeitgedächtnis :grin:):
letzte Erhöhung Beihilfe Land NRW war zum 01.01.1993 (kg von 35 DM auf 38 DM),
der Bund (und auch beispielsweise Bayern) hat dieser Schritt erst zum 01.03.2001 vollzogen, gleichzeitig samt den Euro-tarifen zum 01.01.2002.
@Walli: Danke für den Hinweis
Damit könnte wir die Diskussion glaube ich beenden, oder?
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Klauslogo schrieb:
...sorry, Denkfehler: Beamte sind nicht FREIWILLIG privat versichert... hat nichts mit Luxus oder Bequemlichkeit zu tun... und viele Beamte sind auch keine Grossverdiener...
Werd mal versuchen, ob ich das hinkrieg. Ich gehöre nämlich schon zu den Dinos in unserem Metier und bin keineswegs ein großer Freund des Computers.
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volker991 schrieb:
Danke MOnique für Dein Angebot.
Werd mal versuchen, ob ich das hinkrieg. Ich gehöre nämlich schon zu den Dinos in unserem Metier und bin keineswegs ein großer Freund des Computers.
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alobar schrieb:
kein Denkfehler, auch der Beamte der Loko-Führer geworden ist hat sich dieses ausgesucht. zum anderem hat jeder Beamte die Möglichkeit sich zusätzlich zu versichern um Mehrkosten abzusichern, wenn er dieses sparen möchte ist auch OK, aber dann soll er eben auch BEZAHLEN wenn es mehr kostet. ich kann ja dann auch nicht zum Bäcker gehen und mir ein Brötchen für die Hälfte geben lassen und dem Bäcker sagen weisste der Beamte konnte mich nicht bezahlen, deswegen kann ich Dir jetzt nicht das volle Geld geben.... achja, die Bahnfahrkarte kostet dann wieder ....oder sind es noch die Preise von vor 23 Jahren?!?
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M0nique schrieb:
Seltsam, bei meinem Italiener bekomme ich meine Pizza immer zum Beihilfesatz...
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MikeL schrieb:
...und laut Statistischem Bunbdesamt lag allein in den 9 Jahren vom 01.01.1992 bis zum 01.01.2001 die tatsächliche Kostensteigerngsrate bei 16,5%. Schade nur, dass einige unserer Kolleginnen und Kollegen mathemathische Flachpfeifen sind und selbst heute noch den Beihilfesatz des Jahres 2001 berechnen und damit dem ganzen Berufsstand und sich selbst unermesslichen Schaden zufügen. Letztlich schaden sie hiermit auch der Gesellschaft, denn diese muss sie bei späterer Altersarmut wahrscheinlich durchfüttern... :astonished:
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alobar schrieb:
na dann kannste ja auch zum Beihilfesatz behandeln :yum:. Ich muss tatsächlich den vollen Preis bezahlen... leider :confused:
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ali schrieb:
Naja, der Herr oder Frau Beamte(r) kann sich auch freiwillig GKV versichern....keine Problem....
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Andreas216 schrieb:
Mir kommen die Tränen
Naja, der Herr oder Frau Beamte(r) kann sich auch freiwillig GKV versichern....keine Problem....
Naja, so ganz ohne "Probleme" ??
Beamte (Herr und Frau sind hier gleichberechtigt) sind von der Versicherungspflicht in der gesetzliche KV befreit (§ 6 Abs. 1 Ziff. 2 SGB V), die mögliche freiwillige Versicherung ist an einige Voraussetzungen geknüpft (§ 9 SGB V), die nicht jede(r) erfüllt. Und wirtschaftlich attraktiv wäre der Verbleib in der gesetzlichen KV nur für Beamte in den unteren Einkommensgruppen, möglichst noch mit Kindern (vgl. dazu § 240 SGB V).
Außerdem:
Welches Interesse sollten wir Therapeuten an Beamten in der gesetzlichen KV mit ihren niedrigen Vergütungssätzen haben??
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
ali schrieb am 3.12.15 20:25:
Naja, der Herr oder Frau Beamte(r) kann sich auch freiwillig GKV versichern....keine Problem....
Naja, so ganz ohne "Probleme" ??
Beamte (Herr und Frau sind hier gleichberechtigt) sind von der Versicherungspflicht in der gesetzliche KV befreit (§ 6 Abs. 1 Ziff. 2 SGB V), die mögliche freiwillige Versicherung ist an einige Voraussetzungen geknüpft (§ 9 SGB V), die nicht jede(r) erfüllt. Und wirtschaftlich attraktiv wäre der Verbleib in der gesetzlichen KV nur für Beamte in den unteren Einkommensgruppen, möglichst noch mit Kindern (vgl. dazu § 240 SGB V).
Außerdem:
Welches Interesse sollten wir Therapeuten an Beamten in der gesetzlichen KV mit ihren niedrigen Vergütungssätzen haben??
Walli :hushed:
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M0nique schrieb:
Danke Lars,
Beihilfe Bund ist also seit 22 Jahren, 10 Monaten und 35 Tagen nicht erhöht worden.
Gruß von Monique
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