Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
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müssen und Ihre Arbeitszeit
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Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
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Problem beschreiben
canna41 schrieb:
Hallo. Wie handhabt Ihr das? Bin selbständige Physiotherapeutin, Heilpraktikerin und Kinderosteopathin. Habe mit meinen Patienten einen Behandlungsvertrag über osteopathische Behandlung eines Kindes abgeschlossen. Obwohl ich Mitglied der deutschen Gesellschaft für Kinderosteopathie bin, deren Voraussetzung eine osteopathische Ausbildung ist, möchten jede KK einzeln von mir Belege über meine osteopathische Ausbildung damit sie dies Ihren Mitgliedern erstattet. Ich habe aber keine Lust rund 120 verschiedene gesetzliche KK anzuschreiben sondern verweise auf meine Homepage mit dem entsprechenden LOGO der Gesellschaft, welches nur Mitglieder erhalten. Habt Ihr Schreiben an alle KK gesandt?
Nicht jede Kasse einzeln .
Falls ich falsch liege freue ich mich auf Verbesserung.
Müsste im Rahmenvertrag aufgeführt sein.
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Mal im Ernst: Das hat nichts mit Fortbildungszertifikaten oder so zu tun (MLD, MT usw.)
Entweder Du schickst jeder KK dein Zeug und machst beim rechtswidrigen Reigen mit, oder Du lässt es.
Wenn Du Dich dem Diktat und dem Einfluss der KK wie ein Physio unterwerfen möchtest, dann würde ich es hinschicken.
@ BineP
"Müsste im Rahmenvertrag aufgeführt sein. "
--> Ich glaube, Du solltest Dich noch mal mit der Thematik eingehend befassen.
Osteopathie hat nichts mit dem Rahmenvertrag zu tun. Sie ist ja nicht mal eine PT-Leistung. Osteopathische Behandlungen sind Heilpraktikerbehandlungen. Da gibts keinen Rahmenvertrag. Da gibts genau genommen gar nichts, was die GKVen was angeht, da völlig außerhalb des SGB V.
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Bernie schrieb:
Die Handhabung, in dieser Thematik, der GKVen sind ja eh rechtswidrig - also was solls?
Mal im Ernst: Das hat nichts mit Fortbildungszertifikaten oder so zu tun (MLD, MT usw.)
Entweder Du schickst jeder KK dein Zeug und machst beim rechtswidrigen Reigen mit, oder Du lässt es.
Wenn Du Dich dem Diktat und dem Einfluss der KK wie ein Physio unterwerfen möchtest, dann würde ich es hinschicken.
@ BineP
"Müsste im Rahmenvertrag aufgeführt sein. "
--> Ich glaube, Du solltest Dich noch mal mit der Thematik eingehend befassen.
Osteopathie hat nichts mit dem Rahmenvertrag zu tun. Sie ist ja nicht mal eine PT-Leistung. Osteopathische Behandlungen sind Heilpraktikerbehandlungen. Da gibts keinen Rahmenvertrag. Da gibts genau genommen gar nichts, was die GKVen was angeht, da völlig außerhalb des SGB V.
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canna41 schrieb:
Hallo Bernie. Genau sehe ich das auch. Habe keine Lust mich mit unnötigem Papierkram kostenlos zu beschäftigen und mich mit ahnungslosen Krankenkassenmitarbeitern rumzuschlagen. Zudem gibt es keine Weitermeldung unter den KK, so dass wirklich im Extremfall ca. 120 KK Kopien etc. verschickt werden sollen. Hätte aber gerne vielleicht noch einen Post von jemanden der Osteopath ist und bei einem Osteopathieverband gelistet ist. Mich würde wirklich interessieren ob die anderen dem Druck der KK standgehalten haben. Würde nämlich notfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Eltern, die 4 Monate Zeit hatten den Betrag an die Seite zu legen, loslassen. Aber das habe ich noch nie gemacht und weiss ehrlich gesagt nicht wo man sich da melden muss. Für kontruktive Hilfe wäre ich dankbar.
Viele meiner Kollegen machen das so, wie von Dir beschrieben - sie denken vermutlich noch wie Physiotherapeuten und nicht wie Heilpraktiker."Ist mir doch egal ob das rechtswidrig ist, hauptsache die Patienten kommen". Und senden fleißig Ihre Urkunden/Zertifikate an die Krankenkassen.
" Würde nämlich notfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Eltern, die 4 Monate Zeit hatten den Betrag an die Seite zu legen, loslassen." Frage: Was hat das eine mit dem anderen zu tun.
Die Eltern sind deine Vertragspartner. Sie haben innerhalb der von dir gesetzten Frist oder nach gesetzlcihen Vorgaben zu zahlen. Ob Sie im Rahmen von irgendeiner Migliedschaft bei einer Krankenkasse oder durch ihre Oma eine Erstattung erhalten geht Dich doch gar nichts an und hat dich streng genommen auch nicht zu interessieren.
Geh mal zu deiner KFZ Werkstatt und sag " Ich zahl die Reparatur erst wenn ich von Dritter Seite das Geld bekommen habe". Das ist doch unvorstellbar, oder?!
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Bernie schrieb:
Ich bin "Osteopath". Ich habe aber keine Vereinsmitgliedschaft in einem Osteo - Verband (wenn man bedenkt, dass manche nur wenige Mitglieder im niedrigen zweistelligen Bereich haben :kissing_closed_eyes:). Ich benutz die Bezeichnung "Osteopath" nicht, da es kein Beruf oder ähnliches ist. Im übrigen kann die Benutzung von "Osteopath" in Zusammenhang mit "Heilpraktiker" zu Abmahnungen führen (Wird, wie die DSGVO Geschichten, zur Zeit immer mehr)
Viele meiner Kollegen machen das so, wie von Dir beschrieben - sie denken vermutlich noch wie Physiotherapeuten und nicht wie Heilpraktiker."Ist mir doch egal ob das rechtswidrig ist, hauptsache die Patienten kommen". Und senden fleißig Ihre Urkunden/Zertifikate an die Krankenkassen.
" Würde nämlich notfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Eltern, die 4 Monate Zeit hatten den Betrag an die Seite zu legen, loslassen." Frage: Was hat das eine mit dem anderen zu tun.
Die Eltern sind deine Vertragspartner. Sie haben innerhalb der von dir gesetzten Frist oder nach gesetzlcihen Vorgaben zu zahlen. Ob Sie im Rahmen von irgendeiner Migliedschaft bei einer Krankenkasse oder durch ihre Oma eine Erstattung erhalten geht Dich doch gar nichts an und hat dich streng genommen auch nicht zu interessieren.
Geh mal zu deiner KFZ Werkstatt und sag " Ich zahl die Reparatur erst wenn ich von Dritter Seite das Geld bekommen habe". Das ist doch unvorstellbar, oder?!
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canna41 schrieb:
Hallo Bernie. Weiss dass die Patienteneltern darauf keinen Anspruch haben erst das Geld von Ihrer Krankenkasse zu erhalten. Weiss aber nicht wie und wo ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen kann. Weisst Du da was Kontretes?
Mahnung-Online - Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids via Internet in drei bis fünf Werktagen
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Eine Möglichkeit welche die Suchmaschine die Bäume pflanzt ausspuckt:
Mahnung-Online - Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids via Internet in drei bis fünf Werktagen
Grüße...Gerry
Dann bist du HP - also behandelst du, schreibst eine Rechnung nach den HP Vorgaben und gibst diese dem Patienten. Der muss bezahlen, ob und wie er eine Erstattung bekommt ist sein Problem.
Wenn die Kasse was will, soll sie halt nachforschen oder deine Arbeit dafür bezahlen.
Schreiben über eine Anforderung einer Kasse lese ich, nachdem die Kasse eine Gebühr von 50,- Euro entrichtet hat. Die Antwort wird extra mit 4 Euro/Min Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Bis her wollte keine Kasse irgend etwas mehr von mir haben.
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idefix- schrieb:
Ich habe vom Verband einen Stempel bekommen mit meiner Mitgliedsnummer. Dieser Stempel kommt auf die Rechnung fertig.
Dann bist du HP - also behandelst du, schreibst eine Rechnung nach den HP Vorgaben und gibst diese dem Patienten. Der muss bezahlen, ob und wie er eine Erstattung bekommt ist sein Problem.
Wenn die Kasse was will, soll sie halt nachforschen oder deine Arbeit dafür bezahlen.
Schreiben über eine Anforderung einer Kasse lese ich, nachdem die Kasse eine Gebühr von 50,- Euro entrichtet hat. Die Antwort wird extra mit 4 Euro/Min Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Bis her wollte keine Kasse irgend etwas mehr von mir haben.
Patient bekommt Rechnung - dann eine Mahnung - dann kommt der Rechtsanwalt!!!
Ob irgendjemand dem Patienten die Kosten erstattet ist mir ganz egal, er hat eine Leistung bekommen, den Vertrag unterschrieben, fertig.
Zahlungsziel bei uns 14 Tage nach Rechnungsdatum/Eingang auf meinem Konto, am 15ten Tag geht die Mahnung raus - Zahlungsziel 10 Tage - am 11ten Tag ist die Sache beim Anwalt. Diese Vorgehensweise wird ohne Ausnahme durchgezogen.
Seit gestern ist der zweite Pat. in diesem Monat beim Anwalt (Kosten 110,- für den ersten Brief)
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idefix- schrieb:
@ Canna 41
Patient bekommt Rechnung - dann eine Mahnung - dann kommt der Rechtsanwalt!!!
Ob irgendjemand dem Patienten die Kosten erstattet ist mir ganz egal, er hat eine Leistung bekommen, den Vertrag unterschrieben, fertig.
Zahlungsziel bei uns 14 Tage nach Rechnungsdatum/Eingang auf meinem Konto, am 15ten Tag geht die Mahnung raus - Zahlungsziel 10 Tage - am 11ten Tag ist die Sache beim Anwalt. Diese Vorgehensweise wird ohne Ausnahme durchgezogen.
Seit gestern ist der zweite Pat. in diesem Monat beim Anwalt (Kosten 110,- für den ersten Brief)
Wir bezuschussen 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 Euro - insgesamt 160 Euro pro Jahr.
Falls Ihr Arzt Gebühren für die Bescheinigung verlangt, können wir diese nicht übernehmen."
Osteopathie - Behandlung, Kosten und Erstattung der BIG | BIG direkt gesund
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tom1350 schrieb:
„Voraussetzung für die Kostenübernahme von Osteopathie ist eine Bescheinigung Ihres Arztes, auf der eine Diagnose angegeben ist, bei der eine osteopathische Behandlung medizinisch empfohlen wird.
Wir bezuschussen 4 Behandlungen jährlich mit jeweils maximal 40 Euro - insgesamt 160 Euro pro Jahr.
Falls Ihr Arzt Gebühren für die Bescheinigung verlangt, können wir diese nicht übernehmen."
Osteopathie - Behandlung, Kosten und Erstattung der BIG | BIG direkt gesund
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Nach § 11 Abs. 6 SGB V können Krankenkassen in ihrer Satzung zusätzliche, nicht anderweitig ausgeschlossene Leistungen unter anderem im Bereich der Versorgung mit Heilmitteln vorsehen. Die KNAPPSCHAFT hat auf dieser Rechtsgrundlage, wie viele andere Krankenkassen auch, eine Satzungsregelung veröffentlicht, nach der die Versicherten Osteopathie und Heilmittel der Naturheilverfahren in Anspruch nehmen können. Satzungsregelungen sind hierbei nach § 195 SGB V von den Aufsichtsbehörden zu genehmigen.
Die KNAPPSCHAFT als bundesunmittelbarer Träger der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesversicherungsamt. Mit der derzeitigen Formulierung in unserer Satzung konnte eine Genehmigungsfähigkeit erreicht werden.
Zu Ihrer Aussage...."Auch darf Ostepathie - egal welche Technik - laut Gesetz nur von approbierten Ärzten und geprüften Heilpraktikern durchgeführt werden. Gerne behaupten die gesetzlichen Krankenkassen etwas anderes..."; nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes handelt es sich bei dem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf um eine Einzelfallentscheidung eines einzelnen Gerichts. Wie andere Oberlandesgerichte die Rechtslage bewerten, sei nicht bekannt. Zum anderen, wie das Oberlandesgericht in Fußnote 27 ausführe, sei es dabei letztlich die Entscheidung der Gesundheitsbehörden, zu beurteilen, ob eine Ausbildung als Physiotherapeut ausreicht oder ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker osteopathische Behandlungen durchführen dürfen.
Insofern kann das Bundesversicherungsamt in einer durch Satzung geregelten Bezuschussung von durch Physiotherapeuten durchgeführten osteopathischen Leistungen einen Verstoß gegen geltendes Recht nicht erkennen.
Sofern Sie uns den Nachweis einer physiotherapeutischen Ausbildung zusenden, nehmen wir Sie daher gerne in unser internes Anbieterverzeichnis auf.
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canna41 schrieb:
Hier die Antwort der KK, nachdem ich Ihnen eindeutig per Mail mitgeteilt habe, dass ich keinerlei Schriftkram durchführe und Sie auf meine Homepages aufmerksam gemacht habe. Die sind noch zu faul mein IK nachzuschauen, obwohl Name vorhanden ist. Wolte ich Euch nicht vor enthalten.
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Nach § 11 Abs. 6 SGB V können Krankenkassen in ihrer Satzung zusätzliche, nicht anderweitig ausgeschlossene Leistungen unter anderem im Bereich der Versorgung mit Heilmitteln vorsehen. Die KNAPPSCHAFT hat auf dieser Rechtsgrundlage, wie viele andere Krankenkassen auch, eine Satzungsregelung veröffentlicht, nach der die Versicherten Osteopathie und Heilmittel der Naturheilverfahren in Anspruch nehmen können. Satzungsregelungen sind hierbei nach § 195 SGB V von den Aufsichtsbehörden zu genehmigen.
Die KNAPPSCHAFT als bundesunmittelbarer Träger der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesversicherungsamt. Mit der derzeitigen Formulierung in unserer Satzung konnte eine Genehmigungsfähigkeit erreicht werden.
Zu Ihrer Aussage...."Auch darf Ostepathie - egal welche Technik - laut Gesetz nur von approbierten Ärzten und geprüften Heilpraktikern durchgeführt werden. Gerne behaupten die gesetzlichen Krankenkassen etwas anderes..."; nach Ansicht des Bundesversicherungsamtes handelt es sich bei dem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf um eine Einzelfallentscheidung eines einzelnen Gerichts. Wie andere Oberlandesgerichte die Rechtslage bewerten, sei nicht bekannt. Zum anderen, wie das Oberlandesgericht in Fußnote 27 ausführe, sei es dabei letztlich die Entscheidung der Gesundheitsbehörden, zu beurteilen, ob eine Ausbildung als Physiotherapeut ausreicht oder ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker osteopathische Behandlungen durchführen dürfen.
Insofern kann das Bundesversicherungsamt in einer durch Satzung geregelten Bezuschussung von durch Physiotherapeuten durchgeführten osteopathischen Leistungen einen Verstoß gegen geltendes Recht nicht erkennen.
Sofern Sie uns den Nachweis einer physiotherapeutischen Ausbildung zusenden, nehmen wir Sie daher gerne in unser internes Anbieterverzeichnis auf.
Das alles interessiert bei einer HP-Rechnung kein Borstenvieh!
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
..also wird nicht für die Ausbildung Osteopathie, sonden Physiotherapie ein Nachweis gefordert?? (Oder war das jetzt ein Freud?)
Das alles interessiert bei einer HP-Rechnung kein Borstenvieh!
mfg hgb :wink:
Sinngemäße Auskunft: Wir kümmern uns nicht um das Berufsrecht, sondern ausschließlich um das "Kassenrecht" und um die Satzungen (persönliche Mitteilung). Zwischenzeitlich haben die sich wohl beschäftigen müssen, können aber von ihrer Position nicht abweichen.
Wenn eine KK wie oben beschrieben, sich so "verteidigen" muss, dann ist das -aus meiner Sicht - schon ziemlich bedenklich.
Schauen wir uns das mal genauer an:
1. Osteopathie ist Heilkunde, das dürfte unstreitig sein (einfache Gesetzesgrundlage, analoge Ausführungen auch zu TCM usw.)
2. Ist sie delegierbar? -> Eindeutig nein, denn
a.) Osteopathie gehört nicht zum Berufsbild des Physiotherapeuten (da reicht ein Blick in die einschlägigen Gesetze und Verordnungen) (Einer der Gründe warum die Rechtsprechung hinsichtlich sektoralem HP Osteo eindeutig ist: keine Möglichkeit für PT)
b.) Osteopathie kann nicht delegiert werden, da sie Elemente enthält, welche die persönliche Leistungserbringung eines Arztes oder HP erfordern
c.) Die Überwachung einer rechtswirksamen Delegation dürfte im Regelfall schon aus räumlichen Gründen nicht möglich sein
Somit ist eine Durchführung von "Osteopathie" für einen PT immer eine strafbare, unerlaubte Ausübung der Heilkunde.
Ich könnte weitere Gründe aufführen, nur das sprengt hier den Rahmen. Die oben aufgeführten genügen in der Regel auch.
Die Ausführungen der o.g. GKV sind aus meiner Sicht ziemlich übel. Warum?
Der Satz "die Entscheidung der Gesundheitsbehörden, zu beurteilen, ob eine Ausbildung als Physiotherapeut ausreicht oder ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker osteopathische Behandlungen durchführen dürfen. " in Kombination mit der Sichtweise "Sofern Sie uns den Nachweis einer physiotherapeutischen Ausbildung zusenden, nehmen wir Sie daher gerne in unser internes Anbieterverzeichnis auf. " löst ein riesen Problem für die PTs aus. Nämlich: Der PT wird ja förmlich von der GKV zur rechtswidrigen, strafbaren Handlung ermutigt und in Sicherheit gewogen. Was passiert jetzt wenn die "Gesundheitsbehörde" feststellt, dass der PT eine strafbare Handlung begangen hat, indem er Osteo ausgeübt hat? Dann kann der sich nicht auf die Auskunft der KK berufen. Es ist alleine seine Verantwortung als PT!
Unerlaubte Ausübung der Heilkunde kann ja mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden!
Die Krankenkassen ermuntern hunderte von PT (mit Osteo - Fortbildung) zu strafbaren Handlungen - mit Verlaub: Das ist ganz schön ekelhaft!
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Bernie schrieb:
Die Haltung des Bundesversicherungsamtes ist seit Jahren bekannt.
Sinngemäße Auskunft: Wir kümmern uns nicht um das Berufsrecht, sondern ausschließlich um das "Kassenrecht" und um die Satzungen (persönliche Mitteilung). Zwischenzeitlich haben die sich wohl beschäftigen müssen, können aber von ihrer Position nicht abweichen.
Wenn eine KK wie oben beschrieben, sich so "verteidigen" muss, dann ist das -aus meiner Sicht - schon ziemlich bedenklich.
Schauen wir uns das mal genauer an:
1. Osteopathie ist Heilkunde, das dürfte unstreitig sein (einfache Gesetzesgrundlage, analoge Ausführungen auch zu TCM usw.)
2. Ist sie delegierbar? -> Eindeutig nein, denn
a.) Osteopathie gehört nicht zum Berufsbild des Physiotherapeuten (da reicht ein Blick in die einschlägigen Gesetze und Verordnungen) (Einer der Gründe warum die Rechtsprechung hinsichtlich sektoralem HP Osteo eindeutig ist: keine Möglichkeit für PT)
b.) Osteopathie kann nicht delegiert werden, da sie Elemente enthält, welche die persönliche Leistungserbringung eines Arztes oder HP erfordern
c.) Die Überwachung einer rechtswirksamen Delegation dürfte im Regelfall schon aus räumlichen Gründen nicht möglich sein
Somit ist eine Durchführung von "Osteopathie" für einen PT immer eine strafbare, unerlaubte Ausübung der Heilkunde.
Ich könnte weitere Gründe aufführen, nur das sprengt hier den Rahmen. Die oben aufgeführten genügen in der Regel auch.
Die Ausführungen der o.g. GKV sind aus meiner Sicht ziemlich übel. Warum?
Der Satz "die Entscheidung der Gesundheitsbehörden, zu beurteilen, ob eine Ausbildung als Physiotherapeut ausreicht oder ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker osteopathische Behandlungen durchführen dürfen. " in Kombination mit der Sichtweise "Sofern Sie uns den Nachweis einer physiotherapeutischen Ausbildung zusenden, nehmen wir Sie daher gerne in unser internes Anbieterverzeichnis auf. " löst ein riesen Problem für die PTs aus. Nämlich: Der PT wird ja förmlich von der GKV zur rechtswidrigen, strafbaren Handlung ermutigt und in Sicherheit gewogen. Was passiert jetzt wenn die "Gesundheitsbehörde" feststellt, dass der PT eine strafbare Handlung begangen hat, indem er Osteo ausgeübt hat? Dann kann der sich nicht auf die Auskunft der KK berufen. Es ist alleine seine Verantwortung als PT!
Unerlaubte Ausübung der Heilkunde kann ja mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden!
Die Krankenkassen ermuntern hunderte von PT (mit Osteo - Fortbildung) zu strafbaren Handlungen - mit Verlaub: Das ist ganz schön ekelhaft!
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tom1350 schrieb:
Möchte die Knappschaft auch eine Bescheinigung vom Arzt über die Empfehlung für Osteopathie?
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canna41 schrieb:
Bin gerade noch dran. Möchte noch gerne wissen ob es ausreicht eine Bescheinigung als Physio vorzulegen oder Sie ein IK brauchen und werde deshalb noch mal ein bißchen mit der Knappschaft mailen. Wenn Nachweis als Physio reicht aber eine abgenommene Praxis (IK) zur Abgabe von Osteopathie und Erstattung durch die KK nicht benötigt wird, dürften wir ja demnächst keine Probleme mehr wegen Raumgrößen und Raumhöhen bei der Abgaben von physiotherapeutischen Leistungen haben. Werde weiter berichten.
Ich denke, da ducken die sich dann ganz schnell weg :sunglasses:
Edit: Rechtschreibfehler
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Bernie schrieb:
Dann kannste vielleicht auch gleich mal nachfragen, ob die sich in der Verantwortung sehen, wenn ein PT eine Unterlassungserklärung vor dem ÖGD abgeben muss (Bei Zuwiederhandlung 200 000€ Geldstrafe :kissing_closed_eyes: ), weil sie als GKV den PT im Glauben gelassen haben, dass er Osteopathie durchführen darf.
Ich denke, da ducken die sich dann ganz schnell weg :sunglasses:
Edit: Rechtschreibfehler
Sehr geehrter Herr xxxx
Wie schon einmal geschrieben, kann ich zur Zeit weder scannen noch faxen.
Benötigen Sie zur Aufnahme meiner Person in Ihrer Liste für die Erstattung von Osteopathie an Ihre Versicherten nur eine Kopie meiner Berufsurkunde (diese könnte ich notfalls mit der Post schickern) oder
muss ich eine abgenommen Praxis vorweisen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau xxx,
ich benötige eine Kopie Ihrer Berufsurkunde "Physiotherapeutin" sowie einen Nachweis über die erfolgreiche Abschlussprüfung Osteopathie. Eine nach § 124 SGB V zugelassene Praxis ist nicht erforderlich. Ich bitte mit der Übersendung auch um Angabe Ihrer vollständigen Adressdaten.
Freundliche Grüße
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canna41 schrieb:
Hallo. Hier der weitere Schriftverkehr mit der gesetzlichen KK. Schon spannend, dass man für MT eine Deckenhöhe von 2,5 m benötigt für Osteopathie jedoch nicht.
Sehr geehrter Herr xxxx
Wie schon einmal geschrieben, kann ich zur Zeit weder scannen noch faxen.
Benötigen Sie zur Aufnahme meiner Person in Ihrer Liste für die Erstattung von Osteopathie an Ihre Versicherten nur eine Kopie meiner Berufsurkunde (diese könnte ich notfalls mit der Post schickern) oder
muss ich eine abgenommen Praxis vorweisen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau xxx,
ich benötige eine Kopie Ihrer Berufsurkunde "Physiotherapeutin" sowie einen Nachweis über die erfolgreiche Abschlussprüfung Osteopathie. Eine nach § 124 SGB V zugelassene Praxis ist nicht erforderlich. Ich bitte mit der Übersendung auch um Angabe Ihrer vollständigen Adressdaten.
Freundliche Grüße
--> für was?
Was würde denn die GKV machen, wenn jemand HP ist, kein Physio, aber eine Vollzeitausbildung in Osteopathie vorweist? Oder mit den Worten der KK: eine "erfolgreiche Abschlussprüfung Osteopathie"......
Würden die das anerkennen oder nicht? Eher vermutlich nicht (Sie dürfen den HP ja eh nicht erstatten). Deshalb die Umgehung mit dem PT, der es aber nicht machen darf :confused:
Osteopathie ist keine Zertifikatsfortbildung für PTs. Osteopathie ist keine Weiterbildung für PTs. Osteopathie ist kein Heilmittel. GKVen haben keine Zuständigkeit für Heilpraktiker.
Was wollen die eigentlich? Genau: Auf möglichst einfache Weise Mitglieder binden. Osteopathie ist für die ein Marketinginstrument. Für diesen Zweck ist auch fortlaufender Rechtsbruch eine tolerierte Begleiterscheinung.
Und die (teilweise) GKV-hörigen PTs (viele, aber nicht alle!) machen sich zum Helfershelfer und begehen schön fleißig "ihre" strafbaren Ausübungen der Heilkunde.
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Bernie schrieb:
"ich benötige eine Kopie Ihrer Berufsurkunde "Physiotherapeutin" "
--> für was?
Was würde denn die GKV machen, wenn jemand HP ist, kein Physio, aber eine Vollzeitausbildung in Osteopathie vorweist? Oder mit den Worten der KK: eine "erfolgreiche Abschlussprüfung Osteopathie"......
Würden die das anerkennen oder nicht? Eher vermutlich nicht (Sie dürfen den HP ja eh nicht erstatten). Deshalb die Umgehung mit dem PT, der es aber nicht machen darf :confused:
Osteopathie ist keine Zertifikatsfortbildung für PTs. Osteopathie ist keine Weiterbildung für PTs. Osteopathie ist kein Heilmittel. GKVen haben keine Zuständigkeit für Heilpraktiker.
Was wollen die eigentlich? Genau: Auf möglichst einfache Weise Mitglieder binden. Osteopathie ist für die ein Marketinginstrument. Für diesen Zweck ist auch fortlaufender Rechtsbruch eine tolerierte Begleiterscheinung.
Und die (teilweise) GKV-hörigen PTs (viele, aber nicht alle!) machen sich zum Helfershelfer und begehen schön fleißig "ihre" strafbaren Ausübungen der Heilkunde.
"Nach § 11 Abs. 6 SGB V können Krankenkassen in ihrer Satzung zusätzliche, nicht anderweitig ausgeschlossene Leistungen unter anderem im Bereich der Versorgung mit Heilmitteln vorsehen."
--> 1. Heilpraktiker Leistungen (dabei handelt es sich bei der Osteopathie - das ist, soweit auch der nächste Denkfehler der Knappschaft - unstreitig) sind ausgeschlossene Leistungen.
2. Osteopathie ist KEIN Heilmittel!
Zwei Fehler in einem Satz......... :sunglasses:
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Bernie schrieb:
Die Knappschaft hat, juristisch betrachtet, zwei Denkfehler in Ihrem Schreiben:
"Nach § 11 Abs. 6 SGB V können Krankenkassen in ihrer Satzung zusätzliche, nicht anderweitig ausgeschlossene Leistungen unter anderem im Bereich der Versorgung mit Heilmitteln vorsehen."
--> 1. Heilpraktiker Leistungen (dabei handelt es sich bei der Osteopathie - das ist, soweit auch der nächste Denkfehler der Knappschaft - unstreitig) sind ausgeschlossene Leistungen.
2. Osteopathie ist KEIN Heilmittel!
Zwei Fehler in einem Satz......... :sunglasses:
jeder (gn), der auch dieserMeinung ist, sollte Jens Spahn und / oder seinem Bundestagsabgeordenten schreiben. :thumbsdown: Vielleicht auch mit ein paar Worten zur Vergütung!
Mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
HAllo zusammen,
jeder (gn), der auch dieserMeinung ist, sollte Jens Spahn und / oder seinem Bundestagsabgeordenten schreiben. :thumbsdown: Vielleicht auch mit ein paar Worten zur Vergütung!
Mfg hgb :blush:
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Bine P schrieb:
Hallo eigentlich würde ich es handhaben wie wenn man z.b. Mld oder andere Fortbildungen anmeldet.
Nicht jede Kasse einzeln .
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