O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
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Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
hat eine Hausverwaltung das Recht, in einem sowohl gewerblich als auch privat genutzten Haus, das Abstellen eines Kinderwagens vor der Praxis-Eingangstür zu verbieten ?
Wie kinderfeindlich darf eine Vermieter in Dtschld sein ?
Da die Nachbarn von gegenüber 2 Schuhschränke vor der Wohnung haben ... hab ich auch einen Schuhschrank angeschafft ( weil ein offenes Regal verboten ist (man könnte ja eine Schuhsohle sehen!!?) und jetzt im Winter wo die Leute mit Stiefeln kommen, sind die Fächer etwas zu niedrig und daher stellen manche doch die Stiefel auf den Boden ( das darf aber nicht sein, weil u.a. das salzhaltige Wasser den Boden "zerstöre" und natürlich bringen auch die Kinderwagen Schneereste mit rein ( was auch salzhaltige Pfützen zur Folge hat.)
Meines Wissens gibt es seitens der Mieter doch auch Rechte - gesetzliche Vorgaben über Abstellmöglichkeiten für z.B. Kinderwagen ?!( hier haben ja vorher mehrfach Familien mit kleinen Kindern gewohnt, die sicher ihren Kinderwagen nicht in die Wohnung mitgenommen haben ( und wenn dann auch mal Besuch mit Kleinkindern kam bestimmt auch die nicht)
Muss ich damit rechnen, dass man die Kinderwagen verbietet?
Meine Patienten sind überwiegend junge Familien... viele haben vor kurzem noch ein Geschwisterkind bekommen..d.h. es werden immer mehr Kinderwagen vor meiner Praxistür abgestellt...
wenn jetzt schon wegen der "Pfützen" das Abstellen der Schuhe "wiederholt" gerügt wird... könnte man mir rechtlich die Kinderwagenabstellung auch noch vorwerfen und verbieten, auch wenn ich nun öfters mit Putzlappen hinterherwische...muss ich mit Ärger rechnen...
Manchmal ärgere ich mich schon sehr über die Kinderfeindlichkeit dieser Gesellschaft !
Danke für Tipps ( bzgl. Gesetze oder "alternative" Lösungen der SCHUHPROBLEMATIK ( mein Praxisflur ist definitiv nicht groß genug, dort alle Schuhe und Ersatzhausschuhe bereitzustellen)
Grüße :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
hat eine Hausverwaltung das Recht, in einem sowohl gewerblich als auch privat genutzten Haus, das Abstellen eines Kinderwagens vor der Praxis-Eingangstür zu verbieten ?
Wie kinderfeindlich darf eine Vermieter in Dtschld sein ?
Da die Nachbarn von gegenüber 2 Schuhschränke vor der Wohnung haben ... hab ich auch einen Schuhschrank angeschafft ( weil ein offenes Regal verboten ist (man könnte ja eine Schuhsohle sehen!!?) und jetzt im Winter wo die Leute mit Stiefeln kommen, sind die Fächer etwas zu niedrig und daher stellen manche doch die Stiefel auf den Boden ( das darf aber nicht sein, weil u.a. das salzhaltige Wasser den Boden "zerstöre" und natürlich bringen auch die Kinderwagen Schneereste mit rein ( was auch salzhaltige Pfützen zur Folge hat.)
Meines Wissens gibt es seitens der Mieter doch auch Rechte - gesetzliche Vorgaben über Abstellmöglichkeiten für z.B. Kinderwagen ?!( hier haben ja vorher mehrfach Familien mit kleinen Kindern gewohnt, die sicher ihren Kinderwagen nicht in die Wohnung mitgenommen haben ( und wenn dann auch mal Besuch mit Kleinkindern kam bestimmt auch die nicht)
Muss ich damit rechnen, dass man die Kinderwagen verbietet?
Meine Patienten sind überwiegend junge Familien... viele haben vor kurzem noch ein Geschwisterkind bekommen..d.h. es werden immer mehr Kinderwagen vor meiner Praxistür abgestellt...
wenn jetzt schon wegen der "Pfützen" das Abstellen der Schuhe "wiederholt" gerügt wird... könnte man mir rechtlich die Kinderwagenabstellung auch noch vorwerfen und verbieten, auch wenn ich nun öfters mit Putzlappen hinterherwische...muss ich mit Ärger rechnen...
Manchmal ärgere ich mich schon sehr über die Kinderfeindlichkeit dieser Gesellschaft !
Danke für Tipps ( bzgl. Gesetze oder "alternative" Lösungen der SCHUHPROBLEMATIK ( mein Praxisflur ist definitiv nicht groß genug, dort alle Schuhe und Ersatzhausschuhe bereitzustellen)
Grüße :blush:
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aber mein Vermieter hat mit diesen Vorgängen selbst nichts groß zu tun... die Hausverwaltung (bzw. der Hausmeister, der von solchen Vorgängen gern mal Fotos macht ) sind diejenigen, die hier das SAGEN haben...und da es USUS in den Häusern hier ist, dass andere Mieter ( die Privateigentümer sind) Pflanzen und Schuhschränke im Hausflur abstellen... nehme ich mir einfach das gleiche Recht heraus...
vor den Wohnungen in den anderen Häusern stehen sogar manchmal die Schuhe offen herum und auch Kinderwägen ( das sind die rein privat genutzten Häuser dieser Immobilie - denn es handelt sich um ein ganzes zusammenhängendes Areal... mit einer Verwaltungsfirma... im Notfall berufe ich mich darauf.
Da die Haus-Flure hier in der gemischt genutzten Immobilie wirklich sehr sehr breit und groß sind, und vorher hier eine Familie mit Baby wohnte, ging ich davon aus, dass das Abstellen von einem Kinderwagen vor der Wohnung schon gang und gäbe sei... dies stellt auch wirklich keinerlei Beeinträchtigung der Fluchtwege dar, weil der Schuhschrank seitlich in einer Vertiefung an der Fensterfront steht und mindestens noch fast 3 Meter Platz bis zur Wand sind.
Die ganze Sache bringt auch keine Beeinträchtigung der Hausreinigung, weil die Putzfrau abends bzw. am WE oder Mo vormittags kommt (zumindest hab ich noch nie eine gesehen...und da ist niemand von den Patienten und somit auch kein SCHUH oder Kinderwagen der stören könnte..weil dann die Praxis geschlossen ist.
Anfangs im Sommer /Herbst kamen kaum Patientenkinder mit geschwisterlichen Kleinkindern (die wurden z.T. ja erst im Sommer/Herbst geboren !) .. und es ist hier der erste Winter...und da ich allein arbeite sind es höchstens (für kurze Zeit des "Übergangs" - die einen kommen, die anderen gehen) 2 Kinderwagen gleichzeitig...
doch die können nun auch im EINGANGSBEREICH des Hauses bleiben... dort ist ganz anderer Fussboden (Steinböden)
vorher war das für mich dsbzgl. noch kein Problem, und auch wenn in der alten Praxis viel weniger Platz im Treppenhaus war konnten die Schuhe der Patienten im Treppenhaus abgestellt werden ( oben drüber waren nur eine WG und junge Leute... die Kinderwägen mussten unter dem Vordach meiner Garage bleiben ( da im Treppenhaus dafür kein Platz war)..
bei meinen KollegInnen ist auch das Abstellen der Schuhe vor der Praxistür USUS ( und die haben noch viel weniger Platz !)
daher war ich nun von dem Problem hier wo es viel mehr Flächen im Treppenhaus gibt etwas überrascht...
Solange wie ich noch keine persönliche "offizielle Abmahnung" (seitens der Hausverwaltung) bekomme, brauch ich wohl keinen RA... und ein erneuter freiwilliger UMZUG kommt nicht infrage ( bin doch erst vor 1 Jahr hierhergezogen !)
Augenblicklich verhindere ich erst mal, dass die Patienten das Schuhverbot im Treppenhaus ignorieren können ( mehrfach alle persönlich angesprochen und Zettel aufgehängt - damit auch die eher selten auftauchenden Väter und Omas es mitkriegen!) und bitte die Mütter, bei Schnee den Kinderwagen unten abzustellen... das dürfte die Hausverwaltung dann beruhigen.
Schöne Fasnacht noch allen Narren !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke an alle, die ihre Ideen und Einschätzung mitgeteilt haben... (ich war krank und daher länger nicht mehr im Forum)
aber mein Vermieter hat mit diesen Vorgängen selbst nichts groß zu tun... die Hausverwaltung (bzw. der Hausmeister, der von solchen Vorgängen gern mal Fotos macht ) sind diejenigen, die hier das SAGEN haben...und da es USUS in den Häusern hier ist, dass andere Mieter ( die Privateigentümer sind) Pflanzen und Schuhschränke im Hausflur abstellen... nehme ich mir einfach das gleiche Recht heraus...
vor den Wohnungen in den anderen Häusern stehen sogar manchmal die Schuhe offen herum und auch Kinderwägen ( das sind die rein privat genutzten Häuser dieser Immobilie - denn es handelt sich um ein ganzes zusammenhängendes Areal... mit einer Verwaltungsfirma... im Notfall berufe ich mich darauf.
Da die Haus-Flure hier in der gemischt genutzten Immobilie wirklich sehr sehr breit und groß sind, und vorher hier eine Familie mit Baby wohnte, ging ich davon aus, dass das Abstellen von einem Kinderwagen vor der Wohnung schon gang und gäbe sei... dies stellt auch wirklich keinerlei Beeinträchtigung der Fluchtwege dar, weil der Schuhschrank seitlich in einer Vertiefung an der Fensterfront steht und mindestens noch fast 3 Meter Platz bis zur Wand sind.
Die ganze Sache bringt auch keine Beeinträchtigung der Hausreinigung, weil die Putzfrau abends bzw. am WE oder Mo vormittags kommt (zumindest hab ich noch nie eine gesehen...und da ist niemand von den Patienten und somit auch kein SCHUH oder Kinderwagen der stören könnte..weil dann die Praxis geschlossen ist.
Anfangs im Sommer /Herbst kamen kaum Patientenkinder mit geschwisterlichen Kleinkindern (die wurden z.T. ja erst im Sommer/Herbst geboren !) .. und es ist hier der erste Winter...und da ich allein arbeite sind es höchstens (für kurze Zeit des "Übergangs" - die einen kommen, die anderen gehen) 2 Kinderwagen gleichzeitig...
doch die können nun auch im EINGANGSBEREICH des Hauses bleiben... dort ist ganz anderer Fussboden (Steinböden)
vorher war das für mich dsbzgl. noch kein Problem, und auch wenn in der alten Praxis viel weniger Platz im Treppenhaus war konnten die Schuhe der Patienten im Treppenhaus abgestellt werden ( oben drüber waren nur eine WG und junge Leute... die Kinderwägen mussten unter dem Vordach meiner Garage bleiben ( da im Treppenhaus dafür kein Platz war)..
bei meinen KollegInnen ist auch das Abstellen der Schuhe vor der Praxistür USUS ( und die haben noch viel weniger Platz !)
daher war ich nun von dem Problem hier wo es viel mehr Flächen im Treppenhaus gibt etwas überrascht...
Solange wie ich noch keine persönliche "offizielle Abmahnung" (seitens der Hausverwaltung) bekomme, brauch ich wohl keinen RA... und ein erneuter freiwilliger UMZUG kommt nicht infrage ( bin doch erst vor 1 Jahr hierhergezogen !)
Augenblicklich verhindere ich erst mal, dass die Patienten das Schuhverbot im Treppenhaus ignorieren können ( mehrfach alle persönlich angesprochen und Zettel aufgehängt - damit auch die eher selten auftauchenden Väter und Omas es mitkriegen!) und bitte die Mütter, bei Schnee den Kinderwagen unten abzustellen... das dürfte die Hausverwaltung dann beruhigen.
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Inche schrieb:
Ja ein Vermieter kann das abstellen von Kinderwagen und Fahrrädern usw. Im Hausflur verbieten.Das sollte aber in der Hausordnung stehen die dem Mietvertrag beigefügt oder ausgehängt ist. Das kann notwendig sein um z.b bei einem Brand im Haus das durchkommen zu ermöglichen. Rede doch einfach mal mit dem Vermieter und mit anderen Mietern wie das bisher gemacht worden ist.
mfg hgb :blush:
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LG,
m.
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michael933 schrieb:
Geht vermutlich tatsächlich nur mit Anwalt, ibs. weil zweierlei Maß angelegt wird. Fluchwege frei zu halten ist jedoch sowohl privat, als auch gewerblich unstrittig.
LG,
m.
Das ist jetzt keine Hilfe, was deine Rechte angeht, aber vielleicht hilft es für den Anfang einer besseren Verständigung.
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Andrea Platzer schrieb:
Wenn es um einen möglichen Schaden am Boden geht, ist vielleicht eine Fußmatte ein Lösung. Die gibt es mit z.B. vierwöchigem Waschservice zu moderaten Preisen zu mieten und man kann es auf die Wintersaison beschränken, dann ist es von Kosten/Nutzen her sinnig.
Das ist jetzt keine Hilfe, was deine Rechte angeht, aber vielleicht hilft es für den Anfang einer besseren Verständigung.
War die (kostenlose?) Mitnutzung der Flächen im Treppenhaus durch die Praxis nicht besprochen worden mit dem Vermieterß Falls nein, dann sehe ich schwarz!
Mal davon ab: Würdet ihr es toll finden, wenn jeder einfach öffentlich Flächen mit Möbel vollstellt oder die Fahrräder ins Treppenhaus stellt? In einem gemischten Wohn- und Geschäftshaus kan man m.E. nicht einfach unterstellen, dass man alles mal tun darf...
Wie ist das Gesprächsklima generell im Haus? Keiner redet, aber alle rümpeln die Gemeinschaftsflächen zu? Wie muss man sich das optiosch vorstellen?
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Rolf Jungbluth schrieb:
Ein paar dumme Fragen haben sich mit beim Lesen jedoch direkt mal gestellt:
War die (kostenlose?) Mitnutzung der Flächen im Treppenhaus durch die Praxis nicht besprochen worden mit dem Vermieterß Falls nein, dann sehe ich schwarz!
Mal davon ab: Würdet ihr es toll finden, wenn jeder einfach öffentlich Flächen mit Möbel vollstellt oder die Fahrräder ins Treppenhaus stellt? In einem gemischten Wohn- und Geschäftshaus kan man m.E. nicht einfach unterstellen, dass man alles mal tun darf...
Wie ist das Gesprächsklima generell im Haus? Keiner redet, aber alle rümpeln die Gemeinschaftsflächen zu? Wie muss man sich das optiosch vorstellen?
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hgb schrieb:
Kläre das am besten mit einem Anwalt, gewerbliche und privat gemietete Räume haben unterschiedliche Rechtsgebiete!
mfg hgb :blush:
Man kann ggfls. Kinderwägen in einem dafür abzugrenzenden Bereich abstellen, aber wenn man wegen Kinderwagen nicht durchkommt, dann muss der Kinderwagen weg.
Ich will euch nicht hören wenn die Feuerwehr oder andere Rettungskräfte nicht schnell genug bei euch sind weil da alles zugestellt ist oder wenn ihr selber bei einem Stromausfall bei Dunkelheit über diverse Dinge stolpert und euch was brecht.
So ganz nebenbei bemerkt: Flure und Treppenhäuser die gleichzeitig Flucht und Rettungswege sind, sind sogenannte Sicherheitstechnische Einrichtungen. Das Beeinträchtigen und unbrauchbar machen von Sicherheitstechnischen Einrichtungen ist eine Straftat. (§145 Abs. 2 STGB)
Wer also absichtlich dort was abstellt was stört, der handelt mit Vorsatz.
Im Schadensfalls wird zusätzlich der Versicherer die Verursacher der Engstellen zur Kasse bitten. Das kann vom wohlhabenden Privatier zum Hartz IV Niveau führen.
Also guckt mal ein bisschen über den eigenen Horizont hinaus.
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Helmut hat schon alles beschrieben und es hat nichts mit Kinderunfreundlichlkeit zu tun und da nützt auch ein Anwalt nichts.
AN Hgb : So groß ist der Unterschied zwischen Gewerblich und nicht Gewerblich nicht.Das ist weitestgehend sehr gut im BGB geregelt.Hatte nämlich gerade das Problem mit meinem gewerblichen Vermieter.
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eim schrieb:
Nicht immer hinter allem die Willkür des Vermieters vermuten.
Helmut hat schon alles beschrieben und es hat nichts mit Kinderunfreundlichlkeit zu tun und da nützt auch ein Anwalt nichts.
AN Hgb : So groß ist der Unterschied zwischen Gewerblich und nicht Gewerblich nicht.Das ist weitestgehend sehr gut im BGB geregelt.Hatte nämlich gerade das Problem mit meinem gewerblichen Vermieter.
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Helmut Fromberger schrieb:
Kinderwägen im Flur und eure Schuhschränkchen, sowie Schuhe und andere Sachen sind nicht aus reiner Vermieter- oder Verwalterwillkür verboten. Flure sind u.a. Flucht und Rettungswege und somit gemäß der LBO frei zu halten. Für Schuhe, Schuhschränkchen und andere Sachen ist eure Mietschache da und nicht der Flur. Und weil ihr hier nach Rechten fragt: Ihr habt das recht den Flur zu nutzen. Klar, die Nutzung besteht aber darin Zugang zur Mietsache zu haben und nicht darin den Flur als Abstellkammer zu nutzen.
Man kann ggfls. Kinderwägen in einem dafür abzugrenzenden Bereich abstellen, aber wenn man wegen Kinderwagen nicht durchkommt, dann muss der Kinderwagen weg.
Ich will euch nicht hören wenn die Feuerwehr oder andere Rettungskräfte nicht schnell genug bei euch sind weil da alles zugestellt ist oder wenn ihr selber bei einem Stromausfall bei Dunkelheit über diverse Dinge stolpert und euch was brecht.
So ganz nebenbei bemerkt: Flure und Treppenhäuser die gleichzeitig Flucht und Rettungswege sind, sind sogenannte Sicherheitstechnische Einrichtungen. Das Beeinträchtigen und unbrauchbar machen von Sicherheitstechnischen Einrichtungen ist eine Straftat. (§145 Abs. 2 STGB)
Wer also absichtlich dort was abstellt was stört, der handelt mit Vorsatz.
Im Schadensfalls wird zusätzlich der Versicherer die Verursacher der Engstellen zur Kasse bitten. Das kann vom wohlhabenden Privatier zum Hartz IV Niveau führen.
Also guckt mal ein bisschen über den eigenen Horizont hinaus.
Wenn man jetzt mal nicht nur sich selbst sieht und ehrlich ist, dann stellt der eine den Kinderwagen im Flur ab, der nächste seine (oft stinkenden) Schuhe, der nächste vieleicht sein Fahrrad. Der Flur einer Hauses (ob privat oder gewrblich) ist eine Gemeinschaftsfläche und frei zu halten. Was sollen denn die Putzkräfte sagen, wenn sie das ganze "Gerümpel" zur Seite räumen müssen um zu putzen.
Wenn man Kinder hat oder sehr viele Kinder behandelt, muss man solche Dinge vorher abklären. Eventuell hättest du deine Praxis eben so gestalten müssen, dass der Kinderwagen mit reingenommen werden kann.
Und stinkende Stiefel offen im Flur finde ich auch unmöglich. Dafür ist in Wohnung oder Praxis Raum zu schaffen. Es ist so typisch, die Leute wollen den Matsch und ihre müffelnden Schuhe nicht in den Räumen haben, aber die anderen können damit belästigt werden. Wenn die Stiefel nicht in den Schrank passen, mußt du eben für einen höheren sotgen, so einfach ist das.
Vielleicht nicht mal nur sich sehen und gleich mit Begriffen wie kinderfeindlich kommen (das kommt immer, wenn gar nichts mehr geht), sondern auch mal die andere Seite sehen.
Gruß Britt
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Du scheinst über die meisten Gerichtsurteile nicht informiert zu sein...diese besagen, das eben Kinderwagen im Flur /Treppenhaus stehen dürfen (Wohnhäuser) Hast Du früher die Kinderwagen Deiner Kinder immer in die 3 oder 4 Etage raufgeschleppt mit Kind auf dem Arm??? Sonstige Möblierung ist untersagt wegen Fluchtwegen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Britt,
Du scheinst über die meisten Gerichtsurteile nicht informiert zu sein...diese besagen, das eben Kinderwagen im Flur /Treppenhaus stehen dürfen (Wohnhäuser) Hast Du früher die Kinderwagen Deiner Kinder immer in die 3 oder 4 Etage raufgeschleppt mit Kind auf dem Arm??? Sonstige Möblierung ist untersagt wegen Fluchtwegen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Du scheinst über die meisten Gerichtsurteile nicht informiert zu sein...diese besagen, das eben Kinderwagen im Flur /Treppenhaus stehen dürfen (Wohnhäuser) Hast Du früher die Kinderwagen Deiner Kinder immer in die 3 oder 4 Etage raufgeschleppt mit Kind auf dem Arm??? Sonstige Möblierung ist untersagt wegen Fluchtwegen...
Jein....
Je nach Gebäudetyp und Gebäudeklasse kann es da Unterschiede geben. Das Abstellen von Kinderwägen ist nach diesen richterlichen Entscheidungen auch nur dort erlaubt wo auch Platz dafür ist. Fehlt dieser Platz, es geht hier um eine bestimmte Mindestfläche, so muss auch dort der Kinderwagen weg.
Bei Bauten der GK1-4 gemäß LBO kann es da schon mal schwierig werden, weil da eben der Platz dafür fehlen kann, oder weil für solche Zwecke ein Fahrradkeller oder ein seperater Abstellraum existiert. Bei Hochhäusern, da gibt es eine seperate BO dafür, muss genau für solche Fälle beispielsweise genügen Abstellfläche verfügbar sein. Und genau dort darf man den auch abstellen. Wo anders muss er weg.
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Helmut Fromberger schrieb:
J
Du scheinst über die meisten Gerichtsurteile nicht informiert zu sein...diese besagen, das eben Kinderwagen im Flur /Treppenhaus stehen dürfen (Wohnhäuser) Hast Du früher die Kinderwagen Deiner Kinder immer in die 3 oder 4 Etage raufgeschleppt mit Kind auf dem Arm??? Sonstige Möblierung ist untersagt wegen Fluchtwegen...
Jein....
Je nach Gebäudetyp und Gebäudeklasse kann es da Unterschiede geben. Das Abstellen von Kinderwägen ist nach diesen richterlichen Entscheidungen auch nur dort erlaubt wo auch Platz dafür ist. Fehlt dieser Platz, es geht hier um eine bestimmte Mindestfläche, so muss auch dort der Kinderwagen weg.
Bei Bauten der GK1-4 gemäß LBO kann es da schon mal schwierig werden, weil da eben der Platz dafür fehlen kann, oder weil für solche Zwecke ein Fahrradkeller oder ein seperater Abstellraum existiert. Bei Hochhäusern, da gibt es eine seperate BO dafür, muss genau für solche Fälle beispielsweise genügen Abstellfläche verfügbar sein. Und genau dort darf man den auch abstellen. Wo anders muss er weg.
Hallo Britt,
Du scheinst über die meisten Gerichtsurteile nicht informiert zu sein...diese besagen, das eben Kinderwagen im Flur /Treppenhaus stehen dürfen (Wohnhäuser) Hast Du früher die Kinderwagen Deiner Kinder immer in die 3 oder 4 Etage raufgeschleppt mit Kind auf dem Arm??? Sonstige Möblierung ist untersagt wegen Fluchtwegen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
..das betrifft Bewohner von Miethäusern und nicht Patienten einer Praxis!!
Weitere Gesichtspunkte hat Helmut Fromberger genannt!!
Dann lohnt sich zunächst der Blick in den gewerblichen Mietvertrag!! Was steht daüber den Flur??
Deswegen hatte ich den RA empfohlen!!
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
JürgenK schrieb am 9.2.15 13:02:
Hallo Britt,
Du scheinst über die meisten Gerichtsurteile nicht informiert zu sein...diese besagen, das eben Kinderwagen im Flur /Treppenhaus stehen dürfen (Wohnhäuser) Hast Du früher die Kinderwagen Deiner Kinder immer in die 3 oder 4 Etage raufgeschleppt mit Kind auf dem Arm??? Sonstige Möblierung ist untersagt wegen Fluchtwegen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
..das betrifft Bewohner von Miethäusern und nicht Patienten einer Praxis!!
Weitere Gesichtspunkte hat Helmut Fromberger genannt!!
Dann lohnt sich zunächst der Blick in den gewerblichen Mietvertrag!! Was steht daüber den Flur??
Deswegen hatte ich den RA empfohlen!!
mfg hgb :blush:
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Britt schrieb:
Ich weiß, dass es privat von dem Vermieter durchaus untersagt werden kann, Gegenstände (auch Kinderwagen) im Hausflur abzustellen. Wie es gewerblich aussieht, weiß ich nicht, aber ich denke ähnlich.
Wenn man jetzt mal nicht nur sich selbst sieht und ehrlich ist, dann stellt der eine den Kinderwagen im Flur ab, der nächste seine (oft stinkenden) Schuhe, der nächste vieleicht sein Fahrrad. Der Flur einer Hauses (ob privat oder gewrblich) ist eine Gemeinschaftsfläche und frei zu halten. Was sollen denn die Putzkräfte sagen, wenn sie das ganze "Gerümpel" zur Seite räumen müssen um zu putzen.
Wenn man Kinder hat oder sehr viele Kinder behandelt, muss man solche Dinge vorher abklären. Eventuell hättest du deine Praxis eben so gestalten müssen, dass der Kinderwagen mit reingenommen werden kann.
Und stinkende Stiefel offen im Flur finde ich auch unmöglich. Dafür ist in Wohnung oder Praxis Raum zu schaffen. Es ist so typisch, die Leute wollen den Matsch und ihre müffelnden Schuhe nicht in den Räumen haben, aber die anderen können damit belästigt werden. Wenn die Stiefel nicht in den Schrank passen, mußt du eben für einen höheren sotgen, so einfach ist das.
Vielleicht nicht mal nur sich sehen und gleich mit Begriffen wie kinderfeindlich kommen (das kommt immer, wenn gar nichts mehr geht), sondern auch mal die andere Seite sehen.
Gruß Britt
Da ich selbst auch einem Mehrfamilienhaus komme (wie die meisten wahrscheinlich)
- offenes Schuhregal ist schon wegen der Geruchsbelästigung unmöglich. Die optische Unruhe ist auch nicht ohne,
- das Wegwischen der Pfützen sollte selbstverständlich sein. Erstaunlich finde ich die Erwähnung und lässt entsprechend tief blicken.
- von wievielen Kinderwagen zeitgleich sprichst du eigentlich?
- ist es dein erster Winter? Wieviele Gedanken hast du die vor der Anmietung gemacht?
Du machst dich vermutlich nicht nur bei dem Vermieter unbeliebt, sondern auch bei anderen Mietpartteien.
Findet Lösungen!
- Manchmal sieht man Möglichkeiten nicht, weil man sich zu sehr in einer Idee verrennt.
- Trommel Freunde und Verwandte zusammen, die Abstellflächen in deiner Praxis finden oder
- sprech einen Wettbewerb unter deinen kreativen Patienten aus oder
- teile die Räumlichkeiten anders auf.
- ziehe um und lerne aus deiner Erfahrung!
Aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten, dass Räume erstaunliches Potential haben.
Und abschliessend - wie schon erwähnt - vermeide solchen Unsinn vwie Kinderunfreundlichkeit. In diesem Zusammenhang ist es schlicht lächerlich und fällt auf dich zurück.
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britta109 schrieb:
Was Helmut Fromberger schreibt ist m.E. stimmig und rechtens.
Da ich selbst auch einem Mehrfamilienhaus komme (wie die meisten wahrscheinlich)
- offenes Schuhregal ist schon wegen der Geruchsbelästigung unmöglich. Die optische Unruhe ist auch nicht ohne,
- das Wegwischen der Pfützen sollte selbstverständlich sein. Erstaunlich finde ich die Erwähnung und lässt entsprechend tief blicken.
- von wievielen Kinderwagen zeitgleich sprichst du eigentlich?
- ist es dein erster Winter? Wieviele Gedanken hast du die vor der Anmietung gemacht?
Du machst dich vermutlich nicht nur bei dem Vermieter unbeliebt, sondern auch bei anderen Mietpartteien.
Findet Lösungen!
- Manchmal sieht man Möglichkeiten nicht, weil man sich zu sehr in einer Idee verrennt.
- Trommel Freunde und Verwandte zusammen, die Abstellflächen in deiner Praxis finden oder
- sprech einen Wettbewerb unter deinen kreativen Patienten aus oder
- teile die Räumlichkeiten anders auf.
- ziehe um und lerne aus deiner Erfahrung!
Aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten, dass Räume erstaunliches Potential haben.
Und abschliessend - wie schon erwähnt - vermeide solchen Unsinn vwie Kinderunfreundlichkeit. In diesem Zusammenhang ist es schlicht lächerlich und fällt auf dich zurück.
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