Einleitung:
Unser Verein wurde 1959 gegründet
mit der Hauptaufgabe das
Förderangebot für Kinder mit
unterschiedlichen Behinderungen zu
erweitern.
Das Kinder Therapie Zentrum bietet
einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag mit Behandlungen in
der Praxis und in unseren
Tagesstätten für Kinder. Unser
Schwerpunkt liegt dabei in der
Pädiatrie, Neurologie und in der
Orthopädie.
Wir bieten ein großes Spektrum der
Physiotherapie im Bereich der
Säuglings- und Kinderbehandlung
an, sowie regelm...
Unser Verein wurde 1959 gegründet
mit der Hauptaufgabe das
Förderangebot für Kinder mit
unterschiedlichen Behinderungen zu
erweitern.
Das Kinder Therapie Zentrum bietet
einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag mit Behandlungen in
der Praxis und in unseren
Tagesstätten für Kinder. Unser
Schwerpunkt liegt dabei in der
Pädiatrie, Neurologie und in der
Orthopädie.
Wir bieten ein großes Spektrum der
Physiotherapie im Bereich der
Säuglings- und Kinderbehandlung
an, sowie regelm...
zahlt jemand von Euch seinen AN die Kinderbetreuungskosten?
Wie läuft das, zahlt man die an den AN oder die Einrichtung, was kann man steuerlich geltend machen?
Gibt es Höchstsätze?
Danke für Eure Infos!
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FSchulze schrieb:
hallo,
zahlt jemand von Euch seinen AN die Kinderbetreuungskosten?
Wie läuft das, zahlt man die an den AN oder die Einrichtung, was kann man steuerlich geltend machen?
Gibt es Höchstsätze?
Danke für Eure Infos!
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und hast es in Deiner Buchführung als Betriebsausgaben bzw. Personalkosten gekennzeichnet?
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FSchulze schrieb:
@ Leni C.
und hast es in Deiner Buchführung als Betriebsausgaben bzw. Personalkosten gekennzeichnet?
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Leni C. schrieb:
Ja . Ist gesetzlich so zulässig . Aber wie gesagt nur Kindergartenzeit , hinterher in der Schulbetreung geht es nicht mehr auf diesem Weg . Obwohl es da genau so wichtig ist .
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Leni C. schrieb:
Habe ich mal gemacht . Geht allerdings nur im Kindergartenalter , nicht mehr in der Grundschule . Die AN hat mir nachgewiesen , was die Kita kostete und ich habe ihr den Betrag steuerfrei und Sozialabgabenfrei überwiesen .
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Wird als Netto Zuschlag gezahlt, fällt unter die freiwilligen sozialen Aufwendungen (Lohnsteuerfrei)
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TheStonie schrieb:
Nennt sich Kindergartenzuschlag. Ist wie gesagt nur für nicht schulpflichtige Kinder möglich.
Wird als Netto Zuschlag gezahlt, fällt unter die freiwilligen sozialen Aufwendungen (Lohnsteuerfrei)
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ptheike schrieb:
Mache ich bei allen Mitarbeiterinnen, deren Kinder im Kindergarten sind.....gute Lösung für beide (AG und AN)
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