Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Work-Life-Balance im Rahmen von
flexiblen Arbeitszeiten und
4Tage-Woche sind durchaus möglich.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten,
Fortbildungsunterstützung und ein
gutes Betriebsklima sind für uns
selb...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Work-Life-Balance im Rahmen von
flexiblen Arbeitszeiten und
4Tage-Woche sind durchaus möglich.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten,
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selb...
wenn KGG für Privatpatienten angeboten werden soll, ist es richtig, dass man KEIN Zertifikat über die Fortbildung "Krankengymnastik am Gerät" benötigt, sondern nur für die GKV?
Mit anderen Worten: könnte jeder Physio KGG privat anbieten ohne das Zertifikat zu haben?
Danke euch im Vorraus, falls dies jemand weiß!
Sonnigen Sonntag!
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Hase3205 schrieb:
Liebe Kollegen,
wenn KGG für Privatpatienten angeboten werden soll, ist es richtig, dass man KEIN Zertifikat über die Fortbildung "Krankengymnastik am Gerät" benötigt, sondern nur für die GKV?
Mit anderen Worten: könnte jeder Physio KGG privat anbieten ohne das Zertifikat zu haben?
Danke euch im Vorraus, falls dies jemand weiß!
Sonnigen Sonntag!
Aber: Die allermeisten PKV-Verträge beinhalten spezifischere Anforderungen an die Wahl des Leistungserbringers, z.B. "Die Leistung muss in einer GKV-zugelassenen Praxis erbracht werden". Das ist aber das Bier des Patienten ob er seine Erstattungsverträge kennt oder nicht, dich betrifft zunächsteinmal der §613ff BGB, sprich: Es wäre sehr klug in der Honorarvereinbarung einen Hinweis bereitzuhalten das Dritte evt. nicht den vollen Rechnungsbetrag erstatten.
Aber, und das wichtiger: Bist du dir sicher das du bzw. der von dir angedachte PT weiß was er tut? Ich habe mittlerweile Kollegen kennengelernt die schon bei "KG nach Knie-TEP gemäß vom Operateur geliefertem Nachbehandlungsschema" heillos überfordert waren. Im Interesse aller therapeutisch tätigen Kollegen wäre es schön wenn ihr euch selbst ein gewisses Qualitätsminimum auferlegt :)
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Papa Alpaka schrieb:
Ja, außerhalb des GKV-Leistungsspektrums darf jeder PT KGG anbieten und es gibt auch keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich der KGG-Ausstattung, plump ausgedrückt.
Aber: Die allermeisten PKV-Verträge beinhalten spezifischere Anforderungen an die Wahl des Leistungserbringers, z.B. "Die Leistung muss in einer GKV-zugelassenen Praxis erbracht werden". Das ist aber das Bier des Patienten ob er seine Erstattungsverträge kennt oder nicht, dich betrifft zunächsteinmal der §613ff BGB, sprich: Es wäre sehr klug in der Honorarvereinbarung einen Hinweis bereitzuhalten das Dritte evt. nicht den vollen Rechnungsbetrag erstatten.
Aber, und das wichtiger: Bist du dir sicher das du bzw. der von dir angedachte PT weiß was er tut? Ich habe mittlerweile Kollegen kennengelernt die schon bei "KG nach Knie-TEP gemäß vom Operateur geliefertem Nachbehandlungsschema" heillos überfordert waren. Im Interesse aller therapeutisch tätigen Kollegen wäre es schön wenn ihr euch selbst ein gewisses Qualitätsminimum auferlegt :)
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