Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,hab eine Frage... Muss das alles abgehackt werden in die Liste für Pflichtaustattutng,kommen die persönlich oder kann man es alles per Post erledigen? Wenn was fehlt wird alles in die Hose gehen?
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McMiki schrieb:
Wie soll man das denn mit der Post erledigen?
Die Zulassung ist gesetzlich geregelt.
Du musst alle Einzelheiten sowohl räumlich, als auch persönlich erfüllen. Dann muss dir die Kassenzulassung erteilt werden.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Was willst du abhacken?
Die Zulassung ist gesetzlich geregelt.
Du musst alle Einzelheiten sowohl räumlich, als auch persönlich erfüllen. Dann muss dir die Kassenzulassung erteilt werden.
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Es ist doch prinzipiell kein Problem alle Auflagen zu erfüllen.
Ansonsten, frag die Zulassungsstellen, dann weißt du es sicher.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Welche Kleinigkeiten?
Es ist doch prinzipiell kein Problem alle Auflagen zu erfüllen.
Ansonsten, frag die Zulassungsstellen, dann weißt du es sicher.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja ich meine wenn Kleinigkeit fehlt wird die Kassenzulassung nicht erteilt?
Es empfielt sich, mit der ggf. den Zulassungstelle(n) deswegen in Kontakt zu treten, auch was die Bearbeitungszeit angeht.
Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen natürlich erfüllt werden. Unklarheiten vorher abklären.
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Grundsätzlich sind die Auflagen für die Zulassung klar. Wenn du wegen Geldmangel gewisse Sachen nicht kaufen willst, lass es gleich ganz sein.
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ptmensch schrieb:
Was willst du den nicht anschaffen?
Grundsätzlich sind die Auflagen für die Zulassung klar. Wenn du wegen Geldmangel gewisse Sachen nicht kaufen willst, lass es gleich ganz sein.
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ali schrieb:
um wen oder was gehts hier konkret :unamused:
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ali schrieb:
Ist in jedem Bundesland ein wenig anders....
Es empfielt sich, mit der ggf. den Zulassungstelle(n) deswegen in Kontakt zu treten, auch was die Bearbeitungszeit angeht.
Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen natürlich erfüllt werden. Unklarheiten vorher abklären.
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Eberhard schrieb:
Sicherlich hast du dir die Einrichtungsrichtlinien von der Krankenkasse oder von einem Berufsverband kommen lassen. Nach diesen gültigen Richtlinien hast du deine Praxis einzurichten. Die KK und natürlich die Berufsverbände beraten dich in diesem Zusammenhang. Auch kleine Abweichungen können manchmal genehmigt werden. Wenn deine Praxis dann eingerichtet ist, machst du mit dem zuständigen Mann einen Abnahmetermin.
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ali schrieb:
naja, ein paar Details haben schon Auslegungsspielraum.....
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Andreas Solf schrieb:
Was für eine Frage, es ist doch klar geregelt was du brauchst. Überleg dir lieber ob du das wirklich willst.
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