Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
STARTBONUS 1000€ nach der
Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
ich brauch eure Erfahrung bezüglich der Kassenzulassung für eine Physio-Praxis.
Die Praxis soll werben mit der Zusatzbezeichung Fachrichtung Manuelle Therapie & Osteopathie.
Ich möchte also keine klassische KG etc. anbieten sondern mich darauf spezialisieren.
Gesamtfläche der Praxis sind 100 qm, für die 3 Räume bleiben insgesamt 53 qm. Aufgrund der Fensteranordung müssen die Zwischenwände so gezogen werden, dass jeder Raum 17,6 qm hat.
In den Vorgaben für die Kassenzulassung wird von min. 20 qm gesprochen.
Da ich mich aber auf MT und Osteo spezialisiere und keine KG anbiete...meint ihr das funktioniert?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich brauch eure Erfahrung bezüglich der Kassenzulassung für eine Physio-Praxis.
Die Praxis soll werben mit der Zusatzbezeichung Fachrichtung Manuelle Therapie & Osteopathie.
Ich möchte also keine klassische KG etc. anbieten sondern mich darauf spezialisieren.
Gesamtfläche der Praxis sind 100 qm, für die 3 Räume bleiben insgesamt 53 qm. Aufgrund der Fensteranordung müssen die Zwischenwände so gezogen werden, dass jeder Raum 17,6 qm hat.
In den Vorgaben für die Kassenzulassung wird von min. 20 qm gesprochen.
Da ich mich aber auf MT und Osteo spezialisiere und keine KG anbiete...meint ihr das funktioniert?
Für eine Kassenzulassung wird das nicht funktionieren. Die räumlichen Bestimmungen müssen leider erfüllt werden. Generell wird es auch ein Problem mit dem Namen Osteopathie geben. Wenn Du dies so auf dein Schild schreiben willst, musst du Voll HP sein. Selbst als sektoraler HP
darfst Du die Osteopathie so nicht bewerben.
Osteopathie fällt unter die Ausübung der Heilkunde und das ist nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt.
Du darfst Osteopathie durchführen, wenn es als Privatrezept verschrieben wird und Du die entsprechende Ausbildung hast. Da aber Osteopathie KEIN Heilmittel ist, ist es nicht delegierbar und darf eigentlich auch nicht als Privatrezept verschrieben werden. Jedoch zahlen es manche Kassen. Ich denke dazu wird es demnächst neue Urteile geben.
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Darf ich fragen wie du das machen willst, Kassenzulassung nur mit MT, aber keine KG? So kannst du nicht überleben. Die Kassenzulassung wirst du so nicht bekommen. Außerdem brauchst du 1 Raum mit 20qm die anderen müssen glaube ich min. 6 oder 8qm haben,... Schau dir doch einfach im google die Bestimmungen an. Zudem wird eine mind. Stundenzahl verlangt, in der du verfügbar sein musst.
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Suture schrieb:
Hallo
Darf ich fragen wie du das machen willst, Kassenzulassung nur mit MT, aber keine KG? So kannst du nicht überleben. Die Kassenzulassung wirst du so nicht bekommen. Außerdem brauchst du 1 Raum mit 20qm die anderen müssen glaube ich min. 6 oder 8qm haben,... Schau dir doch einfach im google die Bestimmungen an. Zudem wird eine mind. Stundenzahl verlangt, in der du verfügbar sein musst.
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K. Leistritz schrieb:
Hallo Anonymus
Für eine Kassenzulassung wird das nicht funktionieren. Die räumlichen Bestimmungen müssen leider erfüllt werden. Generell wird es auch ein Problem mit dem Namen Osteopathie geben. Wenn Du dies so auf dein Schild schreiben willst, musst du Voll HP sein. Selbst als sektoraler HP
darfst Du die Osteopathie so nicht bewerben.
Osteopathie fällt unter die Ausübung der Heilkunde und das ist nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt.
Du darfst Osteopathie durchführen, wenn es als Privatrezept verschrieben wird und Du die entsprechende Ausbildung hast. Da aber Osteopathie KEIN Heilmittel ist, ist es nicht delegierbar und darf eigentlich auch nicht als Privatrezept verschrieben werden. Jedoch zahlen es manche Kassen. Ich denke dazu wird es demnächst neue Urteile geben.
schau mal hier:
http://www.physio.de/zulassung/physio.htm#Praxisausstattung
Esgibt keine "Sonderzulassungen"!!! Man muß das ganze "Pakeit annehmen und bereithalten.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo mab,
schau mal hier:
http://www.physio.de/zulassung/physio.htm#Praxisausstattung
Esgibt keine "Sonderzulassungen"!!! Man muß das ganze "Pakeit annehmen und bereithalten.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
ich habe eine Logopädie Praxis im Januar übernommen. Nachdem ich die Genehmigung vom vdak und Gesundheitsamt usw. hatte, habe ich angefangen zu arbeiten. Dabei habe ich übersehen, dass ich auch eine Genehmigung von der IKK - AOK benötige. Die habe ich inzwischen bekommen, allerdings erst zum 15.02.2014. Wie kann ich die Verordnungen vom Januar abrechnen?
Wäre dankbar über eine konstruktive Lösungsmöglichkeit
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Spreche mit IKK und AOK ob sie dir die Zulassung rückwirkend zum Zeitpunkt der VdEK Zulassung erteilen.
[bearbeitet am 04.03.14 15:50]
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morpheus-06 schrieb:
Gar nicht, da du zu diesem Zeitpunkt keine Zulassung hattest.
Spreche mit IKK und AOK ob sie dir die Zulassung rückwirkend zum Zeitpunkt der VdEK Zulassung erteilen.
[bearbeitet am 04.03.14 15:50]
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H L schrieb:
Hallo miteinander,
ich habe eine Logopädie Praxis im Januar übernommen. Nachdem ich die Genehmigung vom vdak und Gesundheitsamt usw. hatte, habe ich angefangen zu arbeiten. Dabei habe ich übersehen, dass ich auch eine Genehmigung von der IKK - AOK benötige. Die habe ich inzwischen bekommen, allerdings erst zum 15.02.2014. Wie kann ich die Verordnungen vom Januar abrechnen?
Wäre dankbar über eine konstruktive Lösungsmöglichkeit
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