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beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
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Dann hast Du schon 3 gute Gründe
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Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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Es geht um den Antrag auf Kassenzulassung bei Gründern
Hab gelesen daß jeder Antragsteller nur einmal zugelassen werden kann und dies auch nur dann, wenn er seine persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen hat.
Nur einmal zugelassen? Was bedeutet daß? Etwa daß man z.B. nach einer misslungenen Selbstständigkeit kein zweites Mal die Zulassung beantragen kann oder daß man nur einmal zugelassen wird und dann quasi immer die Zulassung hat?
dann hab ich noch was gelesen von
Berufspraktische Erfahrungszeit in geeigneten einrichtungen?
Bedeutet daß wohl daß wenn man vorher als LKW-fahrer gejobbt hat man keine Zulassung als PT bekommt?
Interessante themen? Was sagt ihr dazu?
Grüße an alle
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
Es geht um den Antrag auf Kassenzulassung bei Gründern
Hab gelesen daß jeder Antragsteller nur einmal zugelassen werden kann und dies auch nur dann, wenn er seine persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen hat.
Nur einmal zugelassen? Was bedeutet daß? Etwa daß man z.B. nach einer misslungenen Selbstständigkeit kein zweites Mal die Zulassung beantragen kann oder daß man nur einmal zugelassen wird und dann quasi immer die Zulassung hat?
dann hab ich noch was gelesen von
Berufspraktische Erfahrungszeit in geeigneten einrichtungen?
Bedeutet daß wohl daß wenn man vorher als LKW-fahrer gejobbt hat man keine Zulassung als PT bekommt?
Interessante themen? Was sagt ihr dazu?
Grüße an alle
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die neue schrieb:
Du kannst auch als Fachfremder eine Praxis für Physiotherapie eröffnen - kein Problem. Du musst allerdings einen fachlichen Leiter einstellen, dieser muß Physiotherapeut sein und einen Vertrag über Vollzeit haben.
nur einmal zugelassen bedeutet, daß Du keine zwei oder mehr getrennte Praxen eröffnen kannst. Zweigstellen und Filialen sind bei best. Voraussetzungen möglich.
Die Eignung bezieht sich auf das Staatsexamen und das polizieliche Führungszeugnis. Als verurteilter Steuergroßbetrüger hättest Du keine Chance.
Nach dem Examen mußt Du genügend lange berufspraktisch gearbeitet haben, nach 20 J. Bundestag direkt nach dem Staatsexamen und dann Niederlassung nach Abwahl geht nicht. Zwischendurch gekellnert, geputzt oder LKW / Pharmakurier gefahren stört nicht.
mfg hgb :wink:
PS: Wieder einmal der Hinweis auf das hier auf der Titelseite beworbene Buch: Die eigene Praxis.
Statistisch besteht der Trend zum Zweitbuch, ebm gesichert. :smile:
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hgb bitte keine Falschangaben in ein Bereich zu nennen, wenn die Kompetenz fehlt.
Die neue, hat hiermit eine deutliche Angabe mit einer Unternehmerischen Ausage erklârt. Bravo und Danke!
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asp2017 schrieb:
Guten Tag Leude,
hgb bitte keine Falschangaben in ein Bereich zu nennen, wenn die Kompetenz fehlt.
Die neue, hat hiermit eine deutliche Angabe mit einer Unternehmerischen Ausage erklârt. Bravo und Danke!
was bitte ist an meiner Aussage falsch?
:flushed:
Zuvor hat. m. E. @die neue etwas geschrieben, was richtig ist, aber nicht die Frage von @klonuskrieger beantwortet. N. m. K. ist @klonuskriegr PT, er / sie braucht also keinen fachlichen Leiter.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hallo @asp2017,
was bitte ist an meiner Aussage falsch?
:flushed:
Zuvor hat. m. E. @die neue etwas geschrieben, was richtig ist, aber nicht die Frage von @klonuskrieger beantwortet. N. m. K. ist @klonuskriegr PT, er / sie braucht also keinen fachlichen Leiter.
mfg hgb :wink:
Früher musstest du 2 Jahre tätig sein, bevor du dich selbständig machen konntest. Heute geht das sofort nach dem Examen, was ich durchaus als wenig sinnvoll erachte, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Falsch war, dass du geschrieben hast, du musst genügend lange in einer entsprechenden Einrichtung gearbeitet haben.
Früher musstest du 2 Jahre tätig sein, bevor du dich selbständig machen konntest. Heute geht das sofort nach dem Examen, was ich durchaus als wenig sinnvoll erachte, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Britt
Aber die Sache mit dem LKW-Fahrer ist richtig und die Frage als solche auch ernst genommen. Und das Beispiel mit dem Ex-Md>B finde ich richtig gut. :smile:
DA @klonuskrieger hier seit über drei Jahren Fachfragen stellt, wären die alten Bedingungen, wovon er berichtet hat, auch erfüllt. https://www.physio.de/forum5/search.php?0,search=,author=Klonuskrieger,page=2,match_type=ALL,match_dates=0,match_forum=ALL,match_threads=
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
o. k., Asche auf mein Haupt.
Aber die Sache mit dem LKW-Fahrer ist richtig und die Frage als solche auch ernst genommen. Und das Beispiel mit dem Ex-Md>B finde ich richtig gut. :smile:
DA @klonuskrieger hier seit über drei Jahren Fachfragen stellt, wären die alten Bedingungen, wovon er berichtet hat, auch erfüllt. https://www.physio.de/forum5/search.php?0,search=,author=Klonuskrieger,page=2,match_type=ALL,match_dates=0,match_forum=ALL,match_threads=
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Hi,
nur einmal zugelassen bedeutet, daß Du keine zwei oder mehr getrennte Praxen eröffnen kannst. Zweigstellen und Filialen sind bei best. Voraussetzungen möglich.
Die Eignung bezieht sich auf das Staatsexamen und das polizieliche Führungszeugnis. Als verurteilter Steuergroßbetrüger hättest Du keine Chance.
Nach dem Examen mußt Du genügend lange berufspraktisch gearbeitet haben, nach 20 J. Bundestag direkt nach dem Staatsexamen und dann Niederlassung nach Abwahl geht nicht. Zwischendurch gekellnert, geputzt oder LKW / Pharmakurier gefahren stört nicht.
mfg hgb :wink:
PS: Wieder einmal der Hinweis auf das hier auf der Titelseite beworbene Buch: Die eigene Praxis.
Statistisch besteht der Trend zum Zweitbuch, ebm gesichert. :smile:
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