Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
ich bin Osteopath (HP und Physiotherapeut) in NRW und möchte eigentlich keine Kassenzulassung beantragen. Die (anteilige) Erstattung einiger gesetzlicher Krankenversicherungen ist aber an eine Kassenzulassung gekoppelt. Ich bin mit einem Physio-Kollegen unter einem Dach als Praxisgemeinschaft, wobei er eine Kassenzulassung hat.
Nun meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich eine Proforma-Zulassung erhalten kann? Unsere räumlichen Voraussetzungen sind leider knapp, deshalb ggf. nur auf dem Weg einer "Hausbesuchspraxis"?
Danke für fundierte Antworten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
schoenfeld1 schrieb:
Hallo,
ich bin Osteopath (HP und Physiotherapeut) in NRW und möchte eigentlich keine Kassenzulassung beantragen. Die (anteilige) Erstattung einiger gesetzlicher Krankenversicherungen ist aber an eine Kassenzulassung gekoppelt. Ich bin mit einem Physio-Kollegen unter einem Dach als Praxisgemeinschaft, wobei er eine Kassenzulassung hat.
Nun meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich eine Proforma-Zulassung erhalten kann? Unsere räumlichen Voraussetzungen sind leider knapp, deshalb ggf. nur auf dem Weg einer "Hausbesuchspraxis"?
Danke für fundierte Antworten.
Schau x im entsprechenden Forum.
Deine Frage taucht fast täglich auf.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
Rofo hat recht, du könntest natürlich als Freier Mitarbeiter für mehere Praxen arbeiten. Aber kurz gesagt: Ohne Praxiszulassung kannst du sonst als Physiotherapeut nicht arbeiten. Du hättest natürlich noch die Möglichkeit als Heilpraktikerpraxis mit Schwerpunkt Physiotherapie zu arbeiten.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Du könntest als freier Mitarbeiter arbeiten.
Schau x im entsprechenden Forum.
Deine Frage taucht fast täglich auf.
Fair ist, wenn du bei Wegfall der HB nicht darauf pochst zu seinen Lieblingsarbeitszeiten in die Praxis zu können - wobei die GKV-Zulassung ohnehin meist an Räumlichkeiten gekoppelt ist die auf zwei gleichzeitig tätige Therapeuten ausgelegt sind ;)
Gefällt mir
--> Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher: Welche Therapien/Leistungen möchtest Du denn (anteilig) erstattet bekommen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
"ich bin Osteopath (HP und Physiotherapeut) in NRW und möchte eigentlich keine Kassenzulassung beantragen. Die (anteilige) Erstattung einiger gesetzlicher Krankenversicherungen ist aber an eine Kassenzulassung gekoppelt."
--> Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher: Welche Therapien/Leistungen möchtest Du denn (anteilig) erstattet bekommen?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
"Deine eigene Zulassung" wird unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht leicht; aber schau mal hier vorbei: https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/bsg-urteil-zu-reinen-hausbesuchskraeften/16/167206 - vielleicht kann daraus etwas werden?
Fair ist, wenn du bei Wegfall der HB nicht darauf pochst zu seinen Lieblingsarbeitszeiten in die Praxis zu können - wobei die GKV-Zulassung ohnehin meist an Räumlichkeiten gekoppelt ist die auf zwei gleichzeitig tätige Therapeuten ausgelegt sind ;)
Gefällt mir
Ich brauche für meine osteopathische Tätigkeit keine Zulassung, aber einige GKV haben als Fußangel eingeführt, dass der Osteopath eine gesetzliche Zulassung als Physik haben muss, damit den Versicherten ein Teil der Kosten erstattet wird...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
schoenfeld1 schrieb:
Also folgendes:
Ich brauche für meine osteopathische Tätigkeit keine Zulassung, aber einige GKV haben als Fußangel eingeführt, dass der Osteopath eine gesetzliche Zulassung als Physik haben muss, damit den Versicherten ein Teil der Kosten erstattet wird...
Wenn es an das Geld der Soz.Vers. geht, darf ein bißchen Qualitätsstandard schon sein.
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
.. und wieso ist das eine Fußangel? Osteopathie ist kein geschützter Begriff und Beruf, ein PT hat ein Staatsexamen und mit der GKV-Zulassung auch einen räumlichen Rahmen, den osteop. HP's mit ihrer Wohnzimmerpraxis / nur HB nicht erfüllen müssen.
Wenn es an das Geld der Soz.Vers. geht, darf ein bißchen Qualitätsstandard schon sein.
mfg hgb :wink:
Warum bekommen Patienten, die zu einer zugelassenen Physio-Kollegin (die keine abgeschlossene osteopathische Ausbildung hat!!!) von Ihrer GKV einen Zuschuss und Patienten die zu mir (Physio mit diversen Fortbildungen, Voll-HP, Osteopath mit 5-jähriger abgeschlossener Ausbildung D.O. und MSc. ost. (4 Semester Studium mit Masterthesis) kommen, bekommen aber keinen Zuschuss?
Qualität in Osteopathie ist doch nicht zu steuern über eine Kassenzulassung in einem anderen Beruf!
Das wäre doch genauso, wenn ein Friseur nur dann Geld bekommt, wenn er gleichzeitig auch als Fleischer in der Handwerksrolle eingetragen ist.
Allen Lesern einen guten Tag und allseits eine Hand breit Wasser unter'm Kiel. (Oder habt Ihr etwa kein Kapitänspatent???)
:blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
schoenfeld1 schrieb:
OK, ich werde nicht unsachlich, aber:
Warum bekommen Patienten, die zu einer zugelassenen Physio-Kollegin (die keine abgeschlossene osteopathische Ausbildung hat!!!) von Ihrer GKV einen Zuschuss und Patienten die zu mir (Physio mit diversen Fortbildungen, Voll-HP, Osteopath mit 5-jähriger abgeschlossener Ausbildung D.O. und MSc. ost. (4 Semester Studium mit Masterthesis) kommen, bekommen aber keinen Zuschuss?
Qualität in Osteopathie ist doch nicht zu steuern über eine Kassenzulassung in einem anderen Beruf!
Das wäre doch genauso, wenn ein Friseur nur dann Geld bekommt, wenn er gleichzeitig auch als Fleischer in der Handwerksrolle eingetragen ist.
Allen Lesern einen guten Tag und allseits eine Hand breit Wasser unter'm Kiel. (Oder habt Ihr etwa kein Kapitänspatent???)
:blush:
Ich nehme mal an, dass das Physiotherapeut heißen soll?
Unter dieser Annahme: Was ist das denn für ein Blödsinn?
Warum muss ein Arzt oder HP zusätzlich eine Zulassung als Leistungserbringer nach SGB V haben ?
Du wirst so oder so nur als HP tätig, darfst nur als HP osteopathisch behandeln und stellst Deine Rechnungen als HP. Das hat mit dem SGB V überhaupt nichts zu tun. Davon abgesehn, dass die Erstattungen von HP Leistungen (hier Osteopathie) den GKV indirekt durch das SGB V untersagt ist, entbehren solche Koppelungen mit SGB V Zulassungen jeder Grundlage.
:confused: :confused: :confused:
Mir persönlich kommts immer mehr so vor als hätten viele GKVen sehr wenig Ahnung von rechtskonformen Handeln..........
@ hgb: Sorry, aber es gibt keine "osteop. HP's". Und "nur HB" wäre Heilkunde im Umherziehen und mithin eine OWi.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
" Osteopath eine gesetzliche Zulassung als Physik haben muss"
Ich nehme mal an, dass das Physiotherapeut heißen soll?
Unter dieser Annahme: Was ist das denn für ein Blödsinn?
Warum muss ein Arzt oder HP zusätzlich eine Zulassung als Leistungserbringer nach SGB V haben ?
Du wirst so oder so nur als HP tätig, darfst nur als HP osteopathisch behandeln und stellst Deine Rechnungen als HP. Das hat mit dem SGB V überhaupt nichts zu tun. Davon abgesehn, dass die Erstattungen von HP Leistungen (hier Osteopathie) den GKV indirekt durch das SGB V untersagt ist, entbehren solche Koppelungen mit SGB V Zulassungen jeder Grundlage.
:confused: :confused: :confused:
Mir persönlich kommts immer mehr so vor als hätten viele GKVen sehr wenig Ahnung von rechtskonformen Handeln..........
@ hgb: Sorry, aber es gibt keine "osteop. HP's". Und "nur HB" wäre Heilkunde im Umherziehen und mithin eine OWi.
Ironie on
"Warum bekommen Patienten, die zu einer zugelassenen Physio-Kollegin (die keine abgeschlossene osteopathische Ausbildung hat!!!) von Ihrer GKV einen Zuschuss "
--> Weil Sie eine Straftat begeht! (nicht wegen dem "fehlenden" Abschluss - der ist egal - sondern weil Sie PT ist und auch nur als HP tätig werden könnte) Dann muss das doch wenigstens von der GKV erstattet werden!
Ironie off
Das Problem ist doch, dass die GKVen mit ihren falschen Infos und Ihrem rechtswidrigen Verhalten ein völliges Durcheinader in das System reingebracht haben. Wohlgemerkt ein System das in großen Teilen sich Ihrem Zugriff entzieht und völlig außerhalb Ihrer Zustaändigkeit nach SGB V stattfindet.
Unabhängig davon ist ein "Abschluss" in "Osteopathie" bei der ganzen Diskussion ziemlich wurscht.
Wie hat ein Gericht mal in seinem Urteil geschrieben: "..... bestehen bei der Ausbildung zum Osteopathen keine verbindlichen bundesrechtlichen staatlichen Ausbildungs- und Tätigkeitsbestimmungen"
und
"Demgegenüber (im Vergleich zur Physiotherapie - Anmerkung Bernie) ist der Bereich der Osteopathie nicht hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar, da es an verbindlichen staatlichen Ausbildungs- und Tätigkeitsbestimmungen fehlt. Für die Begrifflichkeiten "Osteopathie", "osteopathische Medizin" und "osteopathische Behandlung" fehlt es an einer klaren, weltweit akzeptierten Definition; auch in Deutschland liegt keine einheitliche Begriffsdefinition vor. Die Begriffe werden von Land zu Land unterschiedlich gebraucht. "
und
"Da die Osteopathie viele andere medizinische Disziplinen berührt, ist sie schwer abgrenzbar. Es gibt deutschlandweit keine einheitlich geregelte osteopathische Ausbildung und Prüfung."
und
"Eine Weiterbildung im Bereich der Osteopathie auf die sich der Kläger unter Bezugnahme auf den von ihm absolvierten Bachelor-Studiengang im Fach „Manuelle Medizin und Osteopathie“ beruft, begründet gegenwärtig auch keinen eigenständigen Beruf des „Osteopathen“"
und natürlich
"Eine Weiterbildung zum Osteopathen ermächtigt nicht zu einer eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde"
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
Ich finds gar nicht unsachlich! Ich finde die Frage berechtigt!
Ironie on
"Warum bekommen Patienten, die zu einer zugelassenen Physio-Kollegin (die keine abgeschlossene osteopathische Ausbildung hat!!!) von Ihrer GKV einen Zuschuss "
--> Weil Sie eine Straftat begeht! (nicht wegen dem "fehlenden" Abschluss - der ist egal - sondern weil Sie PT ist und auch nur als HP tätig werden könnte) Dann muss das doch wenigstens von der GKV erstattet werden!
Ironie off
Das Problem ist doch, dass die GKVen mit ihren falschen Infos und Ihrem rechtswidrigen Verhalten ein völliges Durcheinader in das System reingebracht haben. Wohlgemerkt ein System das in großen Teilen sich Ihrem Zugriff entzieht und völlig außerhalb Ihrer Zustaändigkeit nach SGB V stattfindet.
Unabhängig davon ist ein "Abschluss" in "Osteopathie" bei der ganzen Diskussion ziemlich wurscht.
Wie hat ein Gericht mal in seinem Urteil geschrieben: "..... bestehen bei der Ausbildung zum Osteopathen keine verbindlichen bundesrechtlichen staatlichen Ausbildungs- und Tätigkeitsbestimmungen"
und
"Demgegenüber (im Vergleich zur Physiotherapie - Anmerkung Bernie) ist der Bereich der Osteopathie nicht hinreichend ausdifferenziert und abgrenzbar, da es an verbindlichen staatlichen Ausbildungs- und Tätigkeitsbestimmungen fehlt. Für die Begrifflichkeiten "Osteopathie", "osteopathische Medizin" und "osteopathische Behandlung" fehlt es an einer klaren, weltweit akzeptierten Definition; auch in Deutschland liegt keine einheitliche Begriffsdefinition vor. Die Begriffe werden von Land zu Land unterschiedlich gebraucht. "
und
"Da die Osteopathie viele andere medizinische Disziplinen berührt, ist sie schwer abgrenzbar. Es gibt deutschlandweit keine einheitlich geregelte osteopathische Ausbildung und Prüfung."
und
"Eine Weiterbildung im Bereich der Osteopathie auf die sich der Kläger unter Bezugnahme auf den von ihm absolvierten Bachelor-Studiengang im Fach „Manuelle Medizin und Osteopathie“ beruft, begründet gegenwärtig auch keinen eigenständigen Beruf des „Osteopathen“"
und natürlich
"Eine Weiterbildung zum Osteopathen ermächtigt nicht zu einer eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde"
Ich lass es!
GKVs haben definitiv keine Ahnung von rechtskonformem Handeln...
Ich hatte nur gedacht so schizophren wie ich mich machmal fühle könnte ich so handeln:
Person 1: Osteopath, HP, Physio.
Patient Privat/Beihilfe/Selbstzahler: Rechnung nach GebüH, Patient zahlt, bekommt seine Erstattung von der PKV/Beihilfestelle, oder auch nicht, fertig!
Person 2: Osteopath, HP, Physio ohne Kassenzulassung:
Patient GKV: Rechnung über Osteopathie (nichts mit GebüH): Rechnung, Patient zahlt, bekommt von der TK, AOK, etc. eine Erstattung, von der ehm. LKK und einigen anderen aber nicht, weil keine Kassenzulassung als Physio...
Person 3: Osteopath, HP, Physio mit Kassenzulassung:
Patient GKV: Rechnung über Osteopathie (nichts mit GebüH): Rechnung, Patient zahlt, bekommt aber von allen GKV die das so in Ihrer Satzung beschlossen haben eine Erstattung
Versteht mich jemand?!?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
schoenfeld1 schrieb:
Gut gut gut!
Ich lass es!
GKVs haben definitiv keine Ahnung von rechtskonformem Handeln...
Ich hatte nur gedacht so schizophren wie ich mich machmal fühle könnte ich so handeln:
Person 1: Osteopath, HP, Physio.
Patient Privat/Beihilfe/Selbstzahler: Rechnung nach GebüH, Patient zahlt, bekommt seine Erstattung von der PKV/Beihilfestelle, oder auch nicht, fertig!
Person 2: Osteopath, HP, Physio ohne Kassenzulassung:
Patient GKV: Rechnung über Osteopathie (nichts mit GebüH): Rechnung, Patient zahlt, bekommt von der TK, AOK, etc. eine Erstattung, von der ehm. LKK und einigen anderen aber nicht, weil keine Kassenzulassung als Physio...
Person 3: Osteopath, HP, Physio mit Kassenzulassung:
Patient GKV: Rechnung über Osteopathie (nichts mit GebüH): Rechnung, Patient zahlt, bekommt aber von allen GKV die das so in Ihrer Satzung beschlossen haben eine Erstattung
Versteht mich jemand?!?
Person 1 ist o.k.
Der Rest ist rechtlicher Blödsinn - wird aber z.Zt. so oft gemacht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
Ich versteh Dich (glaube ich :grin: )
Person 1 ist o.k.
Der Rest ist rechtlicher Blödsinn - wird aber z.Zt. so oft gemacht.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Alfred Kramer schrieb:
meine "fundierte" Antwort: Wenn Du keine Kassenzulassung willst, dann erwarte auch keine Erstattung von den Kassen, im Badischen sagt man dazu: " De Fünfer und s Weckli geht nicht!"
Mein Profilbild bearbeiten