ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
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kurz zu mir: Ich bin Teilzeit angestellt und den anderen Teil betreue ich auf selbstständiger Basis Privatpatienten mit einer mobilen Physiotherapie. (Also ohne eigene Praxis Räume, sondern ausschließlich Hausbesuche.)
Ich habe einen guten Freund der demnächst eine Praxis eröffnen/übernimmt und da ist mir eine Idee gekommen: Was wäre, wenn ich mit ihm kooperiere. Von nun an auch Hausbesuche bei Kassenpatienten mit Kassenrezept erledige, die Patienten die Kosten der Anfahrt selbstständig übernehmen (da eher selten HB verordnet wird) und ich dann meinem Kollegen mit der Praxis das Rezept zur Abrechnung gebe.
Er könnte dann einen gewissen Prozentsatz einbehalten als Entlohnung für die Abrechnung und den Rest an mich überweisen.
Die Frage ist natürlich nur, ist das zulässig oder nicht? Befindet man sich da in einer Grauzone?
Ich würde mich sehr über jede Erfahrung oder Hinweis freuen.
Vielen Dank,
Felix :)
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………..Von nun an auch Hausbesuche bei Kassenpatienten mit Kassenrezept erledige, die Patienten die Kosten der Anfahrt selbstständig übernehmen (da eher selten HB verordnet wird) und ich dann meinem Kollegen mit der Praxis das Rezept zur Abrechnung gebe.
………
Die Frage ist natürlich nur, ist das zulässig oder nicht? Befindet man sich da in einer Grauzone?
…..
das ist keine Grauzone sondern schlicht nicht erlaubt.
GKV-Patienten müssen in einer GKV-zugelassenen Praxis behandelt werden, Hausbesuche sind nur auf ärztliche Verordnung gestattet.
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die neue schrieb:
felix1234 schrieb am 11.11.2021 23:11 Uhr:Hallo zusammen,
Antwort:
………..Von nun an auch Hausbesuche bei Kassenpatienten mit Kassenrezept erledige, die Patienten die Kosten der Anfahrt selbstständig übernehmen (da eher selten HB verordnet wird) und ich dann meinem Kollegen mit der Praxis das Rezept zur Abrechnung gebe.
………
Die Frage ist natürlich nur, ist das zulässig oder nicht? Befindet man sich da in einer Grauzone?
…..
das ist keine Grauzone sondern schlicht nicht erlaubt.
GKV-Patienten müssen in einer GKV-zugelassenen Praxis behandelt werden, Hausbesuche sind nur auf ärztliche Verordnung gestattet.
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Problem beschreiben
felix1234 schrieb:
Hallo zusammen,
kurz zu mir: Ich bin Teilzeit angestellt und den anderen Teil betreue ich auf selbstständiger Basis Privatpatienten mit einer mobilen Physiotherapie. (Also ohne eigene Praxis Räume, sondern ausschließlich Hausbesuche.)
Ich habe einen guten Freund der demnächst eine Praxis eröffnen/übernimmt und da ist mir eine Idee gekommen: Was wäre, wenn ich mit ihm kooperiere. Von nun an auch Hausbesuche bei Kassenpatienten mit Kassenrezept erledige, die Patienten die Kosten der Anfahrt selbstständig übernehmen (da eher selten HB verordnet wird) und ich dann meinem Kollegen mit der Praxis das Rezept zur Abrechnung gebe.
Er könnte dann einen gewissen Prozentsatz einbehalten als Entlohnung für die Abrechnung und den Rest an mich überweisen.
Die Frage ist natürlich nur, ist das zulässig oder nicht? Befindet man sich da in einer Grauzone?
Ich würde mich sehr über jede Erfahrung oder Hinweis freuen.
Vielen Dank,
Felix :)
Das, was Du oben schreibst, läuft auf Ersteres hinaus. Inklusive diverser Anmeldungen und Beiträgen, die Du tätigen müsstest.
Schau mal hier im Forum unter "Freie Mitarbeiter" oder so ähnlich.
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Ich bin bei dem Thema nicht so bewandert, darum ein paar Rückfragen:
- Was muss dir DRV prüfen bei einer freien Mitarbeit? (Scheinselbstständigkeit?)
- Wofür steht IK, was ist das und wo beantragt man das?
- Wäre es für eine Praxis ein Problem Rezepte abzurechnen, bei denen ein Hausbesuch stattgefunden hat, obwohl eigentlich keiner verordnet war? (Ich könnte mir vorstellen, dass die gesetzlichen Kassen sich da beschweren wegen möglicher Qualitätseinbußen...)
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felix1234 schrieb:
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin bei dem Thema nicht so bewandert, darum ein paar Rückfragen:
- Was muss dir DRV prüfen bei einer freien Mitarbeit? (Scheinselbstständigkeit?)
- Wofür steht IK, was ist das und wo beantragt man das?
- Wäre es für eine Praxis ein Problem Rezepte abzurechnen, bei denen ein Hausbesuch stattgefunden hat, obwohl eigentlich keiner verordnet war? (Ich könnte mir vorstellen, dass die gesetzlichen Kassen sich da beschweren wegen möglicher Qualitätseinbußen...)
Statusfeststellung kann sowohl der Auftraggeber als auch Du starten. Geprüft wird, ob Du scheinselbständig bist, oder ob Du tatsächlich als Selbständiger unterwegs sein wirst. Die Entscheidung ist vielfach vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig;
IK (= Institutionskennzeichen) Nummer benötigst Du, wenn Du Dich als Selbständiger Physio niederlässt und eine Praxis betreibst (= eigene Praxis oder Teil einer Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis erhält eine gemeinsame) und GKV Rezepte mit den Kassen abrechnen willst (brauchst Du nicht als freier Mitarbeiter);
Die GKV sieht vor, dass nur in den zugelassenen Praxisräumen behandelt werden darf und als verordneter HB im häuslichem Umfeld des Patienten. Nur in Ausnahmen (Erarbeiten der ADLs, z.B. Treppe) darfst Du die Praxisräume verlassen; tagesstrukturierende Einrichtungen (Kita und Schule) sind die einzigen Ausnahmen, hier darf auch in der Einrichtung behandelt werden, allerdings wird hier kein HB verordnet und Du gelangst dorthin entweder mittels beamen oder in Deiner Freizeit (als Selbständiger). Auch an Arbeitsplätzen des Patienten (und hier zählen auch die Behindertenwekstätten dazu) darf nicht zu Lasten der GKV therapiert werden.
Also ist es nicht in Ordnung, ohne das HB Kreuz in der Wohnung des HBs zu behandeln und das der GKV in Rechnung zu stellen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@felix1234
Statusfeststellung kann sowohl der Auftraggeber als auch Du starten. Geprüft wird, ob Du scheinselbständig bist, oder ob Du tatsächlich als Selbständiger unterwegs sein wirst. Die Entscheidung ist vielfach vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig;
IK (= Institutionskennzeichen) Nummer benötigst Du, wenn Du Dich als Selbständiger Physio niederlässt und eine Praxis betreibst (= eigene Praxis oder Teil einer Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis erhält eine gemeinsame) und GKV Rezepte mit den Kassen abrechnen willst (brauchst Du nicht als freier Mitarbeiter);
Die GKV sieht vor, dass nur in den zugelassenen Praxisräumen behandelt werden darf und als verordneter HB im häuslichem Umfeld des Patienten. Nur in Ausnahmen (Erarbeiten der ADLs, z.B. Treppe) darfst Du die Praxisräume verlassen; tagesstrukturierende Einrichtungen (Kita und Schule) sind die einzigen Ausnahmen, hier darf auch in der Einrichtung behandelt werden, allerdings wird hier kein HB verordnet und Du gelangst dorthin entweder mittels beamen oder in Deiner Freizeit (als Selbständiger). Auch an Arbeitsplätzen des Patienten (und hier zählen auch die Behindertenwekstätten dazu) darf nicht zu Lasten der GKV therapiert werden.
Also ist es nicht in Ordnung, ohne das HB Kreuz in der Wohnung des HBs zu behandeln und das der GKV in Rechnung zu stellen.
Viele Grüße
Monika
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Schippi schrieb:
HB bei Kassenpatienten muss vom Arzt verordnet werden!Darf auch nicht dem pat in Rechnung gestellt werden wenn nicht verordnet
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Du kannst bei ihm als freier Mitarbeiter sein (Prüfung durch die DRV empfohlen) oder Du beantragst eine eigene IK und Ihr seid Praxis-Partner.
Das, was Du oben schreibst, läuft auf Ersteres hinaus. Inklusive diverser Anmeldungen und Beiträgen, die Du tätigen müsstest.
Schau mal hier im Forum unter "Freie Mitarbeiter" oder so ähnlich.
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