Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Ich habe seit 15 Jahren eine Kassenpraxis etwa eine halbe Stunde von zuhause entfernt. Zuhause habe ich (seit kurzem) einen wunderschönen Praxisraum, allerdings keine Kassenzulassung.
Ist es ok, in der Praxis zuhause auch Kassenpatienten zu behandeln (z.B. aus meiner Nachbarschaft, um die Fahrstrecke zu vermeiden) oder nicht?
Mir ist klar, wo kein Kläger da kein Richter, aber ich würde gerne wissen wie man bei so etwas rechtlich da steht.
(Zuhause die Praxis ist als Privatpraxis angemeldet)
Liebe Grüße
Kaya
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Kaya schrieb:
Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Tip geben, ich wäre sehr dankbar :blush:
Ich habe seit 15 Jahren eine Kassenpraxis etwa eine halbe Stunde von zuhause entfernt. Zuhause habe ich (seit kurzem) einen wunderschönen Praxisraum, allerdings keine Kassenzulassung.
Ist es ok, in der Praxis zuhause auch Kassenpatienten zu behandeln (z.B. aus meiner Nachbarschaft, um die Fahrstrecke zu vermeiden) oder nicht?
Mir ist klar, wo kein Kläger da kein Richter, aber ich würde gerne wissen wie man bei so etwas rechtlich da steht.
(Zuhause die Praxis ist als Privatpraxis angemeldet)
Liebe Grüße
Kaya
GKV-Versicherte dürfen nur in einer GKV-zugelassenen Praxis behandelt werden, oder bei sich zuhause, wenn der Arzt einen Hausbesuch verordnet hat. Da kann der Raum in der Privatpraxis noch so schön sein .....
Allerdings frage ich mich, wieso so'ne Frage gestellt wird - wenn Du seit 15 Jahren eine GKV-zugelassene Praxis hast, dann weißt Du es doch.... :confused:
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die neue schrieb:
nein, das ist nicht ok.
GKV-Versicherte dürfen nur in einer GKV-zugelassenen Praxis behandelt werden, oder bei sich zuhause, wenn der Arzt einen Hausbesuch verordnet hat. Da kann der Raum in der Privatpraxis noch so schön sein .....
Allerdings frage ich mich, wieso so'ne Frage gestellt wird - wenn Du seit 15 Jahren eine GKV-zugelassene Praxis hast, dann weißt Du es doch.... :confused:
Du fragst, wo Du rechtlich stehst, wenn Du wie beschrieben behandelst. Das Unzulässige hat @die neue bereits beschrieben.
Es kommt aber noch etwas dazu: Wenn Du in nicht genehmigten Räumen behandelst, begehst Du trotz möglicherweise exquisiter Therapie einen Betrug mit jeder Behandlung. Erzählt auch nur ein Pat. bei seiner Kasse, daß es jetzt soviel bequemer sei bei der guten PT, mußt Du mit einer Anzeige und Rückforderung aller Vergütungen rechnen. Bei Betrug ist der Kasse ein Schaden entstanden, den werden sie einfordern und Du mußt beweisen, daß Th. in zugelassenen Räumen stattgefunden hat. Dieselbe Info kann anstelle von Pat. auch von neidischen Kollegen, unzufriedenen AN oder Bürgern kommen, die auf alles aufpassen müssen. Schließlich sind wir in Deutschland. :unamused:
Meine Privatpraxis, früher auch Kassenpraxis, war und ist über die Kammer und das Bauamt komplett abgesegnet.
MfG hgb :sunglasses:
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Kaya schrieb:
Danke für die Infos.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
.. Du könntest höchstens noch versuchen, ob Du den Raum als Zweigpraxis anmelden kannst. Allerdings kenne ich die Bedingungen bei PT's dafür nicht.
mfg hgb :sunglasses:
Eine Zweitpraxis muss alle Zulassungsmerkmale wie die Erstpraxis erfüllen.
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Eberhard schrieb:
Eine Zweigpraxis in diesem Sinne gibt es in der Physiotherapie und in anderen Heilmittelbereichen nicht.
Eine Zweitpraxis muss alle Zulassungsmerkmale wie die Erstpraxis erfüllen.
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hgb schrieb:
Hallo @Kaya,
Du fragst, wo Du rechtlich stehst, wenn Du wie beschrieben behandelst. Das Unzulässige hat @die neue bereits beschrieben.
Es kommt aber noch etwas dazu: Wenn Du in nicht genehmigten Räumen behandelst, begehst Du trotz möglicherweise exquisiter Therapie einen Betrug mit jeder Behandlung. Erzählt auch nur ein Pat. bei seiner Kasse, daß es jetzt soviel bequemer sei bei der guten PT, mußt Du mit einer Anzeige und Rückforderung aller Vergütungen rechnen. Bei Betrug ist der Kasse ein Schaden entstanden, den werden sie einfordern und Du mußt beweisen, daß Th. in zugelassenen Räumen stattgefunden hat. Dieselbe Info kann anstelle von Pat. auch von neidischen Kollegen, unzufriedenen AN oder Bürgern kommen, die auf alles aufpassen müssen. Schließlich sind wir in Deutschland. :unamused:
Meine Privatpraxis, früher auch Kassenpraxis, war und ist über die Kammer und das Bauamt komplett abgesegnet.
MfG hgb :sunglasses:
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