Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
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Von der Physiotherapie zum
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ich rege mich gerade tierisch über ein Telefonat mit einer Angehörigen auf und wüsste gerne, ob euch auch schon ähnliches passiert ist.
Wir behandeln einen Patienten im Pflegeheim. Dieser war zu einem Termin nicht vor Ort, weil er an dem Tag operiert wurde. Das wurde uns allerdings weder vom Pflegeheim, noch von der Familie mitgeteilt. Also haben wir, basierend auf dem von der Familie auch unterschriebenen Behandlungsvertrag, die ausgefallene Einheit privat in Rechnung gestellt und den Ausfall auf der Verordnung markiert.
Jetzt rief mich die Angehörige hörbar erzürnt an und erwartete von mir, dass die ausgefallene Einheit einfach unterschrieben und mit der Krankenkasse abgerechnet würde.
Ich erklärte ihr darauf freundlich, dass es sich dabei um Kassenbetrug handeln würde (manche sind sich dieser Tatsache ja einfach nicht bewusst) und wir das in meiner Praxis so auf keinen Fall handhaben. Sie erwiderte, dass sie nachvollziehen kann das wir das Geld für den Ausfall haben möchten, ihr der Kassenbetrug aber vollkommen egal sei und sie ja nicht Schuld an dem Ausfall wären. Das Krankenhaus hatte den OP-Termin wohl sehr kurzfristig mitgeteilt. Auch mein Argument das es hierbei ja nicht um die Schuldfrage gehe (die Krankenkasse, die ihrer Meinung nach dafür zahlen soll, trifft ja auch keine Schuld), war ihr vollkommen egal. Sie hat jetzt beschlossen die Behandlung nach der Erstverordnung bei uns abzubrechen und die Therapie der Folgeverordnung in einer anderen Praxis durchführen zu lassen. Außerdem wolle sie sich nach der Therapie bei der Kasse erkundigen, ob wir ordnungsgemäß abgerechnet hätten. Wohlgemerkt bei der Kasse, die sie gerne betrügen würde...
Ich weiß nicht mehr was ich dazu sagen soll. Bis zum Ende bin ich freundlich geblieben und habe mich als Dank dafür als "inkulant" bezeichnen lassen dürfen. Mir ist bewusst das einige der Ansicht sein werden, dass man in einem solchen Fall auch auf die Begleichung der Rechnung verzichten kann. Auch das habe ich erwogen, aber ganz ehrlich: Wo fängt dann Kulanz an und wo hört sie auf? Wir sind hier auf dem Land und sowas spricht sich schnell rum. "Du musstest bezahlen? Bei uns waren die kulant!" Das möchte ich nicht, auch deshalb nicht, weil es einfach das falsche Signal wäre.
Ich weiß das ich absolut im Recht bin und auch eine Prüfung durch die Kasse bzgl. der Verordnung muss ich keineswegs fürchten. Unsere Doku, etc. ist immer einwandfrei und lückenlos.
Allerdings bin ich absolut enttäuscht und fühle mich ehrlich gesagt vollkommen verar*** (entschuldigt die Ausdrucksweise).
Ist euch schon ähnliches passiert?
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Tolkinchen schrieb:
Hallo zusammen,
ich rege mich gerade tierisch über ein Telefonat mit einer Angehörigen auf und wüsste gerne, ob euch auch schon ähnliches passiert ist.
Wir behandeln einen Patienten im Pflegeheim. Dieser war zu einem Termin nicht vor Ort, weil er an dem Tag operiert wurde. Das wurde uns allerdings weder vom Pflegeheim, noch von der Familie mitgeteilt. Also haben wir, basierend auf dem von der Familie auch unterschriebenen Behandlungsvertrag, die ausgefallene Einheit privat in Rechnung gestellt und den Ausfall auf der Verordnung markiert.
Jetzt rief mich die Angehörige hörbar erzürnt an und erwartete von mir, dass die ausgefallene Einheit einfach unterschrieben und mit der Krankenkasse abgerechnet würde.
Ich erklärte ihr darauf freundlich, dass es sich dabei um Kassenbetrug handeln würde (manche sind sich dieser Tatsache ja einfach nicht bewusst) und wir das in meiner Praxis so auf keinen Fall handhaben. Sie erwiderte, dass sie nachvollziehen kann das wir das Geld für den Ausfall haben möchten, ihr der Kassenbetrug aber vollkommen egal sei und sie ja nicht Schuld an dem Ausfall wären. Das Krankenhaus hatte den OP-Termin wohl sehr kurzfristig mitgeteilt. Auch mein Argument das es hierbei ja nicht um die Schuldfrage gehe (die Krankenkasse, die ihrer Meinung nach dafür zahlen soll, trifft ja auch keine Schuld), war ihr vollkommen egal. Sie hat jetzt beschlossen die Behandlung nach der Erstverordnung bei uns abzubrechen und die Therapie der Folgeverordnung in einer anderen Praxis durchführen zu lassen. Außerdem wolle sie sich nach der Therapie bei der Kasse erkundigen, ob wir ordnungsgemäß abgerechnet hätten. Wohlgemerkt bei der Kasse, die sie gerne betrügen würde...
Ich weiß nicht mehr was ich dazu sagen soll. Bis zum Ende bin ich freundlich geblieben und habe mich als Dank dafür als "inkulant" bezeichnen lassen dürfen. Mir ist bewusst das einige der Ansicht sein werden, dass man in einem solchen Fall auch auf die Begleichung der Rechnung verzichten kann. Auch das habe ich erwogen, aber ganz ehrlich: Wo fängt dann Kulanz an und wo hört sie auf? Wir sind hier auf dem Land und sowas spricht sich schnell rum. "Du musstest bezahlen? Bei uns waren die kulant!" Das möchte ich nicht, auch deshalb nicht, weil es einfach das falsche Signal wäre.
Ich weiß das ich absolut im Recht bin und auch eine Prüfung durch die Kasse bzgl. der Verordnung muss ich keineswegs fürchten. Unsere Doku, etc. ist immer einwandfrei und lückenlos.
Allerdings bin ich absolut enttäuscht und fühle mich ehrlich gesagt vollkommen verar*** (entschuldigt die Ausdrucksweise).
Ist euch schon ähnliches passiert?
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Erleichtere Dein Herz und schicke den Vorgang jetzt an die Kasse zur Kenntnisnahme, der Text ist verständlich. Da die Kasse ja auch bei nicht bezahlten Eigenanteilen eintreten muss, hast Du eine gute Chance, auf den / die at. wirst Du hoffentlich verzichten können
mfg hgb :wink:
denke du hast das richtig gemacht.
Reisende soll man nicht aufhalten!
VG
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steupel schrieb:
Hi,
denke du hast das richtig gemacht.
Reisende soll man nicht aufhalten!
VG
Sie werden die Ausfallrechnung wohl bezahlen, das hat sie mir zumindest noch zugesichert.
Aber ich stimme dir vollkommen zu, hgb, auf solche Menschen kann man wohl verzichten. Es lebe die Warteliste...
Ich muss mir wohl doch noch ein dickeres Fell zulegen.
Viele Grüße
Tolkinchen
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ariane28 schrieb:
Selbst, wenn du dir den Termin "einfach" unterschreiben ließest, würde die Kasse ihn monieren, weil die auch von der OP weiß. Uns ist es jedenfalls schon passiert, dass jemand am Behandlungstag auch einen Termin im Krankenhaus hatte (ich weiß nicht mehr, ob es der Entlassungstag war oder ein ambulanter Termin), und die Kasse unsere Behandlung nicht zahlen wollte. (Obwohl sie stattfand.)
Selbst, wenn du dir den Termin "einfach" unterschreiben ließest, würde die Kasse ihn monieren, weil die auch von der OP weiß. Uns ist es jedenfalls schon passiert, dass jemand am Behandlungstag auch einen Termin im Krankenhaus hatte (ich weiß nicht mehr, ob es der Entlassungstag war oder ein ambulanter Termin), und die Kasse unsere Behandlung nicht zahlen wollte. (Obwohl sie stattfand.)
Wenn du von solchen "Folgeterminen" am selben Tag erfährst: Auf der VO dokumentieren. Auch ohne Doku: Bei Absetzung Widerspruch einlegen -- das Ganze hat System: Krankenhäuser haben eine eigene Abteilung für die Abrechnung mit GKVen und sind in Widersprüchen versiert. Und sie machen genau das was manche Kollegen in ihren Praxen auch tun: Profitmaximierung durch Abrechnung voller statt halber Behandlungstage wenn der Patient am Nachmittags ins KH gekommen ist bzw. vor'm Mittag schon gegangen ist. Mit solchen Betrügereien wird dann mal 'ne Pflegerstelle gegenfinanziert - auf Kosten der Allgemeinheit und der Kollegen die sich derlei Absetzungen gefallen lassen...
...und wer will's verdenken? Auch dort wird nur mit öffentlichen Geldern hantiert die gezielt knapp gehalten werden. In etlichen KHs ist das Pflegepersonal schon lange überlastet, was sich schlussendlich auf die Versorgung stinknormaler Mitbürger niederschlägt die sich keine Wahlleistung "Extrapfleger auf Station" leisten können. Eines der lokalen KH stand vor nicht allzulanger Zeit vor der Wahl, ein 9-jähriges Mädchen, wartend auf eine Spenderlunge, aus der Intensivstation oder zwei Pflegekräfte zu entlassen. Kräftige Öffentlichkeitsarbeit und Druck aus der Bevölkerung haben die GKV bewogen, im Einzrlfall und ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld die Intensivpflege weiter zu finanzieren...
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Papa Alpaka schrieb:
ariane28 schrieb am 17.2.17 18:28:
Selbst, wenn du dir den Termin "einfach" unterschreiben ließest, würde die Kasse ihn monieren, weil die auch von der OP weiß. Uns ist es jedenfalls schon passiert, dass jemand am Behandlungstag auch einen Termin im Krankenhaus hatte (ich weiß nicht mehr, ob es der Entlassungstag war oder ein ambulanter Termin), und die Kasse unsere Behandlung nicht zahlen wollte. (Obwohl sie stattfand.)
Wenn du von solchen "Folgeterminen" am selben Tag erfährst: Auf der VO dokumentieren. Auch ohne Doku: Bei Absetzung Widerspruch einlegen -- das Ganze hat System: Krankenhäuser haben eine eigene Abteilung für die Abrechnung mit GKVen und sind in Widersprüchen versiert. Und sie machen genau das was manche Kollegen in ihren Praxen auch tun: Profitmaximierung durch Abrechnung voller statt halber Behandlungstage wenn der Patient am Nachmittags ins KH gekommen ist bzw. vor'm Mittag schon gegangen ist. Mit solchen Betrügereien wird dann mal 'ne Pflegerstelle gegenfinanziert - auf Kosten der Allgemeinheit und der Kollegen die sich derlei Absetzungen gefallen lassen...
...und wer will's verdenken? Auch dort wird nur mit öffentlichen Geldern hantiert die gezielt knapp gehalten werden. In etlichen KHs ist das Pflegepersonal schon lange überlastet, was sich schlussendlich auf die Versorgung stinknormaler Mitbürger niederschlägt die sich keine Wahlleistung "Extrapfleger auf Station" leisten können. Eines der lokalen KH stand vor nicht allzulanger Zeit vor der Wahl, ein 9-jähriges Mädchen, wartend auf eine Spenderlunge, aus der Intensivstation oder zwei Pflegekräfte zu entlassen. Kräftige Öffentlichkeitsarbeit und Druck aus der Bevölkerung haben die GKV bewogen, im Einzrlfall und ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld die Intensivpflege weiter zu finanzieren...
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Tolkinchen schrieb:
Danke für eure lieben und stärkenden Rückmeldungen.
Sie werden die Ausfallrechnung wohl bezahlen, das hat sie mir zumindest noch zugesichert.
Aber ich stimme dir vollkommen zu, hgb, auf solche Menschen kann man wohl verzichten. Es lebe die Warteliste...
Ich muss mir wohl doch noch ein dickeres Fell zulegen.
Viele Grüße
Tolkinchen
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Meine Erfahrung: Die Pat. die sich wegen einer Ausfallrechnung aufplustern und wechseln kommen alle wieder zurück. Ob man dann noch Bock auf die hat ist eine andere Sache. Also nicht ärgern, Du hast Dich korrekt verhalten.
Vielen Dank, langsam habe ich mich auch wieder beruhigt! :blush: Ändern kann ich daran eh nichts mehr und würde mich rückblickend auch wieder so verhalten. Soll sich eine andere Praxis mit ihr rumärgern. Erfahrungsgemäß bleibt es ja meist nie bei einem unerfreulichen Zwischenfall. :wink:
Eigentlich ist es doch traurig. Man hat einen Beruf gefunden, den man wirklich mag und gerne ausübt, aber die finanziellen Rahmenbedingungen, unverschämte Angehörige/Patienten und vieles mehr machen es einem oft schwer. Ich tröste mich dann immer damit, dass jedes Berufsbild seine Tücken hat. Die 100%ige Zufriedenheit gibt es wohl leider nie...
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Tolkinchen schrieb:
Rike1 schrieb am 19.2.17 19:01:
Meine Erfahrung: Die Pat. die sich wegen einer Ausfallrechnung aufplustern und wechseln kommen alle wieder zurück. Ob man dann noch Bock auf die hat ist eine andere Sache. Also nicht ärgern, Du hast Dich korrekt verhalten.
Vielen Dank, langsam habe ich mich auch wieder beruhigt! :blush: Ändern kann ich daran eh nichts mehr und würde mich rückblickend auch wieder so verhalten. Soll sich eine andere Praxis mit ihr rumärgern. Erfahrungsgemäß bleibt es ja meist nie bei einem unerfreulichen Zwischenfall. :wink:
Eigentlich ist es doch traurig. Man hat einen Beruf gefunden, den man wirklich mag und gerne ausübt, aber die finanziellen Rahmenbedingungen, unverschämte Angehörige/Patienten und vieles mehr machen es einem oft schwer. Ich tröste mich dann immer damit, dass jedes Berufsbild seine Tücken hat. Die 100%ige Zufriedenheit gibt es wohl leider nie...
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Rike1 schrieb:
Meine Erfahrung: Die Pat. die sich wegen einer Ausfallrechnung aufplustern und wechseln kommen alle wieder zurück. Ob man dann noch Bock auf die hat ist eine andere Sache. Also nicht ärgern, Du hast Dich korrekt verhalten.
Das ist nichts Neues und wird sich in absehbarer Zeit auch nicht zum Positiven ändern, denn die, die aus dem Topf nehmen werden immer mehr und die, die etwas hinein geben, werden immer weniger.
Jeder, der die Grundrechenarten beherrscht weiß, dass man einen Kuchen nicht unendlich teilen kann, ohne dass die Stücke immer kleiner werden.
Wahlleistungen im Krankenhaus heißt nicht zwangsläufig "Extrapfleger". Manchmal heißt das auch "Ich habe das Recht auf einen Arzt, der meine Sprache spricht, der einen nachweisbar guten Abschluss hat, die (OP-)technik beherrscht und mich mit relativ hoher Sicherheit nicht vermurksen wird."
Oder auch: "Ich habe das Recht auf ein Einzelzimmer, in dem ich mich von einer OP erholen kann und ohne grenzenlose Besucherströme meines Bettnachbarn aufwachen und gesund werden kann."
Das System können wir nicht ändern. Also kann nur jeder für sich und seine Familie sorgen, bei der Berufswahl aufpassen und dort arbeiten, wo Arbeit fair entlohnt wird.
Neli
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Also kann nur jeder für sich und seine Familie sorgen, bei der Berufswahl aufpassen und dort arbeiten, wo Arbeit fair entlohnt wird.
Da sagst du was, ......, hätte ich ahnen können, vor vielen Jahren, dass dieses Land einmal so eine
"Entwicklung" nehmen würde, hätte ich (aller Voraussicht nach) einen einträglicheren Beruf.
Aus reinem Selbstschutz. Und wegen der von mir abhängigen Angehörigen.
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hermi schrieb:
Neli K schrieb am 19.2.17 19:25:
Also kann nur jeder für sich und seine Familie sorgen, bei der Berufswahl aufpassen und dort arbeiten, wo Arbeit fair entlohnt wird.
Da sagst du was, ......, hätte ich ahnen können, vor vielen Jahren, dass dieses Land einmal so eine
"Entwicklung" nehmen würde, hätte ich (aller Voraussicht nach) einen einträglicheren Beruf.
Aus reinem Selbstschutz. Und wegen der von mir abhängigen Angehörigen.
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Neli K schrieb:
"...und wer will's verdenken? Auch dort wird nur mit öffentlichen Geldern hantiert die gezielt knapp gehalten werden. In etlichen KHs ist das Pflegepersonal schon lange überlastet, was sich schlussendlich auf die Versorgung stinknormaler Mitbürger niederschlägt die sich keine Wahlleistung "Extrapfleger auf Station" leisten können."
Das ist nichts Neues und wird sich in absehbarer Zeit auch nicht zum Positiven ändern, denn die, die aus dem Topf nehmen werden immer mehr und die, die etwas hinein geben, werden immer weniger.
Jeder, der die Grundrechenarten beherrscht weiß, dass man einen Kuchen nicht unendlich teilen kann, ohne dass die Stücke immer kleiner werden.
Wahlleistungen im Krankenhaus heißt nicht zwangsläufig "Extrapfleger". Manchmal heißt das auch "Ich habe das Recht auf einen Arzt, der meine Sprache spricht, der einen nachweisbar guten Abschluss hat, die (OP-)technik beherrscht und mich mit relativ hoher Sicherheit nicht vermurksen wird."
Oder auch: "Ich habe das Recht auf ein Einzelzimmer, in dem ich mich von einer OP erholen kann und ohne grenzenlose Besucherströme meines Bettnachbarn aufwachen und gesund werden kann."
Das System können wir nicht ändern. Also kann nur jeder für sich und seine Familie sorgen, bei der Berufswahl aufpassen und dort arbeiten, wo Arbeit fair entlohnt wird.
Neli
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Rechnung würde ich eintreiben lassen, jetzt erst recht. Eine Gesprächsnotiz an die zuständige Kasse machen, mit den Hinweis das die Patientin einen Kassenbetrug angeordnet hat. Ob das dort jemanden interessiert, ist die andere Frage. Ebenso würde ich die weitere Behandlung ab sofort einstellen, da kein Vertrauensverhältnis mehr besteht.
Hallo idefix,
ein großes "Danke" auch an dich! Auch wenn man sich sicher ist richtig gehandelt zu haben, tut es unglaublich gut das von Kollegen bestätigt zu bekommen. :blush:
Ich bin mal sehr gespannt, bisher ist noch nichts überwiesen. :angry: Hoffe das kommt noch, Zahlungsziel war der 18.02....
Das mit der vorzeitigen Beendigung habe ich auch erwogen, aber der Patient kann ja nichts für seine unverschämte Schwester. Er ist, bedingt durch seine Aphasie und des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege, nicht in der Lage diese Dinge selbst zu regeln.
Den behandelnden Arzt habe ich jedenfalls schon mal informiert. Wer weiß was die Angehörige sonst noch für Anschuldigungen erfindet, um uns schlecht dastehen zu lassen.
Meint ihr das ist wirklich ein Fall für die Krankenkasse? Hatte ich auch schon erwogen... :scream:
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Tolkinchen schrieb:
idefix- schrieb am 20.2.17 08:57:
Rechnung würde ich eintreiben lassen, jetzt erst recht. Eine Gesprächsnotiz an die zuständige Kasse machen, mit den Hinweis das die Patientin einen Kassenbetrug angeordnet hat. Ob das dort jemanden interessiert, ist die andere Frage. Ebenso würde ich die weitere Behandlung ab sofort einstellen, da kein Vertrauensverhältnis mehr besteht.
Hallo idefix,
ein großes "Danke" auch an dich! Auch wenn man sich sicher ist richtig gehandelt zu haben, tut es unglaublich gut das von Kollegen bestätigt zu bekommen. :blush:
Ich bin mal sehr gespannt, bisher ist noch nichts überwiesen. :angry: Hoffe das kommt noch, Zahlungsziel war der 18.02....
Das mit der vorzeitigen Beendigung habe ich auch erwogen, aber der Patient kann ja nichts für seine unverschämte Schwester. Er ist, bedingt durch seine Aphasie und des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege, nicht in der Lage diese Dinge selbst zu regeln.
Den behandelnden Arzt habe ich jedenfalls schon mal informiert. Wer weiß was die Angehörige sonst noch für Anschuldigungen erfindet, um uns schlecht dastehen zu lassen.
Meint ihr das ist wirklich ein Fall für die Krankenkasse? Hatte ich auch schon erwogen... :scream:
In Zukunft ist die Doku sauberer als sie ohnehin schon ist; gehört zur Behandlungszeit. Der Patient kann nichts dafür, aber seine Schwester. Sorry, wer sich so benimmt muss halt auch die dazugehörige Bürokratie tragen statt konkrete Behandlung zu bekommen...
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Papa Alpaka schrieb:
...wenn du deine Seite jetzt dokumentierst und bei der GKV abheften lässt liegt es dem SoFA bei der ersten Meinungsbildung vor (und erste Eindrücke lassen sich schwer korrigieren), sollte es in einem halben oder in zwei Jahren zu Rückfragen kommen - und dann musst du nicht versuchen, dich so weit zurück zu erinnern.
In Zukunft ist die Doku sauberer als sie ohnehin schon ist; gehört zur Behandlungszeit. Der Patient kann nichts dafür, aber seine Schwester. Sorry, wer sich so benimmt muss halt auch die dazugehörige Bürokratie tragen statt konkrete Behandlung zu bekommen...
Ich habe letzte Wochen einen ALS Patienten rausgeworfen, nachdem sein Sohn einem anderen Patienten auf meinem Parkplatz gedroht hat ihn zu prügeln und mich einen Arsch genannt, da ich mich aus seinen Streitereien rauszuhalten habe. Natürlich ist es schade für den Vater der nichts dafür kann, da sein Sohn keinen Anstand hat, aber vlt.lernt er es ja jetzt.
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idefix- schrieb:
Natürlich ist es Schade für den Betroffenen Patienten, aber auch die Angehörigen müssen lernen, Verwantwortung zu übernehmen.
Ich habe letzte Wochen einen ALS Patienten rausgeworfen, nachdem sein Sohn einem anderen Patienten auf meinem Parkplatz gedroht hat ihn zu prügeln und mich einen Arsch genannt, da ich mich aus seinen Streitereien rauszuhalten habe. Natürlich ist es schade für den Vater der nichts dafür kann, da sein Sohn keinen Anstand hat, aber vlt.lernt er es ja jetzt.
Auch wenn das Ziel erst 18.2. war, würde ich es jetzt schon losschicken und den Vermerk beifügen, dass Du Dich meldest, wenn es gezahlt werden sollte, anderefalls die Kasse für ihr Mitglied einteten muss.
mfg hgb :wink:
PS Frühes Kommen sichert gute Plätze oder wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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hgb schrieb:
... meine Meinung hat sich seit dem 17.2. nicht geändert, der Gesichtspunkt der Doku, die mit einem solchen Schreiben erfolgt, ist für die verzögerten Rückfragen - bei Prüfverfahren zwei Jahre - unbedingt zu beachten!!
Auch wenn das Ziel erst 18.2. war, würde ich es jetzt schon losschicken und den Vermerk beifügen, dass Du Dich meldest, wenn es gezahlt werden sollte, anderefalls die Kasse für ihr Mitglied einteten muss.
mfg hgb :wink:
PS Frühes Kommen sichert gute Plätze oder wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Ich habe mir jetzt ein Herz gefasst und die zuständige GKV informiert. Die haben einen Aktenvermerk angelegt, so dass im Zweifelsfall gleich jeder Sachbearbeiter im Bilde ist. Außerdem haben sie ihr Bedauern ob des Verhaltens der Angehörigen bekundet und sagten mir ich hätte wohl kaum was zu befürchten. Jetzt bin ich entspannter.
Bei Nichtzahlen würden sie allerdings nicht für ihren Versicherten eintreten, so deren Aussage. Ist das normalerweise üblich, hgb? Oder habe ich dich falsch verstanden? Das machen sie wohl nur bei Zuzahlungen, was mir auch einleuchten würde... :tired_face:
Sorry, falls die Frage dumm sein sollte, aber bisher war ich in 7 Jahren noch nie in einer ähnlichen Situation.
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Tolkinchen schrieb:
Hach, so viele hilfreiche und nette Antworten! Das tut richtig gut, vielen lieben Dank euch allen! :blush:
Ich habe mir jetzt ein Herz gefasst und die zuständige GKV informiert. Die haben einen Aktenvermerk angelegt, so dass im Zweifelsfall gleich jeder Sachbearbeiter im Bilde ist. Außerdem haben sie ihr Bedauern ob des Verhaltens der Angehörigen bekundet und sagten mir ich hätte wohl kaum was zu befürchten. Jetzt bin ich entspannter.
Bei Nichtzahlen würden sie allerdings nicht für ihren Versicherten eintreten, so deren Aussage. Ist das normalerweise üblich, hgb? Oder habe ich dich falsch verstanden? Das machen sie wohl nur bei Zuzahlungen, was mir auch einleuchten würde... :tired_face:
Sorry, falls die Frage dumm sein sollte, aber bisher war ich in 7 Jahren noch nie in einer ähnlichen Situation.
Vielleicht weiß jemand mehr, Verbandsanwalt??
WAs Du mit der GKV heute erlebt hast, war professionelles Beschwerdemangagement. Schriftlich ist in diesen Fällen meist besser. Anrufer beschwichtigen durch sog.Empathie, Bedauern ausdrücken, aber ja nichts substantiell zusagen.
Du hast Dir hoffentlich notiert, mit wem Du wann telefoniert hast.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Das ist eine Rechtsfrage, üblich zählt da nicht.
Vielleicht weiß jemand mehr, Verbandsanwalt??
WAs Du mit der GKV heute erlebt hast, war professionelles Beschwerdemangagement. Schriftlich ist in diesen Fällen meist besser. Anrufer beschwichtigen durch sog.Empathie, Bedauern ausdrücken, aber ja nichts substantiell zusagen.
Du hast Dir hoffentlich notiert, mit wem Du wann telefoniert hast.
mfg hgb :wink:
Falls der Leistungsempfänger zum vereinbarten Termin nicht erscheint und nicht rechtzeitig absagt und keine triftigen Gründe hat bist du zu allererst verpflichtet, den entstehenden Schaden zu minimieren (nächstes Zimmer im Pflegeheim aufsuchen, nächsten Patienten aus dem Wartebereich holen und die entstehende Lücke aus der Akutliste füllen),
darüberhinaus entstehende Einbußen hat der Empfangsberechtigte zu tragen.
Sprich: die Kosten für die Einwegfangopackung kannst du nicht in Rechnung stellen weil sie ja nicht benutzt wurde. Die entgangenen Einnahmen einer Behandlung kannst du zum Kassensatz in Rechnung stellen weil durch die nötige Verwaltungsarbeit ein mittelbarer Vermögensschaden eintritt...
...und ab einem nicht näher definierten Zeitpunkt darfst du davon ausgehen das der Versicherte nicht mehr erscheinen wird und die Termine neu vergeben. Im Radikalfall kann das schon nach dem ersten versäumten Termin gemacht werden; im Vorfeld zum zweiten Termin weise ich das Pflegepersonal darauf hin das ich zum dritten Termin eine Ersatz bestellen werde und der eigentlich geplante Patient ggf. verlängerte Wartezeiten einplanen muss...
(einen Freischuss kriegt bei mir jeder, meistens haben sie danach einen guten Grund parat und erscheinen beim nächsten Termin überpünktlich. Wer zweimal nicht kommt und sich nicht entschuldigt... sorry, davon kann ich kein Essen auf den Tisch stellen...)
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Papa Alpaka schrieb:
Achtung, Dreiecksbeziehung! Die GKV ist nur für geleistete Behandlungen vergütungspflichtig; ausgefallene Termine zu Lasten der GKV abzurechnen ist Sozialversicherungsbetrug (wenn du erwischt werden solltest wird aus den gefundenen Fällen hochgerechnet und du hast plötzlich 200 Fälle von Sozialversicherungsbetrug an der Backe die du einzeln abwehren darfst).
Falls der Leistungsempfänger zum vereinbarten Termin nicht erscheint und nicht rechtzeitig absagt und keine triftigen Gründe hat bist du zu allererst verpflichtet, den entstehenden Schaden zu minimieren (nächstes Zimmer im Pflegeheim aufsuchen, nächsten Patienten aus dem Wartebereich holen und die entstehende Lücke aus der Akutliste füllen),
darüberhinaus entstehende Einbußen hat der Empfangsberechtigte zu tragen.
Sprich: die Kosten für die Einwegfangopackung kannst du nicht in Rechnung stellen weil sie ja nicht benutzt wurde. Die entgangenen Einnahmen einer Behandlung kannst du zum Kassensatz in Rechnung stellen weil durch die nötige Verwaltungsarbeit ein mittelbarer Vermögensschaden eintritt...
...und ab einem nicht näher definierten Zeitpunkt darfst du davon ausgehen das der Versicherte nicht mehr erscheinen wird und die Termine neu vergeben. Im Radikalfall kann das schon nach dem ersten versäumten Termin gemacht werden; im Vorfeld zum zweiten Termin weise ich das Pflegepersonal darauf hin das ich zum dritten Termin eine Ersatz bestellen werde und der eigentlich geplante Patient ggf. verlängerte Wartezeiten einplanen muss...
(einen Freischuss kriegt bei mir jeder, meistens haben sie danach einen guten Grund parat und erscheinen beim nächsten Termin überpünktlich. Wer zweimal nicht kommt und sich nicht entschuldigt... sorry, davon kann ich kein Essen auf den Tisch stellen...)
Passieren kann mir ja nichts, mir ist ja kein Fehlverhalten vorzuwerfen und die Doku ist lückenlos und korrekt durchgeführt. Selbst wenn die KK sich dazu herablassen sollte den Fall zu prüfen, wird das keine negativen Auswirkungen haben können.
Super, manchmal bin ich wirklich blöd. Nummer und Uhrzeit meiner Gesprächspartnerin sind notiert, aber den Namen habe ich natürlich nicht vermerkt. :rage:
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Tolkinchen schrieb:
Sofern sie die Zahlung wirklich verweigern sollten, werde ich mich im äußersten Fall wohl an einen Anwalt wenden müssen. Jetzt hoffe ich einfach noch auf die Vernunft des Sohnes, der hat wohl die Kontovollmacht und kann die Überweisung tätigen.
Passieren kann mir ja nichts, mir ist ja kein Fehlverhalten vorzuwerfen und die Doku ist lückenlos und korrekt durchgeführt. Selbst wenn die KK sich dazu herablassen sollte den Fall zu prüfen, wird das keine negativen Auswirkungen haben können.
Super, manchmal bin ich wirklich blöd. Nummer und Uhrzeit meiner Gesprächspartnerin sind notiert, aber den Namen habe ich natürlich nicht vermerkt. :rage:
Ich schreibe regelmäßig Ausfallgebührenrechnungen und gelte, laut Internetbewertungen als geldgeiler völlig inkompetenter Chef.
Tja...trotzdem habe ich viele sehr zuverlässige, treue Patienten und PKVersicherte.
Das Rumzicken mache ich nicht mit.
Viel Erfolg!
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RoFo schrieb:
Die GKV zahlt m. W. nur stattgefundene Therapien.
Ich schreibe regelmäßig Ausfallgebührenrechnungen und gelte, laut Internetbewertungen als geldgeiler völlig inkompetenter Chef.
Tja...trotzdem habe ich viele sehr zuverlässige, treue Patienten und PKVersicherte.
Das Rumzicken mache ich nicht mit.
Viel Erfolg!
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Papa Alpaka schrieb:
...auf die Ausfallberechnung kann ich dann verzichten wenn meine Kollegen aus freien Stücken auf mich zukommen und einen Honorarverzicht erklären :)
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idefix- schrieb:
Rechnung würde ich eintreiben lassen, jetzt erst recht. Eine Gesprächsnotiz an die zuständige Kasse machen, mit den Hinweis das die Patientin einen Kassenbetrug angeordnet hat. Ob das dort jemanden interessiert, ist die andere Frage. Ebenso würde ich die weitere Behandlung ab sofort einstellen, da kein Vertrauensverhältnis mehr besteht.
natürlich würde ich nicht einfach Therapien abrechnen, die nicht stattgefunden haben, Papa! Deswegen regt sich die gute Dame ja so auf. Ich hatte hgb nur so verstanden (offensichtlich falsch verstanden), dass man unbezahlte Ausfälle, die der Versicherte zu verantworten hat, aber nicht zahlt, dennoch in Rücksprache mit der Versicherung abrechnen kann und die sich dann das Geld wiederholen. Aber wie gesagt, das kam mir schon merkwürdig vor uns war ein offensichtliches Missverständnis! :blush:
Neu oder anders besetzen konnten wir den Termin leider nicht mehr, da der Herr der einzige Patient von uns in diesem Pflegeheim ist. Die Kollegin hat sich natürlich auch rückversichert, dass er nicht im Rahmen der Therapiezeit plötzlich doch wieder auf der Matte steht und ist nicht einfach sofort wieder gefahren.
Generell gibt die Schwester ja auch Verständnis dafür vor, dass die Ausfallzeit vergütet werden müsse. Sie ist nur leider der irrigen Ansicht, dass das die Aufgabe der Allgemeinheit ist und nicht die der Familie. :angry:
Ich lasse für gewöhnlich auch beim ersten Mal Gnade vor Recht ergehen und schreibe erst bei "Wiederholungstätern" eine Rechnung. In diesem Fall bin ich anders vorgegangen, da sich kein Familienmitglied auch nur ansatzweise für die Versäumnis entschuldigt hat unnd / oder nachgefragt hat wie man denn jetzt verbleibt. Für sie war das eher ein "Tja, dumm gelaufen. Da können wir dann auch nichts für." Und das ist kein Verhalten, dem ich mit Kulanz entgegnen möchte. Hätten sie sich einfach entschuldigt, statt mich zum Betrug anstacheln zu wollen, hätte ich tatsächlich sogar auch rückwirkend noch ein Auge zugedrückt.
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Tolkinchen schrieb:
Hallo zusammen,
natürlich würde ich nicht einfach Therapien abrechnen, die nicht stattgefunden haben, Papa! Deswegen regt sich die gute Dame ja so auf. Ich hatte hgb nur so verstanden (offensichtlich falsch verstanden), dass man unbezahlte Ausfälle, die der Versicherte zu verantworten hat, aber nicht zahlt, dennoch in Rücksprache mit der Versicherung abrechnen kann und die sich dann das Geld wiederholen. Aber wie gesagt, das kam mir schon merkwürdig vor uns war ein offensichtliches Missverständnis! :blush:
Neu oder anders besetzen konnten wir den Termin leider nicht mehr, da der Herr der einzige Patient von uns in diesem Pflegeheim ist. Die Kollegin hat sich natürlich auch rückversichert, dass er nicht im Rahmen der Therapiezeit plötzlich doch wieder auf der Matte steht und ist nicht einfach sofort wieder gefahren.
Generell gibt die Schwester ja auch Verständnis dafür vor, dass die Ausfallzeit vergütet werden müsse. Sie ist nur leider der irrigen Ansicht, dass das die Aufgabe der Allgemeinheit ist und nicht die der Familie. :angry:
Ich lasse für gewöhnlich auch beim ersten Mal Gnade vor Recht ergehen und schreibe erst bei "Wiederholungstätern" eine Rechnung. In diesem Fall bin ich anders vorgegangen, da sich kein Familienmitglied auch nur ansatzweise für die Versäumnis entschuldigt hat unnd / oder nachgefragt hat wie man denn jetzt verbleibt. Für sie war das eher ein "Tja, dumm gelaufen. Da können wir dann auch nichts für." Und das ist kein Verhalten, dem ich mit Kulanz entgegnen möchte. Hätten sie sich einfach entschuldigt, statt mich zum Betrug anstacheln zu wollen, hätte ich tatsächlich sogar auch rückwirkend noch ein Auge zugedrückt.
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