Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
anker1972 schrieb:
Heute hat mir meine Steuerberaterin erklärt, dass man ab 2017 in der Bargeldbranche eine Registrierkasse braucht oder täglich ein extra Blatt Papier mit Wechselgeldbestand einlegen muss. Das Finanzamt möchte einen taggenauen Kassensturz machen können. Bisher hatte ich für unseren Bereich noch nichts davon gehört. Es würde ja den Bürokratiaufwand wieder deutlich erhöhen. Habt ihr da Infos? Ich will den Aufwand ja auch nicht unnötig erhöhen. Bisher habe ich eine Stahlkassette und ein Kassenbuch wo nur Datum, Einnahme bzw. Ausgabe und Betrag drin vorkommen.
Wir machen jeden Tag mit Theorg abends einen Kassensturz und heften das Zählprotokoll ab. Damit kann man dem FA nachweisen, dass es jeden Tag läuft.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wissen schrieb:
Eine Physiotherapiepraxis benötigt keine Registrierkasse, auch nicht nächstes Jahr. :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
anker1972 schrieb:
Danke für die Antworten, das beruhigt mich ja doch erst einmal. Haben so schon genug an Bürokratie.
Über die offene Ladenkasse, mit täglichem Kassenbericht über die Einnahmen und Ausgaben
Oder über das Kassenbuch, mit geschlossener Kassenführung gem. GoBD
Es gibt keine Pflicht ein elektrisches Kassensystem vorzuhalten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Wir sind nicht verpflichtet ein Kassenbuch zu führen, müssen aber unsere Barumsätze nachweisen. Das geht mit einer Registrierkasse, Wer allerdings eine Registrierkasse einsetzt muss die erhöhten Anforderungen erfüllen, egal welche Branche.
Über die offene Ladenkasse, mit täglichem Kassenbericht über die Einnahmen und Ausgaben
Oder über das Kassenbuch, mit geschlossener Kassenführung gem. GoBD
Es gibt keine Pflicht ein elektrisches Kassensystem vorzuhalten.
Ihre Aussage geht vermutlich auf einen Gesetzentwurf vom Sommer diesen Jahres zurück [1]; das Ding wurde bereits vom Bundestag in den Bundesrat weitergegeben, dort stand's heute auf der Tagesordnung. Ob sich schon was getan hat? Wer auf bundesrat.de suchet der findet :)
(1) Die allermeisten Verpflichtungen dieses Gesetzentwurfes finden erst ab 2018 Anwendung.
(2) Für Bestandssysteme gelten Übergangsfristen bis ca. 2022
(3) Es wird keine verpflichtende Anschaffung elektronischer Registrierkassen eingeführt; der Verkauf von Waren "an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen" soll weiter mit einer offenen Ladenkasse sowie ohne detaillierte Aufzeichnungen gestattet sein.
(4) Elektronische Kassensysteme müssen imstande sein Belege auszugeben; für offene Handkassen wird keine Belegpflicht eingeführt [es ist nach wie vor statthaft 'ne Quittung aus dem Quittungsblock, erhältlich im gutsortierten Schreibwarenhandel, auszufüllen].
(5) Neue Registrierkassen sind beim Finanzamt anzumelden. Zwingend.
(6) Ab 2018 dürfen Finanzbeamte unangemeldet zur Kassenprüfung erscheinen. Als ob sie das nicht jetzt schon gern machen würden aber schlicht keine Zeit dafür haben... ;)
(7) Neu in Betrieb genommene elektronische Registrierkassen müssen ihre Grunddaten manipulationssicher, zum Beispiel verschlüsselt und/oder auf einem WORM-Speicher hinterlegen.
Im Großen und Ganzen wird der Trend also vermutlich weg von der elektronischen Kasse zu mehr offenen Handkassen gehen. Aber hey, der altgediente McJobber weiß sich auch an einem Gerät das Eingaben manipulationssicher speichert zu helfen -- es ist möglich seine eigene Kasse zu manipulieren während der Chef mit 8 Kameras danebensteht und nicht den Kunden sondern den Kassierer im Blick hat. Aktueller Internetrechtsprechung zufolge darf ich die Anekdote aber nicht mehr schriftlich verbreiten, drum muss mich auf ein Bierchen einladen wer's trotzdem hören will ;)
[1] Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...das klingt ja glatt als ob manche Steuerberater so leicht in Panik verfallen wie manche Kollegen ;)
Ihre Aussage geht vermutlich auf einen Gesetzentwurf vom Sommer diesen Jahres zurück [1]; das Ding wurde bereits vom Bundestag in den Bundesrat weitergegeben, dort stand's heute auf der Tagesordnung. Ob sich schon was getan hat? Wer auf bundesrat.de suchet der findet :)
(1) Die allermeisten Verpflichtungen dieses Gesetzentwurfes finden erst ab 2018 Anwendung.
(2) Für Bestandssysteme gelten Übergangsfristen bis ca. 2022
(3) Es wird keine verpflichtende Anschaffung elektronischer Registrierkassen eingeführt; der Verkauf von Waren "an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen" soll weiter mit einer offenen Ladenkasse sowie ohne detaillierte Aufzeichnungen gestattet sein.
(4) Elektronische Kassensysteme müssen imstande sein Belege auszugeben; für offene Handkassen wird keine Belegpflicht eingeführt [es ist nach wie vor statthaft 'ne Quittung aus dem Quittungsblock, erhältlich im gutsortierten Schreibwarenhandel, auszufüllen].
(5) Neue Registrierkassen sind beim Finanzamt anzumelden. Zwingend.
(6) Ab 2018 dürfen Finanzbeamte unangemeldet zur Kassenprüfung erscheinen. Als ob sie das nicht jetzt schon gern machen würden aber schlicht keine Zeit dafür haben... ;)
(7) Neu in Betrieb genommene elektronische Registrierkassen müssen ihre Grunddaten manipulationssicher, zum Beispiel verschlüsselt und/oder auf einem WORM-Speicher hinterlegen.
Im Großen und Ganzen wird der Trend also vermutlich weg von der elektronischen Kasse zu mehr offenen Handkassen gehen. Aber hey, der altgediente McJobber weiß sich auch an einem Gerät das Eingaben manipulationssicher speichert zu helfen -- es ist möglich seine eigene Kasse zu manipulieren während der Chef mit 8 Kameras danebensteht und nicht den Kunden sondern den Kassierer im Blick hat. Aktueller Internetrechtsprechung zufolge darf ich die Anekdote aber nicht mehr schriftlich verbreiten, drum muss mich auf ein Bierchen einladen wer's trotzdem hören will ;)
[1] Link
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
TheStonie schrieb:
Nach meinem Kenntnisstand müssen nur Gastronomen erhöhte anforderungen an die Registrierkasse haben. Wir müssen "nur" die Kasse Sturzfähig haben. Also jederzeit den Soll und Ist Bestand kontrollieren können.
Wir machen jeden Tag mit Theorg abends einen Kassensturz und heften das Zählprotokoll ab. Damit kann man dem FA nachweisen, dass es jeden Tag läuft.
Es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ringgeist schrieb:
Hat Sie heute erklärt, und was erklärt sie morgen?
Es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird.
Mein St.berater empfiel mir nur einen Kassentagessturz, dies ist ja nachweislich in deinem Kassenbuch und adäquat in deiner Stahlkassette vorhanden.
Die Registrierkassen haben derzeit noch eine grosse Möglichkeit zum "Schmuhbuchen", daher wird es die Neuerungen v.a. im Gaststättengewerbe geben.
Also Anker, ruhig zurücklehnen...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rastlos schrieb:
Hallo Tempelritter, wo kann ich mal nachlesen, was wir im Moment vorhalten müssen? Mein Steuerberater meint ich brauch ne Registrierkasse und muss zu jeder Einnahme was wer wann warum dazu schreiben. Ein extremer Aufwand, dazu schreibt man ja die Quittung....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
schau mal auf die Internetseite von up-aktuell, da gibt es eine gute Zusammenfassung zu diesem Thema. Dein Steuerberater ist hier etwas auf dem Holzweg. Man kann auch eine verbindliche Aussage vom Finanzamt anfordern.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
anker1972 schrieb:
Da bin ich zufrieden. Ganz lieben Dank. So macht das Forum Freude. Man bekommt Hilfe ohne trollige Sprüche. Schön. Schöne Weihnachten allen zusammen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
666 schrieb:
Für den täglichen Kassensturz machst du in deinem Kassenbuch einen Tagesschnitt, somit reicht es aus, wenn FA-Prüfer vor der Tür stehen, den Tagesnachweis zu führen - dies gilt für eine Praxis im einfachen Sinne.
Mein St.berater empfiel mir nur einen Kassentagessturz, dies ist ja nachweislich in deinem Kassenbuch und adäquat in deiner Stahlkassette vorhanden.
Die Registrierkassen haben derzeit noch eine grosse Möglichkeit zum "Schmuhbuchen", daher wird es die Neuerungen v.a. im Gaststättengewerbe geben.
Also Anker, ruhig zurücklehnen...
hinten drangeheftet an die Rechnungen mehr mache ich nicht .lg mastine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Mastine schrieb:
Ehrlich gesagt hefte ich nur die Zuzahlungsquittungen ab und die anderen Präventionsrechnungen hefte ich auch schön ab ,mehr nicht und die Zahlung per ec gerät werden ebenfalls
hinten drangeheftet an die Rechnungen mehr mache ich nicht .lg mastine
Mein Profilbild bearbeiten