In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
Heilmittelver...
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung der
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muster 13 (7.2008) verwenden? Habe gerade eine Verordnung vorliegen (da fehlt eigentlich nur das Kästchen für den ICD Schlüssel,aber ICD steht da).
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke.
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Papa Alpaka schrieb:
Ja. Restbestände müssen aus Wirtschaftlichkeitsgründen aufgebraucht werden; wir sind nur gehalten auf die Verwendung des Verordnungsformulares Muster 13 zu drängen (bis zur Abrechnung sollte die VO auf diesem Formular ausgestellt sein); das alte Vordrucke nicht mehr weiterverwendet dürfen müsste explizit angeordnet werden.
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