Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
bei einer Kur krankgeschrieben sein? Oder geht es zur volle Belastung des Arbeitgebers(damit ist die Entgeldfortzahlung gemeint)? Danke im Voraus!
Die Ansprüche Ihres Mitarbeiters beschränken sich nicht nur auf dessen Arbeitsunfähigkeit: Auch bei medizinisch notwendigen Vorsorge- und Reha-Maßnahmen sind Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, selbst wenn der krankhafte Gesundheitszustand noch nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt. Voraussetzungen sind, dass die Maßnahme von einem Sozialleistungsträger (gesetzliche Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung) bewilligt wurde und ambulant, teilstationär bzw. stationär erfolgt. Dabei ist unerheblich, ob die Kosten voll übernommen werden; schon die Bezuschussung reicht, um einen sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung auszulösen. Liegt der medizinischen Maßnahme und einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit allerdings dieselbe Krankheit zugrunde, kann sich dadurch der Anspruch während der Kurmaßnahme verkürzen. (IKK gesund plus · Arbeitgeberservice Entgeltfortzahlung IHRE KRANKENKASSE)
[bearbeitet am 21.01.14 18:16]
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bei dem Krankschreiben wird U1/U2 erstattet. Ist es bei einer Kur möglich?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen das weitergezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung im Fall der Krankheit oder der Teilnahme an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. (gefunden hier: Lohnfortzahlungsversicherung und Umlageverfahren bei Krankheit und Mutterschaft - IHK Darmstadt)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
SGBV schrieb:
Entgeltfortzahlung bei Vorsorge- und Rehamaßnahmen
Die Ansprüche Ihres Mitarbeiters beschränken sich nicht nur auf dessen Arbeitsunfähigkeit: Auch bei medizinisch notwendigen Vorsorge- und Reha-Maßnahmen sind Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, selbst wenn der krankhafte Gesundheitszustand noch nicht zur Arbeitsunfähigkeit führt. Voraussetzungen sind, dass die Maßnahme von einem Sozialleistungsträger (gesetzliche Unfall-, Renten- oder Krankenversicherung) bewilligt wurde und ambulant, teilstationär bzw. stationär erfolgt. Dabei ist unerheblich, ob die Kosten voll übernommen werden; schon die Bezuschussung reicht, um einen sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung auszulösen. Liegt der medizinischen Maßnahme und einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit allerdings dieselbe Krankheit zugrunde, kann sich dadurch der Anspruch während der Kurmaßnahme verkürzen. (IKK gesund plus · Arbeitgeberservice Entgeltfortzahlung IHRE KRANKENKASSE)
[bearbeitet am 21.01.14 18:16]
Mein Profilbild bearbeiten